Hilfe! Mein Nachbar baut

Das ist nun wirklich eine rein formelle Angelegenheit, sicher finde ich das OK. Wäre ja viel zu aufwändig und teuer, wenn man wegen jedem Schuppen eine Bauverhandlung abhalten müsste. Hat keiner Bedenken, braucht man eben keine.

Bei einem Schuppen finde ich es auch lächerlich. Aber eben nicht bei einem kompletten Neubau eines Wohnhauses, für das man bis zu 5 Jahre brauchen darf.

Ich habe an meiner Dienstelle sehr viel mit Baumaßnahmen (viel größeren Kalibers) zu tun und sämtliche meiner Juristenkollegen schütteln nur den Kopf über dieses "Schlupfloch" das einen Wegfall einer Bauverhandlung bei einem kompletten Neubau zulässt. Dazu kommt auch noch, dass die wirklichen Großbauprojekte meist schneller fertiggestellt sind, als bei privaten Häuselbauern.
 
Das ist nun wirklich eine rein formelle Angelegenheit, sicher finde ich das OK. Wäre ja viel zu aufwändig und teuer, wenn man wegen jedem Schuppen eine Bauverhandlung abhalten müsste. Hat keiner Bedenken, braucht man eben keine.

wegen jeder Kleinigkeit eine abzuhalten wäre wirklich übertrieben, aber hier geht es ja um keine Kleinigkeit, sondern um eine Garage die den Nachbarn doch beeinträchtigt und wo man auf dessen Grund muss (so hätte ich das verstanden) - also in dem Fall wäre eine Bauverhandlung mehr wie angebracht - vorallem wo das doch ein "grösseres Projekt" werden soll :cool:
 
luki, glaub mir, ich weiß was bauen heißt. ich war bei der planung und bau der früheren wohnanlage, soweit es einem miteigentümer möglich ist, nicht untätig. und dann der hausbau, was da alles auf einen zukommt - ein bezugsfertiges haus zu kaufen erspart so manchen ärger und hat sehrwohl vor- wie auch nachteile.
irgendwie hab ich den eindruck, da nagt noch etwas anderes in dir ;)

magix, meinst du, abgesehen von blaulichtorgas, privatpersonen? unter welchen umständen?

cato, du bist sehr praktisch veranlagt und siehst alles recht nüchtern und hast auch gschwind eine lösung parat :D ich glaub du blickst auf einige jahre lebenserfahrung zurück.

wenn es z.B um die renovierung der fassade geht kann es sein dass du vond er baupolizei aufgefordert wirst deinen nachbarn zutritt zu gewähren um die arbeiten odnungsgemäß durchführen zu können. tut du es nicht können dich deine nachbarn verklagen, du hast auch das recht zu klagen wegen beeinträchtigung, du kannst auch mit den nachbarn eine pönale vereinbaren die fürs betreten zu zahlen ist.

ich sag euch nach jahrelanger erfahrung im wohnungeigentum/ hauseigentum.. es gibt die dümmsten § dir ihr euch nur vorstellen könnt. meiner meinung nach ist man NIE eigentümer sondern nur nutznieser. :(
 
Bei einem Schuppen finde ich es auch lächerlich. Aber eben nicht bei einem kompletten Neubau eines Wohnhauses, für das man bis zu 5 Jahre brauchen darf.

ist es überhaupt schon sicher dass der nachbar auf deinen grund muss? so wie ich die bilder sehe ist es nicht umbedingt nötig.

verzeih, keiner wird dir deine jahrelang herangezogenen pflanzen zerstören, das wäre sachbeschädigung und dann könntest du die duldung von arbeiten auch getrost ablehnen. :rolleyes:
 
wegen jeder Kleinigkeit eine abzuhalten wäre wirklich übertrieben, aber hier geht es ja um keine Kleinigkeit, sondern um eine Garage die den Nachbarn doch beeinträchtigt und wo man auf dessen Grund muss (so hätte ich das verstanden) - also in dem Fall wäre eine Bauverhandlung mehr wie angebracht - vorallem wo das doch ein "grösseres Projekt" werden soll :cool:

Auch bei einem "ganzen" Haus - wenn sich kein Nachbar dafür interessiert, und es der Bauordnung entspricht, das wird ja ohnehin überprüft von den Baubehörden, wozu eine Verhandlung abhalten? Wo dann am Ende eh gar keiner erscheint? Ich finde in DEM Falll eine Bauverhandlung auch sehr angebracht und ich würde an Lukis Stelle auch unbedingt eine haben wollen, denn sie hat ja berechtigte Sorgen und Bedenken, aber ich sehe kein Problem darin, dass ich das quasi beantragen muss, indem ich formell Einspruch erhebe.
Wie gesagt: wenn sich nämlich keiner dafür interessiert und keiner erscheint, wozu dann eine veranstalten?
 
