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na gut, dann werde ich in zukunft dort ein bissl das bogenschießen ben...selber schuld wenn dann ein hund einen pfeil am arsch hat
wäre interessant ob man mit diesen riesen profidrachen nicht auch auf ein spezielles gelände muss..alleine wegen der sicherheit der restlichen lebewesen...wenn dir nämlich das riesenteil am schädel donnert...GUTE NACHT![]()
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Heuberggstättenpark wurde ich schon mehrfach Zeuge von Konflikten zwischen Hundehaltern und Personen, die den Park anderwertig nutzen.
Können Sie mir bitte in Grundzügen Auskunft erteilen, wie hier die zugrunde liegende Situation ist.
Ist der Heuberggstättenpark eine Hundezone im wahrsten Wortsinn, also Nachrang oder gar Verbot für andere Nutzungen wie Drachensteigen oder das sonntägliche Picknick?
Oder ist hier lediglich die Leinenpflicht aufgehoben und alle Nutzungen (Gassigehen mit Hunden, Drachensteigen, Picknick, ...) stehen sich gleichwertig gegenüber?
Was wäre, wenn ein Hund einen Drachen beschädigt oder im schlimmsten Fall ein Kind zu Schaden kommt? Mitschuld der Eltern, oder ist auch hier jedenfalls der Hundhalter in der Verantwortung?
Ich bitte Sie um entsprechende Auskunft.
vielen Dank und mit freundlichen Grüssen, XXX
Sehr geehrter Herr XXX!
Bei der Heuberggstätten handelt es sich um eine Hundeauslaufzone. Das Wiener Tierhaltegesetz besagt, dass Hundezonen und Hudeauslaufzonen von der Leinenpflicht ausgenommen sind - trotzdem hat der Hundehalter auch dort dafür Sorge zu tragen, dass andere Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben, geschützt werden.
Dass die Hundezone ausschließlich von Hunden und Hundehaltern benützt werden dürfen, ist in den einschlägigen Gesetzen nicht festgeschrieben.
Den genauen Gesetzestext des Wiener Tierhaltegesetzes finden Sie unter http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm
Das heißt also, auch in einer Hundezone ist der Hundehalter für sein Tier verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass nichts und niemand beschädigt oder verletzt wird. Da es sich bei der Heuberggstätten um eine Parkanlage handelt, kommt auch die Grünanlagenverordnung der Stadt Wien zum Tragen (http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l4700000.htm). Besucher der Heuberggstätten dürfen dort also alles tun, was auch in jedem anderen Park erlaubt ist, sofern vor Ort nicht anders darauf hingewiesen wird.
Mit freundlichem Gruß
YYY
Wiener Stadtgärten (MA42)
Dezernat 6 Grünflächenpflege und -erhaltung/Gartenbezirk 3 1100 Wien, Laaer Berg Strasse 211
Tel: 01/4000-42528, Fax: 01/4000-99-42528 www.park.wien.at Die Wiener Stadtgärten sind Partnerinorganisation der Wiener Charta!
www.charta.wien.at
Und wo bleibt die Frage "Was wenn ein Hund durch einen herabfallenden Drachen zu schaden kommt? Oder gar ein Kind damit verletzt wird?"
Immerhin wäre interessant ob dann mein Hund schuld ist wenn der Drachen ihm auf den Kopf fällt und dabei kaputt geht - ist dann der Hund schuld am deffekt des Drachens?![]()