Anzeige - wie verhalte ich mich?

jetzt hast du aber seeehr viele worte gebraucht um uns diese lebensweisheit rüberzubringen:D.

ich bin mind. so naiv wie tamino, wie kann ich mich effizient schützen?
reicht hausverstand? *hoff*

Ich wollte mich nicht zu kurz und knapp halten. Wer weiß was dann wieder reininterpretiert worden wäre? :)

Hausverstand wäre genau das Richtige. Speziell zum Schutz vor Katzen fällt mir nur das ein:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Weapon.jpg
Wenn die Katze aber brav an der Leine ist, wird das wohl auch nichts helfen...
 
welchen wert gratisrechtsberatungen haben, sehen wir ja, da die hundehalterin schwerst fehlinformiert wurde. offensichtlich wurde sie darüber nicht in kenntnis gesetzt dass ihre aussagen beim magistrat die grundlage für den prozess liefern wird, ansonsten wäre die hundehalterin jetzt nicht happy dass damit der fall nun abgeschlossen ist -dessen kann sie sich erst 3 jahre nach dem vorfall sicher sein. solche angelegenheiten laufen immer auf zwei schienen.

.

Es war keine Gratisrechtsberatung, wenn die Versicherung sie gedeckt hat.

Über Strategien der unterschiedlichsten Art, kann man natürlich diskutieren

aber Fehlinfo liegt keine vor, den eine Verwaltungsübertretung

ist keinesfalls Grundlage für einen Zivilprozess wo es nicht um diese geht

i.S. Schadenersatz zählt absolut nicht, wieviele Hunde dort o+o rumgelaufen sind, obowhl dies eine Verwaltungsübertretung darstellt

es zählt einzig und allein: ist nachweisbar, dass dieser Hund an diesem Ort zu diesem Zeitpunkt die Katze verletzt hat

sind die Verletzungen durch TA-Bestätigungen nachweisbar, sind TA-Rechnungen vorhanden , wodurch entsteht Verdienstausfall etc etc
 
.

jeder anwalt zu dem du gehst wird zu seinem eigenen vorteil einen prozess befürworten (außer die der versicherung, die wollen sich nicht mit sowas befassen, zumal sie nicht ihr eigens geld verteidigen und deines bestimmt nicht gratis)

aber sonst, jeder anwalt: ja wirklich, die tiere haben sich berührt aber sie haben keine verletzungen bemerkt, dann ist das sicher so, prozessieren wir, am besten 10 jahre lang.

der richter handhabt das so:
hundeführscheinfplichtiger hund war am tag x an ort x und war ohne leine und beißkorb.
katze an der leine war am selben tag zur selben uhrzeit am selben ort.
tierarztrechnungen haben das gleiche datum (oder +3 tage)
die aufschlüsselung der ta-rechnung ergibt schäden mit behandlungskosten in höhe x.

wie willst du mit einem protokoll wo schon alles drinnen steht vom magistrat nachweisen dass der hund der nicht katzenverträglich ist, die katze nicht verletzt hat? zumal es zwischen den tieren auch körperkontakt gab.
hast du dir die katze als HH genauer angesehen? und wenn ja, hast du veterinärmedizinische ausbildung absolviert dass dein urteilsvermögen in der causa irgendeine relevanz haben könnte?

jeder RA der dem HH sagt, er kann diesen fall gewinnen ist am kunden uninteressiert und profitgierig.
selbst wenn das verfahren nur bis zur ersten beschluss, hat der HH in etwa 3000€ mindestens was er dann begleichen muss. gerichtskosten: richter, zwei anwälte, gerichtssaalmiete, schriftverkehr, vorladungen etc plus die forderungen der katzenbesitzerin.
selbst wenn es sich bei der verhandlung herausstellt dass die forderung in der höhe von 800 euro überzogen war, bis das geklärt ist, schießen die prozesskosten so in die höhe, dass die diskussion um 300 euro weniger forderung, sich schon längst nicht mehr auszahlt, denn grundsätzlich hat bei einer tatsächlichen verletzung des tieres die katzenhalterin anspruch auf schadenersatz. wenn sie anspruch auf weniger schadenersatz hat als sie fordert, so trägt die gesamten kosten des prozesses dennoch der hundehalter.

aber sollte es eine private einigung geben, dann unbedingt schriftlich festhalten dass es diese gab und die katzenbesitzerin aufgrund dieser zahlung von weiteren schritten bezüglich des vorfalls absieht.
also nicht hingehen und geld genervt hinwerfen um endlich ruhe...:cool:

Sorry aber

jeder Anwalt rät zu aussichtlosen Prozessen

jeder Richter sieht das so und so

ja gaaaanz sicher: und jeder Listenhund ist brandgefährlich

Bist Du immer dabei, wenn AnwältInnen zu oder abraten?

Sitzt Du im Kopf aller RichterInnen...

abgesehen davon:

es gibt keine Saalmiete, RichterInnen werden nicht bezahlt, Vorladungen des Gerichts werden nicht bezahlt

bitte bitte bevor Du für die erste Instanz bei dem Streitwert von € 3.000,--sprichst, vielleicht mal ins RATG gucken....nicht jeder Anwalt rechnet über freie Honorarvereinbarung bzw. Stundensatz ab.
 
