Hilfe! Mein Nachbar baut

Nocheinmal Wohnhaus UND Garage direkt an Grundstücksgrenze.
D.h. für das gesamte Bauvorhaben irgendwann die Gefahr, dass ein Gerüst bei uns aufgestellt werden muss für eine Fassade (in einer Länge von ca. 15m).
Mindestens 3m tiefe Baugrube (für das Wohnhaus) direkt an unseren Garten angrenzend (hab Angst, dass sich mein Hundi irgendwie verletzen kann).
Mindestens 70-80 cm tiefe Baugrube für das Fundament der Garage in ca. 1,20 m neben unserer Hausmauer. Anlegen eines Weges auf unserer Seite während der Fundamentsetzung für die Garage nicht möglich. Zusätzlich Gefahr der Rutschung.

Gatsch, Dreck, Lärm, kein Sichtschutz weil Zaun ja weg für ...... Jahre?


also das würde ich auf keinen Fall erlauben :eek: - bei aller Freundschaft, aber das geht gar nicht :cool:
 
ruhig blut hier

also, wenn dein nachbar nach bauordnung zum bau der garage oder wasauchimmer berechtigt ist, das kannst du zwar deine bedenken einbringen, und im besten fall wird eine einvernehmliche lösung erwirkt, aber wenn du dich komplett quer stellst, er aber alle vorschriften einhält, wirst du den kürzeren ziehen.

wenn es notwendig ist dass er für seine baumaßnahme dein grundstück betritt, ein gerüst aufstellt oder wasauchimmer dann MUSST du ihm das gestatten. es wird vorher eine beweissicherung durchgeführt wo der Ist-zustand deines hauses und grundstücks festgehalten wird, nach den baumaßnahmen muss dein nachbar dein grundstück wieder in diesen zustand zurückversetzten und für etwaige entstandene schäden aufkommen.
Wenn du ihm den zutritt verweigerst wirst du wahrscheinlich eine baupolizeiliche weisung bekommen

sprach der ingenieur, denn der hats oft schwör :cool:
 
ruhig blut hier

also, wenn dein nachbar nach bauordnung zum bau der garage oder wasauchimmer berechtigt ist, das kannst du zwar deine bedenken einbringen, und im besten fall wird eine einvernehmliche lösung erwirkt, aber wenn du dich komplett quer stellst, er aber alle vorschriften einhält, wirst du den kürzeren ziehen.

wenn es notwendig ist dass er für seine baumaßnahme dein grundstück betritt, ein gerüst aufstellt oder wasauchimmer dann MUSST du ihm das gestatten. es wird vorher eine beweissicherung durchgeführt wo der Ist-zustand deines hauses und grundstücks festgehalten wird, nach den baumaßnahmen muss dein nachbar dein grundstück wieder in diesen zustand zurückversetzten und für etwaige entstandene schäden aufkommen.
Wenn du ihm den zutritt verweigerst wirst du wahrscheinlich eine baupolizeiliche weisung bekommen

sprach der ingenieur, denn der hats oft schwör :cool:

Wahnsinn unsere Gesetze, also hat man eigentlich als Grundstücksbesitzer keinerlei Recht:eek:
 
ruhig blut hier

also, wenn dein nachbar nach bauordnung zum bau der garage oder wasauchimmer berechtigt ist, das kannst du zwar deine bedenken einbringen, und im besten fall wird eine einvernehmliche lösung erwirkt, aber wenn du dich komplett quer stellst, er aber alle vorschriften einhält, wirst du den kürzeren ziehen.

wenn es notwendig ist dass er für seine baumaßnahme dein grundstück betritt, ein gerüst aufstellt oder wasauchimmer dann MUSST du ihm das gestatten. es wird vorher eine beweissicherung durchgeführt wo der Ist-zustand deines hauses und grundstücks festgehalten wird, nach den baumaßnahmen muss dein nachbar dein grundstück wieder in diesen zustand zurückversetzten und für etwaige entstandene schäden aufkommen.
Wenn du ihm den zutritt verweigerst wirst du wahrscheinlich eine baupolizeiliche weisung bekommen

sprach der ingenieur, denn der hats oft schwör :cool:

Ich hab ja schon gesagt, dass ich eine Lösung will, mit der BEIDE Seiten leben können. Und genau DAS hätte man ja schon im Vorfeld durchdiskutieren können. REDEN, Für und Wider abwägen, GEMEINSAM nach Lösungen suchen. Nicht "Ich mach das so und basta!" DAS ist für mich eine Basis für eine gute Nachbarschaft. Lieg ich da so falsch?

