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Flugzeugabsturz

Ich weiß nicht wieviele Passagiere freiwillig mitfliegen wenn man sie informiert dass den Copiloten eine schwere depressive Episode dazu gezwungen hat über einen längeren Zeitraum seine Ausbildung zu unterbrechen aber die Ärzte und die Vorgesetzen glauben, dass er geheilt ist.
 
die Lufthansa wurde 2009 !! über die damalige Erkrankung an Depressionen informiert...nicht darüber, das der Pilot wohl zur Zeit wieder einen depressiven Schub hat...

Stimmt schon, allerdings ändert das nichts daran, dass nun mal der Arbeitgeber davon wusste, dass ein SIC in der Akte vermerkt war, , und jetzt kann man davon ausgehen, dass sich der Vermerk auf die Depression bezogen hat, noch dazu, wo die Lufthansa bis dato ja nicht bekanntgeben hat. worauf sich der Vermerk bezog...

und dass beides keinerlei engmaschige Kontrolle nach sich gezogen hat, keine regelmäßigen Überprüfungen durch Fachärzte od. Psychologen, keine Auflage, dass diese Leute von der Schweigepflicht zu entbinden sind.....und das wäre möglich gewesen......

also ganz so toll, ganz so glanzvoll, ganz so sicher wie die Lufthansa ihr System darstellt, ist es erwiesenermaßen nicht...

Fakt ist also: man wusste Seitens der Lufthansa von einer Erkrankung, einer Störung der Psyche im Jahr 2009

und was haben sie 6 Jahre lang in Sachen Sicherheit unternommen: NICHTS.....
 
Spätestens jetzt sollte man alles nochmal genau hinterfragen.
Lt. Medien soll ein Handyvideo gefunden worden sein indem man die
letzten Minuten der Passagiere sieht/hört.
Das kann ich mir beim besten Willen einfach nicht vorstellen.
 
Ich weiß nicht wieviele Passagiere freiwillig mitfliegen wenn man sie informiert dass den Copiloten eine schwere depressive Episode dazu gezwungen hat über einen längeren Zeitraum seine Ausbildung zu unterbrechen aber die Ärzte und die Vorgesetzen glauben, dass er geheilt ist.

Geh biiiittteeee

was ist das denn für ein absurdes frei erfundenes Szenario

Wenn ich mich recht erinnere, hat der Sprecher der Lufthansa gesagt, dass sie nichts von einer Erkrankung wussten....

Nun dann ist das eine glatte Lüge: denn auch wenn sie 2009 (ganz korrekt) informiert wurden, haben sie es gewusst....

und man braucht wahrlich nicht Prof. Dr. Allwissend zu sein, um zu wissen, dass Depressionen wiederkehren können...außerdem haben sie genug Berater aus verschiedenen med. und psych. Fachgebieten...

Das bedeutet ja absolut nicht, dass durch Kontrolle das Geschehen verhindert werden hätte können.....

aber Zweifel an der Firmenpolitik erzeugt das bei mir schon....
 
Ich glaube wir reden von zwei verschiedenen Sachen.

QUOTE]

Das mag sein, ich präzisieren mal:

Das war die Fragestellung:


Wenn ein 15jähriger z.B. aufgrund von Cybermobbing Suizidgedanken hat, ev. sogar einen Versuch überlebt, ist er dann als Erwachsener von bestimmten Berufen für immer ausgeschlossen?


Das waren die Antworten:

in Ö ja
jedenfalls mal pflegeberufe
nach einem suizidversuch kommt ein 15 jähriger auf die psychiatrie
und damit ist der fall aktenkundig

definitiv ist der dann von bestimmten berufsgruppen ausgeschlossen
von welchen explizit, das weiß ich nicht



Für ein Berufsverbot bedarf es gesetzlicher Grundlagen.

Und sorry, es gibt nun mal kein Gesetz das einem Menschen, der mit 15 Jahren einen Suizidversuch unternommen hat, die Ausübung irgendeines Berufes verbieten

ebenso wenig wie er zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen wird,

ebenso wenig wie Krankenakten von Arbeitgebern einsehbar sind

es gibt in Ö ein Unterbringungsgesetz, es gibt ein Ärztegesetz...alles nachlesbar...für ein Berufsverbot im Einzelfall ist das Strafrecht zuständig

sorry aber lesen und leben sind zweierlei.
vl klingen die gesetzestexte auf den ersten blick anders als die gelebte praxis gestaltet wird-mag sein.

meine erzählungen sind ja keine phantasiegeschichten sondern aus dem leben gegriffen
oder willst du den betroffenen jetzt absprechen dass sie diesen -ich sag mal- terror (da ja auch zwangsmedikamentierung) nach nem suizidversuch, anstatt wirkliche hilfe erfahren haben?

in einem der fälle wurde das "angebot" psychiatrie vom betroffenen verweigert, die person ist gegangen und der arzt hat die polizei hinterhergeschickt dass die zwangspsychiatrierung stattfinden kann. die person war darum in Ö vor der polizei auf der flucht, bzw polizeilich gesucht...wohnungstüre wurde aufgebrochen - war nur logischerweise nach der androhung nicht daheim...
-auch der fall nicht älter als 10 jahre...
 
alle fälle die ich kenne sind nicht älter als 10 jahre...
kennst du beispiele wo es nicht so war?