Es war keine Gratisrechtsberatung, wenn die Versicherung sie gedeckt hat.

die kosteblose rechtsberatung am gericht ist ebenfalls gratis, obwohl der steuerzahler die kosten deckt

Über Strategien der unterschiedlichsten Art, kann man natürlich diskutieren

aber Fehlinfo liegt keine vor, den eine Verwaltungsübertretung

ist keinesfalls Grundlage für einen Zivilprozess wo es nicht um diese geht

die urteile und beschlüsse bei verwaltungsübertretung wie strafprozesse werden immer als grundlage für dazugehörige zivilrechtsprozesse wenn es um schadenersatzforderungen geht herangezogen. daher auch ist die verjährungsfrist 3 jahre, dass man diese basis dann für das zivilrechtsverfahren hat. man kann klar auch ohne, aber davon wird zumeist abgeraten, für gewöhnlich wartet man das staatlich relevante urteil ab und mit den dokumenten beginnt man dann das zivilrechtsverfahren.

i.S. Schadenersatz zählt absolut nicht, wieviele Hunde dort o+o rumgelaufen sind, obowhl dies eine Verwaltungsübertretung darstellt

im protokoll vom magistrat ist der unfallhergang seitens katzenhalter und hundehalter genau geschildert, das ist ein dokument welches der richter in seine entscheidung für sein urteil als erstes mit einbezieht. wenn dort noich 100 hunde rumliefen ohne leine und beißkorb, diese aber weder erwähnt wurden, noch angezeigt, noch sonstwas, dann werden sie vom richter nicht in die entscheidung mit einbezogen. klar, da es ein hund war, den man ausfindig gemacht hat, und der gesamte fall sich nur auf zwei personen bezieht katzehalter versus hundehalter. dieses protokoll vom magistrat ist ein beweismittel, daran erkennt der richter dass es ein zusammentreffen der beiden tiere gab. weitere beweismittel sind dann TA-rechnungen und dann werden die zwei parteien noch befragt. da aber hat der hundehalter keine chance, denn im protokoll vom magistrat steht ja schon alles so drinnen dass die schuld bei ihm liegt.

es zählt einzig und allein: ist nachweisbar, dass dieser Hund an diesem Ort zu diesem Zeitpunkt die Katze verletzt hat
nein, es zöhlen die beweismittel die es ja gibt, dass dieser hund an diesem ort zum zeitpuntk die körperkontakt mit der katze hatte und die ta rechnungen belegen verletzungen.
jetzt muss der richter selbst entscheiden was er glaubt und was nicht.
er wird nie erfahren oder wissen ob der hund die katze wirklich verletzt hat oder nicht, aber wird eine entscheidung darüber fällen müssen, für wie wahrscheinlich er die verletzung hält. und da gibt es dann nur ja/nein

sind die Verletzungen durch TA-Bestätigungen nachweisbar, sind TA-Rechnungen vorhanden , wodurch entsteht Verdienstausfall etc etc

diese muss der katzenhalter vorlegen, und wenn er zb betreuungsurlaub genommen hat, weil die katze wochenlang zu pflegen war, lässt sich das vom arbeitgeber belegen ohne probleme.
sollten die TA rechnungen unglaubwürdig sein, kann es durchaus sein dass der richter einen gutachter (vom gericht bestellter veterinärmediziner) zu rate zieht, der wiederum kostet, je nach aufwand bis zu 1000€. und auch den zahlt dann der verlierer des prozesses.
 
Wozu muss man hier lange diskutieren?

Die TE hat nach ihrer Aussage dem Anwalt mitgeteilt wann sich der Vorfall zugetragen hat. Selbst wenn der Anwalt nun der Versicherung etwas berechnet, was diese eventuell nicht übernehmen würde, ist das nun sein Problem und nicht das der TE.
 
Sorry aber

jeder Anwalt rät zu aussichtlosen Prozessen

jeder Richter sieht das so und so

jeder anwalt wie jeder richter hat eine eigene perspektive beim ganzen, es gibt bei einem prozess niemals nur die zwei gegeneinander prozessierende perspektiven HH und KH. die damit beruflich befassten verdienen geld damit bei angefochtenen nachweislich fehlbeschlüssen seitens des richters hat er mit beruflichen konsequenzen zu rechnen.
der richter entscheidet mehr als oft nicht so wie er das selbst für richtig hielte, sondern so, dass er sich selbst absichert. schließlich trägt er verantwortung für seinen beschluss.


ja gaaaanz sicher: und jeder Listenhund ist brandgefährlich

darum geht es nicht, sondern darum dass diese zusatzeigenschaft des hundes die richterliche entscheidung mitbeeinflussen wird. und wie wir ahnen, nicht zum positiven. dafür aber kann ich nix, ich bin ja nicht der richter, ich will auch nicht darüber diskutieren wie pöhse listenhunde sind, sondern dass listenhunde einen besonderen stellenwert in der juristischen welt österreichs haben. sie haben diesen stellenwert schon. und der richter wird das entsprechend mitbeachten. ob uns das gefällt oder nicht ist völlig irrelevant. das wiederum müsste man mit den gesetzgebern ausdiskutieren, über petitionen etc, also ganz andere baustelle. wir hier reden jetzt von einem aktuellen einzelfall.

Bist Du immer dabei, wenn AnwältInnen zu oder abraten?

Sitzt Du im Kopf aller RichterInnen...

ich denke dass man an meinen beiträgen erkennen kann dass ich versuche gewisse dinge klar zu stellen, die hier offensichtlich noch unklar sind. es könnte mir genauso wie offenbar vielen anderen hier egal sein, ob der HH mit fehlinfos ins offene finanzmesser läuft. ich versuche hier jemandem zu helfen die kosten möglichst gering zu halten und informiere in dieser absicht.

