Sobald ein zukünftiger Züchter seine zwei Ausstellungsbewertungen mit " sehr gut" erhalten hat, alle vorgeschriebenen Untersuchungen laut ZEB, kann er/sie um eine Zuchtzulassung beim Zuchtwart einreichen und beim ÖKV um einen Zwingernamen ansuchen. Die Wege sind frei zum Züchten und auch alles ohne Schulung, denn die Papiere für die Welpen dürfen nicht verweigert werden, auch eine Zuchtzulassung darf nicht ohne Grund aberkannt werden. Möglich, dass einige Vereine ihre eigenen Zuchtbestimmungen haben, aber deshalb kommt es häufig zu Konflikte, diese dann über RA geklärt werden müssen. Meistens teure Angelegenheiten für den Verein und Züchter.