Gsandner - Tierschutzombudsstelle was haben Sie nun schon wieder vor?

Astrid, das würde einem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Entweder gleiche Bedingungen für alle oder kein Schein.

Seit wann bitte interessiert der irgendwen? Oder meinst du, Rasselisten sind mit diesem vereinbar? :rolleyes:

Und wie schon erwähnt: eigentlich kann man auch jetzt schon Situationen streichen - huch, wo ist er denn da, der Gleichheitsgrundsatz - kommt natürlich auch auf den Prüfer selbst an - verdammt, schon wieder nix mit dem Gleichheitsgrundsatz... :cool:

Manchmal nervt diese Wortklauberei schon extrem. Ich habe doch eh geschrieben, dass es um den Grundgedanken geht - dass die Realität nicht so ausschaut, ist logischerweise eine andere Sache. Du bist doch selbst die Meisterin in hypothetischen Was-wäre-wenn Threads, so what?! :p
 
Anzeigen kann trotzdem jeder jeden und wenn der ATA beurteilt ist das schon ein bissi wie russ. Roulette.

Zwischen tatsächlicher und nur "gefühlter" Bedrohung ist schon noch ein Unterschied. Wenn aber das bereits ausreicht um dem Gesetz nach zu Auflagen zu führen(Deutschland ist es meines Wissens nach so) ist das noch einmal ein Schritt mehr Richtung Katastrophe.
 
Meint der ATA eine Bedrohung zu erkennen hast Du bereits Auflagen (maulkorb und Leinenpflicht).
Wobei natürlich der ATA auch nicht immer irrt und Selbst- und Fermdbild (Einschätzung HH/Einschätzung Umfeld) schon gewaltig divergieren kann (wie immer im Leben).
 
na sicher, weil doch alle Kleinhunde unerzogene Tölen sind.:rolleyes:

Es lebe die Verallgemeinerung

... nein nicht die kleinen sind schuld sondern die halter die es nicht notwendig erachten sie zu erziehen , jedoch haben die kleinen genau die selben probleme wie die grossen.
Dazu kommt der umstand das viele gerade ältere oder gebrechliche menschen kleine hunde führen und diese sich körperlich sicher schwer tun würden beim training.

Weiters werden ja des öfteren kleine hunde als accessoire hergenommen und nicht als lebensbegleiter.

Finds schon spannend das du zwar nix sachliches beizutragen hast ausser keine chance auszulassen leute anzumachen, wieder ein wahres ÖHU Trainer ausshängeschild :( !
 
Dazu kommt der umstand das viele gerade ältere oder gebrechliche menschen kleine hunde führen und diese sich körperlich sicher schwer tun würden beim training.

Ich finde es aber immer noch besser, ältere, nicht mehr so agile Menschen, nehmen sich einen kleinen Hund, als einen 20+kg Hund. Oder willst du älteren oder gebrechlichen Menschen Hundehaltung überhaupt verbieten. Auch wenn dir kleine Hunde vielleicht auf die Nerven gehen, immer noch besser, als ein unerzogener Schäferhund oder Golden Retriever, der wirklich Schaden anrichten kann.

Wer seinen Hund erziehen will, tut das, egal wie groß oder klein der Hund ist und egal wie alt oder gebrechlich der Hundeführer ist. Das Problem älteren Hundehaltern mit kleinen Hunden in die Schuhe zu schieben, ist auch kein Lösungsansatz.

Und übrigens kenne ich genug GR oder andere große "Moderassen", die ihr Leben als schmuckes Accessoire fristen.

zum Rest: such dir bitte jemand Anderen zum Streiten, interessiert mich nicht die Bohne
 
gibt es eigentlich eine Definition von Auffälligem Hund irgendwo in den Verordnungen?

kann es in Wien sein dass wenn ein Nachbar einfach keine Hunde mag und viell. Angst vor allen Hunden hat dann anonym Anzeige erstattet weil er Angst vor dem bösen Schäfer oder Golden Retriver 3 Häuser weiter hat und dann ein verpflichtender Führschein droht?