Du schreibst richtig, NACH den Baumaßnahmen. Und die dürfen halt leider bis zu 5 Jahre dauern.

Und was ist, wenn ich schon im Vorfeld klarmache, dass ich eigentlich nicht will, dass auf meinem Grund ein Gerüst aufgestellt werden muss? Ist das nicht auch stur, wenn man das trotzdem auf Biegen und Brechen durchsetzen will?
 
michl, zahlen darfst du *gg*

da kannst dus nachlesen: http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_7.php

auszug aus der NÖ bauordnung:
§ 7 Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn
(1) Die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken und Bauwerken sowie des Luftraumes über diesen durch die Eigentümer der bestehenden oder zu errichtenden Bauwerke auf den Nachbargrundstücken und durch die von diesen Beauftragten dulden, wenn diese nur so oder anders nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten

* Baupläne verfassen,
* Bauwerke errichten,
* Erhaltungs- und Abbrucharbeiten durchführen oder
* Baugebrechen beseitigen

können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten sind, außer bei Gefahr im Verzug, jeweils mindestens 4 Wochen vor der Inanspruchnahme der Grundstücke oder Bauwerke zu verständigen.

(2) Sind in einem Schornstein ausreichende Zugverhältnisse nur dann herzustellen, wenn der Schornstein am angebauten höheren Gebäude des Nachbarn emporgeführt und verankert wird, dann hat der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des höheren Gebäudes diese Maßnahmen zu dulden. Werden die Maßnahmen durch eine Bauführung am höheren Gebäude notwendig, dann sind die notwendigen Kosten vom Eigentümer dieses Gebäudes zu tragen.

(3) Ist das Eindringen von Niederschlagswässern von einem Bauwerk in ein an einer Nachbargrundstücksgrenze stehendes Bauwerk nur durch Abdichtungsmaßnahmen (z.B. Wandanschlußblech, Zwischen- rinne) an diesem zu verhindern, dann hat dies der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Bauwerks zu dulden.

(4) Jeder Miteigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte einer gemeinsamen Brandwand an einer Grundstücksgrenze hat den Einbau und die Erhaltung von Leitungen und anderen Anlagen in dieser zu dulden. Die Brand- und Schallschutzwirkung der gemeinsamen Brandwand darf hiedurch aber nicht verringert werden. Wird ein Gebäude mit gemeinsamer Brandwand abgebrochen, muß diese Brandwand mit den Anlagen des anderen Miteigentümers erhalten bleiben.

(5) Bevor die Arbeiten nach Abs. 1 bis 4 durchgeführt werden, haben der Berechtigte und der Belastete gemeinsam den bestehenden Zustand des betroffenen Grundstücks oder Bauwerks festzustellen (Beweissicherung). Sind die Arbeiten abgeschlossen, ist ein Zustand, der dem bisherigen entspricht, herzustellen. Ein nicht behebbarer Schaden ist dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten des betroffenen Grundstücks oder Bauwerks vom Berechtigten nach Abs. 1 bis 4 zu ersetzen.

(6) Wird die Inanspruchnahme fremden Eigentums (Abs. 1 bis 4) verweigert oder der Verpflichtung nach Abs. 2

2. Satz nicht nachgekommen, hat die Baubehörde die Beweissicherung nach Abs. 5 1. Satz durchzuführen und über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme oder Verpflichtung zu entscheiden und die Duldung oder Verpflichtung dem belasteten Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten aufzutragen. Bei Gefahr im Verzuge hat die Baubehörde die erforderlichen Maßnahmen auch ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren anzuordnen.

(7) Ein Antrag auf Neufestsetzung der Entschädigung oder der Kostenersatzleistung nach § 8 Abs. 2 steht der Vollstreckung eines Bescheides nach Abs. 6 nicht entgegen, wenn der von der Baubehörde festgesetzte Betrag bei Gericht erlegt ist.
 
