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Flugzeugabsturz

Depression hin, Selbstmord her ... es ging nunmal nicht um einen Depressiven, der seinem Leben ein Ende gesetzt hat , sondern um einen der seinen Selbstmord dazu genutzt hat, so viele Menschen wie nur möglich zu töten. Das ist ein klassisches Merkmal eines Selbstmordattentates, der einzige Unterschied: der Copilot war kein Moslem (mit oder ohne Depression), weil sonst wäre es ein abscheuliches Verbrechen, da es aber "einer von uns" ist, ist es eine Krankheit und er kein Täter sondern ein Opfer.

Die Islamisten machen da nicht solche Unterschiede, die feiern ihn als Helden obwohl er kein Moslem ist ...
 
Picabo, auch von mir ein Danke!

Und aus dem von dir gebrachten Link:



Das finde ich, ist das Wesentliche! Da suchen Menschen Hilfe - erhalten aber keine wirkliche!

Habe ich eben nachträglich von der ehemaligen Schulkollegin erfahren, die - obwohl im AKH mehrmals vorstellig, keine adäquate Hilfe erhielt und sich umbrachte. Auch Borderline. Zuvor ging die Ehe schief, die Kinder blieben beim Ex-Mann - kein Wunder, wenn man den Angehörigen nicht hilft, mit Erkrankungen umzugehen. Da gibt es meiner Meinung nach noch viel zu wenig! Gerade in akuten Phasen bleibt man im Regen stehen.

Claudia... wie ginge es dir mit einer Beschäftigung, die du gerne ausübst? Außerhalb deines Jobs? Einem Hobby? Vielleicht irgend etwas mit deinem Hund gemeinsam?

Vielleicht solltest Du nicht derart verallgemeinern und Pauschalurteile abliefern....

Du weißt nicht was bei den Ärzten vorgefallen ist und weder Psychiater noch Psychologen sind Hellseher.

Nicht jede Depression führt zu Selbstmordabsichten und schon gar nicht zu Fremdgefährdung....auch nicht jede andere Störung....

Eine einfachen Lösung für viele verschiedene, enorm komplexe Problemstellungen gibt es nicht...
 
Tamino, da hast du natürlich recht!

Mich ärgern halt solche Fälle, wo die Behandlung nicht ausreichend ist. Geschieht ja oft z.B. aus Zeitmangel. Der Arzt hat gar nicht die Zeit, sich länger mit seinem Patienten zu beschäftigen, da im Wartezimmer schon so viele andere, ebenso "schwere" Fälle sitzen. Außerdem geht das auch auf die Nerven des Arztes, irgendwann kann auch der nicht mehr.
Aber das liegt am System.
 
Depression hin, Selbstmord her ... es ging nunmal nicht um einen Depressiven, der seinem Leben ein Ende gesetzt hat , sondern um einen der seinen Selbstmord dazu genutzt hat, so viele Menschen wie nur möglich zu töten. Das ist ein klassisches Merkmal eines Selbstmordattentates, der einzige Unterschied: der Copilot war kein Moslem (mit oder ohne Depression), weil sonst wäre es ein abscheuliches Verbrechen, da es aber "einer von uns" ist, ist es eine Krankheit und er kein Täter sondern ein Opfer.

Die Islamisten machen da nicht solche Unterschiede, die feiern ihn als Helden obwohl er kein Moslem ist ...

Liebe Eva, erkennst du nicht, dass bei den Islamisten eine völlig andere Motivation dahintersteckt? Keine Erkrankung - sondern oft eine, auf einer Gehirnwäsche basierenden "Überzeugung". Natürlich auch ein "Wahn" - aber eben keine psychische Erkrankung.
 
Tamino, da hast du natürlich recht!

Mich ärgern halt solche Fälle, wo die Behandlung nicht ausreichend ist. Geschieht ja oft z.B. aus Zeitmangel. Der Arzt hat gar nicht die Zeit, sich länger mit seinem Patienten zu beschäftigen, da im Wartezimmer schon so viele andere, ebenso "schwere" Fälle sitzen. Außerdem geht das auch auf die Nerven des Arztes, irgendwann kann auch der nicht mehr.
Aber das liegt am System.

Ich bin ja grundsätzlich total Deiner Meinung. Je besser, "menschlicher" das System, desto mehr Chancen für Erkrankte, desto besser die Prävention.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass man Einzelfälle, einzelne Entwicklungen auch nicht mit der besten Betreuung, mit den besten Psychiatern und Psychologen "abfangen" kann. Es gibt halt keine Röntgenbilder für die Psyche und keine Platten und Schrauben für einen Bruch derselben....