abgesehen davon:

es gibt keine Saalmiete, RichterInnen werden nicht bezahlt, Vorladungen des Gerichts werden nicht bezahlt

was würdest du dann unter dem begriff "prozesskosten" definieren.
1. rechtsanwalt des HH´s (der beklagten partei) - eigene rechtsanwaltkosten
2. rechtsanwalt des katzenhalters (der klagenden partei) -diese nennen wir gegnerische rechtsanwaltkosten
3. existieren noch die sogenannten gerichtskosten, diese zahlt nicht der steuerzahler sondern die gerichtskosten haben jene höhe die sich aus häufigkeit der verhandlungen ergibt, man zahlt zb auch fahrtkosten von zeugen. der saal der für diesen zeitraum für die verhandlung(en) zur verfügung gestellt wird, wird unter dem begriff "gerichtskosten" dem verlierer zugeteilt, wie ebenfalls den stundenlohn des richters (optional auch den des hinzugezogenen gutachters). sogar die putzfrau für den saal zahlt die verlierende partei mit, und selbstverständlich auch die schriftlichen vorladungen.
sollte die beklagte partei sich diese kosten nicht leisten können aufgrund seiner lebensumstände, so kann er "verfahrenshilfe" beantragen und hierbei übernimmt dann der steuerzahler die gerichtskosten, nicht aber die kosten der anwälte.
bei einem streitwert (schadenersatz, schmerzengeld) ab 5000€ besteht bei zivilrechtsverfahren eine anwaltspflicht für beide parteien, erst da könnte die beklagte partei zur verfahrenshilfe hinzu, einen verfahrenshilfeanwalt ebenfalls beantragen.


bitte bitte bevor Du für die erste Instanz bei dem Streitwert von € 3.000,--sprichst, vielleicht mal ins RATG gucken....nicht jeder Anwalt rechnet über freie Honorarvereinbarung bzw. Stundensatz ab.

bereits nach 2 verhandlungen kann die gegnerische partei anwaltskosten in höhe von 3000€ haben, kommt darauf an wie er verrechnet.
ich war mit meiner warnung von möglicherweise 3000€ gesamtkosten in keinster weise außerhalb des realitätsnahen rahmens, zumal alleine schon ser streitwert 800€ ausmacht. und mir fallen auf anhieb keine vefahren ein, wo ein richter, und zwei anwälte all inclusive weniger als 2.200€ kosten könnten -jedenfalls nicht in österreich.
in jedem fall werden bei einerm streitwert von 800€, die zusatzkosten des prozesses die 800€ mehrfach übersteigen.

ein außergerichtlicher vergleich als finanzielle schadensbegrenzung für den HH, halte ich auf jeden fall für den sinnvollsten weg.
 
Ich finds schön wie naiv du bist. Du siehst in jeder Person einen grundehrlichen Menschen. Aber zu deiner eigenen Sicherheit musst du gewarnt werden: Es gibt in dieser Welt leider sehr viele Lügner und Betrüger...

Na GsD gibt es sie, die Foren-Robin-Hoods, die Monate später Threads aus der Versenkung klauben, um alle an ihrem wertvollen Wissen teilhaben zu lassen, vor dummen Fehlern zu bewahren und pöhse User der Schandtaten zu überführen... :rolleyes:

P.S.: Meine Freundin war vor kurzem bei einem Anwalt, der ihr definitiv abgeraten hat zu klagen. :eek:
 
Na GsD gibt es sie, die Foren-Robin-Hoods, die Monate später Threads aus der Versenkung klauben, um alle an ihrem wertvollen Wissen teilhaben zu lassen, vor dummen Fehlern zu bewahren und pöhse User der Schandtaten zu überführen... :rolleyes:

P.S.: Meine Freundin war vor kurzem bei einem Anwalt, der ihr definitiv abgeraten hat zu klagen. :eek:

:D Na geh, kann doch gar nicht sein
 
jeder anwalt wie jeder richter hat eine eigene perspektive beim ganzen, es gibt bei einem prozess niemals nur die zwei gegeneinander prozessierende perspektiven HH und KH. die damit beruflich befassten verdienen geld damit bei angefochtenen nachweislich fehlbeschlüssen seitens des richters hat er mit beruflichen konsequenzen zu rechnen.
der richter entscheidet mehr als oft nicht so wie er das selbst für richtig hielte, sondern so, dass er sich selbst absichert. schließlich trägt er verantwortung für seinen beschluss.




darum geht es nicht, sondern darum dass diese zusatzeigenschaft des hundes die richterliche entscheidung mitbeeinflussen wird. und wie wir ahnen, nicht zum positiven. dafür aber kann ich nix, ich bin ja nicht der richter, ich will auch nicht darüber diskutieren wie pöhse listenhunde sind, sondern dass listenhunde einen besonderen stellenwert in der juristischen welt österreichs haben. sie haben diesen stellenwert schon. und der richter wird das entsprechend mitbeachten. ob uns das gefällt oder nicht ist völlig irrelevant. das wiederum müsste man mit den gesetzgebern ausdiskutieren, über petitionen etc, also ganz andere baustelle. wir hier reden jetzt von einem aktuellen einzelfall.



ich denke dass man an meinen beiträgen erkennen kann dass ich versuche gewisse dinge klar zu stellen, die hier offensichtlich noch unklar sind. es könnte mir genauso wie offenbar vielen anderen hier egal sein, ob der HH mit fehlinfos ins offene finanzmesser läuft. ich versuche hier jemandem zu helfen die kosten möglichst gering zu halten und informiere in dieser absicht.



was würdest du dann unter dem begriff "prozesskosten" definieren.
1. rechtsanwalt des HH´s (der beklagten partei) - eigene rechtsanwaltkosten
2. rechtsanwalt des katzenhalters (der klagenden partei) -diese nennen wir gegnerische rechtsanwaltkosten
3. existieren noch die sogenannten gerichtskosten, diese zahlt nicht der steuerzahler sondern die gerichtskosten haben jene höhe die sich aus häufigkeit der verhandlungen ergibt, man zahlt zb auch fahrtkosten von zeugen. der saal der für diesen zeitraum für die verhandlung(en) zur verfügung gestellt wird, wird unter dem begriff "gerichtskosten" dem verlierer zugeteilt, wie ebenfalls den stundenlohn des richters (optional auch den des hinzugezogenen gutachters). sogar die putzfrau für den saal zahlt die verlierende partei mit, und selbstverständlich auch die schriftlichen vorladungen.
sollte die beklagte partei sich diese kosten nicht leisten können aufgrund seiner lebensumstände, so kann er "verfahrenshilfe" beantragen und hierbei übernimmt dann der steuerzahler die gerichtskosten, nicht aber die kosten der anwälte.
bei einem streitwert (schadenersatz, schmerzengeld) ab 5000€ besteht bei zivilrechtsverfahren eine anwaltspflicht für beide parteien, erst da könnte die beklagte partei zur verfahrenshilfe hinzu, einen verfahrenshilfeanwalt ebenfalls beantragen.