Wahnsinn unsere Gesetze, also hat man eigentlich als Grundstücksbesitzer keinerlei Recht:eek:

Richtig! Und wenn auch festgelegt wird, dass für etwaige Schäden aufgekommen werden muss, wenn sie dann passiert sind, dann kannst kämpfen dafür, wenn der Nachbar es vielleicht nicht so dicke hat. Oder du wirst so abgelöst, wie z.b bein einem Totalschaden am Auto. Also Zeitwert des Materials und nie und nimmer den Wiederbeschaffungswert im selben Zustand.
 
Ich hab ja schon gesagt, dass ich eine Lösung will, mit der BEIDE Seiten leben können. Und genau DAS hätte man ja schon im Vorfeld durchdiskutieren können. REDEN, Für und Wider abwägen, GEMEINSAM nach Lösungen suchen. Nicht "Ich mach das so und basta!" DAS ist für mich eine Basis für eine gute Nachbarschaft. Lieg ich da so falsch?

Du schreibst richtig, NACH den Baumaßnahmen. Und die dürfen halt leider bis zu 5 Jahre dauern.

Und was ist, wenn ich schon im Vorfeld klarmache, dass ich eigentlich nicht will, dass auf meinem Grund ein Gerüst aufgestellt werden muss? Ist das nicht auch stur, wenn man das trotzdem auf Biegen und Brechen durchsetzen will?

Loki ich verstehe deinen ärger, aber das ist immer ein 2schneidiges schwert. Anzunehmen du möchtest dir für dein heißgeliebtes hobby einen raum anbauen oder eben eine garage, hast auch endlich das geld zusammen gespaart. bist voller freude. hast alle regelungen und vorschriften eingehalten um auf DEINEM grund zu bauen. dann kommt dein nachbar und meckert wegen seinen blumen. würde dich das interessieren? mich nicht, kauf ich ihm halt neue blumen

ja die maßnahmen können leider so lange dauern

Das ist egal ob du das willst oder nicht, und ob du stur bist oder nicht, du MUSSt ihm zutritt geben!

Ich verstehe wirklich das du aufgebracht bist, aber schau, du hast auch erst gebaut, und ja du sagst du warst am wochenende immer leise usw. aber eine baustelle verursacht immer lärm, und wenn dein nachbar zb krank war und zuhause, ist er durch den lärm unter der woche auch gestört worden, hast du deswegen aufgehört zu bauen bis er wieder gesund war? durch deine baumaßnahmen wurde sicher hin und wieder die straße verschmutzt und deine nachbarn somit beeinträchtigt, hast du dann jedesmal schnell die straße gekehrt wenn deine nachbarn mim auto angefahren kamen? ich nehme nicht an
 
Richtig! Und wenn auch festgelegt wird, dass für etwaige Schäden aufgekommen werden muss, wenn sie dann passiert sind, dann kannst kämpfen dafür, wenn der Nachbar es vielleicht nicht so dicke hat. Oder du wirst so abgelöst, wie z.b bein einem Totalschaden am Auto. Also Zeitwert des Materials und nie und nimmer den Wiederbeschaffungswert im selben Zustand.

bauordnung:
§ 8 Verfahren für Entschädigungen und Kostenersatzleistungen
(1) Über eine Entschädigung oder Kostenersatzleistung nach § 7 Abs. 5, § 12 Abs. 3 und 4, § 13 Abs. 2, § 36 Abs. 3, § 68 Abs. 5 und § 76 hat die Baubehörde erster Instanz zu entscheiden. Gegen diesen Bescheid ist kein Rechtsmittel zulässig.

sprich die behörde legt die summe fest, zahlen muss dein nachbar dann aber! Klar wird entweder wiederhergestellt oder kosten ersetzt, und nur die tatsächlichen kosten und nicht das was du willst. dinge von ideellen wert sind da halt blöd, klar deine blumen sind dir lieb und teuer, aber bekommen wirst du die 1,99€ die die blumen beim bellaflora kosten
 
Nein, die dürfen auch das Haus an die Grundstücksgrenze bauen (zumindest ist es bei der Vorprüfung so durchgegangen, sonst könnten sie ja den Plan nicht einreichen), weil die geplante 10m Hausmauer "nur" direkt an unseren Garten angrenzt.

