auf den makler und kaufvertrag hätt ich mich jetzt nicht ausgeruht, jedoch auf die grundbücherlichen eintragungen.
sprich beim bauamt vor:
*unzumutbare veränderung wg. lichverhältnisse bei euch
*deren erhaltungs- und pfelgemaßnahmen nicht möglich, da nur von fremden grund aus machbar
*risken wg. setzung, einsturz bei euch
*zugang feuerwehr
die genauen wortforumlierungen weiß ich nicht.
schreib dir eine liste mit fragen und bedenken und dann red mit einem zuständigen von der gemeinde, nur das wird dir gewißheit bringen, konkrete antworten geben.
daß euer haus nur 1,5 m zur grundgrenze entfernt steht ist beschi..., doch realität, bestätigt, genehmigt, geduldet, amtlich. also wird man euch da nichts anhaben können.
und ob in dem fall, wenn auch grundsätzlich erlaubt, eine garage an die grundgrenze gebaut werden kann ???
vergiß 'die gute nachbarschat' für diese situation, daran könnt ihr später noch arbeiten.
jetzt mach klar (laut, deutlich, überall

), daß
du diese situation nicht willst. vlt. wird ihnen dann klar, daß sie nicht zu bau- und renovierungs- und erhaltungsarbeiten mit eurem entgegenkommen rechnen können und auf euer grundstück dürfen.
viele fotos von allen winkel und ecken, auch schon vor bauaushub, um später beweismaterial zu haben, wenns heißt 'das war schon'.