Ergebnisse Volksbefragung

jetzt muss ichs doch posten, so stands mittwochs in der zeitung :rolleyes: :cool:

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und die ganze seite dazu:

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Hundeführschein ab 1. Juli mit hohen Strafen

35 Prozent der Wiener haben sich an der Volksbefragung beteiligt. Das wurde heute bei der SPÖ-Klausur in Rust bekannt. Dem Hundeführschein galt dabei eine Frage. Er soll nun mit drastischen Strafen ab Juli gelten.

Prüfung mit ausgebautem praktischen Teil
Schnell umgesetzt werden soll offenbar der Hundeführschein in Wien. Er soll am 1. Juli im Gesetz verankert sein. Ab dann muss jeder Besitzer eines so genannten Kampfhundes innerhalb eines Jahres mit seinem Hund die Prüfung abgelegt haben.

Im Vergleich zu der schon bisher möglichen freiwilligen Prüfung soll sich noch einiges ändern, kündigte in Rust Umweltstadträtin Ulli Sima an. Es sollen in einem ausgebauten praktischen Teil Alltagssituationen aus dem Stadtleben abgetestet und dabei zum Beispiel überprüft werden, wie der Hund reagiert wenn ein Jogger vorbeiläuft und ob der Hundehalter das Tier im Griff hat.
Von Hundeabnahme bis zu 14.000 Euro
Die Liste der betroffenen Hunde könne jederzeit erweitert werden, so Sima. Hier würden Experten in den nächsten Wochen beraten. Eines ist schon jetzt fix.


Im Vergleich zu der schon bisher möglichen freiwilligen Prüfung soll sich noch einiges ändern, kündigte in Rust Umweltstadträtin Ulli Sima an. Es sollen in einem ausgebauten praktischen Teil Alltagssituationen aus dem Stadtleben abgetestet und dabei zum Beispiel überprüft werden, wie der Hund reagiert wenn ein Jogger vorbeiläuft und ob der Hundehalter das Tier im Griff hat.

Von Hundeabnahme bis zu 14.000 Euro
Die Liste der betroffenen Hunde könne jederzeit erweitert werden, so Sima. Hier würden Experten in den nächsten Wochen beraten. Eines ist schon jetzt fix.

Die Strafen für Hundehalter werden drakonisch sein: Von der einfachen Verwaltungsstrafe mit sofortiger Hundeabnahme kann der Strafrahmen bis zu 14.000 Euro betragen.

Von Hundeabnahme bis zu 14.000 Euro
Die Liste der betroffenen Hunde könne jederzeit erweitert werden, so Sima. Hier würden Experten in den nächsten Wochen beraten. Eines ist schon jetzt fix.

Die Strafen für Hundehalter werden drakonisch sein: Von der einfachen Verwaltungsstrafe mit sofortiger Hundeabnahme kann der Strafrahmen bis zu 14.000 Euro betragen.

Volksbefragung: 35 Prozent Beteiligung
Neuerlich angestiegen ist auch die Beteiligung der Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung. Am zweiten Tag der Klausur in Rust wurde bekannt, dass durch die immer noch per Post eintreffenden Stimmkarten die Beteiligung mittlerweile bei 35 Prozent liegt.


Damit wissen wir woran wir sind ... ich befürchte nur dass Sima&CO keine Ahnung haben woran sie sind. Jenen HH die ihre Hunde sowieso gesetzeskonform halten gehen sie so auf die Nerven dass sie diese als Wähler verlieren, jenen HH die ihren Hund sowieso nie angemeldet haben denen können sie den Hund abnehmen weil Strafen werden die keine bezahlen wollen oder können - also wünsche ich Frau Sima schon mal viel Vergnügen - denn sie sollte sich überlegen was sie mit den abgenommenen Hunden dann macht ...
 
Hundeführschein ab 1. Juli mit hohen Strafen

35 Prozent der Wiener haben sich an der Volksbefragung beteiligt. Das wurde heute bei der SPÖ-Klausur in Rust bekannt. Dem Hundeführschein galt dabei eine Frage. Er soll nun mit drastischen Strafen ab Juli gelten.

