Grundsätzlich kann ich die Vorbehalte aus Sicht der neuen Besitzer des Tieres schon verstehen, und eigentlich ist die Reaktion "das ist mein Liebling und den nimmt mir niemand mehr so leicht wieder weg" ja vom Gedanken und der Emotion dahinter aus Sicht einer Orga absolut zu begrüßen, genau so Tierbesitzer will man ja haben. Andererseits kenne ich auch die Seite aus Sicht des Tierschutzvereins. Bei uns geht es hauptsächlich um Katzen, aber die Situation ist ziemlich die gleiche.
Einfach so hinfahren und jemandem den Hund/die Katze abnehmen kann in Österreich keine Privatperson, auch nicht wenn sie der Eigentümer im Sinne des Vertrags ist. Dazu braucht es entweder den ATA (und die machen ja idR bekanntlich erst dann was, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist) oder einen Titel, sprich ein Gerichtsurteil. Zu wahren ist in erster Linie nämlich der Besitz, und Besitzer des Tieres wird man ja mit dem Schutzvertrag. Hält sich die Orga nicht dran begeht sie Besitzstörung,...
Wichtig ist eine Eigentumsklausel aber trotzdem, wenn ein Tier z.B. in einem Tierschutzhaus abgegeben wird, da bekommt die Orga das Tier nämlich rechtlich gesehen nur dann raus, wenn sie Eigentümer ist. So bei uns z.B. passiert, weil der Besitzer der Katzen Selbstmord begangen hat.
Wichtig ist der Vertrag auch, wenn das Tier nicht entsprechend gehalten wird, wenn es weitergegeben wird, wenn es besonders hübsch ist und man dann doch auf die Idee kommt, man kastriert nicht, sondern macht viele kleine genauso hübsche Kitten und verscherbelt die um 250 € bei Willhaben etc.
In Wahrheit will doch auch keine Orga Schutzverträge haben und klagen und streiten etc. Aber in der Praxis funktioniert es eben manchmal nicht ohne, nicht weil die Orgas alle so böse sind, sondern weil diese Verträge wirklich oft der einzige Schutz sind, den Tiere haben. Das ist GsD nur ein ganz kleiner Prozentsatz, wo man so agieren muss, aber man sieht es dem Hrn. Huber oder der Fr. Müller nun eben nicht an, ob sie zu diesem oder jenem Prozent gehört, sonst würde man ja gar nicht vermitteln. Daher Schutzvertrag für alle, fremd wie vereinsintern bis hin zum Vorstand.