Sorry,aber dieses "irgendjemand kennt aber einen Fall" ist nicht meines....

Es gibt schlicht Fakten und die zählen:

Fakt ist: ein Suizidversuch führt keineswegs automatisch zu einer Einweisung auf die Psychiatrie siehe Unterbringungsgesetz

Fakt ist: Es gibt keine Einsicht in Krankenakten für Arbeitgeber siehe Ärztegesetz

Fakt ist: Es gibt kein Gesetz, das Menschen wg. eines Suizidversuches von diversen Berufen per se ausschließt.

Fakt ist: ein Berufsverbot wird immer in Einzelfällen ausgesprochen im Zuge eines Verfahrens.

Fakt ist: diverse Kammern können Mitglieder wegen standesrechtlicher Vergehen aus der Kammer ausschließen. Fakt ist: in derartigen Fällen hat der Betroffene eine Klagsrecht.
 
sorry aber lesen und leben sind zweierlei.
vl klingen die gesetzestexte auf den ersten blick anders als die gelebte praxis gestaltet wird-mag sein.

meine erzählungen sind ja keine phantasiegeschichten sondern aus dem leben gegriffen
oder willst du den betroffenen jetzt absprechen dass sie diesen -ich sag mal- terror (da ja auch zwangsmedikamentierung) nach nem suizidversuch, anstatt wirkliche hilfe erfahren haben?

in einem der fälle wurde das "angebot" psychiatrie vom betroffenen verweigert, die person ist gegangen und der arzt hat die polizei hinterhergeschickt dass die zwangspsychiatrierung stattfinden kann. die person war darum in Ö vor der polizei auf der flucht, bzw polizeilich gesucht...wohnungstüre wurde aufgebrochen - war nur logischerweise nach der androhung nicht daheim...
-auch der fall nicht älter als 10 jahre...

Ich möchte nicht unhöflich sein, darum:

Um irgendwelche Geschichten geht es hier nicht, darüber diskutiere ich nicht.

Die Fakten hab ich genannt, jeder kann sie überprüfen und damit ist die Sache für mich erledigt.
 
Sorry,aber dieses "irgendjemand kennt aber einen Fall" ist nicht meines....
ich kenne jeden fall bzw betroffenen den ich erwähnt habe, persönlich.
außer der führerscheinentzug wegen depression in D -darüber habe ich nur im www gelesen, dass jemand rat gesucht hat.

dafür aber kenne ich keinen einzigen fall, wo nach einem suizidversuch keine zwangspsychiatrie die folge war...
 
ich kenne jeden fall bzw betroffenen den ich erwähnt habe, persönlich.
außer der führerscheinentzug wegen depression in D -darüber habe ich nur im www gelesen, dass jemand rat gesucht hat.

dafür aber kenne ich keinen einzigen fall, wo nach einem suizidversuch keine zwangspsychiatrie die folge war...

Zwangspsychiatrie gibt es bei uns nicht!! Länger als 24/48 Stunden kannst du niemanden in einer Psychiatrie einsperren...ist in Österreich noch immer freiwilligkeit
 
Zwangspsychiatrie gibt es bei uns nicht!! Länger als 24/48 Stunden kannst du niemanden in einer Psychiatrie einsperren...ist in Österreich noch immer freiwilligkeit


wie schon festgestellt, theorie und praxis scheinen weit auseinander zu klaffen.
ich glaube euch schon dass es irgendwelche gesetzestexte gibt, die es ausschließen.
aber nutzt alles nix wenn alle beispiele dagegen sprechen

und wenn gewisse arbeitgeber/ausbildner solche details dann beim bewerbungsgespräch kennen..
tja...
 
Zwangspsychiatrie gibt es bei uns nicht!! Länger als 24/48 Stunden kannst du niemanden in einer Psychiatrie einsperren...ist in Österreich noch immer freiwilligkeit
Gibts nicht irgendwo einen Passus der sinngemäß "... darf zwangseingewiesen werden, wenn die Person eine Gefahr für sich/ seine oder ihre Umwelt darstellt"lautet? Ergodessen auch über diese 24/48h hinaus, sofern die Gefahr noch besteht?
 
Ich weiß nicht wieviele Passagiere freiwillig mitfliegen wenn man sie informiert dass den Copiloten eine schwere depressive Episode dazu gezwungen hat über einen längeren Zeitraum seine Ausbildung zu unterbrechen aber die Ärzte und die Vorgesetzen glauben, dass er geheilt ist.


also ich bin schon mit sehr vielen menschen die depressionen hatten und in ihrem leben irgendwann mal auch suizidgedanken im auto mitgefahren und habe keine sekunde daran gezweifelt dass ich die fahrt überlebe...
weder depressionen noch suizidgedanken bedeuten dass jemand die bereitschaft mitbringt, andere zu töten.
dazu braucht es noch etwas, nämlich das wesentliche, derzeit noch namenlose, wieso es zu diesem flugzeugabsturz kam...
 
