Hilfe! Mein Nachbar baut

Vielleicht finden Manche von Euch es jetzt überzogen und meinen Gesetz ist Gesetz aber ich möchte Euch sehen, wenn ihr betroffen seid, ob ihr dann auch so locker wärt.

Nein finde ich nicht überzogen .. klar hat man Bedenken nicht nur wegen der Optik sondern weil es die Fälle gibt, wo sich bei größeren Baggerarbeiten dann der Untergrund "bewegt". Muss ja nicht gleich dein Haus einstürzen; Risse reichen auch :eek: Daher finde ich wäre auch wichtig zu wissen, welchen Untergrund ihr habt ... bei "sandigen" Böden wäre mir auch nicht wohl. Fester Untergrund oder viel Granitgestein o. Ä. ist sicher stabiler. Unlängst war eh so ein Fall beim Volksanwalt (??), wo ein Nachbar einer direkt vor´s Küchenfenster eine Garage hinknallen wollte ... er hat nachgegeben, aber erlaubt wäre es gewesen :rolleyes:
 
Vielleicht finden Manche von Euch es jetzt überzogen und meinen Gesetz ist Gesetz aber ich möchte Euch sehen, wenn ihr betroffen seid, ob ihr dann auch so locker wärt.

ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, weil auch mein Nachbar hat völlig anders gebaut, als es im Bauplan steht :mad:

sein Garage, seine Zaun, sogar seine Sch**** Thujen stehen auf meinem Grundstück - desweiteren hat er meine Dachrinne und meine Fallrinne eingemauert, so das man nicht dazu kann, wenn sie mal kaputt ist :mad:

deswegen nochmal mein Rat an dich, halte dich Punktgenau an die Gesetze und schöpf sie aus!! im nachhinein wird es schwierig - und ich weiss wovon ich schreibe :cool:

und vergiss die "gute Nachbarschaft" wenn man deine Rechte einschränken will - auch davon kann ich ein Lied singen, mir sind meine Nachbarn wurscht und er soll sich bloss keinen Fehler mehr leisten..........und das weiss er :mad::cool:
 
Danke @all für die verschiedenen Meinungen. Hat mich jetzt in meiner Meinung bestärkt. Aber vielleicht hat Jemand von Euch etwas Ähnliches durchgefochten und kann mir klar über seine -positiven wie auch negativen - Erfahrungen berichten. DAS wäre, was ich brauche!
 
Ich würd mal mit einem Baumeister, Anwalt Rücksprache halten und dann allenfalls fundiert Einspruch erheben.

Ein Problem, das ich sehe, ist aber auch, dass offenbar euer Haus auch nur 1,3 m von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Und da würde ich mich auch genau erkundigen, ob das auch wirklich so bewilligt wurde (oder halt irgendwann von zwei guten Nachbarn einfach ausgemacht bzw. geduldet wurde).Nicht, dass du dann deswegen noch zusätztliche Schwierigkeiten kriegst, wenn alle auf stur schalten und das in einen Rechtsstreit ausartet
 
Ein Problem, das ich sehe, ist aber auch, dass offenbar euer Haus auch nur 1,3 m von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Und da würde ich mich auch genau erkundigen, ob das auch wirklich so bewilligt wurde (oder halt irgendwann von zwei guten Nachbarn einfach ausgemacht bzw. geduldet wurde).Nicht, dass du dann deswegen noch zusätztliche Schwierigkeiten kriegst, wenn alle auf stur schalten und das in einen Rechtsstreit ausartet

darauf wollte ich auch gerade hinweisen;)
 
Also ich nehme doch wohl an, dass wenn wir ein Haus offiziell über Makler und Notar kaufen, über die grundbücherlichen Verhältnisse bzw. auch über die Grundstücksgrenzen Auskünfte eingeholt wurden.



 
weiß nicht, vielleicht hats eh schon wer geschrieben, habts schon mal im bebauungsplan nachgesehen, was dort alles an auflagen drinnen ist?
 
Wenn mich nicht alles täuscht, gabs damals diese 3 meter regelung noch nicht;)
Also braucht ihr nix zu befürchten.
Und dem Nachbarn würde ich auch nur mehr per Anwalt (rechtschutz??) gegenübertreten.