Wie sieht es im Moment mit den FS aus? Ich dachte die haben auch zu wenige Prüfer? Als ich mich zum freiwilligen anmelden wollte hat es geheissen bitte warten jetzt haben die verpflichtenden Vorrang und die Plätze seien alle ausgebucht.
 
Meint der ATA eine Bedrohung zu erkennen hast Du bereits Auflagen (maulkorb und Leinenpflicht).
Wobei natürlich der ATA auch nicht immer irrt und Selbst- und Fermdbild (Einschätzung HH/Einschätzung Umfeld) schon gewaltig divergieren kann (wie immer im Leben).

Ja, da bestimmt dann der ATA was bedrohlich und was nicht bedrohlich ist. Je nach dem wie fähig oder unfähig er ist. So ist es bei uns jetzt noch.
Aber wenns gesetzlich ausreicht, sich zu fürchten, damit der HH Auflagen bekommt wird das auch ausgenutzt werden. Unabhängig davon ob eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung vorliegt. Je weniger Hemmschwellen es gibt, desto schlechter wird die Situation.
In Österreich gibt es nämlich schon Gesetzt die in diese Richtung gehen (z.B Betriebsstättengenehmigungen) so, dass ich mir vorstellen könnte, dass das das eigentliche Ziel ist.
 
gibt es eigentlich eine Definition von Auffälligem Hund irgendwo in den Verordnungen?

kann es in Wien sein dass wenn ein Nachbar einfach keine Hunde mag und viell. Angst vor allen Hunden hat dann anonym Anzeige erstattet weil er Angst vor dem bösen Schäfer oder Golden Retriver 3 Häuser weiter hat und dann ein verpflichtender Führschein droht?

Wie sieht es im Moment mit den FS aus? Ich dachte die haben auch zu wenige Prüfer? Als ich mich zum freiwilligen anmelden wollte hat es geheissen bitte warten jetzt haben die verpflichtenden Vorrang und die Plätze seien alle ausgebucht.

Im NÖ Gesetz ist es definiert, ich nehme mal an, dass es die Wiener auch so meinen:
"Die Bestimmungen des Gesetzes gelten gleichermaßen für auffällige Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt oder zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet wurden."

D.h. nur die Tatsache, dass der Nachbar den Golden samt Besitzer nicht leiden kann, dürfte keine Konsequenzen haben. In der Theorie zumindest. Ob die Praxis ein anderes Bild zeigt, weiß ich nicht.
 
Ich finde es aber immer noch besser, ältere, nicht mehr so agile Menschen, nehmen sich einen kleinen Hund, als einen 20+kg Hund. Oder willst du älteren oder gebrechlichen Menschen Hundehaltung überhaupt verbieten. Auch wenn dir kleine Hunde vielleicht auf die Nerven gehen, immer noch besser, als ein unerzogener Schäferhund oder Golden Retriever, der wirklich Schaden anrichten kann.

Wer seinen Hund erziehen will, tut das, egal wie groß oder klein der Hund ist und egal wie alt oder gebrechlich der Hundeführer ist. Das Problem älteren Hundehaltern mit kleinen Hunden in die Schuhe zu schieben, ist auch kein Lösungsansatz.

Und übrigens kenne ich genug GR oder andere große "Moderassen", die ihr Leben als schmuckes Accessoire fristen.


Schaden kann jeder Hund anrichten, die folgen sind bei grösseren hunden nur andere, die problematik ist nur das viele mit kleinen hunden keine notwendigkeit sehen zu erziehen da auch die folgen beim zB "an der leine ziehen" andere sind als würde sich ein 50kg brummer in die leine hängen.

Gebissen wurde ich bisher nur einmal , von einem pudel der von vorne ein angskläffer war und von hinten dann ins wadel beisst , geführt von einer 60+ dame !

Agression ist agression, egal wie gross der hund ist , eine überprüfung aller hunde, wird agression und fehlverhalten genau gleich zu bewerten haben , egal wie schwer der hund ist oder wie alt der halter ist !
Auch wenn du meinst ich reite nur vorurteile, so sind problemfälle bei den kleinen eher sogar weiter verbreitet als bei den grossen, da Halter der grossen eher die notwendigkeit eingesehen haben sich der probleme anzunehmen !