also Häuser dürfen in unserer Gemeinde ohne Bauverhandlung überhaupt nicht errichtet werden, egal ob der Nachbar kommt oder nicht.....er hätte zumindest die Möglichkeit........da sind unsere streng :)
 
In NÖ kann sie entfallen, und tut es auch sehr oft. Wir hatten zB keine, dann geht das mit der Baubewilligung auch schneller:)

Ich wäre aber auch nicht böse gewesen, wenn ein Nachbar darauf bestanden hätte, gar nicht.
Die Nachbarn werden über das Bauvorhaben informiert, sie können Einsicht in die Baupläne nehmen, und wenn ihnen nicht gefällt oder einfach verunsichert, was sie da sehen, dann können sie, indem sie fristgerecht Einspruch erheben, eine Bauverhandlung erwirken.
Sind aber alle einverstanden - entfällt sie.
 
wegen jeder Kleinigkeit eine abzuhalten wäre wirklich übertrieben, aber hier geht es ja um keine Kleinigkeit, sondern um eine Garage die den Nachbarn doch beeinträchtigt und wo man auf dessen Grund muss (so hätte ich das verstanden) - also in dem Fall wäre eine Bauverhandlung mehr wie angebracht - vorallem wo das doch ein "grösseres Projekt" werden soll :cool:

Nicht nur um eine Garage, sondern um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Somit ist ein Aufstellen eines Gerüstes auf unserem Grundstück unumgänglich. Und eben noch die "Kleinigkeit", dass dort, wo die Garage hinkommen soll, jetzt schon nur mehr ein Abstand von 1,20 von unserer Hausmauer bis zur Gründstücksgrenze, d.h. Zaun des Nachbarn ist.

Aber ich werde mich jetzt langsam ausklinken. Ich hatte eigentlich um etwas Verständnis bzw. um Erfahrungsberichte von ähnlichen Fällen gehofft, werde aber - bis auf wenige Ausnahmen - eher angepflaumt, dass meine Bedenken überzogen und lächerlich sind. Ich wünsche Keinem von Euch, dass er auch mal in so eine Lage kommt.
 
ist es überhaupt schon sicher dass der nachbar auf deinen grund muss? so wie ich die bilder sehe ist es nicht umbedingt nötig.

Wenn der Bau wirklich bis ganz an die Grundstücksgrenze (wie eben eingereicht) durchgeführt werden soll, wie soll er dann die Fassade machen? So lange Arme hat kein Fassader, dass er bei einer 10m breiten Hauswand um die Ecke greifen kann.:D
 
hm...also für "nur" Garage müssens nicht auf dein Grundstück, es wäre nur einfach wenn sie es könnten (also bis auf Fassade streichen..). Zumindest bei uns war das so.

Unsere hinteren Nachbarn haben auch vor einiger Zeit ihre Garage direkt an die Grundstücksgrenze gebaut (in Anbindung an ihr Wohnhaus). Auf Anfrage ob es für uns in Ordnung wäre wenn sie auf unser Grundstück dürfen, da die Bauarbeiten dann etwas schneller u. einfacher wären (aber nicht unbedingt lebensnotwendig sind...), haben wir uns recht schnell geeinigt.

Dazu muß man aber sagen das es sich bei dem Teil vom "Garten" handelte der damals noch ein 250m2 Mohnfeld war... Im Gegenzug das sie es benutzen durften, habens das Mohnfeld abgetragen u. den Garten geebnet. Somit hatten alle was davon.

Aber wie gesagt, wenn wir es nicht gewollt hätten, hätten sie die Garage auch von ihrer Seite auch bauen können ohne das bei uns "Dreck" angefallen wäre. Wär halt nur umständlicher geworden für sie. So konntens halt mit Bagger u. co gut überall dazu.
 