Also diesbezüglich hätte ich sowieso keine Angst gehabt, weil wir einen ordentlichen Kaufvertrag vom Notar haben. Und da ist ja ein Punkt, dass die Liegenschaft baukonform errichtet wurde. Sollte da etwas nicht gepasst haben, so können wir nicht für etwas verantwortlich gemacht werden, das damals gemacht wurde.

Einspruch werden wir einlegen, aber ich hoffe doch noch auf eine gütliche Einigung. Ich brauch keine Extrawürstel, sondern nur Gerechtigkeit.
 
auf den makler und kaufvertrag hätt ich mich jetzt nicht ausgeruht, jedoch auf die grundbücherlichen eintragungen.

sprich beim bauamt vor:
*unzumutbare veränderung wg. lichverhältnisse bei euch
*deren erhaltungs- und pfelgemaßnahmen nicht möglich, da nur von fremden grund aus machbar
*risken wg. setzung, einsturz bei euch
*zugang feuerwehr
die genauen wortforumlierungen weiß ich nicht.

schreib dir eine liste mit fragen und bedenken und dann red mit einem zuständigen von der gemeinde, nur das wird dir gewißheit bringen, konkrete antworten geben.
daß euer haus nur 1,5 m zur grundgrenze entfernt steht ist beschi..., doch realität, bestätigt, genehmigt, geduldet, amtlich. also wird man euch da nichts anhaben können.
und ob in dem fall, wenn auch grundsätzlich erlaubt, eine garage an die grundgrenze gebaut werden kann ???

vergiß 'die gute nachbarschat' für diese situation, daran könnt ihr später noch arbeiten.
jetzt mach klar (laut, deutlich, überall;)), daß du diese situation nicht willst. vlt. wird ihnen dann klar, daß sie nicht zu bau- und renovierungs- und erhaltungsarbeiten mit eurem entgegenkommen rechnen können und auf euer grundstück dürfen.

viele fotos von allen winkel und ecken, auch schon vor bauaushub, um später beweismaterial zu haben, wenns heißt 'das war schon'.
 
Also wegen der 3 Meter-Regel oder nicht, brauchst DU keine Angst haben. Bei unbeweglichen Dingen (Haus etc) gilt es nach 30 Jahren "ersessen". Selbst wenn du dir ein ganzes Grundstück aneignest, 30 jahre niemand was dagegen unternimmt, gehört es völlig legal Dir. Da geht nix mehr! Wenn Du sagt 1972 ist das Haus gebaut worden, ev. 3 jahre später abgenommen, sinds noch immer 36 Jahre, wo niemand etwas gegen die 1,30 unternommen hat.

Ob die Eintragung im Grundbuch gilt oder der Flächenwidmungsplan, ist auch so eine Sache. Aus eigener Erfahrung würde ich bei nochmaligem Grundkauf eher dem Flächenwidmungsplan vertrauen. Grundbuch ist nicht 100 %ig in manchen Bereichen und führt zu Diskussionen, wenn es nicht übereinstimmt.
Bei uns gehts um 200 m² ob Bauland/Agrar oder Grünland/Agrar. Aber auch da sind mehr als 30 Jahre vorbei und damit haben wir gute Chancen, selbst wenn die anderen Argumente nicht fruchten.
 
Einen Vorteil hat es: ihr habt keine Fenster auf der Seite, das wäre für mich die schlimmste Auswirkung von so einem Bau, wenn es dann finster wird.

Falls das rechtlich durchsetzbar ist, würde ich ein Gutachten von einem Statiker verlangen, dass da bei eurem Haus nix passiert durch den nötigen Aushub. Und natürlich verlangen, dass das eine Firma macht, die auch eine Versicherung hat, falls doch etwas passiert.

Der Streifen an sich ist eh nackert und nicht gärtnerisch gestaltet, also kann da eigentlich sonst nicht viel passieren?
 
ja, da ist im Moment noch nichts, aber wollten wir ja einen Weg mit Natursteinen legen und am Rand dann Sommerflieder oder Lavendel setzen. Aber in diesem dunklen Schlauch wird dann kaum was wachsen.
 
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