bereits nach 2 verhandlungen kann die gegnerische partei anwaltskosten in höhe von 3000€ haben, kommt darauf an wie er verrechnet.
ich war mit meiner warnung von möglicherweise 3000€ gesamtkosten in keinster weise außerhalb des realitätsnahen rahmens, zumal alleine schon ser streitwert 800€ ausmacht. und mir fallen auf anhieb keine vefahren ein, wo ein richter, und zwei anwälte all inclusive weniger als 2.200€ kosten könnten -jedenfalls nicht in österreich.
in jedem fall werden bei einerm streitwert von 800€, die zusatzkosten des prozesses die 800€ mehrfach übersteigen.

ein außergerichtlicher vergleich als finanzielle schadensbegrenzung für den HH, halte ich auf jeden fall für den sinnvollsten weg.


Ich glaub Dir ja unbesehen, dass Du helfen willst und finde das auch sehr nett

aber bitte doch nicht mit unrichtigen Angaben...z.B.

die "sogenannten Gerichtskosten", es ist die PG haben absolut nichts mit der Zahl der Verhandlungen etc zu tun....richten sich ausschließlich nach dem Streitwert, nichts mit den Kosten ev SVs, nichts mit dem Gehalt von RichterInnen, nichts mit Vorladungen, nichts mit Saalreinigung...

und bitte: gibts durch ein 100% iges Obsiegen Kostenersatz, dann kann der gegnerische Anwalt nicht verrechnen wie er möchte, Kostenersatz gibts nämlich nur nach RATG

abgesehen davon, von irgendeinem Vergleich zu sprechen ist obsolet, da sich die "Katzendame" bis dato nicht mehr gemeldet hat.
 
die "sogenannten Gerichtskosten", es ist die PG haben absolut nichts mit der Zahl der Verhandlungen etc zu tun....richten sich ausschließlich nach dem Streitwert, nichts mit den Kosten ev SVs, nichts mit dem Gehalt von RichterInnen, nichts mit Vorladungen, nichts mit Saalreinigung...

wenn dem so wäre, wäre es ja gratis.
es ist eben teuer weil man all das mitfinanzieren muss, man zahlt ohnehin nicht die vollkosten.
aber egal, diese diskussion gehört ja wirklich nicht hierher, das ist völlig irrelevant für den fall hier, wie die kosten aufgeschlüsselt sind. wesentlich ist nur, dass es diese gibt.

und bitte: gibts durch ein 100% iges Obsiegen Kostenersatz, dann kann der gegnerische Anwalt nicht verrechnen wie er möchte, Kostenersatz gibts nämlich nur nach RATG
das ist klar dass er keine milliarde verlangen darf aber bescheiden wird er nicht verrechnen, ergo billig wirds nicht.

abgesehen davon, von irgendeinem Vergleich zu sprechen ist obsolet, da sich die "Katzendame" bis dato nicht mehr gemeldet hat.

da die verjährungsfrist 3 jahre beträgt kann man nicht ausschließen dass sich die katzendame noch melden wird. offensichtlich hat sie es nicht eilig sondern geht -wie ja schon gemerkt- genau vor. ich habe ja auch nicht geschrieben, dass man den kontakt suchen soll.
obwohl es von der menschlichen seite her nicht inkorrekt wäre. denn wenn mein hund schaden an einem anderen tier eventuell angerichtet haben könnte, würde es mich als mensch und genereller tierfreund, wohl interessieren und treffen. aber wir leben in einer anonymisierten gesellschaft und kommunizieren über verletzungen (egal ob physischer oder psychischer natur) nur noch per anwälte und ausschließlich nur über geld, ich kann das eh akzeptieren, und habe meinen rat entsprechend gestaltet. obsolet wird das ganze aus rechtlicher sicht aber erst 3 jahre nach dem vorfall.
und vielleicht möchte das der TE wissen, vielleicht sich derweil gedanken machen. eine information ist nie umsonst -so stelle ich mir jedenfalls die welt vor. ich würde es jedenfalls wissen wollen wenn eine klagedrohung erst in 3 jahren sicher nicht realisiert wird. aber....vielleicht irre ich mich ja und bin der naivste in diesem thread.
jedenfalls ist es aber jetzt so dass ich alles was ich zum thema konstruktiv beitragen konnte, bereits beigetragen habe, und mich aus dem grund hier verabschieden werde.
 
wenn dem so wäre, wäre es ja gratis.
es ist eben teuer weil man all das mitfinanzieren muss, man zahlt ohnehin nicht die vollkosten.
aber egal, diese diskussion gehört ja wirklich nicht hierher, das ist völlig irrelevant für den fall hier, wie die kosten aufgeschlüsselt sind. wesentlich ist nur, dass es diese gibt.


das ist klar dass er keine milliarde verlangen darf aber bescheiden wird er nicht verrechnen, ergo billig wirds nicht.

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Ich kann schlicht nur die Fakten nennen:

also nochmal:

1.Pauschalgebühr errechnet sich aus dem Streitwert, völlig unabhängig von Verhandlungszahl Sv Kosten etc.