Und wenn so schnell der Ruf nach Info an den Arbeitgeber laut wird, (nicht von Dir), ist das für mich sehr erschreckend.....weil oft nicht nachgedacht wird, was das nach sich zieht....rechtlich wie auch gesellschaftlich...
 
Einweisung ja...aber nicht länger wie 48 Stunden...dann kann der/die betroffene gehen!!!

Definitiv NEIN. Nochmal: siehe Unterbringungsgesetz....

der Betroffene kann keineswegs gehen, von der psych. Abteilung ist das zuständige Gericht zu verständigen und dieses bestätigt die Unterbringung oder hebt sie auf.

Ist sehr genau beschrieben. Ist in D ebenso wie in Ö. Und dazu ist weder ein Sachwalterschaftverfahren in Ö noch ein Betreuungsverfahren in D nötig.
 
Definitiv NEIN. Nochmal: siehe Unterbringungsgesetz....

der Betroffene kann keineswegs gehen, von der psych. Abteilung ist das zuständige Gericht zu verständigen und dieses bestätigt die Unterbringung oder hebt sie auf.

Ist sehr genau beschrieben. Ist in D ebenso wie in Ö. Und dazu ist weder ein Sachwalterschaftverfahren in Ö noch ein Betreuungsverfahren in D nötig.

Drogensüchtiger randaliert, widerstand gegen die Staatsgewalt, Versuchter Suizid innerhalb von 2 Stunden....Zwangseinweisung, am übernächsten Tag wieder raus...und das regelmäßig.
Und ja ich kenne die 2 Fälle persönlich und auf Intervention...ja da können wir nix machen, außer er wird entmündigt
 
Depression hin, Selbstmord her ... es ging nunmal nicht um einen Depressiven, der seinem Leben ein Ende gesetzt hat , sondern um einen der seinen Selbstmord dazu genutzt hat, so viele Menschen wie nur möglich zu töten. Das ist ein klassisches Merkmal eines Selbstmordattentates, der einzige Unterschied: der Copilot war kein Moslem (mit oder ohne Depression), weil sonst wäre es ein abscheuliches Verbrechen, da es aber "einer von uns" ist, ist es eine Krankheit und er kein Täter sondern ein Opfer.

Die Islamisten machen da nicht solche Unterschiede, die feiern ihn als Helden obwohl er kein Moslem ist ...

deine beiträge machen es mir schwer freundlich zu bleiben.

ich weiß nicht, ob der co-pilot die menschen absichtlich mit in den tod genommen hat oder ganz einfach ausgeblendet hat, dass da auch noch andere menschen sind.

bis vor einem jahr wusste ich nicht, was depressionen mit einem menschen anstellen können und auch nicht wie machtlos man sich angesichts des verhaltens fühlen kann.

deine beiträge kommen daher wie : bum, zack, erschießen, dann wär nur einer tot gewesen!!!! deiner meinung nach MUSS das absicht mit allen konsequenzen gewesen sein. kann, aber muss nicht.
 
Drogensüchtiger randaliert, widerstand gegen die Staatsgewalt, Versuchter Suizid innerhalb von 2 Stunden....Zwangseinweisung, am übernächsten Tag wieder raus...und das regelmäßig.
Und ja ich kenne die 2 Fälle persönlich und auf Intervention...ja da können wir nix machen, außer er wird entmündigt

:)Da haben wir ein Missverständnis:

Entscheidet die Ärzteschaft, dass eine Unterbringung ohne Verlangen nicht notwendig ist, dass ist diese autonom. in ihrer Entscheidung. Von einer NICHT-Unterbringung wird auch kein Gericht verständigt.

Heißt, Ärzte der Abteilung entscheiden: Unterbringung ist nicht notwendig und damit hat's sich's.

(Ich war 2 Jahre lang in regelmäßigen Abständen mit so einem Fall konfrontiert, hat ordentlich Nerven gekostet).

Und selbst bei einer bestehenden Sachwalterschaft, sind Ärzte in der Entscheidung einer Nicht-Unterbringung völlig autonom.
 
deine beiträge machen es mir schwer freundlich zu bleiben.

ich weiß nicht, ob der co-pilot die menschen absichtlich mit in den tod genommen hat oder ganz einfach ausgeblendet hat, dass da auch noch andere menschen sind.

bis vor einem jahr wusste ich nicht, was depressionen mit einem menschen anstellen können und auch nicht wie machtlos man sich angesichts des verhaltens fühlen kann.

deine beiträge kommen daher wie : bum, zack, erschießen, dann wär nur einer tot gewesen!!!! deiner meinung nach MUSS das absicht mit allen konsequenzen gewesen sein. kann, aber muss nicht.