Prüfung mit ausgebautem praktischen Teil
Schnell umgesetzt werden soll offenbar der Hundeführschein in Wien. Er soll am 1. Juli im Gesetz verankert sein. Ab dann muss jeder Besitzer eines so genannten Kampfhundes innerhalb eines Jahres mit seinem Hund die Prüfung abgelegt haben.

Im Vergleich zu der schon bisher möglichen freiwilligen Prüfung soll sich noch einiges ändern, kündigte in Rust Umweltstadträtin Ulli Sima an. Es sollen in einem ausgebauten praktischen Teil Alltagssituationen aus dem Stadtleben abgetestet und dabei zum Beispiel überprüft werden, wie der Hund reagiert wenn ein Jogger vorbeiläuft und ob der Hundehalter das Tier im Griff hat. Von Hundeabnahme bis zu 14.000 Euro
Die Liste der betroffenen Hunde könne jederzeit erweitert werden, so Sima. Hier würden Experten in den nächsten Wochen beraten. Eines ist schon jetzt fix.


Im Vergleich zu der schon bisher möglichen freiwilligen Prüfung soll sich noch einiges ändern, kündigte in Rust Umweltstadträtin Ulli Sima an. Es sollen in einem ausgebauten praktischen Teil Alltagssituationen aus dem Stadtleben abgetestet und dabei zum Beispiel überprüft werden, wie der Hund reagiert wenn ein Jogger vorbeiläuft und ob der Hundehalter das Tier im Griff hat.

Von Hundeabnahme bis zu 14.000 Euro
Die Liste der betroffenen Hunde könne jederzeit erweitert werden, so Sima. Hier würden Experten in den nächsten Wochen beraten. Eines ist schon jetzt fix.

Die Strafen für Hundehalter werden drakonisch sein: Von der einfachen Verwaltungsstrafe mit sofortiger Hundeabnahme kann der Strafrahmen bis zu 14.000 Euro betragen.
Von Hundeabnahme bis zu 14.000 Euro
Die Liste der betroffenen Hunde könne jederzeit erweitert werden, so Sima. Hier würden Experten in den nächsten Wochen beraten. Eines ist schon jetzt fix.

Die Strafen für Hundehalter werden drakonisch sein: Von der einfachen Verwaltungsstrafe mit sofortiger Hundeabnahme kann der Strafrahmen bis zu 14.000 Euro betragen.

Volksbefragung: 35 Prozent Beteiligung
Neuerlich angestiegen ist auch die Beteiligung der Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung. Am zweiten Tag der Klausur in Rust wurde bekannt, dass durch die immer noch per Post eintreffenden Stimmkarten die Beteiligung mittlerweile bei 35 Prozent liegt.

Damit wissen wir woran wir sind ... ich befürchte nur dass Sima&CO keine Ahnung haben woran sie sind. Jenen HH die ihre Hunde sowieso gesetzeskonform halten gehen sie so auf die Nerven dass sie diese als Wähler verlieren, jenen HH die ihren Hund sowieso nie angemeldet haben denen können sie den Hund abnehmen weil Strafen werden die keine bezahlen wollen oder können - also wünsche ich Frau Sima schon mal viel Vergnügen - denn sie sollte sich überlegen was sie mit den abgenommenen Hunden dann macht ...
grosse gasskammern ,das kommt mir bekannt vor.:mad:
 
also wir hatten in unsrem normale hfs praxisteil:

fremde hunde, strassenverkehr bus und strassenbahnkontakt, strassenwechsel autos hupen alles halt, fremde menschen mit stock und einkaufstaschen, plärrende kleinkinder ach ja und wieviel alltag soll ich mehr machen? wie stellt sich das die stadt vor?
ich verlang jetzt mal mein prüfungsprotolkoll und seh mal weiter.....
sauerbin:rolleyes:
 
Wiener Kampfhunde-Führschein ab 1. Juli Pflicht GRAFIK

Utl.: Unter-16-Jährige und Vorbestrafte ausgeschlossen - Schäferhund,
Dobermann und Deutsche Dogge könnten auf Liste kommen - Grafik
0168-10; Format 88 x 132 mm =

Rust (APA) - Der Wind für Wiener Kampfhundehalter wird rauer: Nach dem "Ja" bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein wird die entsprechende Regelung nach dem Beschluss im Landtag am 26. März mit dem 1. Juli in Kraft treten, kündigte Stadträtin Ulli Sima (S) am Freitag an. Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte werden die Prüfung allerdings nicht ablegen und dementsprechend keinen Kampfhund mehr auf Wiens Straßen Gassi führen dürfen.

