Die Leute wollen nur EIN EINZIGES Urteil sehen, wo der Schutzvertrag gegriffen hat. Du mußt ja nicht alle Details posten hier, geht ja niemanden was an. Es gibt auch öffentliche Archive wo man nachgucken kann, aber da müßte man die Verfahrensnummer wissen.
Oder scan ein Urteil ein und schwärz die Namen raus. Mir ist kein einziges Urteil bekannt wo der Schutzvertrag gegriffen hätte. Es sei denn, es handelte sich um eine Strafe die zu bezahlen war an eine Partei, weil es zu einem Vertragsbruch kam. Aber vor Gericht kenn ich keinen einzigen Fall, wo es zur Rückgabe des Hundes , aufgrunde der Klausel im Schutzvertrag, kam. Außer der Besitzer wollte dann nicht die festgelegte Strafe im Vertrag bezahlen, dann kanns zu einem Vergleich kommen natürlich.
Aber wenns auf biegen und brechen vor Gericht geht und nicht der Tatbestand der argen Tierquälerei besteht, hat man trotz Schutzvertrags exakt 0 Chance das Tier zurückzubekommen. Leider!