Nocheinmal Wohnhaus UND Garage direkt an Grundstücksgrenze.
D.h. für das gesamte Bauvorhaben irgendwann die Gefahr, dass ein Gerüst bei uns aufgestellt werden muss für eine Fassade (in einer Länge von ca. 15m).
Mindestens 3m tiefe Baugrube (für das Wohnhaus) direkt an unseren Garten angrenzend (hab Angst, dass sich mein Hundi irgendwie verletzen kann).
Mindestens 70-80 cm tiefe Baugrube für das Fundament der Garage in ca. 1,20 m neben unserer Hausmauer. Anlegen eines Weges auf unserer Seite während der Fundamentsetzung für die Garage nicht möglich. Zusätzlich Gefahr der Rutschung.

Gatsch, Dreck, Lärm, kein Sichtschutz weil Zaun ja weg für ...... Jahre?

Hab ich noch was vergessen?

das ist scheiße, aber ich befürchte du musst es dulden! :/ hab grad unseren rechtler dein post (ohne name) hingelegt und die fakts ausgedruckt.. er hat gemeint du wirst ned drum rumkommen wenn du nicht strafe zahlen willst.. ich sag ja, nutznieser und niemals eigentümer.. ich würde dir raten dass du mehr als zuckersüß so tust als wärst du mit den nerven fertig wegen deinen blumen oder deinem hund den nachbarn gegenüber weil so werden sie eher versuchen alles so störungsfrei wei möglich zu gestalten als wenn du druck machst. :(
 
Loki ich verstehe deinen ärger, aber das ist immer ein 2schneidiges schwert. Anzunehmen du möchtest dir für dein heißgeliebtes hobby einen raum anbauen oder eben eine garage, hast auch endlich das geld zusammen gespaart. bist voller freude. hast alle regelungen und vorschriften eingehalten um auf DEINEM grund zu bauen. dann kommt dein nachbar und meckert wegen seinen blumen. würde dich das interessieren? mich nicht, kauf ich ihm halt neue blumen

ja die maßnahmen können leider so lange dauern

Das ist egal ob du das willst oder nicht, und ob du stur bist oder nicht, du MUSSt ihm zutritt geben!

Ich verstehe wirklich das du aufgebracht bist, aber schau, du hast auch erst gebaut, und ja du sagst du warst am wochenende immer leise usw. aber eine baustelle verursacht immer lärm, und wenn dein nachbar zb krank war und zuhause, ist er durch den lärm unter der woche auch gestört worden, hast du deswegen aufgehört zu bauen bis er wieder gesund war? durch deine baumaßnahmen wurde sicher hin und wieder die straße verschmutzt und deine nachbarn somit beeinträchtigt, hast du dann jedesmal schnell die straße gekehrt wenn deine nachbarn mim auto angefahren kamen? ich nehme nicht an

Das, was du jetzt schreibst, ist Kleinkrämerei. Unsere Nachbarn und auch wir haben fertige, renovierungsbedürftige Häuser gekauft. Und das auch zum fast gleichen Zeitpunkt. Der einzige Unterschied ist, dass wir das 1 Jahr seit dem Kauf schon genutzt haben und schon ziemlich weit sind, während der Nachbar dieses Jahr vergehen hat lassen (keine Zeit oder was auch immer - egal). Wir haben also den unmittelbaren Nachbarn (den, der jetzt bauen will) insofern nicht gestört, als der praktisch nur an den WE da war und genau dann Lärm machte. Niemand hat da etwas eingewendet.
Und nein, die Straße wurde nicht beschmutzt, weil sämtliche Sanierungsarbeiten ausschließlich auf unserem Anwesen stattfanden. Materialzu- und -abfuhren sind doch normal, dazu gehören auch z.B. Möbellieferungen oder ähnliches. Und auch da standen die Fahrzeuge in unserer Einfahrt. Haben also nicht einmal eine Durchfahrt beeinträchtigt (wir wohnen am Ende der Sackgasse).
 
Ich habe mich über deine Aussage:
Was ist daran schlimm, wenn die Nachbarn längere Zeit bauen? Ich verstehe es wirklich nicht, weil wir einen sehr großes Grundstück haben und einmal hat auf der linken Seite der Nachbar saniert, dann der auf der rechten Seite und weil unser Grund eben größer ist, dann der auf der linken unteren Seite ohne dass wir irgend eine Beeinträchtigung hatten !

gewundert. Du hattest keine Beeinträchtigungen, wir haben massive. Das ist der Unterschied.

