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nein. aber das zu behaupten ist eine unterstellung
Hab meine aussagen immer allgemein gehalten. Schon möglich, dass es so war wie du schreibst. Es ist aber genauso eine reine Vermutung von dir. Die Userin äußert sich ja nicht dazu.
Schon mal daran gedacht, dass auch ein Anwalt was verdienen will? Weißt du was der der Versicherung erzählt? Davon abgesehen: Natürlich kann eine Versicherung so etwas auch für schon vergangene Ereignisse anbieten. Und natürlich kann sie das auch in ihren Klauseln festhalten. Es darf nicht gegen das VersVG verstoßen, kann aber natürlich eine Verbesserung beinhalten.
Ich wurde nach den Paragrafen im VersVG gefragt. Also wollte ich ihn auch nicht vorenthalten.
Zum letzten Mal (weil mir wirds wirklich schon zu blöd):
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JAAAA!
"Sehr geehrte Damen Und Herren,
Ihr VN, Frau Klug, hat lt. Pol.Nr. XY, am 7.1.2013, die ihr zustehende Rechtsberatung in meiner Kanzlei in Anspruch genommen.
Beiliegend übermittle ich Ihnen meine Honorarnote XYZ.
Mit freundlichen Grüßen
1 Beilage
1 Zahlschein"
Und wieder nicht korrekt.
Du wurdest gefragt:
"Vielleicht teilst Du ja mit, wo im VersVG festgehalten ist, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und die vertraglich festgehaltene Inanspruchnahme einer Rechtsberatung, auch einen bereits vorliegenden Fall betreffend, Versicherungsbetrug darstellt."
Im VersVG § 16, welches Du angibst, steht absolut nichts davon.
Kann auch ncihts davon stehen, da es ein derartiges Gesetz nicht gibt.
@Nilpferd
warum interpretierst du mit aller Gewalt wo einen Versicherungsbetrug hinein, wo keiner ist??? kennst du die Threaderstellerin, dass du sooooo genau weißt, was sie für eine RS Versicherung hat oder was ihr die zahlt oder nicht??
Sie hat ihre kostenlose Rechtsberatung erhalten und die Versicherung wird sicher wissen, wann der Vorfall war und ob sie zahlen oder nicht....der RA muss ja angeben, wann sich der Vorfall ereignet hat und ob die Versicherung eine Deckung für die Beratung zur Verfügung stellt.......
Da steht aber nicht um welchen Fall es sich handelt. Also daraus ergibt sich nicht ob die Versicherung weiß worum es bei der Beratung ging.
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@Nilpferd
warum interpretierst du mit aller Gewalt wo einen Versicherungsbetrug hinein, wo keiner ist??? kennst du die Threaderstellerin, dass du sooooo genau weißt, was sie für eine RS Versicherung hat oder was ihr die zahlt oder nicht??
Sie hat ihre kostenlose Rechtsberatung erhalten und die Versicherung wird sicher wissen, wann der Vorfall war und ob sie zahlen oder nicht....der RA muss ja angeben, wann sich der Vorfall ereignet hat und ob die Versicherung eine Deckung für die Beratung zur Verfügung stellt.......
vielleicht ist die frustrierte katzenbesitzerin hier unterwegs?
So ganz abwegig ist das ja nicht. Naja wer weiß, wer weißvielleicht ist die frustrierte katzenbesitzerin hier unterwegs?
Das hatten wir doch schon. Aber bitte, noch mal: Es gab nie eine ausführliche Darstellung der Fakten. Sondern nur Vermutungen. Daher habe ich alles versucht allgemein zu halten. Wie oft müssma das jetzt noch durchkauen?
vielleicht ist die frustrierte katzenbesitzerin hier unterwegs?
@Wolf79:
Geb dir da (fast) absolut recht. Klar würde die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Aber in diesem Fall gings ja darum, dass die Forderung offensichtlich an den Haaren herbeigezogen wurde. Da würde die Haftpflichtversicherung diese Forderung schon abwehren; Zumindest die Versicherungen die nicht nur auf Profitmaximierung mit billigst Tarifen werkeln.
Ich finds ja sehr amüsant, dass es Dir so gar nicht peinlich ist, über etwas zu plappern, wovon Du erwiesenermaßen keine Ahnung hast.
Zu Deiner Info:
RA ist verpflichtet, in der Honorarnote die Causa anzugeben
da steht dann: i.S. bla blabla, mit Datum, Name, Zeitpunkt
daher ist es absolut üblich, an eine Rechtsschutzverischerung für eine RB einen standartisierten, vorgefertigten Begleitbrief zu senden.
Ergo: Durch die HN ist die RS bestens informiert.
Was Du schreibst enspricht zwar nicht den Fakten, aber ulkig ist es.
die haftpflichtversicherung stellt mit absoluter sicherheit keinen gratisanwalt für einen unfall zur verfügung, für den die haftpflichtversicherung nicht haftet. die würden die forderung gratis nicht per anwaltsschreiben abwehren. das ist -insbesondere in zeiten der wirtschaftskrise - eine illusion. wenn der versicherte darauf besteht dass die versicherung als partei gegen den katzenbesitzer als klagende partei prozessiert, so macht die haftpflichtversicherung diesen prozess auf kosten des versicherten und diese kosten werden beim regress inklusive gerichtskosten und die des gegnerischen anwaltes zur regressoforderung dann dazugerechnet. allerdings prozessiert die versicherung gänzlich im eigenen ermessen, wenn die haftplfichtversicherung das nicht will, weil ihrer einschätzung nach ein prozess in dem fall sich nicht lohnen würde, wird sie einen rechtsstreit ablehnen.
...
Es gibt in dieser Welt leider sehr viele Lügner und Betrüger. .
Ich meinte auch eher Hilfe von Seite der Versicherung wie Sie zu ihrem Recht kommen kann oder die Forderung einer Tierarztrechnung zum Beispiel.