2. Bei Kostenersatz unterliegt jeder RA in Österreich einem Abrechnungschema, dem RATG . Heißt: es wird nach dem Handtarif abgerechnet. Es geibt weder bescheiden noch unbecheiden, man nimmt den Tarif, rechnet und reicht die Kostennote ein. Darum heißts auch Kostennote im Fall von Kostenersatz und nicht Honorarnote..
 
hi tamino,

dass wir nicht in einem vollkommen fremden thread diesen punkt ausdiskutieren, wollte ich das einfach mal herkopieren

"Zivilklage auf Schmerzensgeld

Wird eine Person durch einen Angriff körperlich verletzt, dann hat diese in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und – soweit vorliegend – Ersatz weiterer Schäden. Ein Anspruch wird – gesondert vom Strafverfahren – mit einer Klage in einem Zivilverfahren geltend gemacht und muss anschließend gegen die TäterInnen durchgesetzt werden. Die Durchsetzung des Anspruchs kann langwierig sein und ist mit Risiken behaftet.

Es kann sinnvoll sein, zunächst eine strafrechtliche Verurteilung der TäterInnen abzuwarten. Denn die im Urteil des Strafgerichts enthaltenen Feststellungen zum Tatverlauf können helfen, einen Anspruch vor einem Zivilgericht zu begründen. Ein Anspruch, den man nicht geltend macht, verjährt nach drei Jahren."


meiner interpretation nach... verläuft es also aus kostengründen folgendermaßen, es hat wenig sinn die zivilrechtsklage durchsetzen zu wollen, ohne zu wissen was beim strafverfahren herauskommen wird.
was in dem fall aber nicht von der staatsanwaltschaft durchgeführt wird sondern das magistrat prüft.

wenn die katzendame also zu einem rechtsanwalt geht, so wird der sagen, es gibt die möglichkeit zivilrechtsklage einzureichen, klüger aber ist es das vorgehen am magistrat abzuwarten und mit den inhalten des MA-aktes ein zivilrechtsverfahren zu beginnen, je nach dem was im akt dann steht, natülich besonders im protokoll der aussage des hundeführers.

hier also springt -meines erachtens - der affe ca ende jänner(wenn die strafzahlung geleistet wurde an das MA)-anfang märz ins wasser, danach kann man anfangen zu vermuten dass die katzenhalterin wahrscheinlich nicht gegen den HH vorgehen wird, aber sicher ist es erst rund 3 jahre nach dem vorfall.

dass man wohl auch ohne erfolg beim magistrat zivilrechtsverfahren beginnen kann, ist klar, jeder kann jederzeit egal wozu und worüber ein zivilrechtsverfahren beginnen, gunrdsätzlich besteht also diese möglichkeit.
aber kostensparend und auf nummer sicher, geht man vor wenn man die resultate vom MA abwartet. und da hat die HH halt den schwarzen peter in der hand, da selber ort, selbe uhrzeit und begegnung zugegeben.
sofern die TA- rechnungen das selbe datum (+ 3 tage haben).

der rest ist bauchgefühl, klar nach paar monaten kann man anfangen sich zurück zu lehnen, je mehr zeit ab geschlossenem MA-akt verstreicht, umso unwahrscheinlicher die zivilrechtsklage, aber ausgeschlossen dass eine kommen kann, ist es nach 3 jahren + einem tag drauf.


das war das was ich meinte, vielleicht ging es aber im wirr-warr unter, jetzt habe ich es nochmal übersichtlich zusammengefasst.
 
hi tamino,

dass wir nicht in einem vollkommen fremden thread diesen punkt ausdiskutieren, wollte ich das einfach mal herkopieren

"Zivilklage auf Schmerzensgeld

Wird eine Person durch einen Angriff körperlich verletzt, dann hat diese in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und – soweit vorliegend – Ersatz weiterer Schäden. Ein Anspruch wird – gesondert vom Strafverfahren – mit einer Klage in einem Zivilverfahren geltend gemacht und muss anschließend gegen die TäterInnen durchgesetzt werden. Die Durchsetzung des Anspruchs kann langwierig sein und ist mit Risiken behaftet.

Es kann sinnvoll sein, zunächst eine strafrechtliche Verurteilung der TäterInnen abzuwarten. Denn die im Urteil des Strafgerichts enthaltenen Feststellungen zum Tatverlauf können helfen, einen Anspruch vor einem Zivilgericht zu begründen. Ein Anspruch, den man nicht geltend macht, verjährt nach drei Jahren."


meiner interpretation nach... verläuft es also aus kostengründen folgendermaßen, es hat wenig sinn die zivilrechtsklage durchsetzen zu wollen, ohne zu wissen was beim strafverfahren herauskommen wird.
was in dem fall aber nicht von der staatsanwaltschaft durchgeführt wird sondern das magistrat prüft.

wenn die katzendame also zu einem rechtsanwalt geht, so wird der sagen, es gibt die möglichkeit zivilrechtsklage einzureichen, klüger aber ist es das vorgehen am magistrat abzuwarten und mit den inhalten des MA-aktes ein zivilrechtsverfahren zu beginnen, je nach dem was im akt dann steht, natülich besonders im protokoll der aussage des hundeführers.

hier also springt -meines erachtens - der affe ca ende jänner(wenn die strafzahlung geleistet wurde an das MA)-anfang märz ins wasser, danach kann man anfangen zu vermuten dass die katzenhalterin wahrscheinlich nicht gegen den HH vorgehen wird, aber sicher ist es erst rund 3 jahre nach dem vorfall.

dass man wohl auch ohne erfolg beim magistrat zivilrechtsverfahren beginnen kann, ist klar, jeder kann jederzeit egal wozu und worüber ein zivilrechtsverfahren beginnen, gunrdsätzlich besteht also diese möglichkeit.
aber kostensparend und auf nummer sicher, geht man vor wenn man die resultate vom MA abwartet. und da hat die HH halt den schwarzen peter in der hand, da selber ort, selbe uhrzeit und begegnung zugegeben.
sofern die TA- rechnungen das selbe datum (+ 3 tage haben).

der rest ist bauchgefühl, klar nach paar monaten kann man anfangen sich zurück zu lehnen, je mehr zeit ab geschlossenem MA-akt verstreicht, umso unwahrscheinlicher die zivilrechtsklage, aber ausgeschlossen dass eine kommen kann, ist es nach 3 jahren + einem tag drauf.


das war das was ich meinte, vielleicht ging es aber im wirr-warr unter, jetzt habe ich es nochmal übersichtlich zusammengefasst.


