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Fürsorgliche EntmündigungIn Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Denn als 1992 das Entmündigungsrecht alter Prägung durch ein modernes Betreuungsgesetz abgelöst wurde, war der Beifall groß. Statt einer Totalentmündigung, die erwachsene Menschen per Federstrich kleinen Kindern gleichstellte, trat die Idee der Mitbestimmung und Teilbetreuung. Diese Teilbetreuung erkrankter Menschen - etwa die Regelung der Finanz- oder Rechtsgeschäfte - dürfen Verwandte übernehmen, aber auch Ehrenamtliche und eine neue Zunft von professionellen Betreuern. Mehr Menschlichkeit und Vertrauen in den Menschen waren das Ziel."
Quelle:
http://www.brandeins.de/archiv/2007/selbststaendigkeit/fuersorgliche-entmuendigung/
Ich kenne die Familie, deren Tochter sich umgebracht hat.. Von wegen es stimmt nicht.. Diese Familie war so verzweifelt, weil abzusehen war, dass es wieder einen Selbstmordversuch geben wird.. Die Tochter war damals Ende 40zig, hatte zwei große Buben und einen lieben Mann, was alles mit der Krankheit nichts zu tun hatte.. Die Familie hat alles probiert, aber um ihre Tochter zwangseinzuweisen, hätten sie ihre alle Rechte absprechen müssen und das ist auch nicht mal so eben wieder rückgängig zu machen..
Also sage nicht, dass das nicht stimmt.. Man kann keinen Menschen gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen lassen.. Das ist Fakt, dazu müsste man ihn entmündigen oder wie das heute heißt, die Vormundschaft übernehmen.
Bei einem Drogensüchtigen das gleiche Dilemma.. Wenn sie wegen einer Überdosis in die Klinik kommen, können sie diese sofort wieder verlassen, sobald sie sich erholt bzw stabilisiert haben..