Eigentumsvorbehalt - abschaffen

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Ich persönlich würde nie so einen Vertrag unterschreiben.
Wer bei uns den Schutzvertrag nicht unterschreibt, bekommt das Tier nicht.

Und ja, ich bin der Ansicht, was ich kaufe - für mich ist eine Schutzgebühr nichts Anderes als ein geschöntes Wort für Kaufpreis - gehört mir - fertig!
Ist es nicht. und aus.

Womit ich mich anfreunden könnte, wäre ein Kaufvertrag mit einer Klausel, dass der Verein informiert werden muss, möchte man, aus welchen Gründen auch immer, den Hund weitergeben und wo dem Tierschutzverein quasi ein Vorkaufsrecht (1-Euro) eingeräumt wird. Aber das ist auch schon alles.
Wäre es ein Kaufvertrag müsste der Verkäufer rechtlich Gewährleistungsansprüche einräumen. Ist im Tierschutz unmöglich.

Nur ob so was rechtlich haltbar wäre, keine Ahnung.
Ich sage: Nein.
 
Grundsätzlich kann ich die Vorbehalte aus Sicht der neuen Besitzer des Tieres schon verstehen, und eigentlich ist die Reaktion "das ist mein Liebling und den nimmt mir niemand mehr so leicht wieder weg" ja vom Gedanken und der Emotion dahinter aus Sicht einer Orga absolut zu begrüßen, genau so Tierbesitzer will man ja haben. Andererseits kenne ich auch die Seite aus Sicht des Tierschutzvereins. Bei uns geht es hauptsächlich um Katzen, aber die Situation ist ziemlich die gleiche.

Einfach so hinfahren und jemandem den Hund/die Katze abnehmen kann in Österreich keine Privatperson, auch nicht wenn sie der Eigentümer im Sinne des Vertrags ist. Dazu braucht es entweder den ATA (und die machen ja idR bekanntlich erst dann was, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist) oder einen Titel, sprich ein Gerichtsurteil. Zu wahren ist in erster Linie nämlich der Besitz, und Besitzer des Tieres wird man ja mit dem Schutzvertrag. Hält sich die Orga nicht dran begeht sie Besitzstörung,...

Wichtig ist eine Eigentumsklausel aber trotzdem, wenn ein Tier z.B. in einem Tierschutzhaus abgegeben wird, da bekommt die Orga das Tier nämlich rechtlich gesehen nur dann raus, wenn sie Eigentümer ist. So bei uns z.B. passiert, weil der Besitzer der Katzen Selbstmord begangen hat.

Wichtig ist der Vertrag auch, wenn das Tier nicht entsprechend gehalten wird, wenn es weitergegeben wird, wenn es besonders hübsch ist und man dann doch auf die Idee kommt, man kastriert nicht, sondern macht viele kleine genauso hübsche Kitten und verscherbelt die um 250 € bei Willhaben etc.

In Wahrheit will doch auch keine Orga Schutzverträge haben und klagen und streiten etc. Aber in der Praxis funktioniert es eben manchmal nicht ohne, nicht weil die Orgas alle so böse sind, sondern weil diese Verträge wirklich oft der einzige Schutz sind, den Tiere haben. Das ist GsD nur ein ganz kleiner Prozentsatz, wo man so agieren muss, aber man sieht es dem Hrn. Huber oder der Fr. Müller nun eben nicht an, ob sie zu diesem oder jenem Prozent gehört, sonst würde man ja gar nicht vermitteln. Daher Schutzvertrag für alle, fremd wie vereinsintern bis hin zum Vorstand.

