Conny30
Super Knochen
Aber das mit der Abschiebung find ich sehr schwierig, darf man wirklich jemanden in ein Land, in dem Krieg herrscht, zurückschicken, auch wenn er sich strafbar gemacht hat?
Nur als Gedankenspiel: Wie würden wir heute urteilen, wenn die USA Juden nach Nazideutschland zurückgeschickt hätte, wenn diese ein Verbrechen begangen hätten? Selber schuld?
Ich finde, daß dieser Vergleich schon mächtig hinkt. Afghanistan ist zweifelsohne ein unsicheres Land, aber ein irres Regime, das „Endlösungspläne“ gegen die eigene Bevölkerung schmiedet, gibt‘s zum Glück dort ja nicht.
SOLLTE der junge Mann - aus irgendwelchen Gründen, die wir nicht kennen - in Afghanistan vergleichbar bedroht sind, wie damals die Juden im 3. Reich, dann dürfte man ihn selbstverständlich nicht zurück schicken. In den (fast) sicheren Tod, darf man natürlich auch so ein Riesen-A...... nicht schicken.
Sollte er aber „nur“ gekommen sein, weil er in einem sicheren Land ein besseres Leben haben will, wäre ich dafür, alle Möglichkeiten zu nutzen, um ihn eventuell doch abschieben zu können. Gefährdet ist nämlich in jedem Fall jemand - wenn er da bleibt, sind das eben die Frauen in seiner Umgebung. Würdest Du ihn als Nachbar - oder Nachbar Deiner Tochter /Mutter / Schwester etc. haben wollen? Ich nicht, aber irgendjemand muß dann „in den sauren Apfel beißen“ und in der Nachbarschaft dieses „Prachtkerls“ leben.
Liebe Grüße, Conny