Einmal nochj:


Strafverfahren gibts nicht, Katze ist keine Person.

Nicht Person hat Katze verletzt, sondern -reine Anahme - Hund hat Katze verletzt

Es gibt vom MA kein Strafverfahren

Nicht gelesen: Katzenhalterin hat keine TA-Rechnungen vorgelegt.

Die Kosten eines Zivilverfahrens sind völlig unabhängig von einem MA-Bescheid.

Ich habe NIE geschrieben, dass keine Klage kommen kann

und zwecks Fakten was Deine sonstigen Behauptungen betrifft:

1.Gerichtkosten=Pauschlagebühr hänge von der Anzahl der Verhandlungen ab, Saalmiete, Richtergehalt etc

2. Rechtsanwalt verrechnet als Kostenersatz was er möchte

und meine Korrektur:

Gerichtskosten = Pauschalgebühr = PG hängt vom Streitwert ab

Kostenersatz des gegnerischen Anwalt ist nur laut Tarifpost = RATG=Rechtsanwaltstarifgesetz möglich

bitte hier:
Quelle: Juridicum, Skriptum 3 Grundkurs
Dr. Hofer-Zeni

1. Das Rechtsanwaltstarifgesetz
Vorrangig ist bei der Ermittlung der anwaltlichen Kosten das RATG heranzuziehen. Dieses regelt im Wesentlichen die Belohnungsansprüche des Rechtsanwaltes im
- zivilgerichtlichen Verfahren,
- schiedsrichterlichen Verfahren nach §§ 577 ff ZPO
- Strafverfahren über eine Privatanklage,
- Strafverfahren bei Vertretung von Privatbeteiligten

Diese Bestimmungen gelten auch für die Berechnung der Kosten, die der Gegner zu ersetzen hat.
Gerichtsgebühren = Pauschalgebühr=PG
Wie auch die Anwaltskosten, so richten sich auch die Gerichtskosten in Österreich in erster Linie nach der Höhe der Forderung, also dem Streitwert. Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt.
Die Gerichtsgebühren fallen mit der Einleitung des Gerichtsverfahrens, also mit der Einbringung der Klage an. Damit ist allerdings die Gerichtsgebühr für das gesamte erstinstanzliche Verfahren entrichtet, unabhängig von der Verfahrensdauer oder der Anzahl der Verhandlungen.
z.B. Klage im Zivilverfahren
Streitwert:
Gerichtsgebühr:
bis EUR 150,00
EUR 21,00
bis EUR 300,00
EUR 41,00
bis EUR 700,00
EUR 58,00
bis EUR 2.000,00
EUR 97,00
bis EUR 3.500,00
EUR 155,00
bis EUR 7.000,00
EUR 285,00
bis EUR 35.000,00
EUR 673,00




Da Du Dich im anderen Thread darüber beschwert hast, das Deine Erfahrung auf diesem Gebiet nicht zählen würde, die Erfahrung von anderen auf dem Gebiet "ängstliche Hunde" aber schon

Erfahrung hat damit überhaupt nichts zu tun, es geht schlicht um Fakten und Gesetze.

Und Fakt ist, dass die von Dir an die TE erteilten Information schlicht falsch waren und ich dies richtig gestellt habe.
 
Einmal nochj:


Strafverfahren gibts nicht, Katze ist keine Person.

Nicht Person hat Katze verletzt, sondern -reine Anahme - Hund hat Katze verletzt

Es gibt vom MA kein Strafverfahren

Nicht gelesen: Katzenhalterin hat keine TA-Rechnungen vorgelegt.

Die Kosten eines Zivilverfahrens sind völlig unabhängig von einem MA-Bescheid.

Ich habe NIE geschrieben, dass keine Klage kommen kann


dass das kein strafverfahren ist, hab ich selbst herausgehoben
es ist eine anzeige, welche dann am MA weiterbearbeitet wurde, weil das MA zuständig ist und nicht die staatsanwaltschaft. hab ich eh geschrieben.
die TE meinte, sie bekommt die rechnung für das führen ohne beißkorb und leine, im jänner, also kein strafverfahren, aber eine strafzahlung.

desweiteren nimmt man als klagende partei ja den akteninhalt vom MA als grundlage für das zivilrechtsvefahren, weil der akt im zivilrechtsverfahren als grundlage/beweismittel dient -richtig/ nicht richtig/ warum nicht richtig?

und darum sollte das die TE halt wissen, dass das was sie dort zu protokoll gibt, ihr beim zivilrechtsverfahren wiederbegegnen könnte. sowas sollte man ja immer wissen.

kostensparend ist der vorgang insofern, weil wenn die TE behauptet hätt sie war nie dort und ihr hund bestimmt nie ohne leine, dann fehlt die grundlage für erfolgrsversprechende zivilrechtsklage, es gibt keine beweise, also die kosten trägt die klagende partei.
gibt es beweise vom magistrat in form eines protokolls wo die aussagen der TE stehen, ist ein zivilrechtsverfahren erfolgsversprechend und kann riskiert werden, ohne fürchten zu müssen dass man auf den kosten als klagende partei sitzen bleibt.
sparsam also ist hier nur, beweise zu haben, bevor man einen prozess beginnt (MA-akt abwarten). denn prozess ohne beweise ist beim fenster rausghautes geld. egal wie berechnet.