Danke, genau das ist es

Niemand, auch sämtliche Ärzte nicht, weiß:

war es Kalkül, zu welcher Wahrnehmung war der Betroffene noch fähig, war er überhaupt noch zur Gefühlswahrnehmung fähig, war er eingeschränkt, in welcher Form war er eingeschränkt...und und und

und dieses "er hätte doch...."...es gibt Formen von Störungen, da "hätte er eben nicht..."
 
Liebe Eva, erkennst du nicht, dass bei den Islamisten eine völlig andere Motivation dahintersteckt? Keine Erkrankung - sondern oft eine, auf einer Gehirnwäsche basierenden "Überzeugung". Natürlich auch ein "Wahn" - aber eben keine psychische Erkrankung.

Ich habe zum Unterschied von anderen keine Ahnung was jeden einzelnen Selbstmordattentäter motiviert, da ich noch keinen vor seiner Tat kennengelernt habe und nach der Tat kann ihn dann keiner mehr zu seiner Motivation befragen.

Ich stelle lediglich fest, dass die Medien für moslemische Selbstmordattentäter als Motivation Hass und als Ziel, so viele Menschen wie möglich zu töten, präsentieren, eventuell gefördert durch "Gehirnwäsche", wobei sich noch die berechtigte Frage stellt, ob nicht gerade psychisch Kranke besonders empfänglich für "Gehirnwäschen" sind, während beim "christlichen" Selbstmordattentärer" als Motivation "Depression" und als Ziel lediglich "Selbsttötung" präsentiert werden.

Ich folge hat diesem Mainstream nicht ( "es war nicht er es war die Krankheit"), dass Depressive offenbar leichter als Nichtdepressive zu Mord neigen ....

Das ist meine persönliche Meinung dazu.
 
Das stimmt nicht.

In D lauft das ganz ähnlich wie in Ö.

Einweisung ohne Einwilligung ist auch in D ohne ein Betreuungsverfahren möglich. Übrigens: Entmündigung gibt es auch in D schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr.

"Fürsorgliche EntmündigungIn Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Denn als 1992 das Entmündigungsrecht alter Prägung durch ein modernes Betreuungsgesetz abgelöst wurde, war der Beifall groß. Statt einer Totalentmündigung, die erwachsene Menschen per Federstrich kleinen Kindern gleichstellte, trat die Idee der Mitbestimmung und Teilbetreuung. Diese Teilbetreuung erkrankter Menschen - etwa die Regelung der Finanz- oder Rechtsgeschäfte - dürfen Verwandte übernehmen, aber auch Ehrenamtliche und eine neue Zunft von professionellen Betreuern. Mehr Menschlichkeit und Vertrauen in den Menschen waren das Ziel."


Quelle: http://www.brandeins.de/archiv/2007/selbststaendigkeit/fuersorgliche-entmuendigung/

Ich kenne die Familie, deren Tochter sich umgebracht hat.. Von wegen es stimmt nicht.. Diese Familie war so verzweifelt, weil abzusehen war, dass es wieder einen Selbstmordversuch geben wird.. Die Tochter war damals Ende 40zig, hatte zwei große Buben und einen lieben Mann, was alles mit der Krankheit nichts zu tun hatte.. Die Familie hat alles probiert, aber um ihre Tochter zwangseinzuweisen, hätten sie ihre alle Rechte absprechen müssen und das ist auch nicht mal so eben wieder rückgängig zu machen..

Also sage nicht, dass das nicht stimmt.. Man kann keinen Menschen gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen lassen.. Das ist Fakt, dazu müsste man ihn entmündigen oder wie das heute heißt, die Vormundschaft übernehmen.

Bei einem Drogensüchtigen das gleiche Dilemma.. Wenn sie wegen einer Überdosis in die Klinik kommen, können sie diese sofort wieder verlassen, sobald sie sich erholt bzw stabilisiert haben..
 
Nein, stimmt nicht ... mann kann hier in D für ca. 24 bis 48 jemanden zwangseinweisen lassen ... danach muss ein Richter entscheiden ... u. a. ...

Das geschieht bei Leuten, die betrunken sind und randaliert haben, nicht bzw selten bei Leuten die Selbstmordgefährdet oder Drogensüchtig sind..
 