Wenn der Bau wirklich bis ganz an die Grundstücksgrenze (wie eben eingereicht) durchgeführt werden soll, wie soll er dann die Fassade machen? So lange Arme hat kein Fassader, dass er bei einer 10m breiten Hauswand um die Ecke greifen kann.:D

gerüst?

ich tät ihnen auf keinen fall erlauben, ihre arbeiten auf meinem grundstück durchzuführen. sag ihnen, du hast einen bissigen hund!
 
bei mir gabs auch keine bauverhandlung, alle vorgaben und vorschriften wurden eingehalten.
einem nachbarn hatte ich die pläne und div. infos sehr zeitig zukommen lassen und genau die waren es, die später gemotzt haben. sie waren den ausblick auf eine große naturbelassene wiese gewohnt und haben eher knapp zu mir (war allerdings damals schon baugrund :rolleyes:) ihr haus aufgestellt.

hausbauen bedeutet graue haare und davon könnten viele sehr viel erzähln :(
 
also Häuser dürfen in unserer Gemeinde ohne Bauverhandlung überhaupt nicht errichtet werden, egal ob der Nachbar kommt oder nicht.....er hätte zumindest die Möglichkeit........da sind unsere streng :)

Sehe ich auch so. Bei der Bauverhandlung wird ja dann auch gleich der Baubewilligungsbescheid inkl. ev. erforderlicher Auflagen ausgestellt. Normalerweise sind da eben der Bauherr, die Baufirma und zumindest Architekt, Ziviltechniker, sanitätspolizeilicher SV, Feuerwehrbeauftragter und eben ein Gemeindevertreter anwesend. Meist kommen bei den Bauverhandlungen, die wir durchführen auch wenig bis keine Anrainer, aber trotzdem muss eine Bauverhandlung durchgeführt werden, eben um alles noch bis ins kleinste Detail durchzubesprechen. Und auch da wurden die Pläne schon im Vorfeld geprüft.

Ablauf ist so: Kundmachung zu einer Bauverhandlung wird in angemessener Frist an die Betroffenen (auch Anrainer) zugestellt. Vom Zeitpunkt dieser Kundmachung bis einen Tag vor Bauverhandlung liegen die Bauunterlagen bei der Gemeinde zur Einsichtnahme auf. Einwendungen können hier schon mal vorab gemacht werden. Bei der Bauverhandlung müssen sie dann behandelt werden und der Verhandlungsleiter versucht, einen akzeptablen Konsens zu finden. Sollte es nicht gelingen, muss die Verhandlung abgebrochen werden, was aber nur sehr selten sein muss.
 
Wenn der Bau wirklich bis ganz an die Grundstücksgrenze (wie eben eingereicht) durchgeführt werden soll, wie soll er dann die Fassade machen? So lange Arme hat kein Fassader, dass er bei einer 10m breiten Hauswand um die Ecke greifen kann.:D

hmm aber er darf ja nicht direkt an die grenze bauen und ein gerüst brauct ca 1 meter zum aufbauen.. ich kapiers nicht. :(
 
Hab mal ein wenig geschnuppert hier in dem Thema, weil mein Nachbar auch demnächst baut, machte mir da so meine Gedanken und wunderte mich über Bauverhandlungen und Bau an Grundstücksgrenzen, wie meinen? Aber dann hab ich kapiert, es geht um Österreich, richtig?

Bei mir kommt eine fast zwanzig Meter lange Mauer auf beide Nachbarseiten, wobei die eine Seite 16 Meter Garage plus dann also noch 4 Meter Mauer sind.

Bisher war da eine Hecke. Die wird dann wohl entsorgt. Aber hoffentlich erst nach Weihnachten.
 
@ Luki

Ich verstehe Dich nicht, ich habe Dich in keiner Art und Weise angegriffen:confused:.

Ich habe ebenfalls einfach darauf hingewiesen, dass in diesem Fall sicher eine Bauverhandlung nötig ist und da kannst Du ja sowieso Deine Bedenken vorbringen.

Aber wenn Du Dich im Vorhinein schon so aufregst, wo noch gar nichts passiert/gebaut usw. ist, dann schmeißt Du doch Deine Nerven komplett weg:(. Das zahlt sich einfach nicht aus.

Geh zur Verhandlung, sage ALLES was Du auch nur annähernd für bedenklich findest!

Wir haben bei uns z.B. eine 22,5 m² große überdachte Terrasse voriges Jahr anbauen lassen. Der Abstand beträgt zwar 3 m zur Grundstücksgrenze, jedoch hat der Nachbar genauso Fenster in unsere Richtung. Ich habe ihm die Pläne gegeben, er und seine Frau haben unterschrieben, dass das für sie OK ist und ich habe das auf der Gemeinde so abgegeben und ich habe nur eine Bauanzeige gebraucht. Es kommt eben auf die Gemeinde und auf das nachbarschaftliche Verhältnis an. Alles Gute:)!
 
magix, das haus nicht, doch die garage.