Dass ein Schutzvertrag wichtig und notwendig ist, bestreitet glaube ich ohnehin niemand. Die Frage ist doch nur, wie man Verträge formulieren kann, daß einerseits der notwendige Schutz des Tieres gewährleistet ist, andererseits aber der neue Halter einen Vertrag zum Unterschreiben bekommt, der ihn nicht verunsichert.
Menschen sind eben verschieden. Dem einen genügt der Gedanke, daß die TH ohnehin überfüllt sind und daher wohl niemand Interesse daran hat, ihm das Tier wieder wegzunehmen vollauf- ein anderer hat eben ein größeres Sicherheitsbedürfnis und wünscht sich in Bezug auf sein neues Familienmitglied auch Rechtssicherheit. Für mich ist das absolut nachvollziehbar.
Wenn nun - so wie Du schreibst - die Eigentumsklausel z.B. wichtig ist um ein Tier zurückzubekommen, falls es nach dem Tod des Halters in einem anderen TH abgegeben wird, warum macht man dann nicht z.B. den neuen Halter zum Miteigentümer? Das würde dem Tierheim immer noch ermöglichen, dem Tier im Bedarfsfalle den notwendigen Schutz bieten zu können, aber gleichzeitig dem neuen Halter ein höheres Maß an Rechtssicherheit gewähren. De facto ist es doch wichtig, daß der neue Halter das Tier auch wirklich als SEIN TIER ansieht - nicht im Sinne von "ghört mir, damit mach ich was ich will", sondern im Sinne von "ist mein Familienmitglied zu dem ich voll und ganz steh und für dessen Wohlergehen ich (und nicht mehr das TH!) verantwortlich bin."
Ist zumindest meine Sicht der Dinge.

Liebe Grüße, Conny
 
Wenn nun - so wie Du schreibst - die Eigentumsklausel z.B. wichtig ist um ein Tier zurückzubekommen, falls es nach dem Tod des Halters in einem anderen TH abgegeben wird, warum macht man dann nicht z.B. den neuen Halter zum Miteigentümer?
Weil das Tier im Todesfall des "Miteigentümers" in die Verlassenschaft/Erbmasse fliesst. Die Abhandlung der Verlassenschaft Monate dauern kann, die Haltung bis dahin ev. im Tierheim erfolgen MUSS. Der endgültige Erbe wäre schlussendlich dann der neue Miteigentümer.
Das wäre aber unter Umständen nicht im Interesse des Tieres.

Voriges Jahr ist eine Bekannte von mir unerwartet gestorben. Ich hatte ein paar Sachen bei ihr in der Wohnung. Todesfall 27. 6., Herausgabe meines Eigentumes an mich: November !!!!
Ich weiß wovon ich rede. Den Notaren, die mit der Verlassenschaft befasst sind, ist es egal, ob es sich um ein Tier (lebende Sache) oder einen Gegenstand handelt. Abgesehen von der Versorgung natürlich.
 
De facto ist es doch wichtig, daß der neue Halter das Tier auch wirklich als SEIN TIER ansieht - nicht im Sinne von "ghört mir, damit mach ich was ich will", sondern im Sinne von "ist mein Familienmitglied zu dem ich voll und ganz steh und für dessen Wohlergehen ich (und nicht mehr das TH!) verantwortlich bin."

Jeder normale und vernünftige Mensch hat ja auch kein Problem mit dem Eigentumsvorbehalt. Wer das erste Mal ein Tier übernimmt, dem erklärt man es halt. Hatte ich auch schon. Ursprünglich große Verunsicherung. Und dann es war auch kein Problem!

Drum mein ich ja, daß diese Diskussion eher provokativ ist. Wer es nicht will, muss ja nicht. Es gibt keinen Zwang etwas zu unterschreiben, was man nicht will. Oder?????
 
Jeder normale und vernünftige Mensch hat ja auch kein Problem mit dem Eigentumsvorbehalt. Wer das erste Mal ein Tier übernimmt, dem erklärt man es halt. Hatte ich auch schon. Ursprünglich große Verunsicherung. Und dann es war auch kein Problem!

Drum mein ich ja, daß diese Diskussion eher provokativ ist. Wer es nicht will, muss ja nicht. Es gibt keinen Zwang etwas zu unterschreiben, was man nicht will. Oder?????


Danke, ich seh das nämlich auch so. Ich werde nämlich am Do oder Fr den Schutzvertrag für meine Sunny unterschreiben und ich werd damit sicherlich kein Problem haben, warum auch.
 
so ist es und nochmal: als rechtmäßiger Besitzer hast du so und so die stärkeren Rechte, weil in erster Linie der Besitz ungestört zu erhalten ist. Es kann also keine Orga der Welt, unangemeldet vor deiner Tür stehen und dir das Tier einfach entreißen.

Eine Abnahme kann nur durch den ATA erfolgen oder per Gerichtsbeschluss. Damit eine Orga das eine oder das andere erwirken kann, muss schon wirklich einiges im Argen liegen!