"Fürsorgliche EntmündigungIn Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Denn als 1992 das Entmündigungsrecht alter Prägung durch ein modernes Betreuungsgesetz abgelöst wurde, war der Beifall groß. Statt einer Totalentmündigung, die erwachsene Menschen per Federstrich kleinen Kindern gleichstellte, trat die Idee der Mitbestimmung und Teilbetreuung. Diese Teilbetreuung erkrankter Menschen - etwa die Regelung der Finanz- oder Rechtsgeschäfte - dürfen Verwandte übernehmen, aber auch Ehrenamtliche und eine neue Zunft von professionellen Betreuern. Mehr Menschlichkeit und Vertrauen in den Menschen waren das Ziel."


Quelle: http://www.brandeins.de/archiv/2007/selbststaendigkeit/fuersorgliche-entmuendigung/




Ich kenne die Familie, deren Tochter sich umgebracht hat.. Von wegen es stimmt nicht.. Diese Familie war so verzweifelt, weil abzusehen war, dass es wieder einen Selbstmordversuch geben wird.. Die Tochter war damals Ende 40zig, hatte zwei große Buben und einen lieben Mann, was alles mit der Krankheit nichts zu tun hatte.. Die Familie hat alles probiert, aber um ihre Tochter zwangseinzuweisen, hätten sie ihre alle Rechte absprechen müssen und das ist auch nicht mal so eben wieder rückgängig zu machen..

Also sage nicht, dass das nicht stimmt.. Man kann keinen Menschen gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen lassen.. Das ist Fakt, dazu müsste man ihn entmündigen oder wie das heute heißt, die Vormundschaft übernehmen.

Bei einem Drogensüchtigen das gleiche Dilemma.. Wenn sie wegen einer Überdosis in die Klinik kommen, können sie diese sofort wieder verlassen, sobald sie sich erholt bzw stabilisiert haben..

Genau so kenne ich es auch....
 
"Fürsorgliche EntmündigungIn Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Denn als 1992 das Entmündigungsrecht alter Prägung durch ein modernes Betreuungsgesetz abgelöst wurde, war der Beifall groß. Statt einer Totalentmündigung, die erwachsene Menschen per Federstrich kleinen Kindern gleichstellte, trat die Idee der Mitbestimmung und Teilbetreuung. Diese Teilbetreuung erkrankter Menschen - etwa die Regelung der Finanz- oder Rechtsgeschäfte - dürfen Verwandte übernehmen, aber auch Ehrenamtliche und eine neue Zunft von professionellen Betreuern. Mehr Menschlichkeit und Vertrauen in den Menschen waren das Ziel."


Quelle: http://www.brandeins.de/archiv/2007/selbststaendigkeit/fuersorgliche-entmuendigung/


Ich kenne die Familie, deren Tochter sich umgebracht hat.. Von wegen es stimmt nicht.. Diese Familie war so verzweifelt, weil abzusehen war, dass es wieder einen Selbstmordversuch geben wird.. Die Tochter war damals Ende 40zig, hatte zwei große Buben und einen lieben Mann, was alles mit der Krankheit nichts zu tun hatte.. Die Familie hat alles probiert, aber um ihre Tochter zwangseinzuweisen, hätten sie ihre alle Rechte absprechen müssen und das ist auch nicht mal so eben wieder rückgängig zu machen..

Also sage nicht, dass das nicht stimmt.. Man kann keinen Menschen gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen lassen.. Das ist Fakt, dazu müsste man ihn entmündigen oder wie das heute heißt, die Vormundschaft übernehmen.

Bei einem Drogensüchtigen das gleiche Dilemma.. Wenn sie wegen einer Überdosis in die Klinik kommen, können sie diese sofort wieder verlassen, sobald sie sich erholt bzw stabilisiert haben..

Sorry, aber nur weil irgendein Magazin den Ausspruch "fürsorgliche Entmündigung" bringt...

es gibt in D wie in Ö keine Entmündigung. in D wird "Unter Betreuung stellen" beantragt, in Ö "Sachwalterschft"...

und zu Deiner Behauptung Einweisung gegen den Willen des Betroffenen...

bitteschön, hier z.B. Bayern, Unterbringungsgesetz:

Art. 1

Voraussetzungen der Unterbringung

(1) 1 Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. 2 Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet. 3 Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel, insbesondere durch Hilfen nach Art. 3, abgewendet werden kann



Du kannst ja alle weiteren Artikel im "Unterbringungsgesetz Bayern" lesen.....da wird die genau Vorgehensweise für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt gegen den Willen des Betroffenen, beschrieben.
 