Daher würde ein verkehrstest unter allen Hundehaltern eher zu opfern bei den kleinen vordern als bei den grossen !
 
Im NÖ Gesetz ist es definiert, ich nehme mal an, dass es die Wiener auch so meinen:"Die Bestimmungen des Gesetzes gelten gleichermaßen für auffällige Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt oder zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet wurden."

D.h. nur die Tatsache, dass der Nachbar den Golden samt Besitzer nicht leiden kann, dürfte keine Konsequenzen haben. In der Theorie zumindest. Ob die Praxis ein anderes Bild zeigt, weiß ich nicht.

Sorry - aber deine Annahme ist falsch.

§ 3. Tiere sind so zu halten oder zu verwahren, dass
1. Menschen nicht gefährdet,
2. Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt und
3. fremde Sachen nicht beschädigt
werden.
Ob Belästigungen im Sinne der Z 2 zumutbar sind, ist nach den Maßstäben eines normal empfindenden
Menschen und auch auf Grund der örtlichen Verhältnisse zu beurteilen.

Bei Zuwiderhandeln gegen §3(1-3) gilt der Hund in Wien als "auffällig gewordener Hund"-
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt steh ich aber auf der Leitung, weil das bringt dann was?
Das möglichst viele Listenhunde VOR dem 1.6 geprüft werdn würd mir einleuchten, weil man es als positive annahme der Aktion verkaufen kann.
Aber alle auffälligen? Ich kapiers grad nicht.

.... Hundeführer von auffälligen Hunden kann man per Bescheid dazu ZWINGEN den HFS zu machen. Bzw. den Wesenstest oder wie auch immer man es benennt.
 
Danke Georg für die ausführliche Auflistung!!

hab nämlich gerade mit Kollegen diskutiert dass man als HH mit einem grossen Hund wirklich aufpassen muss und überfreundlich eigentlich zu jedem kriechen muss denn sonst kommt bald der Wisch ins Postkasterl dass man vorstellig werden darf um den HFS zu machen.
Was ist einfacher als jemanden anonym anzuzeigen. Und das Hundethema greiffen unsere Herren und Damen im Rathaus ja lieber an als sämtliche Schulthemen, Welpenhandel, Drogenumschlagplätze etc.
Heutzutage hat ja sowieso keiner mehr Courage und sagt einem etwas ins Gesicht.
Ich hätt besser bei unseren Kampfkaninchen bleiben sollen als mir einen grossen Hund zuzulegen, wobei die Kaninchenbisse waren bisher nicht ohne nur darüber regte sich bisher niemand auf - nur wenn der grosse Hund den Kopf hebt und mal guckt - da werden alle leichenblass - es lebe die Berichterstattung dass grosse Hunde Wiens einziges Problem sind.
 
Danke Georg für die ausführliche Auflistung!!

hab nämlich gerade mit Kollegen diskutiert dass man als HH mit einem grossen Hund wirklich aufpassen muss und überfreundlich eigentlich zu jedem kriechen muss denn sonst kommt bald der Wisch ins Postkasterl dass man vorstellig werden darf um den HFS zu machen.
Was ist einfacher als jemanden anonym anzuzeigen. Und das Hundethema greiffen unsere Herren und Damen im Rathaus ja lieber an als sämtliche Schulthemen, Welpenhandel, Drogenumschlagplätze etc.
Heutzutage hat ja sowieso keiner mehr Courage und sagt einem etwas ins Gesicht.
Ich hätt besser bei unseren Kampfkaninchen bleiben sollen als mir einen grossen Hund zuzulegen, wobei die Kaninchenbisse waren bisher nicht ohne nur darüber regte sich bisher niemand auf - nur wenn der grosse Hund den Kopf hebt und mal guckt - da werden alle leichenblass - es lebe die Berichterstattung dass grosse Hunde Wiens einziges Problem sind.

Nicht nur das, sondern lt. §13/ Abs.2 .................