Wenn du dem ATA z.B. meldest, dass deines Wissens eine Katze seit Tagen ohne Futter und Wasser in einer Wohnung zurück gelassen wurde, dann brauchst du dazu Beweise, also deutlichen Gestank, Wehklagen der Katze und eine Zeugenaussage der Nachbarn dazu samt Unterschrift. DANN wird für 5 Tage die Wohnungstür mit einem Band abgeklebt, nur wenn das nach 5 Tagen immer noch an Ort und Stelle ist, wird die Tür aufgebrochen,.... Das hat nichts mit dem Eigentumsvorbehalt zu tun, sondern soll nur verdeutlichen, warum Orgas nach aktuell geltendem Recht gezwungen sind, solche Verträge zu machen. Mit einem gscheiten Tierschutzgesetz etc. würden auch diese Schutzverträge anders aussehen.

Die meisten Leute haben damit übrigens kein Problem, wenn man ihnen erklärt, worum es geht und was der Sinn dahinter ist. Und diejenigen, die ein Problem damit haben, sind ja nicht gezwungen, von einer Orga ein Tier zu nehmen. Man braucht nur Willhaben aufmachen und kann innerhalb einer halben Stunde wahrscheinlich 17 Fälle ausmachen von traurigen Tierschicksalen. Man muss sich halt dann natürlich auch selbst ums ev. gesund Pflegen, sozialisieren etc. kümmern, ist doch auch ok.
 
Und diejenigen, die ein Problem damit haben, sind ja nicht gezwungen, von einer Orga ein Tier zu nehmen. Man braucht nur Willhaben aufmachen und kann innerhalb einer halben Stunde wahrscheinlich 17 Fälle ausmachen von traurigen Tierschicksalen. Man muss sich halt dann natürlich auch selbst ums ev. gesund Pflegen, sozialisieren etc. kümmern, ist doch auch ok.


Das ist vollkommen richtig. Mir geht es bei dieser Diskussion auch nicht um mich. Ich gehe in dieser Hinsicht sowieso einen ganz anderen Weg. Wenn bei mir (hoffentlich erst in vielen Jahren wieder !!!) ein Platz für ein Tier frei wird (und nicht gerade jemand im Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis dringend einen Platz für ein Tier sucht) weiß es mein TA; und wenn ihm das nächste Mal jemand ein Tier bei der Türe reinstellt, weil es der Halter nicht behalten kann/will (und das passiert leider in relativ regelmäßigen Abständen) und das Tier zu uns paßt übernehm ich es. So sind wir zu einem Teil unserer bisherigen Tiere gekommen und haben es nie bereut. Und der TA kann sich vom weiteren Wohlergehen der Tiere überzeugen, weil sie ja seine Patienten geblieben sind.
Aber ich kenne eben auch Menschen, die durch den Inhalt von Schutzverträgen sehr wohl verunsichert worden sind. Z.B. ein junges Paar aus unserem Bekanntenkreis, das sich vor 2 Jahren einen Hund genommen hat. Die wollte zuerst einen Hund aus dem Tierschutz, haben sich im Internet die HP's von verschiedenen TH und Vereinen angeschaut und waren schon einmal sehr verwundert, daß sie nur in wenigen Ausnahmen den Schutzvertrag online einsehen konnten. Und dann waren eben Klauseln wie der Eigentumsvorbehalt und die Zustimmung zu UNANGEKÜNDIGTEN Kontrollen abschreckend für die Leute. Letztendlich wurde es ein Hund von einer Züchterin. Paßt ja auch, dem Hund geht es gut und die Leute sind glücklich mit ihm.
Nur stellt sich für mich eben die Frage, ob es wirklich keine Möglichkeit gibt, Schutzverträge so zu gestalten, daß sie für zukünftige verantwortungsbewußte Tierhalter NICHT abschreckend wirken und dem Tier trotzdem den nötigen Schutz bieten. Ich weiß es nicht, ich bin ja kein Jurist. Aber sonst werden doch Verträge auch notfalls mit Klauseln und was weiß ich was versehen, bis es eben so paßt, daß die Rechte ALLER Vertragspartner bestmöglich gewahrt werden.
Liebe Grüße, Conny
 
Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst die niemand kann!

Wenn sich die Leute sooo verunsichert gefühlt haben, und es nicht der Mühe wert gefunden haben sich zu informieren, waren sie bei einem Züchter sicher richtiger.

