Gestern am Hundeplatz

  • Ersteller Ersteller Rotti1307
  • Erstellt am Erstellt am
Ein Endloswürger ist lt. Tierschutzgesetz verboten, somit könnte man die alle am Allerwertesten packen und es würde ja reichen, einen ATA zu den jeweiligen Kursen hinzuschicken..... ich täte denen echt Schwierigkeiten machen bis zum Umfallen, vielleicht hilft das ein wenig schneller mit dem "Umdenken".

Wie schaut ein Endloswürger aus? :rolleyes: Sorry aber den Gegenstand Endloswürger gibt es nirgendwo zu kaufen ;)

Wenn du allerdings eine Kette bzw. Lederband ohne Stop meinst, so ist dies natürlich lt. Tierschutzgesetz nicht verboten. :cool:
 
Aber man könnte es schon so interpretieren, oder?

Strafbar macht sich, wer
technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;

Dass das Tier gewürgt wird, ist doch ein Strafreiz, oder? Und da ist es auch egal, ob es eine Kette auf Würgen eingehängt ist oder einer dieser kuschelig-bunten Halbwürger.
 
Wie schaut ein Endloswürger aus? :rolleyes: Sorry aber den Gegenstand Endloswürger gibt es nirgendwo zu kaufen ;)

Wenn du allerdings eine Kette bzw. Lederband ohne Stop meinst, so ist dies natürlich lt. Tierschutzgesetz nicht verboten. :cool:


Wenn Du Dich da nicht täuscht....

§ 5
(1) Es ist verboten, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

......
3. a)
Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder

3. b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen.

Ob dieses Würgehalsband ohne Stopp jetzt eine Kette ist, ein Lederband oder ein Stoffband ist vollkommen wurscht, weh tut alles, wenn es sich zuzieht.
 

Aber man könnte es schon so interpretieren, oder?

Strafbar macht sich, wer


Dass das Tier gewürgt wird, ist doch ein Strafreiz, oder? Und da ist es auch egal, ob es eine Kette auf Würgen eingehängt ist oder einer dieser kuschelig-bunten Halbwürger.

Wenn Du Dich da nicht täuscht....



Ob dieses Würgehalsband ohne Stopp jetzt eine Kette ist, ein Lederband oder ein Stoffband ist vollkommen wurscht, weh tut alles, wenn es sich zuzieht.

Die Ableitung ist falsch.

Das Gesetz sagt keineswegs, dass Halsband ohne Zugstop oder Moxonleine verboten ist

das Gesetz sagt, dass dem Tier keinesfalls, auch nicht durch div. Hilfsmittel Schmerz zugefügt werden darf.

sprich:

Wird einem Hund durch das Führen mit einer Moxonleine Schmerz zugefügt, ist das gegen das Gesetz,

das Führen mit Moxonleine per se, ist im Rahmen des österr. TSchG.
 
da steht nix von kettenwürgern :confused:


Du bist ja sonst nicht so zimperlich mit Interpretieren.... warum hier nicht?
:rolleyes:


Also ich wüsstete nicht, wo da steht, dass Halsband ohne Stopp, respektive dadurch logischerweise Moxonleine verboten ist.??????:confused:

Was ist ein Halsband ohne Stopp.... ein Würger und was tut der, wenn er sich zuzieht.... natürlich sauweh, weil würgt.

Ergo dessen fallen aber auch Moxonleinen dazu!
 
Die Ableitung ist falsch.

Das Gesetz sagt keineswegs, dass Halsband ohne Zugstop oder Moxonleine verboten ist

das Gesetz sagt, dass dem Tier keinesfalls, auch nicht durch div. Hilfsmittel Schmerz zugefügt werden darf.

sprich:

Wird einem Hund durch das Führen mit einer Moxonleine Schmerz zugefügt, ist das gegen das Gesetz,

das Führen mit Moxonleine per se, ist im Rahmen des österr. TSchG.

Was heißen würde, dass ein potentiell zum Würgen fähiges Halsband nur so lange gesetzeskonform ist, solange kein Zug darauf kommt, oder :confused: Das heißt, ein wohlerzogener Hund am Kettenwürger ist erlaubt, zum Leinenführigkeitstraining bei Junghunden, wie in einer von mir einmal besuchten Hundeschule empfohlen, wäre die auf Zug gestellte Kette verboten?
 
Die Ableitung ist falsch.

Das Gesetz sagt keineswegs, dass Halsband ohne Zugstop oder Moxonleine verboten ist

das Gesetz sagt, dass dem Tier keinesfalls, auch nicht durch div. Hilfsmittel Schmerz zugefügt werden darf.

sprich:

Wird einem Hund durch das Führen mit einer Moxonleine Schmerz zugefügt, ist das gegen das Gesetz,

das Führen mit Moxonleine per se, ist im Rahmen des österr. TSchG.

DANKE (wird ja schon zur Gewohnheit ;):D )

Du bist ja sonst nicht so zimperlich mit Interpretieren.... warum hier nicht?
:rolleyes:

Was ist ein Halsband ohne Stopp.... ein Würger und was tut der, wenn er sich zuzieht.... natürlich sauweh, weil würgt.

Ergo dessen fallen aber auch Moxonleinen dazu!

