Anzeige - wie verhalte ich mich?

Biiiiiittttteeeee wirf nicht mit §§ rum, die Du nicht verstehst

Noch einmal gaaaanz deutlich an einem Beispiel erklärt:

Der Hund von Frau Klug beißt einen anderen Hund. Am 1.1.2013

Frau Klug bekommt von der anderen HH eine Forderung am 3.1.2013

Frau Klug denkt: es wäre klug, wenn man für derartige Situationen eine Rechtsschutzversicherung hätte.

Frau Klug geht zur Versicherung,am 7.1.2013, dort in das Zimmer wo die Versicherungverräge für Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden, schildert den Vorfall und

sagt: "Duch den Vorfall bin ich zu dem Entschluss gekommen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen".

Die Sachbearbeiterin: "ja das ist sehr klug. Außerdem haben sie mit einer heute abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung auch noch den Vorteil, dass sie eine Rechtsberatung , den Vorfall am 1.1.2013 betreffend, in Anspruch nehmen können. Das ist ein Service von uns, dass die Versicherung, die Sie heute am 7.1.2013 abschließen, die Kosten für eine Rechtsberatung, den Vorfall am 1.1.2013 betzreffend, übernimmt. Sie finden diese Klausel unter Vertragspunkt 27 Zif 3 lit a."

So einfach ist das.

Ist doch nicht so schwer zu verstehen, dass man eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, die die Kosten einer Rechtsberatung übernimmt, für einen Vorfall, der vor Abschluss der Versicherung entstanden ist.
 
nein. aber das zu behaupten ist eine unterstellung :)
Hab meine aussagen immer allgemein gehalten. Schon möglich, dass es so war wie du schreibst. Es ist aber genauso eine reine Vermutung von dir. Die Userin äußert sich ja nicht dazu.

DAS ist schlicht die Unwahrheit.

Post 111:

"Ich hatte ab sofort nach Abschluss der Versicherung Anrecht auf eine einmalige Beratung pro Monat. Diese habe ich in Anspruch genommen. Der Anwalt wusste genau, wann die Versicherung abgeschlossen wurde sowie wann der fragliche Vorfall stattfand. Aber vielleicht war er ja juristisch nicht so gebildet wie du ."

Die Userin hat ganz eindeutig Stellung bezogen und eine klare und verständliche Erklärung abgegeben.

Das ist für Menschen, die auf diesem Gebiet über Wissen verfügen, auch keineswegs überraschend, da es die ganz übliche Vorgehensweise darstellt.

Ich würde zu gerne wissen, warum Du derart versessen drauf bist, einen Menschen einer Straftat zu beschuldigen und nicht mal, nach ausführlichen Erklärungen der Fakten bereit bist, ein einfaches "pardon, ich habs fals verstanden, ich hab mich geirrt" von Dir zu geben. Kann ja mal apssieren.
 
Schon mal daran gedacht, dass auch ein Anwalt was verdienen will? Weißt du was der der Versicherung erzählt? Davon abgesehen: Natürlich kann eine Versicherung so etwas auch für schon vergangene Ereignisse anbieten. Und natürlich kann sie das auch in ihren Klauseln festhalten. Es darf nicht gegen das VersVG verstoßen, kann aber natürlich eine Verbesserung beinhalten.
Ich wurde nach den Paragrafen im VersVG gefragt. Also wollte ich ihn auch nicht vorenthalten.

Zum letzten Mal (weil mir wirds wirklich schon zu blöd):
zu deinem Beispiel:
Frau Klug geht zu ihrer Haftpflichtversicherung. Die prüfen ob die Forderung gerechtfertigt ist und zahlen; bzw. zahlen nicht wenns nicht gerechtfertigt ist.(wie z.B. in diesem Fall um den es hier ja eigentlich irgendwann mal ging)
Genau dafür ist die Haftpflichtversicherung da. Scheinbar ist das aber vielen HH nicht ganz klar und ich dachte es wäre gut darauf aufmerksam zu machen.
Genau darum gings mir anfangs.