Baustellenlärm oder auch Dreck von einer Baustelle finde ich nicht so dramatisch. Das habe ich nicht als Beeinträchtigung gesehen, auch jetzt haben wir neben uns eine Baustelle die riesengroß ist.

Vom rechtlichen, dass es bei Euch natürlich keine Schäden geben darf bzw. diese natürlich behoben/ersetzt werden müssen, gehe ich aus. Denn da muß natürlich alles geklärt werden im Vorhinein. Aber darum gibt es ja auch eine Bauverhandlung.
Klär doch alles erst in Ruhe ab und wie Ekres3ih schon geschrieben hat, komplett quer legen ist sicher nicht gut, denn dann wird verschiedenes baupolizeilich durchgesetzt.

Übrigens unser Haus hat früher meinen Eltern gehört, sie waren das letzte Haus. Es sind dann später Baugründe nach meinen Eltern verkauft worden und aufgrund dessen ist eine Straße durch ihr Grundstück gebaut worden!!!!! Keine Ablöse oder Entschädigung gab es in diesem Fall dafür und das war so um 1970.
Viell. kannst Du deshalb verstehen, dass mich nicht mehr so schnell etwas aufregen kann;)!
 
Übrigens unser Haus hat früher meinen Eltern gehört, sie waren das letzte Haus. Es sind dann später Baugründe nach meinen Eltern verkauft worden und aufgrund dessen ist eine Straße durch ihr Grundstück gebaut worden!!!!! Keine Ablöse oder Entschädigung gab es in diesem Fall dafür und das war so um 1970.
Viell. kannst Du deshalb verstehen, dass mich nicht mehr so schnell etwas aufregen kann;)!

Ich hab als ich noch bei der Bundesstraßenbehörde war, immer mitgelitten, wenn wir im Zuge eines Straßenbaues eine Enteignung durchführen mussten.
Der Staat hat immer Recht!:mad:
 
Miete finde ich auch eigentlich einfacher. Du hast sowieso weniger Kosten, weil Du weißt genau, was auf dich zukommt und zur Not hast Du den Mieterschutzbund, wenn es Schwierigkeiten gibt.

Als Haus- und Grundstücksbesitzer fällt man da durch.

Genauso besch.... ist es wenn du eine Eigentumswohnung hast. Wenn sich die Eigentümergemeinschaft in irgendeinem Punkt nicht einig ist und ein paar Eigentümer einen Beschluss blocken, dann geht nichts mehr. Dann kann sich eine notwendige Sanierung über Jahre hinziehen und die Hütte versaut in der Zwischenzeit immer mehr, es zieht bei den Fenstern hinein usw.

Genau das war der Grund, warum wir voriges Jahr unsere Eigentumswohnung verkauft haben. Um endlich zur Ruhe zu kommen!
Und nun das. Anscheinend sind wir vom Ärger verfolgt.:cry2:
 
Das, was du jetzt schreibst, ist Kleinkrämerei. Unsere Nachbarn und auch wir haben fertige, renovierungsbedürftige Häuser gekauft. Und das auch zum fast gleichen Zeitpunkt. Der einzige Unterschied ist, dass wir das 1 Jahr seit dem Kauf schon genutzt haben und schon ziemlich weit sind, während der Nachbar dieses Jahr vergehen hat lassen (keine Zeit oder was auch immer - egal). Wir haben also den unmittelbaren Nachbarn (den, der jetzt bauen will) insofern nicht gestört, als der praktisch nur an den WE da war und genau dann Lärm machte. Niemand hat da etwas eingewendet.
Und nein, die Straße wurde nicht beschmutzt, weil sämtliche Sanierungsarbeiten ausschließlich auf unserem Anwesen stattfanden. Materialzu- und -abfuhren sind doch normal, dazu gehören auch z.B. Möbellieferungen oder ähnliches. Und auch da standen die Fahrzeuge in unserer Einfahrt. Haben also nicht einmal eine Durchfahrt beeinträchtigt (wir wohnen am Ende der Sackgasse).

Na und? der kann sein haus renovieren wann er will! und wenn er in 5 jahren damit anfangen würde hättest du schon lang blumen und vielleicht nen geräteschuppen stehen.