aber also kannst du zusammenrechnen was bei einer forderung von insgesamt 800€ schlimmstenfalls -wenn man den prozess verliert- an kosten entstehen könnten?
weil ich die gesamtkosten wenn man verliert, auf ca 3000€ geschätzt habe, war das falsch?

ich habe wahrgenommen dass die katzenhalterin keine rechnungen vorgelegt hat bislang. sie kann ihre rechnungen mit dem damaligen datum aber 3 jahre lang theoretisch mehr oder minder unberechenbar vorlegen, um das ging es mir persönlich. dass sie bislang keine vorgelegt hat, lässt vermuten dass sie in der tat keine hat oder aber sie wartet die ergebnisse vom MA ab.
es geht nicht darum was sie tut, sondern womit man rechnen muss, was sie tun kann.
vielleicht hat sie keine rechnungen dann ist es klar egal was sie möchte und es war nur ein bluff, das hab ich ja schon erfasst, keine sorge.
 
dass das kein strafverfahren ist, hab ich selbst herausgehoben

ich zitiere Dich:

meiner interpretation nach... verläuft es also aus kostengründen folgendermaßen, es hat wenig sinn die zivilrechtsklage durchsetzen zu wollen, ohne zu wissen was beim strafverfahren herauskommen wird.
was in dem fall aber nicht von der staatsanwaltschaft durchgeführt wird sondern das magistrat prüft.


behauptest jetzt aber plötzlich, Du hättest herausgehoben, dass es KEIN Strafverfahren gibt. Wie Du selbst lesen kannst....:rolleyes:

es ist eine anzeige, welche dann am MA weiterbearbeitet wurde, weil das MA zuständig ist und nicht die staatsanwaltschaft. hab ich eh geschrieben.
die TE meinte, sie bekommt die rechnung für das führen ohne beißkorb und leine, im jänner, also kein strafverfahren, aber eine strafzahlung.

Nein, nix wird von der MA weiterbearbeitet, es ist schlicht eine Verwaltungsübertretung. Einfach weil unser Rechtssystem so aufgebaut ist.



desweiteren nimmt man als klagende partei ja den akteninhalt vom MA als grundlage für das zivilrechtsvefahren, weil der akt im zivilrechtsverfahren als grundlage/beweismittel dient -richtig/ nicht richtig/ warum nicht richtig?

Weil ein Bußgeldbescheid nicht als Grundlage für einen Zivilprozess dienen kann. Weil unser Rechtssystem so funktioniert

und darum sollte das die TE halt wissen, dass das was sie dort zu protokoll gibt, ihr beim zivilrechtsverfahren wiederbegegnen könnte. sowas sollte man ja immer wissen.

?????? Die TE wird ja wohl wissen, wass sie bei der MA gesagt hat.

Und falls Du meinst, sie wird dann wissen, was die Katzenhalterin gesagt hat: Nein, im Verwaltungsverfahren gibts keine Parteienstellung und somit keine Akteneinsicht

Ergo, die Katzendame erfährt nicht, was die TE gesagt hat.

kostensparend ist der vorgang insofern, weil wenn die TE behauptet hätt sie war nie dort und ihr hund bestimmt nie ohne leine, dann fehlt die grundlage für erfolgrsversprechende zivilrechtsklage, es gibt keine beweise, also die kosten trägt die klagende partei.

:eek: Auf die Idee einfach zu lügen ist erwiesenermaßen die TE nicht gekommen - ich auch nicht

gibt es beweise vom magistrat in form eines protokolls wo die aussagen der TE stehen, ist ein zivilrechtsverfahren erfolgsversprechend und kann riskiert werden, ohne fürchten zu müssen dass man auf den kosten als klagende partei sitzen bleibt.

Nochmal: siehe oben
sparsam also ist hier nur, beweise zu haben, bevor man einen prozess beginnt (MA-akt abwarten). denn prozess ohne beweise ist beim fenster rausghautes geld. egal wie berechnet.

Niemand bekommt irgendwelche Aufzeichnungen der MA

aber also kannst du zusammenrechnen was bei einer forderung von insgesamt 800€ schlimmstenfalls -wenn man den prozess verliert- an kosten entstehen könnten?

So etwas mache ich aus prinzipiellen Gründen nicht


weil ich die gesamtkosten wenn man verliert, auf ca 3000€ geschätzt habe, war das falsch?

ich habe wahrgenommen dass die katzenhalterin keine rechnungen vorgelegt hat bislang. sie kann ihre rechnungen mit dem damaligen datum aber 3 jahre lang theoretisch mehr oder minder unberechenbar vorlegen, um das ging es mir persönlich. dass sie bislang keine vorgelegt hat, lässt vermuten dass sie in der tat keine hat oder aber sie wartet die ergebnisse vom MA ab.
es geht nicht darum was sie tut, sondern womit man rechnen muss, was sie tun kann.
vielleicht hat sie keine rechnungen dann ist es klar egal was sie möchte und es war nur ein bluff, das hab ich ja schon erfasst, keine sorge.

Du vermengst Rechtsbegriffe mit Umgangssprache, das schafft Verwirrung. Ebenso ist es nicht zielführend mit Begriffen zu hantieren, ohne die Zusammenhänge zu kennen.

Außerdem finde ich Deine Widersprüche, wie oben angeführt, verwunderlich.
 
Du vermengst Rechtsbegriffe mit Umgangssprache, das schafft Verwirrung. Ebenso ist es nicht zielführend mit Begriffen zu hantieren, ohne die Zusammenhänge zu kennen.

