dass das kein strafverfahren ist, hab ich selbst herausgehoben
ich zitiere Dich:
meiner interpretation nach... verläuft es also aus kostengründen folgendermaßen, es hat wenig sinn die zivilrechtsklage durchsetzen zu wollen, ohne zu wissen was beim strafverfahren herauskommen wird.
was in dem fall aber nicht von der staatsanwaltschaft durchgeführt wird sondern das magistrat prüft.
behauptest jetzt aber plötzlich, Du hättest herausgehoben, dass es KEIN Strafverfahren gibt. Wie Du selbst lesen kannst....
es ist eine anzeige, welche dann am MA weiterbearbeitet wurde, weil das MA zuständig ist und nicht die staatsanwaltschaft. hab ich eh geschrieben.
die TE meinte, sie bekommt die rechnung für das führen ohne beißkorb und leine, im jänner, also kein strafverfahren, aber eine strafzahlung.
Nein, nix wird von der MA weiterbearbeitet, es ist schlicht eine Verwaltungsübertretung. Einfach weil unser Rechtssystem so aufgebaut ist.
desweiteren nimmt man als klagende partei ja den akteninhalt vom MA als grundlage für das zivilrechtsvefahren, weil der akt im zivilrechtsverfahren als grundlage/beweismittel dient -richtig/ nicht richtig/ warum nicht richtig?
Weil ein Bußgeldbescheid nicht als Grundlage für einen Zivilprozess dienen kann. Weil unser Rechtssystem so funktioniert
und darum sollte das die TE halt wissen, dass das was sie dort zu protokoll gibt, ihr beim zivilrechtsverfahren wiederbegegnen könnte. sowas sollte man ja immer wissen.
?????? Die TE wird ja wohl wissen, wass sie bei der MA gesagt hat.
Und falls Du meinst, sie wird dann wissen, was die Katzenhalterin gesagt hat: Nein, im Verwaltungsverfahren gibts keine Parteienstellung und somit keine Akteneinsicht
Ergo, die Katzendame erfährt nicht, was die TE gesagt hat.
kostensparend ist der vorgang insofern, weil wenn die TE behauptet hätt sie war nie dort und ihr hund bestimmt nie ohne leine, dann fehlt die grundlage für erfolgrsversprechende zivilrechtsklage, es gibt keine beweise, also die kosten trägt die klagende partei.
Auf die Idee einfach zu lügen ist erwiesenermaßen die TE nicht gekommen - ich auch nicht
gibt es beweise vom magistrat in form eines protokolls wo die aussagen der TE stehen, ist ein zivilrechtsverfahren erfolgsversprechend und kann riskiert werden, ohne fürchten zu müssen dass man auf den kosten als klagende partei sitzen bleibt.
Nochmal: siehe oben
sparsam also ist hier nur, beweise zu haben, bevor man einen prozess beginnt (MA-akt abwarten). denn prozess ohne beweise ist beim fenster rausghautes geld. egal wie berechnet.
Niemand bekommt irgendwelche Aufzeichnungen der MA
aber also kannst du zusammenrechnen was bei einer forderung von insgesamt 800€ schlimmstenfalls -wenn man den prozess verliert- an kosten entstehen könnten?
So etwas mache ich aus prinzipiellen Gründen nicht
weil ich die gesamtkosten wenn man verliert, auf ca 3000€ geschätzt habe, war das falsch?
ich habe wahrgenommen dass die katzenhalterin keine rechnungen vorgelegt hat bislang. sie kann ihre rechnungen mit dem damaligen datum aber 3 jahre lang theoretisch mehr oder minder unberechenbar vorlegen, um das ging es mir persönlich. dass sie bislang keine vorgelegt hat, lässt vermuten dass sie in der tat keine hat oder aber sie wartet die ergebnisse vom MA ab.
es geht nicht darum was sie tut, sondern womit man rechnen muss, was sie tun kann.
vielleicht hat sie keine rechnungen dann ist es klar egal was sie möchte und es war nur ein bluff, das hab ich ja schon erfasst, keine sorge.