Sorry, aber das klingt mir nach dem Weg des geringsten Widerstandes. Tiere aus dem Tierschutz haben meistens Schlimmes erlebt, oder zumindest nichts Gutes. Wenn "Interessenten" sich duch einen Schutzvertrag und "unangekündigte" Kontrollen verunsichern lassen, aber dann den Gasmann sehr wohl unangekündigt in die Wohnung lassen - ich weiß nicht.

Außerdem kann jederzeit unangekündigt die Polizei, oder der ATA vor der Türe stehen, z.B. aufgrund einer Anzeige. Was dann?

Soll man in den Vertrag schreiben: passiert eh nix, wir kündigen uns 4 Wochen vorher an.... und wenn es Ihnen dann auch nicht recht ist, kommen wir in einem Jahr wieder? Was soll man damit erreichen?

Ich hab diese Verträge beim WTV zig Mal und bei anderen TSV auch unterschrieben. Und??? Ich hab nix zu verbergen. Den Tieren gehts gut. Ob zusammengeräumt ist oder nicht, die Wäsche hängt oder nicht - das ist doch jedem TSV wurscht. Also wovor fürchten sich die Leute dann?

Nochmal: Wer nicht will, muß nicht. Aber "verunsichert" ist für mich eine Ausrede, weils eh zum Züchter wollten.
 
nur das ich mir keine Einmischung einer Orga mehr wünsche, wenn das Tier jahrelang bei mir gelebt hat. Nicht auf goodwill angewiesen sein will, wenn ich zb. mal sterbe und jemand aus meiner Familie nimmt mein Tier dem dann "zugestimmt" wird - oder auch nicht weil zb. berufstätige nicht so erwünscht sind.
Wenn einer ohne Angehörige stirbt ist es gleich schlimm fürs Tier ob es in Tierheim A oder wieder bei Orga B sitzt.

Seriöse Orgas könnten sich ja dadurch auszeichnen ihre Verträge mal so zu adaptieren das man sich sicher fühlen kann, anstatt bei Kritik gleich mal die Krallen auszufahren wie es Tierschützer gerne tun.
War schon immer so seit 100 Jahren als Argument ist auch schwach.

Ich bin dadurch aufmerksam geworden weil meine Fußpflegerin sich über Animal C... A....... einen Hund genommen hat, auch blauäugig unterschrieben hat, Hund hatte mehrere gesundheitliche Probleme die vorher nicht gesagt wurden. Sich mit der Orga anlegen und zb. an die Öffentlichkeit gehen oder eine Beteiligung an den Tierartzkosten vorschlagen wollte sie dann doch nicht.

Mit dem Eigentumsvorbehalt hat eine Orga einen Freibrief - ruckzuck kann der Hund rückgefordert werden.

Das sollte halt jedem klar sein, der sich auf solche Verträge einlässt. Und ein abgeschreckter Interessent ist halt ein Platz weniger für ein Tier.

Zum Thema Polizei/Gasmann sei gesagt das man diese in Ausübung ihrer Befugnisse in die Wohnung lasst weil man sein Gas abgelesen haben will oder weils einen Durchsuchungsbefehl haben.
Orgas haben nicht das Recht einzureiten wie und wann es ihnen passt. Ist eine Prinzipsache, selbst wenn man keine Hanfplantage oder ähnliches zu "verbergen" hat.

Ein ehemaliger Tierhalter wäre bei mir gerne als Besuch gesehen, aber Wohnung kontrollieren lassen, unangekündigt, wer glaubts ihr das ihr seid?
 
Zuletzt bearbeitet:
nur das ich mir keine Einmischung einer Orga mehr wünsche, wenn das Tier jahrelang bei mir gelebt hat. Nicht auf goodwill angewiesen sein will, wenn ich zb. mal sterbe und jemand aus meiner Familie nimmt mein Tier dem dann "zugestimmt" wird - oder auch nicht weil zb. berufstätige nicht so erwünscht sind.
Dann lass es eben!

Wenn einer ohne Angehörige stirbt ist es gleich schlimm fürs Tier ob es in Tierheim A oder wieder bei Orga B sitzt.
Das ist eine völlig unqulifizierte Äusserung! :(

Seriöse Orgas könnten sich ja dadurch auszeichnen ihre Verträge mal so zu adaptieren das man sich sicher fühlen kann, anstatt bei Kritik gleich mal die Krallen auszufahren wie es Tierschützer gerne tun.
War schon immer so seit 100 Jahren als Argument ist auch schwach.
Das ist so, weil Du es so möchtest? Nur wenn man Deinen Wünschen nachkommt ist man seriös?