Ich habe zum Unterschied von anderen keine Ahnung was jeden einzelnen Selbstmordattentäter motiviert, da ich noch keinen vor seiner Tat kennengelernt habe und nach der Tat kann ihn dann keiner mehr zu seiner Motivation befragen.

Ich stelle lediglich fest, dass die Medien für moslemische Selbstmordattentäter als Motivation Hass und als Ziel, so viele Menschen wie möglich zu töten, präsentieren, eventuell gefördert durch "Gehirnwäsche", wobei sich noch die berechtigte Frage stellt, ob nicht gerade psychisch Kranke besonders empfänglich für "Gehirnwäschen" sind, während beim "christlichen" Selbstmordattentärer" als Motivation "Depression" und als Ziel lediglich "Selbsttötung" präsentiert werden.

Ich folge hat diesem Mainstream nicht ( "es war nicht er es war die Krankheit"), dass Depressive offenbar leichter als Nichtdepressive zu Mord neigen ....

Das ist meine persönliche Meinung dazu.


Du darfst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen (mal ganz davon abgesehen woher weißt du denn das er christlich war? Nur weil er in Deutschland lebte, einen deutschen Namen hatte und europäisch/deutsch aussah heißt das ja noch lange nicht das er auch den christlichen Glauben hatte?).

Und noch einmal, keiner weiß was in ihm vorgegangen ist, man kann nur mutmaßen. Und da man weiß er hatte Depressionen die auch Suizidgedanken beinhalten und scheinbar unmengen an Antidepressiva eingenommen (und das kann man auch nur mutmaßen, denn bisher weiß man ja nur er hat sie bessesen ob er sie tatsächlich auch eingenommen hat würde eine Oduktion bzw Tests sicher stellen) die ebenfalls Suizidgedanken auslösen können. Man weiß ebenfalls er hatte mehrere Ärzte aufgesucht und sich im Netz nach Suizidmethoden und das Verschließen von Cockpittüren schlau gemacht. Da liegt es Nahe das er an seiner Erkrankung gebrochen ist. NEIN Wissen tut man es nicht.

Und das Nicht Wissen ist der große Unterschied. Bei deinen "Moslemischen Selbstmordattentäter" (Ja und da bin ich auch der Meinung das diese allesamt auch auf eine gewisse Art und Weise eine Psychische Störung haben) gibt es meist Ankündigungen, Bekennerschreiben, evt Abschiedsbriefe bzw irgendwas zu finden wo die Absicht heraussticht.

Doch beim Copiloten findet man bisher keine deutliche Absicht bzw Beweise das er wirklich Zurechnungsfähig war, daher ist und bleibt er für mich bis nicht eindeutige Ermittlungen was anderes beweisen einerseits sehr wohl Täter dieses schrecklichen Absturz aber andererseits auch Opfer seiner Erkrankung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@tamino

sobald der Patient dem Arzt versichert wieder Ok zu sein, darf er gehen...glaube es. Meine Fälle wurden teilweise im Monat bis zu 6 mal eingeliefert. Und was ist passiert....nix
 
Sorry, aber nur weil irgendein Magazin den Ausspruch "fürsorgliche Entmündigung" bringt...

es gibt in D wie in Ö keine Entmündigung. in D wird "Unter Betreuung stellen" beantragt, in Ö "Sachwalterschft"...

und zu Deiner Behauptung Einweisung gegen den Willen des Betroffenen...

bitteschön, hier z.B. Bayern, Unterbringungsgesetz:

Art. 1

Voraussetzungen der Unterbringung

(1) 1 Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. 2 Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet. 3 Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel, insbesondere durch Hilfen nach Art. 3, abgewendet werden kann


Du kannst ja alle weiteren Artikel im "Unterbringungsgesetz Bayern" lesen.....da wird die genau Vorgehensweise für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt gegen den Willen des Betroffenen, beschrieben.

Ja, höchstens für 24 oder 48 Stunden... Und ich hatte den Link für dich eingestellt, damit du den Zusammenhang verstehst.. Ich brauche das Gesetz nicht, weil ich es ganz sicher weiß... Nicht nur von meiner Nachbarin deren Tochter sich umgebracht hat, sondern auch aus eigener Erfahrung.

Es gibt keine Zwangseinweisung in Deutschland.. Kein Mensch darf gegen seinen Willen ein- oder weggesperrt werden...
 
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