Zwangspsychiatrie gibt es bei uns nicht!! Länger als 24/48 Stunden kannst du niemanden in einer Psychiatrie einsperren...ist in Österreich noch immer freiwilligkeit
das kann ich bestätigen - leider hat das eben auch zwei seiten, auf der einen seite wurde damit missbrauch schwieriger gemacht und auf der anderen seite kann der erkrankte nicht die hilfe bekommen, die er braucht, wenn er den sinn der hilfe nicht erkennen kann.

Gibts nicht irgendwo einen Passus der sinngemäß "... darf zwangseingewiesen werden, wenn die Person eine Gefahr für sich/ seine oder ihre Umwelt darstellt"lautet? Ergodessen auch über diese 24/48h hinaus, sofern die Gefahr noch besteht?
gefahr für sich oder andere müssen bereits mehr oder weniger erfolgt sein - in form eines suizidversuchs oder einer bedrohung.
 
das kann ich bestätigen - leider hat das eben auch zwei seiten, auf der einen seite wurde damit missbrauch schwieriger gemacht und auf der anderen seite kann der erkrankte nicht die hilfe bekommen, die er braucht, wenn er den sinn der hilfe nicht erkennen kann.


gefahr für sich oder andere müssen bereits mehr oder weniger erfolgt sein - in form eines suizidversuchs oder einer bedrohung.

Danke so ist es :)
 
das kann ich bestätigen - leider hat das eben auch zwei seiten, auf der einen seite wurde damit missbrauch schwieriger gemacht und auf der anderen seite kann der erkrankte nicht die hilfe bekommen, die er braucht, wenn er den sinn der hilfe nicht erkennen kann.


gefahr für sich oder andere müssen bereits mehr oder weniger erfolgt sein - in form eines suizidversuchs oder einer bedrohung.

Danke so ist es :)
 
ahja und ich hatte vor ca 6 jahren mal eine diskussion mit einer bekannten die psychotherapeutin ist, dass bulimiekranke (ihr großes interessensgebiet) zwangsernährt werden....

also khm...tja...

wie nun...
 
irgendwas ist aber immer noch nicht stimmig


Das Handyvideo könnte nun bestätigen, was die bisherige Auswertung des Stimmen-Rekorders ergeben hat: So soll der Pilot kurz nach dem Start auf Toilette gegangen sein. Um 10.28 Uhr verlässt er das Cockpit nach erneuter Rücksprache und sagt: "Du hast jetzt die Kontrolle." Nun alleine im Cockpit, verriegelt Lubitz von innen die Tür und programmiert den Autopiloten offenbar auf beschleunigten Sinkflug. Innerhalb weniger Minuten soll der Airbus so eine Flughöhe von nur 30 Metern erreichen. Pro Minute verliert er jetzt 900 Höhenmeter, was die besorgten Fluglotsen zur Kontaktaufnahme veranlasst.
Nach fünf Minuten Abwesenheit kommt auch der Pilot zurück und findet sich vor geschlossener Tür wieder: "Ich bin's", ruft er Andreas Lubitz zu und klopft an die Tür des Cockpits. Sein Copilot reagiert nicht und der Pilot nimmt einen Feuerlöscher zu Hilfe und versucht, die Tür aufzubrechen.

https://de.nachrichten.yahoo.com/pr...iefen-die-letzten-minuten-040014431.html?vp=1


der pilot merkt den sinkflug und geht trotzdem aufs klo und kehrt erst nach 5 minuten zurück um zu schauen wieso sie 900m pro minute sinken?
das passt ja auch nicht wirklich, oder?
 
ahja und ich hatte vor ca 6 jahren mal eine diskussion mit einer bekannten die psychotherapeutin ist, dass bulimiekranke (ihr großes interessensgebiet) zwangsernährt werden....

also khm...tja...

wie nun...

Gegen den Willen des Patienten geht das nicht. Nur wenn der Patient die Entscheidung, warum auch immer nicht selber treffen kann.
 
Zwangspsychiatrie gibt es bei uns nicht!! Länger als 24/48 Stunden kannst du niemanden in einer Psychiatrie einsperren...ist in Österreich noch immer freiwilligkeit

Sorry, aber das stimmt nicht.

Das Ganze heißt "Unterbringung ohne Verlangen" und bedeutet, zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Anstalt, gegen den Willen des Patienten.

Spätestens am nächsten Tag nach der Aufnahme haben die Ärzte das zuständige Gericht zu verständigen.

Dieses nimmt binnen 4 Tagen eine Anhörung vor, hebt die Unterbringung entweder auf oder bestätigt sie. Bei einer Bestätigung muss es binnen 14 Tagen zu einer Verhandlung kommen, in welcher ein Beschluss gefasst wird, der die Unterbringung bestätigt oder aufhebt. Die Dauer für die in diesem Beschluss gefasste Unterbringung beträgt max. 3 Monate. Dann muss das zuständige Gericht einen neuen Beschluss fassen, die Dauer des 2.Beschlusses beträgt max. 6 Monate.

Lies einfach mal das UbG von § 8 bis § 40
 
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