Nein, die dürfen auch das Haus an die Grundstücksgrenze bauen (zumindest ist es bei der Vorprüfung so durchgegangen, sonst könnten sie ja den Plan nicht einreichen), weil die geplante 10m Hausmauer "nur" direkt an unseren Garten angrenzt.

Nocheinmal Wohnhaus UND Garage direkt an Grundstücksgrenze.
D.h. für das gesamte Bauvorhaben irgendwann die Gefahr, dass ein Gerüst bei uns aufgestellt werden muss für eine Fassade (in einer Länge von ca. 15m).
Mindestens 3m tiefe Baugrube (für das Wohnhaus) direkt an unseren Garten angrenzend (hab Angst, dass sich mein Hundi irgendwie verletzen kann).
Mindestens 70-80 cm tiefe Baugrube für das Fundament der Garage in ca. 1,20 m neben unserer Hausmauer. Anlegen eines Weges auf unserer Seite während der Fundamentsetzung für die Garage nicht möglich. Zusätzlich Gefahr der Rutschung.

Gatsch, Dreck, Lärm, kein Sichtschutz weil Zaun ja weg für ...... Jahre?

Hab ich noch was vergessen?
 
@ Luki

Ich verstehe Dich nicht, ich habe Dich in keiner Art und Weise angegriffen:confused:.

Ich habe ebenfalls einfach darauf hingewiesen, dass in diesem Fall sicher eine Bauverhandlung nötig ist und da kannst Du ja sowieso Deine Bedenken vorbringen.

Aber wenn Du Dich im Vorhinein schon so aufregst, wo noch gar nichts passiert/gebaut usw. ist, dann schmeißt Du doch Deine Nerven komplett weg:(. Das zahlt sich einfach nicht aus.

Geh zur Verhandlung, sage ALLES was Du auch nur annähernd für bedenklich findest!

Wir haben bei uns z.B. eine 22,5 m² große überdachte Terrasse voriges Jahr anbauen lassen. Der Abstand beträgt zwar 3 m zur Grundstücksgrenze, jedoch hat der Nachbar genauso Fenster in unsere Richtung. Ich habe ihm die Pläne gegeben, er und seine Frau haben unterschrieben, dass das für sie OK ist und ich habe das auf der Gemeinde so abgegeben und ich habe nur eine Bauanzeige gebraucht. Es kommt eben auf die Gemeinde und auf das nachbarschaftliche Verhältnis an. Alles Gute:)!

Ich habe mich über deine Aussage:
Was ist daran schlimm, wenn die Nachbarn längere Zeit bauen? Ich verstehe es wirklich nicht, weil wir einen sehr großes Grundstück haben und einmal hat auf der linken Seite der Nachbar saniert, dann der auf der rechten Seite und weil unser Grund eben größer ist, dann der auf der linken unteren Seite ohne dass wir irgend eine Beeinträchtigung hatten !

gewundert. Du hattest keine Beeinträchtigungen, wir haben massive. Das ist der Unterschied.
 
Nein, die dürfen auch das Haus an die Grundstücksgrenze bauen (zumindest ist es bei der Vorprüfung so durchgegangen, sonst könnten sie ja den Plan nicht einreichen), weil die geplante 10m Hausmauer "nur" direkt an unseren Garten angrenzt.

Nocheinmal Wohnhaus UND Garage direkt an Grundstücksgrenze.
D.h. für das gesamte Bauvorhaben irgendwann die Gefahr, dass ein Gerüst bei uns aufgestellt werden muss für eine Fassade (in einer Länge von ca. 15m).
Mindestens 3m tiefe Baugrube (für das Wohnhaus) direkt an unseren Garten angrenzend (hab Angst, dass sich mein Hundi irgendwie verletzen kann).
Mindestens 70-80 cm tiefe Baugrube für das Fundament der Garage in ca. 1,20 m neben unserer Hausmauer. Anlegen eines Weges auf unserer Seite während der Fundamentsetzung für die Garage nicht möglich. Zusätzlich Gefahr der Rutschung.

Gatsch, Dreck, Lärm, kein Sichtschutz weil Zaun ja weg für ...... Jahre?

Hab ich noch was vergessen?

Wie schon gesagt, hol dir genaue Infos was alles erlaubt ist, was du dulden musst usw.....auf jeden Fall auf eine Bauverhandlung bestehen und im Vorfeld ja nichts unterschreiben.

Ich kann deine bedenken völlig nachvollziehen;)
 
Oben