Betroffen von der Regelung sind nach derzeitigem Stand die Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge. "Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus", so Sima. Jene rund 2.500 Tiere seien allerdings für fast 25 Prozent aller Bisse verantwortlich. Neben den genannten werde man über Schäferhund, Dobermann und Deutsche Dogge diskutieren müssen, so Sima. Diese drei Rassen könnten mithin noch bis 1. Juli auf die Liste rutschen.

Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich wie diejenigen, die mit ihrem Hund jedweder Rasse die Prüfung freiwillig absolvieren, ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist - ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.

Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien "äußerln" gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind.

Zum Handkuss kommt dabei nicht nur der offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen will. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird, die ab rund 100 Euro beginnt, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.

Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten und im Vergleich zum jetzigen freiwilligen Hundeführschein - den seit Einführung 2006 rund 3.000 Halter erworben haben - aus einem erweiterten Praxisteil bestehen. Dabei gehe es nicht ums Zeitungsholen oder Saltomachen, sondern darum, den Hund in Alltagssituationen zu beherrschen, so Sima. In einem theoretischen Teil werden überdies Wissen über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung scheitern, wobei bereits beim zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von der Partie ist. Fällt ein Halter auch beim dritten Mal durch, droht die Abnahme des Tieres.

Für Besucher von auswärts, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb überstreifen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.
 
Stimmt so nicht ganz, kein HFS dafür aber der Sachkundenachweis, wie dieser aussieht weiss man noch nicht aber innerhalb von 6 Monaten ist der zu machen, sprich so ca. im August sollte jeder Listenhund-halter den absolviert haben...

naja der sachkundenachweis ist aber schon was ganz anderes als der wiener hfs ;)
sachkundenachweis ist nur theorie und entfällt, wenn man irgendwannmal einen hund geführt hat, also auch püfungen absolviert hat. muss man aber belegen können zB mit (altem) leistungsheft
 
Bitte keine Vermutungen so schreiben, als wären sie Tatsachen!

Der Sachkundenachweis ist bis jetzt NICHT ausgearbeitet, die Frist für das vorlegen des Nachweises läuft aber bereits!!!

Die Eckpunkte sind "Leinenführigkeit, Sitz und Freifolge" - was das genau bedeutet, wissen wir noch nicht, aber es wird SEHR WOHL einen Praxisteil geben...das ist FIX!


Rückfragen bitte an 02742/9005 - mit Frau Eibensteiner verbinden lassen und wenn sie mal wieder die Nerven schmeisst, statt Antworten zu geben, dann gleich Fr. Dr. Wolf verlangen!
 
Bitte keine Vermutungen so schreiben, als wären sie Tatsachen!

Der Sachkundenachweis ist bis jetzt NICHT ausgearbeitet, die Frist für das vorlegen des Nachweises läuft aber bereits!!!

Die Eckpunkte sind "Leinenführigkeit, Sitz und Freifolge" - was das genau bedeutet, wissen wir noch nicht, aber es wird SEHR WOHL einen Praxisteil geben...das ist FIX!


Rückfragen bitte an 02742/9005 - mit Frau Eibensteiner verbinden lassen und wenn sie mal wieder die Nerven schmeisst, statt Antworten zu geben, dann gleich Fr. Dr. Wolf verlangen!
wie es wirklich aussehen wird wissen nicht mal die handelten personen .
 
Bitte keine Vermutungen so schreiben, als wären sie Tatsachen!

Der Sachkundenachweis ist bis jetzt NICHT ausgearbeitet, die Frist für das vorlegen des Nachweises läuft aber bereits!!!