Ich bin dadurch aufmerksam geworden weil meine Fußpflegerin sich über Animal C... A....... einen Hund genommen hat, auch blauäugig unterschrieben hat, Hund hatte mehrere gesundheitliche Probleme die vorher nicht gesagt wurden. Sich mit der Orga anlegen und zb. an die Öffentlichkeit gehen oder eine Beteiligung an den Tierartzkosten vorschlagen wollte sie dann doch nicht.
Was hat das mit dem Eigentumsvorbehalt zu tun? :confused:

Mit dem Eigentumsvorbehalt hat eine Orga einen Freibrief - ruckzuck kann der Hund rückgefordert werden.

Das sollte halt jedem klar sein, der sich auf solche Verträge einlässt. Und ein abgeschreckter Interessent ist halt ein Platz weniger für ein Tier.

Das mein ich mit provozieren bzw. stänkern.

Zum Thema Polizei/Gasmann sei gesagt das man diese in Ausübung ihrer Befugnisse in die Wohnung lasst weil man sein Gas abgelesen haben will oder weils einen Durchsuchungsbefehl haben.
Orgas haben nicht das Recht einzureiten wie und wann es ihnen passt. Ist eine Prinzipsache, selbst wenn man keine Hanfplantage oder ähnliches zu "verbergen" hat.
Ein TSV kommt, wenn er kommt, auch in Ausübung seines ihm durch den Tierhalter mittels Vertrages eingeräumten Rechtes.

Ein ehemaliger Tierhalter wäre bei mir gerne als Besuch gesehen, aber Wohnung kontrollieren lassen, unangekündigt, wer glaubts ihr das ihr seid?
Spätestens jetzt ist klar, daß Du frustig bist (Weihnachten?), aggressiv, die posts nicht gelesen oder nicht verstanden hast, ev. gar nicht willst.

Ab sofort bist Du auf meiner Ignorier-Liste! Das ist meine Prinzipsache. Ich hab was Besseres zu tun, als mich mit Deinem Frust zu beschäftigen. Solange es sachlich war - okay. Aber jetzt ist Schluss!
Schönes Stänkern noch!
 
Wenn du dem ATA z.B. meldest, dass deines Wissens eine Katze seit Tagen ohne Futter und Wasser in einer Wohnung zurück gelassen wurde, dann brauchst du dazu Beweise, also deutlichen Gestank, Wehklagen der Katze und eine Zeugenaussage der Nachbarn dazu samt Unterschrift. DANN wird für 5 Tage die Wohnungstür mit einem Band abgeklebt, nur wenn das nach 5 Tagen immer noch an Ort und Stelle ist, wird die Tür aufgebrochen,.... Das hat nichts mit dem Eigentumsvorbehalt zu tun, sondern soll nur verdeutlichen, warum Orgas nach aktuell geltendem Recht gezwungen sind, solche Verträge zu machen. Mit einem gscheiten Tierschutzgesetz etc. würden auch diese Schutzverträge anders aussehen.

.

DAS stimmt defintiv nicht.

Weder bedarf es Unterschriften irgendwelcher Nachbarn, noch wird 5 Tage die Tür mit Band beklebt.

Wir hatten so nen Fall mal, binnen 1 Stunde war die Tür geöffnet.
 
Und warum sollte bei dem Überangbot an notleidenden Tieren, die einen guten Platz suchen, eine Orga das tun???????
Es sind doch alle froh, wenn es dem Tier gut geht. Der Eigentumsvorbehalt ist unumgänglich wegen Weitergabe, wegen Rückholung/Rückgabe des Tieres nach z.B. Todesfall der Besitzer.

!

Selbstverständlich hält jede Orga dies so, wie sie möchte.

Allerdings sollte man auch bei den Fakten bleiben.

Der Eigentumsvorbehalt ist absolut nicht unumgänglich wg. Rückgabe bei Todesfall
 
Mit dem Eigentumsvorbehalt hat eine Orga einen Freibrief - ruckzuck kann der Hund rückgefordert werden.

Das sollte halt jedem klar sein, der sich auf solche Verträge einlässt. Und ein abgeschreckter Interessent ist halt ein Platz weniger für ein Tier.