Außerdem finde ich Deine Widersprüche, wie oben angeführt, verwunderlich.

behauptest jetzt aber plötzlich, Du hättest herausgehoben, dass es KEIN Strafverfahren gibt. Wie Du selbst lesen kannst....:rolleyes:

mit MA ist strafverfahren ausgeschlossen, das MA führt keine strafverfahren durch, das ist ja wohl klar



Nein, nix wird von der MA weiterbearbeitet, es ist schlicht eine Verwaltungsübertretung. Einfach weil unser Rechtssystem so aufgebaut ist.

anzeige bei der polizei wird von MA weiterbearbeitet, bekommt eine aktenzahl, HH wird vorgeladen, aussage aufgenommen, zu protokoll gegeben, rechnung ausgeschickt, akt geschlossen.
dieser akt kann beim zivilrechtsvrfahren als beweismittel herangezogen werden.


Weil ein Bußgeldbescheid nicht als Grundlage für einen Zivilprozess dienen kann. Weil unser Rechtssystem so funktioniert
bußgeldbescheid sicherlich nicht, aber das protokoll über die aussage des hundehalters. klar ist der bußgeldbescheid nix in dem fall, aber die aussage die zu protokoll gegeben wurde wohl.


?????? Die TE wird ja wohl wissen, wass sie bei der MA gesagt hat.
hat sie schon erwähnt, sie hat das führen ohne leine und beißkorb zu protokoll gegeben.

Und falls Du meinst, sie wird dann wissen, was die Katzenhalterin gesagt hat: Nein, im Verwaltungsverfahren gibts keine Parteienstellung und somit keine Akteneinsicht



was erzählst du da? wir sind nicht in uspeckistan, natürlich hat man akteneinsicht, ist grundrecht.

"Akteneinsicht kannst du ganz einfach verlangen indem du der Behörde ein Fax/Einschreiben mit folgendem Text zusendest: „Ich stelle hiermit den Antrag auf ungekürzte Akteneinsicht in betreffendem Verfahren (Aktenzahl)“ + Unterschrift. Es gibt nun drei Möglichkeiten. Erstens, die Behörde sendet dir die Akten zu. Zweitens, die Behörde sendet dir eine Genehmigung der Akteneinsicht zu. Oder Drittens, was am wahrscheinlichsten ist, sie sendet dir gar nichts zu und geht davon aus, dass mit dem gestellten Antrag dieser automatisch als genehmigt gilt."

quelle beliebig, findet man überall aber zb da auch : http://at.rechtsinfokollektiv.org/r...emo-demo-teilnahme/verwaltungsstrafverfahren/
 
na jedenfalls, also daher kommt die fehlberatung, in der annahme, es gäbe in österreich in derartigen verfahren keine akteneinsicht.
darauf aufbauend geht man klar davon aus dass das protokoll beim zivilrechtsverfahren keine beweiskraft hat. und genau darum habe ich mich überhaupt erst zu wort gemeldet, weil dem eben nicht so ist, habe aber nicht im traum angenommen dass jemand glaubt, akteneinsicht ist nicht möglich. in österreich so zu denken ist außerordentlich eigenartig. in einer diktatur vielleicht.
und du hast jus studiert?
 
:D:D:D

vielleicht wälzt Du mal einige Gesetzbücher über Verwaltungsverfahren

da findest Du auch was über Parteienstellung

googeln, sich was rauspicken, keine Zusammenhänge kennen, nicht in der Lage zu sein, zu unterscheiden, was auf was anzuwenden ist

hat mit Wissen so gar nichts zu tun.
 
:D:D:D

vielleicht wälzt Du mal einige Gesetzbücher über Verwaltungsverfahren

da findest Du auch was über Parteienstellung

googeln, sich was rauspicken, keine Zusammenhänge kennen, nicht in der Lage zu sein, zu unterscheiden, was auf was anzuwenden ist

hat mit Wissen so gar nichts zu tun.

alle paragr-affen sind frei zugänglich im net, aber das wirst du vermutlich besser wissen als ich.

also nochmal, ich habe mich in diesem thread zu wort gemeldet weil der informationsaustausch unzureichend war, es hat vor mir ja auch niemand das wort "zivilrechtsklage" erwähnt, geschweige denn verjährungsfristen. dass du eine gewisse begeisterung gegenüber rechtliche themenbereiche hast, ist wohl wahr, aber einer gemeinschaft vorzugaukeln, du wärst rechtsanwalt, ist verantwortungslos und geht direkt auf kosten der anderen. ich will dir die leidenschaft nicht nehmen aber tu nicht so als wäre dein wissen absolut, es ist lediglich eine leidenschaft und du hast so gut wie gar keine praxis.

zum lügen beim protokoll, wenn man diese option ablehnt, kann man sich jenem wiederum grundrecht bedienen, dass man die aussage verweigert, hierzu hat jeder mensch das recht der sich mit seiner aussage selbst oder familienmitglieder belasten würde. (kennt man auch aus jedem film -sie haben das recht zu schweigen...etc etc etc)
da wäre das protokoll nun leer, bußgeldbescheid trotzdem ausgeschickt worden aber eine zivilrechtsklage ohne beweismittel protokoll, nicht mehr so leicht möglich. aber da war ich ja schon zu spät, ich bin erst später in den thread gekommen.

also paar tipps sind schön tamino, aber die meisten haben nicht viel ahnung und glauben dir leicht dass du rechtsanwalt bist, sie vertrauen dir und machen den stuss den du empfiehlst, das ist dann keine hilfe mehr, gestalte deine hilfestellung der wahrheit über deiner person entsprechend und dann profitieren alle davon, ich nehme an dass das dein ziel war: helfen.
 
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