(2) Wer
1. ein Tier nicht so hält oder verwahrt, dass Menschen nicht gefährdet, Menschen, die nicht im
selben Haushalt leben, nicht unzumutbar belästigt und fremde Sachen nicht beschädigt werden
(§ 3),
2. einem Verbot des Haltens von Tieren oder des Umgangs mit Tieren gemäß § 4 zuwiderhandelt,
3. der Maulkorb- oder Leinenpflicht zuwiderhandelt (§ 5 Abs. 1),
4. der in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen bestehenden
Leinenpflicht zuwiderhandelt (§ 5 Abs. 2),
5. der im § 5 Abs. 3 festgelegten Maulkorbpflicht zuwiderhandelt,
6. der im § 5 Abs. 4 festgelegten Maulkorbpflicht zuwiderhandelt,
7. der im § 5 Abs. 8 normierten Sorgfaltspflicht nicht nachkommt,
8. ihren oder seinen Hund Personen zur Verwahrung oder zum Führen an öffentlichen Orten überlässt,
die nicht die hiefür erforderliche Eignung aufweisen (§ 5 Abs. 10),
9. einer auf § 6 Abs. 1 gegründeten Verordnung zuwiderhandelt,
10. dem Verbot der Zucht und Ausbildung von Hunden zum ausschließlichen oder überwiegenden
Zweck der Steigerung einer erhöhten Aggressivität oder jenem des Inverkehrbringens solcher
Hunde zuwiderhandelt (§ 7),
11. dem Verbot des § 8 Abs. 1 zuwiderhandelt,
12. Aufträgen gemäß § 8 Abs. 5 bis 7 nicht nachkommt,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 14 000 Euro zu bestrafen.

:mad:
 
Hat irgendwer ahnung wie da die statistiken aussehen ?

..wieviele SOKA´s und auffällige wurden überprüft ?
..wieviele Halter wurden bestraft ?
..wieviele Hunde eingezogen und welcher kat. waren die ?
 
Ja, denn es muss eine tatsächliche Gefahr vom Hund ausgehen, um ihn als auffällig einzustufen und vom Halter Auflagen zu verlangen.

Leider ist es in der Praxis nicht so.:(
Es scheitert nämlich an diesem Satz der VO:
Ob Belästigungen im Sinne der Z 2 zumutbar sind, ist nach den Maßstäben eines normal empfindenden
Menschen und auch auf Grund der örtlichen Verhältnisse zu beurteilen.
Bedingt durch das grottenschlechte Image von Sokas fühlen sich viele Mitmenschen ratzfatz von einem Soka "bedroht":rolleyes::
Wenn ein Goldie ein Kind kratzt, war es "ein Versehen", die gleiche Handlung eines Staffbulls wird jedoch von vielen "als aggressive Attacke" angesehen.
Während der kleine Struppimix die ganze Anlage ankeifen darf, reicht es, wenn ein Rotti im Stiegenhaus nur niest und schon fühlt sich der liebe Nachbar bedroht.

Und schon hast du ganz viele "auffällige Hunde", es wird sich in den entsprechenden Statistiken niederschlagen und gewisse Leute haben wieder reichlich Mundition um gegen "diese gefährlichen Rassen" vorzugehen.:(
 
leider ist es in der praxis nicht so.:(
es scheitert nämlich an diesem satz der vo:

Bedingt durch das grottenschlechte image von sokas fühlen sich viele mitmenschen ratzfatz von einem soka "bedroht":rolleyes::
Wenn ein goldie ein kind kratzt, war es "ein versehen", die gleiche handlung eines staffbulls wird jedoch von vielen "als aggressive attacke" angesehen.
Während der kleine struppimix die ganze anlage ankeifen darf, reicht es, wenn ein rotti im stiegenhaus nur niest und schon fühlt sich der liebe nachbar bedroht.

Und schon hast du ganz viele "auffällige hunde", es wird sich in den entsprechenden statistiken niederschlagen und gewisse leute haben wieder reichlich mundition um gegen "diese gefährlichen rassen" vorzugehen.:(

danke .........
 
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