Das ist ja wohl der größte Quatsch, den ich je gelesen habe: warum sollte eine Orga einen Hund ohne Grund rückfordern ? Wenn es dem Tier gut geht, was ja bei NKs überprüft wird, dann besteht dazu überhaupt kein Grund. Ist es nicht eher sehr oft umgekehrt, nämlich, dass die neuen Hundehalter den Orgas die Pistole auf die Brust setzen : Wenn ihr den Hund heute nicht abholt, geht er ins Tierheim. DAS sind die Fälle, die ich in meiner langjährigen TS-Arbeit wahnsinnig oft erlebt habe. Und DA sind die neuen Halter doch sehr froh, dass der Hund der Orga gehört und sie den Hund relativ leicht wieder loswerden können (natürlich gibt es auch Notsituationen, aber dann melden sich die Leute meistens auch nicht 5 nach 12 und versuchen mit der Orga gemeinsam eine Lösung zu finden).
Nur weil irgendein Nachbar behauptet, dem Hund ginge es schlecht, wird der nicht sofort weg geholt.


Ein ehemaliger Tierhalter wäre bei mir gerne als Besuch gesehen, aber Wohnung kontrollieren lassen, unangekündigt, wer glaubts ihr das ihr seid?

Wer nichts zu verbergen hat, hat auch damit kein Problem. Und zu deiner Information 99% aller NKs werden vorher angekündigt. Vielleicht bin ich ja blöd, aber mich freut es, wenn sich Orgas noch für ihre "Ehemaligen" interessieren und ich ihnen zeigen kann, wie gut sie es bei mir haben.
 
Das ist ja wohl der größte Quatsch, den ich je gelesen habe: warum sollte eine Orga einen Hund ohne Grund rückfordern ? Wenn es dem Tier gut geht, was ja bei NKs überprüft wird, dann besteht dazu überhaupt kein Grund. Ist es nicht eher sehr oft umgekehrt, nämlich, dass die neuen Hundehalter den Orgas die Pistole auf die Brust setzen : Wenn ihr den Hund heute nicht abholt, geht er ins Tierheim. DAS sind die Fälle, die ich in meiner langjährigen TS-Arbeit wahnsinnig oft erlebt habe. Und DA sind die neuen Halter doch sehr froh, dass der Hund der Orga gehört und sie den Hund relativ leicht wieder loswerden können (natürlich gibt es auch Notsituationen, aber dann melden sich die Leute meistens auch nicht 5 nach 12 und versuchen mit der Orga gemeinsam eine Lösung zu finden).
Nur weil irgendein Nachbar behauptet, dem Hund ginge es schlecht, wird der nicht sofort weg geholt.


Ein ehemaliger Tierhalter wäre bei mir gerne als Besuch gesehen, aber Wohnung kontrollieren lassen, unangekündigt, wer glaubts ihr das ihr seid?

Wer nichts zu verbergen hat, hat auch damit kein Problem. Und zu deiner Information 99% aller NKs werden vorher angekündigt. Vielleicht bin ich ja blöd, aber mich freut es, wenn sich Orgas noch für ihre "Ehemaligen" interessieren und ich ihnen zeigen kann, wie gut sie es bei mir haben.

Siehe z.B. Beaglehilfe de

Sorry, aber der Schluss, dass ein Mensch, der nicht einen vollkommen fremden Menschen in seine Wohnung lässt, etwas zu verbergen hat, ist für mich nicht logisch.
 
Eigenartigerweise unterschreibt jeder von uns einen Mobilfunkvertrag fürs Handy. Diejenigen, die einen Schutzvertrag nicht unterzeichnen wollen (der zum Wohle eines Tieres da ist), haben sich sicher nie die Mühe gemacht die ganzen AGB´s eines Handyvertrags durchzulesen, wetten? Auch da stehen Dinge drinnen, dass einem schwindlig wird.

Und noch kurz zu den Nachkontrollen: Zeigt mir doch jemand eine Orga, die die Möglichkeiten hat, täglich ohne Vorankündigung das durchzuführen? Dann würde man sonst zu gar nichts mehr kommen. Und würde man das tun, weil es im Vertrag steht, könnte ein Richter den Vertrag überhaupt als sittenwidrig ansehen.
 
