Freilauf in Wien

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Egal ob Wien oder wo anderst, Leinenpflicht an bestimmten Orten ist immer mehr imm Vormarsch, wundern tuts mich nicht.

Auch ein gutes Beispiel warum anscheinend genug HH unfähig sind Respektvoll mit ihrem Mitmenschen umzugehen:

Auer Welsbachpark,Wien, Pilotprojekt für uneingezäunten Freilauf mitten im Park, was war das Resultat: ein Großteil der Hunde rennt im GESAMTEN Park ohne Leine rum...
 
Grundsätzlich ein sehr gutes Thema, worüber sicher gut diskutiert werden kann..

Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gibt es ja schon gesetztlich eine geraume Zeit, nur haben sich die Leute eigentlich nie wirklich daran gehalten. Jetzt im Zeitalter von WasteWatchers und Hundeführschein ist das natürlich ein sehr prisantes Thema.

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:) Klar, sowie es "unmögliche" HH gibt, so gibt es "unmögliche" Nicht-HH.

Ich erlebe allerdings nicht, dass sich die Einstellung allgemein hundefeindlich geworden ist. Die Menschen differenzieren mehr, das ist was mir auffällt. Grundsätzlich erlebe ich, dass ein freundlicher gehorsamer Hund mit freundlichem u. rücksichtvollem HH positiv auffällt o+o.

Wo Verkehr und dichtes Wohngebiet ist mache ich das nie. Aber ich erlebe Gegenden, wo z.B. sehr wohl Wohngebiet ist, aber sehr wenig Verkehr und niemand was gegen gut erzogene Hunde o+o einzuwenden hat. Ganz im Gegenteil.
 
Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz)

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.
(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.

(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne der Abs. 1 bis 4 gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde (§ 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999) während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz und Ausbildung).
(7) Auf Jagdhunde finden die Gebote der Abs. 1 bis 3 keine Anwendung, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
(8) Soweit auf Lagerwiesen, in eine öffentlich zugängliche Parkanlage oder in eine sonstige öffentlich zugängliche Grünanlage Hunde mitgenommen werden dürfen, hat die Verantwortliche oder der Verantwortliche (Abs. 9) dafür zu sorgen, dass sich diese nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten.
(9) Für die Einhaltung der Abs. 1 bis 5 sowie 8 hat die Verwahrerin oder der Verwahrer des Hundes zu sorgen. Wird die Verwahrung einer strafunmündigen Person anvertraut, so treffen diese Verpflichtungen die Halterin oder den Halter des Tieres.


PS. mehr sag ich zu diesem thema nicht mehr (versprochen):D:cool::rolleyes::(
 
Gesetz über das Verbot während der Autofahrt zu telefonieren, Gesetz zur Anschnallpfllicht, Gesetz, den Hund so zu sichern, dass dieser in keinem Moment den Fahrer gefährden kann, Gesetz zu Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, Gesetz über das Verbot des Diebstahls von Sonntagszeitungen, Parkverbot, etc. etc.

Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Wetten, es fliegt kein einziger? :cool:
 
Ich nehme an, wir alle kennen ds Gesetz.

Gesetze werden geschaffen umn Rechtssicherheit zu erlangen. Es gibt auch ein Gesetz, das verbietet, dass ein 12 Jähriges Kind am Gehsteig Rad fährt. Jeder normal empfindsame Mensch, wird wegen eines, rücksichtvoll und langsam am Gehsteig radfahrenden 12 Jährigen, sicher nicht die Polizei rufen, sondern froh sein, dass das Kind nicht Gefahr läuft, in einen Unfall verwickelt zu werden mit PKW.

Ja es gibt das Gesetz, aber genauso ist es erwiesenermaßen Fakt, dass in dieses Gesetz sehr sehr großzügig ausgelegt wird bzw. teilweise absolut nich exekutiert wird.

Es gibt, überall wo Menschen leben, auch gewachsene soziologische Strukturen, die sich bewährt haben. Wien gilt nicht umsonst als ausgersprochen hundefreundliche Stadt.

Ich frage mich ganz ehrlich, warum ist es für viele HH so eine Untat, wenn ein gut erzogene freundliche Hunde, an welchen sich erwiesenermaßen viele Menschen erfreuen, in bestimmten Gebieten o+o geht.???????

Es kann kein HH hier wirklich glauben, dass Gesetze erlassen wurden, weil ein netter friedlicher Hund z.B. in den Praterauen o+o spazieren geht, niemanden belästigt, niemanden gefährdet, niemanden stört.
 
Gesetz über das Verbot während der Autofahrt zu telefonieren, Gesetz zur Anschnallpfllicht, Gesetz, den Hund so zu sichern, dass dieser in keinem Moment den Fahrer gefährden kann, Gesetz zu Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, Gesetz über das Verbot des Diebstahls von Sonntagszeitungen, Parkverbot, etc. etc.

Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Wetten, es fliegt kein einziger? :cool:

Na, hör mal, ich geh gleich Steine suchen:D

Ich telefonier nie beim Autofahren (also wenn, dann nur kurz, aber das gilt ja dann eigentlich nicht, oder?), bin immer angeschnallt, fahr nie schneller als erlaubt (also wirklich nur, wenn ich´s ganz eilig hab, begründet sozusagen) und dass jemand eine Sonntagszeitung fladert, davon hab ich ja überhaupt noch nie gehört:eek::eek:

Ich find´s echt faszinierend. Speziell diejenigen, die - logischerweise und durchaus begründet - gegen eine allgemeine Leinen- + Maulkorbpflicht für Sokas sind, würden am liebsten jetzt jeden Hund immer und überall an der 50cm Leine sehen:confused:
 
1.Gesetz über das Verbot während der Autofahrt zu telefonieren, Gesetz zur Anschnallpfllicht, 2.Gesetz, den Hund so zu sichern, dass dieser in keinem Moment den Fahrer gefährden kann, 3.Gesetz zu Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, 4.Gesetz über das Verbot des Diebstahls von Sonntagszeitungen, 5.Parkverbot, etc. etc.

Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Wetten, es fliegt kein einziger? :cool:

Ich glaub, ich brauch an Schotterweg :p

1. hab ich schon gemacht
3. hab ich schon gemacht
4. hab ich schon gemacht
5. hab ich schon gemacht

und das frei laufen lassen von Hunden kommt auch noch dazu.

ohoh :D
 
Na, hör mal, ich geh gleich Steine suchen:D

Ich telefonier nie beim Autofahren (also wenn, dann nur kurz, aber das gilt ja dann eigentlich nicht, oder?), bin immer angeschnallt, fahr nie schneller als erlaubt (also wirklich nur, wenn ich´s ganz eilig hab, begründet sozusagen) und dass jemand eine Sonntagszeitung fladert, davon hab ich ja überhaupt noch nie gehört:eek::eek:

Ich find´s echt faszinierend. Speziell diejenigen, die - logischerweise und durchaus begründet - gegen eine allgemeine Leinen- + Maulkorbpflicht für Sokas sind, würden am liebsten jetzt jeden Hund immer und überall an der 50cm Leine sehen:confused:

:D Es gibt auch ein Gesetz, dass ds Halten und Parken nur erlaubt im Abstand von 5m jedweder Einmündung. Ich hoffe doch, dass Du erstens ein langes Metermaß bei Dir führst meine Liebe und zweitens als korrekte "Frau Leopold" mit Büchlein die Kfz-Nummern der Gesetzlosen notierst und diese Zur Anzeige bringst.

Denn stell Dir vor, wenn das so weiter geht, Gesetze, die schließlich zum Einhalten da sind, nie eingehalten werden, wird das Parken aufgrund der SünderInnen in Wien womöglich verboten werden.:rolleyes:

Sorry, hör schon auf mit Ironie.
 
Ich glaub, ich brauch an Schotterweg :p

1. hab ich schon gemacht
3. hab ich schon gemacht
4. hab ich schon gemacht
5. hab ich schon gemacht

und das frei laufen lassen von Hunden kommt auch noch dazu.

ohoh :D

:eek:Jessas, so was aber auch.

Gelobt worden bin ich allerdings für mein sündiges Parken bei 3,80m nhoch nie, aber für meinen sündigen out-law Umgang mit Hund schon oft:D

Tschuldigung, hör schon auf:o konnts mir nicht verkneifen.
 
Ganz ehrlich? Mir ist ein gut erzogener, freundlicher Hund ohne Leine und ohne MK lieber, als ein Autofahrer mit Handy am Ohr.

Von mir aus können sogar alle HH ihre Hunde frei laufen lassen, WENN sie erzogen sind (keine Stänkerer, abrufbar usw usf). Einziges Problem: der Mensch gegenüber weiß nicht, dass die Hunde brav sind..
 
.. wetten keiner von den hier versammelten freiläufern gibt zu das seiner dann auch schon mal ungefragt zu anderen hinläuft ;) ...
 
.. wetten keiner von den hier versammelten freiläufern gibt zu das seiner dann auch schon mal ungefragt zu anderen hinläuft ;) ...

Vielleicht, weil sie es nicht tun? Kenne auch ein paar Hunde von meinem "Wiesenbekanntschaften", die echt noch nie (in meiner Anwesenheit od. aus Erzählungen) einfach wo hingestartet sind, ohne Erlaubnis des HH. Meiner ist da nicht sooo brav, daher ist er auch gesichert! Wichtig ist, dass HH sich selbst und ihren Hund einschätzen können und ehrlich zu sich selbst sind, dann gäbe es viiieeeeellleeeeeee Probleme garnicht!
 
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