Neeeeiin es gab keine beeinträchtigungen und neeeeiiin niemals schmutz.
Es gibt IMMER schmutz und IMMER beeinträchtigungen in irgendeiner form außer du baust dir ein luftschloss.

Nimm es doch einfach hin wie es ist, umso mehr du dich quer stellst umso mehr ärger streit und probleme wirds geben.
 
Du bist nicht vom ärger verfolgt, du machst ihn dir selbst! Du bist froh endlich mit deinem eigenen bau fertig zu sein, es hat an deinen nerven gezehrt und du willst jetzt deine ruhe haben, doch dein nachbar macht dir nen strich durch die rechnung.

So toll ist der grünstreifen auch wieder nicht als das du dort deine sonnenliege aufstellen wirst. also pflanz doch erstmal nichts an, und wenn der doch eh nur ne garage baut dann dauert das nicht ewig, und zum verputzen steht dann 1-2 tage ein gerüst dort und dann ist der spuk vorbei und nächsten sommer kannst du dann schon deine blümchen pflanzen
 
Miete finde ich auch eigentlich einfacher. Du hast sowieso weniger Kosten, weil Du weißt genau, was auf dich zukommt und zur Not hast Du den Mieterschutzbund, wenn es Schwierigkeiten gibt.

Als Haus- und Grundstücksbesitzer fällt man da durch.

jap das stimmt wobei man als hausbesitzer noch mehr rechte hat als wenn man z.B eine wohnung kauft.. da kanns schnell mal sein dass sich die eigentümergemeinschaft auf eine neue fassade einigt und man gleich mal so 10.000de euros hinblättern muss. :(
 
Es hilft ja wirklich nix, sich da so hineinzusteigern.
Natürlich soll eine Bauverhandlung stattfinden, und natürlich sollst du dabei alle deine Bedenken schriftlich festhalten lassen. Vielleicht ergibt sich dabei sogar etwas Positives, ein gegenseitiges Entgegenkommen, man kann es zumindest versuchen.

Aber am Ende wird der Nachbar dort bauen, es ist sein Recht, und wenn er länger braucht, kannst du auch nix dagegen machen, solange er sich an die Vorschriften hält.

Wenn man gegen eine Sache nicht wirklich etwas tun kann, ist es besser, sich damit abzufinden, als unnütz Energie in einen aussichtslosen Kampf dagegen zu stecken. Der Ratschlag kommt bei dir derzeit überhaupt nicht an, das habe ich schon bemerkt, aber denk trotzdem darüber nach.;)

Ich verstehe das Problem sehr wohl, für mich wäre das auch schlimm. Ich habe deswegen damals auch gezielt nach einem Grundstück gesucht, wo rundherum mit hoher Wahrscheinlichkeit lange Zeit nix gebaut wird.
 
Du bist nicht vom ärger verfolgt, du machst ihn dir selbst! Du bist froh endlich mit deinem eigenen bau fertig zu sein, es hat an deinen nerven gezehrt und du willst jetzt deine ruhe haben, doch dein nachbar macht dir nen strich durch die rechnung.

Halbwegs fertig, fertig sind wir auch noch lange nicht.

So toll ist der grünstreifen auch wieder nicht als das du dort deine sonnenliege aufstellen wirst. also pflanz doch erstmal nichts an, und wenn der doch eh nur ne garage baut dann dauert das nicht ewig, und zum verputzen steht dann 1-2 tage ein gerüst dort und dann ist der spuk vorbei und nächsten sommer kannst du dann schon deine blümchen pflanzen

Warum reitest du auf dem Grünstreifen herum? Das ist bloß der Durchgang vom Eingangsbereich zum Garten. Sollte halt im Frühjahr ein gepflasterter Weg dort hinkommen und der sollte mit dem Eingangsbereich in Einem sein.
Nur wird das halt wegen mangelnder Stabilität nicht so funktionieren wenn es daneben keine Einfriedung gibt.
Sicher ist eine Fassade schnell fertig (hat bei unserer gerade mal eine Woche gedauert). Die Frage ist nur wann? Normalerweise ist eine Fassade das Letzte, das man macht. Und logischerweise gemeinsam mit dem Haus.
 
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