Deutschland

Alleine die Aussage von Nancy Faeser, die AfD sieht Migranten als Menschen 2. Klasse, ist eine glatte Lüge, weil Alice Weidel ihre Frau oder Lebenspartnerin, Ausländerin ist und viele Migranten Mitglied der AfD sind.
 
Zitat eines Verfassungsrechtlers

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Im Euronews-Gespräch kritisiert ein Rechtswissenschaftler das Vorgehen.

Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler, Rechtswissenschaftler und Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht, hat das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz stark kritisiert.

Der Verfassungsschutz hatte kurz zuvor die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

"Der Vorgang ist skandalös! Der Verfassungsschutz fällt ein hartes Urteil, begründet es wenig plausibel und hält die angeblichen Belege für seine Einschätzung geheim", sagt Boehme-Neßler im Euronews-Gespräch.

Der Verfassungsschutz dürfe zwar Unterlagen geheim halten, sich dann aber nicht in die Politik einmischen, so Prof. Volker Boehme-Neßler.

Der Jurist vermutet ein politisches Kalkül seitens der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Er halte den Vorgang für ein durchsichtiges politisches Manöver von Faeser.

Rechtlich hätte die Einschätzung keine Auswirkungen, sagt Boehme-Neßler weiter. Für ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht würden andere Kriterien gelten.


Auch Joachim Steinhöfel hat eine Meinung dazu.

 
Die evangelische Kirche schießt wieder mal den Bock ab. Weiße Kinder sind dort offensichtlich nicht erwünscht.

Zitat
Der Autor Hasnain Kazim, dessen Eltern aus Pakistan stammen, findet auf X deutliche Worte. Er halte das Angebot für „im Grundsatz falsch“. Und weiter: „Es spaltet, wahrscheinlich ungewollt, in ‚die‘ und ‚wir‘. Und könnte mein Kind, das eine weiße Mutter und mich als Vater hat, teilnehmen? Ist mein Sohn dunkel genug?“

Zitat
Tatsächlich scheinen beispielsweise auch Kinder aus der Ukraine von dem Angebot ausgeschlossen zu sein, sind sie doch keine „Kinder of Color“. Die meinungsfreudige „Welt“-Journalistin Anna Schneider postet auf X dazu: „Einfach mal vorstellen, was los wäre, stünde da: ‚Richtet sich nur an Weiße‘!“
 
Friedrich Merz ist im 1. Durchlauf zur Wahl als Bundeskanzler krachend gescheitert. Selbst aus der eigenen Partei, der CDU, haben ihn manche nicht gewählt.

Im 2. Durchlauf wurden die Linken mit ins Boot geholt und hat damit die Wahl als Kanzler geschafft. Ein Beleg dafür, Friedrich Merz ist machtgeil.

Warum? Die CDU hat 2018 einen Unvereinbarkeitsbeschluss sowohl gegen die Linken als auch die AfD gefasst. Das es keinerlei Zusammenarbeit mit diesen Parteien geben wird, in welcher Form auch immer.


Aber wenn es der Sache dient, greift man auch ins Klo und benutzt den politischen Gegner?

Armes Deutschland.
 
Zitat
Der Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen ist Mitglied im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung. Nun stellte sich noch heraus, dass er weder ein abgeschlossenes Jura-Studium hat, noch eine Befähigung zum Richteramt. Somit ist er illegal im Amt.
 
Herrlich. Eine Klatsche für den Verfassungsschutz.
Die AfD hat einen Eilantrag beim Verfassungsgericht Köln eingereicht und dem wurde stattgegeben und entschieden.

Zitat
Es ist eine sensationelle Schlappe für die gewesene Innenministerin Nancy Faeser, kaum wurde sie aus dem Amt gedrückt: Ihre sensationelle Festlegung, die AfD sei gesichert rechtsextrem, ist so nicht gesichert. Vorerst.

Das Verwaltungsgericht Köln hat einem entsprechenden Eilantrag der AfD Folge geleistet. Das bedeutet: Bis zum Hauptsacheverfahren dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung die Behauptung, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, nicht aufrechterhalten. Vorerst. Schon da ist jede Peinlichkeit für die flotten Verbotsbefürworter.

Ein Punktsieg für die AfD – vorerst noch nicht mehr. In der Hauptsache kann das Gericht gegenteilig entscheiden, nachdem es die schwer verdaulichen 1.100 Seiten durchgearbeitet hat und sich dann doch dem Urteil anschließen sollte.

Aber damit ist schon ein Teilsieg der AfD verbunden: So schnell geht es nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf beobachten – aber nicht verurteilen. Und schon gar nicht erst das Urteil veröffentlichen und die Begründung geheimhalten. Der Verfassungsschutz muss jetzt wohl reformiert werden, an Haupt und Gliedern.

Denn seit den Ampeljahren wurden sowohl der Bundesverfassungsschutz als auch die nachgeordneten Landesbehörden insbesondere im lange SED-regierten Thüringen gezielt nicht zur Beobachtung, sondern zur Herabwürdigung der AfD eingesetzt. Der Verfassungsschutz wurde zum Instrument der regierenden Parteien zur Gegnerbekämpfung.

 
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