Die Eckpunkte sind "Leinenführigkeit, Sitz und Freifolge" - was das genau bedeutet, wissen wir noch nicht, aber es wird SEHR WOHL einen Praxisteil geben...das ist FIX!


Rückfragen bitte an 02742/9005 - mit Frau Eibensteiner verbinden lassen und wenn sie mal wieder die Nerven schmeisst, statt Antworten zu geben, dann gleich Fr. Dr. Wolf verlangen!

sorry, aber so wurde es uns schon im vorjahr am abrichteplatz gesagt und das ihn "aktive" hf nicht machen müssen, wenn sie schon mal eine prüfung abgelegt haben. von praxisteil haben wir da nix gehört. lassen wir uns mal überraschen ;) für mich eh nicht relevant, weil ich schon seit 20 jahren hunde führe ;)
 
wie es wirklich aussehen wird wissen nicht mal die handelten personen .

Hast du das Gesetz gelesen?
Wie der Sachkundenachweis GENAU aussehen soll, das steht noch nicht fest - was ich geschrieben habe STEHT aber fest!



sorry, aber so wurde es uns schon im vorjahr am abrichteplatz gesagt und das ihn "aktive" hf nicht machen müssen, wenn sie schon mal eine prüfung abgelegt haben.

Das ist nach wie vor nicht klar - es kann so sein, aber es kann auch anders kommen.


von praxisteil haben wir da nix gehört.

Weißt, mich ärgert es schön langsam ordentlich, dass die Vereine, die dem Hundehalter alle Aspekte der Hundehaltung näher bringen sollten, sich nicht ordentlich informieren.
Was ist einfacher als einen Blick in das VOLL GÜLTIGE Gesetz zu werfen?

NÖ Hundehaltegesetz §4 (2):
"Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß § 2und § 3 ist gegeben, wenn....
.....Ein (Anm. da hat wohl jemand ein "e" vergessen) derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge zu enthalten."


lassen wir uns mal überraschen ;) für mich eh nicht relevant, weil ich schon seit 20 jahren hunde führe

Falls du einen Listenhund hast, ist es vollkommen egal wie lange du schon Hunde führst...darauf nimmt leider niemand Rücksicht :rolleyes:

Überraschen lassen - ja - aber nicht Tee trinken, sondern weiter informieren ;)
 
Laut meinem ehem TA (jetzt Leiter des Ref 4 in der MA 60) ist sogar der 1. Juli als Stichtag fraglich.
Er hat zu mir gemeint, dass er mir erst in ca 2 Monaten (!!!) genaueres sagen kann. Momentan wird eben noch diskutiert und das wird noch Monate dauern bis es zu einer Lösung kommt und vorher wird wahrscheinlich nichts beschlossen werden können.
Und ob der 1. Juli umsetzbar ist, bezweifelt er momentan sehr.
 
Laut meinem ehem TA (jetzt Leiter des Ref 4 in der MA 60) ist sogar der 1. Juli als Stichtag fraglich.
Er hat zu mir gemeint, dass er mir erst in ca 2 Monaten (!!!) genaueres sagen kann. Momentan wird eben noch diskutiert und das wird noch Monate dauern bis es zu einer Lösung kommt und vorher wird wahrscheinlich nichts beschlossen werden können.
Und ob der 1. Juli umsetzbar ist, bezweifelt er momentan sehr.
so sehe ich das auch.
 
Wir haben am Ende der vorigen Seite vom SACHKUNDENACHWEIS (NÖ) gesprochen, nicht vom HFS (W)...will ich nur nochmal anmerken, weil das immer und immer wieder verwechselt wird!
 
Blöde Frage und vielleicht ist sie auch schon einmal beantwortet worden und ich hab es überlesen:

Bei Mischlingen ist ja der Nachweis zu bringen ob jetzt wirklich eine der betroffenen Rassen dabei ist.

Wie stellen die sich dass denn vor?
Ein DNA Test ist ja nicht wirklich sicher?! und da ich zB meine Hündin aus dem Tierheim habe, und sicherlich nicht die Einzige bin, kann ich ja gar nicht wissen was bei dem Hund wirklich dabei ist oder? :confused:

lg Andrea
 
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