Bitte verbreite keine falschen Interpretationen, denn die Beweisführung das die Kette ohne Stopp zwangsweise zum quälen eines Hundes eingesetzt wird, wirs du wohl kaum erbringen können. :cool:

Nur zur Info - ALLE meine Hunde haben Kette OHNE Stopp - allerdings hängen sie nicht auf Zug ;) ergo zeig mich an .................. :cool:
 
Was heißen würde, dass ein potentiell zum Würgen fähiges Halsband nur so lange gesetzeskonform ist, solange kein Zug darauf kommt, oder :confused: Das heißt, ein wohlerzogener Hund am Kettenwürger ist erlaubt, zum Leinenführigkeitstraining bei Junghunden, wie in einer von mir einmal besuchten Hundeschule empfohlen, wäre die auf Zug gestellte Kette verboten?

Wenn du NACHWEISEN kannst, dass durch diese Kette Schmerz ect. erzeugt wurde.
 
Wenn du NACHWEISEN kannst, dass durch diese Kette Schmerz ect. erzeugt wurde.

Na klar. Das Verbot gilt der Tat, die Schmerz zufügt

füge ich also mit Halsband mit Stopp oder Geschirr dem Hund Schmerz zu, ist das dasselbe in Grün und daher verboten.

Überspitzt gesagt: es sind ja auch nicht die Beine der Zweifüßler verboten, das Treten eines Hunden mit jenen welchen, allerdings schon;)
 
Wenn du NACHWEISEN kannst, dass durch diese Kette Schmerz ect. erzeugt wurde.

Würdest du sagen, dass ein Halsband, das sich immer mehr zusammenzieht, keine Schmerzen verursacht? Bei einem abgehärteten Hund sicher nicht, bei den meisten aber schon. Gerade bei unerzogenen, jungen Hunden - und das sind die, die ich in in der Hundeschule an den Ketten auf Zug gesehen habe - ist das sicher sehr schmerzhaft. Bei einem gut erzogenen Hund könntest du auch am Stachler ohne Schmerzreiz gehen ;)
 
Bei einem perfekt ausgebildeten erwachsenen Hund kann man diskutieren, ob ein auf Zug eingehängter Kettenwürger tierschutzrelevant ist oder nicht.
Nötig ist es jedenfalls nicht.

Bei einem Welpen oder Junghund in der Hundeschule, dessen Verhalten nicht wirklich berechenbar ist, der auch unvermutet erschrecken oder nach vorne preschen könnte, ist es definitiv schon so.

Es geht hier auch gar nicht darum, bei der Polizei Anzeigen wegen Verstößen gegen das TSCHG zu machen und diese mit Beweisen zu unterlegen, sondern nur darum, die Verantwortlichen immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Ausbildungsmethoden auf den Hundeplätzen noch weiterer Verbesserung bedürfen. Steter Tropfen höhlt den Stein;)
 
Na klar. Das Verbot gilt der Tat, die Schmerz zufügt

füge ich also mit Halsband mit Stopp oder Geschirr dem Hund Schmerz zu, ist das dasselbe in Grün und daher verboten.

Überspitzt gesagt: es sind ja auch nicht die Beine der Zweifüßler verboten, das Treten eines Hunden mit jenen welchen, allerdings schon;)

Das glaube ich dir, das kommt für mich als Laiin aber schon arg spitzfindig und realitätsfern rüber :eek:
 
Na klar. Das Verbot gilt der Tat, die Schmerz zufügt

füge ich also mit Halsband mit Stopp oder Geschirr dem Hund Schmerz zu, ist das dasselbe in Grün und daher verboten.

Überspitzt gesagt: es sind ja auch nicht die Beine der Zweifüßler verboten, das Treten eines Hunden mit jenen welchen, allerdings schon;)

:mad: Schon wieder DANKE :D

Würdest du sagen, dass ein Halsband, das sich immer mehr zusammenzieht, keine Schmerzen verursacht? Bei einem abgehärteten Hund sicher nicht, bei den meisten aber schon.

In erster Linie erzeugt es mal eine "Luftknappheit" ;) Hier müsste dann vom Kläger der Beweis erbracht werden, dass nachstehender Gesetzestext erfüllt ist:

.) Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;

.) einem Tier Leistungen abverlangt, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind;
 
Würdest du sagen, dass ein Halsband, das sich immer mehr zusammenzieht, keine Schmerzen verursacht? Bei einem abgehärteten Hund sicher nicht, bei den meisten aber schon. Gerade bei unerzogenen, jungen Hunden - und das sind die, die ich in in der Hundeschule an den Ketten auf Zug gesehen habe - ist das sicher sehr schmerzhaft. Bei einem gut erzogenen Hund könntest du auch am Stachler ohne Schmerzreiz gehen ;)

Es wurde keineswegs gesagt, dass eine Moxonleine oder ein Halsband ohne stopp, od. Kette, einem Hund, der wie verrückt zieht, keine Schmerzen zufügt.

Abgesehen davon, auch ein Halsband mit Stopp, fügt einem Hund, der dauernd wie verrückt zieht, Schaden zu.

Es ging dezitiert nur um: ist das Führen eines Hundes mit Halband, Kette, ohne Stopp detto Moxonleine, ein Verstoß gegen das TSchG oder nicht. Und nein, ist es nicht.
 
Oben