Nichtsdestotrotz wäre es ein Unfall. Ich kann mir nicht vorstellen, dass selbst wenn 120 Menschen dadurch zu Tode kommen würden, jemand hier ernsthaft dem Hund die Schuld geben würde. Der hat es sich bestimmt nicht ausgesucht, auf der Autobahn herumzurennen. Da steckt schon die Unachtsamkeit - oder Herzlosigkeit - eines Menschen dahinter 

 
Armer Wuff, R.I.P 
		 
		
	 
 
Dem Hund natürlich nicht - so dumm wäre wohl niemand
 
aber darum gehts ja überhaupt nicht
 
die Schuldhaftigkeit würde an den Einsatzkräften liegen - und zu recht
 
ein Einsatz dient absolut immer auch der Gefahrenabewendung
 
heißt Autobahn sperren und zwar weitläufig, denn wenn der Hund wegrennt und 6 km weiter wieder auf die Autobahn, was dann? Dann liegt die Fahrlässigkeit bei Einsicht  die Gefährdung bei den Einsatzkräften...
 
heißt auch womöglich sehr sehr lange, denn wenn der Hund wegrennt und nicht gefunden wird, dann.....siehe oben
 
heißt auch, ev. nicht nur diese Autobahn
 
da die Rechtsprechung sehr eindeutig ist, im Falle des Wissens der Gefährdung....
 
ich möchte nicht die Polizistin sein, die einem Vater dann sagt: na ja, wird haben den Hund nicht erwischt, na ja, er ist halt dann 5 km entfernt auf ne andere Autobahn gerannt, na ja, Ihre Frau, ihr Kind...... 
 
aber wir können doch einen Hund nicht erschießen.....
 
ich weiß schon, der nächste große Aufschrei naht, aber seis drum
 
ja ich bin "schlecht" genug zu sagen: besser in so einer Situation einen Hund erschießen
 
als unter dem Deckmantel der Hundeliebe eine oder mehrer Todesnachrichten überbringen zu müssen