Eigenartigerweise unterschreibt jeder von uns einen Mobilfunkvertrag fürs Handy. Diejenigen, die einen Schutzvertrag nicht unterzeichnen wollen (der zum Wohle eines Tieres da ist), haben sich sicher nie die Mühe gemacht die ganzen AGB´s eines Handyvertrags durchzulesen, wetten? Auch da stehen Dinge drinnen, dass einem schwindlig wird.

Und noch kurz zu den Nachkontrollen: Zeigt mir doch jemand eine Orga, die die Möglichkeiten hat, täglich ohne Vorankündigung das durchzuführen? Dann würde man sonst zu gar nichts mehr kommen. Und würde man das tun, weil es im Vertrag steht, könnte ein Richter den Vertrag überhaupt als sittenwidrig ansehen.

Ein Vertrag mit einem derartigen Punkt muss keineswegs "sittenwidrig" sein.
 
Das ist ja wohl der größte Quatsch, den ich je gelesen habe: warum sollte eine Orga einen Hund ohne Grund rückfordern ? Wenn es dem Tier gut geht, was ja bei NKs überprüft wird, dann besteht dazu überhaupt kein Grund. Ist es nicht eher sehr oft umgekehrt, nämlich, dass die neuen Hundehalter den Orgas die Pistole auf die Brust setzen : Wenn ihr den Hund heute nicht abholt, geht er ins Tierheim. DAS sind die Fälle, die ich in meiner langjährigen TS-Arbeit wahnsinnig oft erlebt habe.

Genau diese Erfahrungen haben wir auch gemacht.
 
Ein Vertrag mit einem derartigen Punkt muss keineswegs "sittenwidrig" sein.

Darum habe ich ja KÖNNTE geschrieben.

Ein Beispiel unseres Vereins: Ein Richter hat uns vor 2 Jahren das Eigentum eines Hundes unseres Vereins UND das Recht am Hund (=ohne Schutzvertrag!) weggenommen! Leider hatten wir kein Geld um Einspruch zu erheben. Es ging um eine angeblich "mündliche Kaufvereinbarung", trotz eines unterschriebenen Pflegevertrages.
Und was der Hammer ist: Genau diese Person geht jetzt in Richtung animal hoarding. Genau das haben wir damals erkannt und wollten gegensteuern. Da hat der Richter sicher nicht zum Wohle des Kindes entschieden. Fakt ist: Der Hund geht uns nichts mehr an.
Danach haben wir unsere Verträge dementsprechend angepasst. Dazu habe ich monatelang 5 Anwälte / Juristen bemüht. Da geht es nämlich genau darum es so zu formulieren, dass der Vertrag (im Normalfall) als NICHT "sittenwidrig" angesehen werden kann.

Noch ein Beispiel: Genau durch unseren Schutzvertrag haben wir es heuer geschafft einen Hund, der von uns vor 4 Jahren vermittelt wurde, heuer von der Behörde wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmt wurde, wieder rauszuholen. Ohne diesen Schutzvertrag hätten wir Null Chance gehabt. (Leider ging es nicht ohne Anwalt...)
 
<"Das ist ja wohl der größte Quatsch, den ich je gelesen habe: warum sollte eine Orga einen <Hund ohne Grund rückfordern ?"

Weil der Halter zb. "aufmuckt" etwa wie im Falle Hund krank + dieses wurde bei der Vermittlung verschwiegen und nun geht's um die Tierarztkosten.

Oder andere Meinungsunterschiede. Die Orga hat auf Lebenszeit des Tieres ein Druckmittel, das Tier und seine mögliche Wegnahme, und das ist unfair.

Es kommt auch einer Entmündigung gleich, wenn man zb. die Zustimmung der Orga für's Eutanasieren eines Tiers braucht. Wann der Zeitpunkt richtig ist können Tierarzt und Halter am besten abschätzen, auch in so einer schweren Stunde braucht man nicht noch zusätzliche Einschränkungen.
Wer bereit ist, einen Hund aus dem Tierschutz zu nehmen, zeigt damit schon seine gute Absicht.
Ein dubioser Mensch (Hundekampf, Vermehrer) kann auch günstig zu Tieren aus anderen Quellen kommen, wo er nicht mal eine Vorkontrolle braucht.

Wenn man grundsätzlich davon ausgeht das ein Tierhalter das Beste für sein Tier will, muss man ihn nicht vertraglich knebeln.
Und für die traurigen Fälle wo es nicht so ist, gibts in einem Rechtsstaat auch so Möglichkeiten dem schlechtem Halter beizukommen.
 
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