Ich glaube wir reden von zwei verschiedenen Sachen.
QUOTE]
Das mag sein, ich präzisieren mal:
Das war die Fragestellung:
Wenn ein 15jähriger z.B. aufgrund von Cybermobbing Suizidgedanken hat, ev. sogar einen Versuch überlebt, ist er dann als Erwachsener von bestimmten Berufen für immer ausgeschlossen?
Das waren die Antworten:
in Ö ja
jedenfalls mal pflegeberufe
nach einem suizidversuch kommt ein 15 jähriger auf die psychiatrie
und damit ist der fall aktenkundig
definitiv ist der dann von bestimmten berufsgruppen ausgeschlossen
von welchen explizit, das weiß ich nicht
Für ein Berufsverbot bedarf es gesetzlicher Grundlagen.
Und sorry, es gibt nun mal kein Gesetz das einem Menschen, der mit 15 Jahren einen Suizidversuch unternommen hat, die Ausübung irgendeines Berufes verbieten
ebenso wenig wie er zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen wird,
ebenso wenig wie Krankenakten von Arbeitgebern einsehbar sind
es gibt in Ö ein Unterbringungsgesetz, es gibt ein Ärztegesetz...alles nachlesbar...für ein Berufsverbot im Einzelfall ist das Strafrecht zuständig
sorry aber lesen und leben sind zweierlei.
vl klingen die gesetzestexte auf den ersten blick anders als die gelebte praxis gestaltet wird-mag sein.
meine erzählungen sind ja keine phantasiegeschichten sondern aus dem leben gegriffen
oder willst du den betroffenen jetzt absprechen dass sie diesen -ich sag mal- terror (da ja auch zwangsmedikamentierung) nach nem suizidversuch, anstatt wirkliche hilfe erfahren haben?
in einem der fälle wurde das "angebot" psychiatrie vom betroffenen verweigert, die person ist gegangen und der arzt hat die polizei hinterhergeschickt dass die zwangspsychiatrierung stattfinden kann. die person war darum in Ö vor der polizei auf der flucht, bzw polizeilich gesucht...wohnungstüre wurde aufgebrochen - war nur logischerweise nach der androhung nicht daheim...
-auch der fall nicht älter als 10 jahre...