Wenn Frau Klug aber z.B. auf die Forderung der anderen HH nicht reagiert und dieser zu seinem Recht kommen will dann wird er wohl seinen Rechtsschutz einschalten (wenn er einen hat). Dann streitet Haftpflicht mit Rechtsschutz.
Also ist es super einen Rechtsschutz zu haben, aber für diesen Fall nicht notwendig.

Ich bin nicht darauf versessen jemanden einer Straftat zu beschuldigen. Ich kann nur nicht nachvollziehen wie man OHNE ausführliche Fakten und mit vielen Vermutungen davon ausgeht, dass die Vorgehensweise korrekt war. Ich hab versucht das deshalb allgemein zu halten.
 
Schon mal daran gedacht, dass auch ein Anwalt was verdienen will? Weißt du was der der Versicherung erzählt? Davon abgesehen: Natürlich kann eine Versicherung so etwas auch für schon vergangene Ereignisse anbieten. Und natürlich kann sie das auch in ihren Klauseln festhalten. Es darf nicht gegen das VersVG verstoßen, kann aber natürlich eine Verbesserung beinhalten.
Ich wurde nach den Paragrafen im VersVG gefragt. Also wollte ich ihn auch nicht vorenthalten.

Zum letzten Mal (weil mir wirds wirklich schon zu blöd):
.

:D:D:D

JAAAA!

"Sehr geehrte Damen Und Herren,

Ihr VN, Frau Klug, hat lt. Pol.Nr. XY, am 7.1.2013, die ihr zustehende Rechtsberatung in meiner Kanzlei in Anspruch genommen.

Beiliegend übermittle ich Ihnen meine Honorarnote XYZ.

Mit freundlichen Grüßen

1 Beilage
1 Zahlschein"



Und wieder nicht korrekt.

Du wurdest gefragt:

"Vielleicht teilst Du ja mit, wo im VersVG festgehalten ist, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und die vertraglich festgehaltene Inanspruchnahme einer Rechtsberatung, auch einen bereits vorliegenden Fall betreffend, Versicherungsbetrug darstellt."

Im VersVG § 16, welches Du angibst, steht absolut nichts davon.

Kann auch ncihts davon stehen, da es ein derartiges Gesetz nicht gibt.:D:D:D
 
die kostenlose rechtsberatung war vollkommen im rahmen des rechtsschutzversicherungsvertrages.
ausprozessieren würden die das allerdings im nachhinein natürlich nicht mehr.


da der hund beißkorb- und leinenfrei war, kommt für die schäden die haftpflichtversicherung definitiv nicht auf. das steht auch ganz klar so im vertrag den man unterschreibt wenn man ihn abschließt, für gewöhnlich wird man aber zusätzlich auch verbal darauf hingewiesen.

-war der hund an der leine und hat sich losgerissen, zahlt die versicherung
-war der hund an der leine und das halsband ist gerissen, zahlt die versicherung.
-war der hund im garten und hat die katze am zaun erwischt, zahlt die versicherung.

konfrontiert man mit der forderung die haftpflichtversicherung obwohl diese nicht zahlen muss, wird diese keinen finger darum rühren dass die rechte des hundehalters durchgesetzt werden, für die ist der kürzeste/billigste weg: zahlen an die katzenbesitzerin und regressforderung an den hundehalter.
es empfiehlt sich daher nicht, die haftpflichtversicherung über den schaden in kenntnis zu setzen, hat ausschließlich nur nachteile. denn die prüfen nix und mit deren anwälten brauchst du dich wiederum beim regress nicht spielen, die gewinnen quasi auf jeden fall.

wohl aber würde ich mir gedanken machen, wie eine mir völlig fremde person meine adresse kennen kann, sodaß sie überhaupt eine anzeige machen kann. ich hätte da bald die theorie dass man mich bewusst abzocken wollte.

anzeige wegen sachbeschädigung hat eine verjährungsfirst von 6 monaten.
innerhalb dieser frist steht der katzendame frei ein strafverfahren gegen den hundehalter einzuleiten, auch am 29. tag des 5. monates. warum wieso -ist so. eine zivilrechtsklage mit schadenersatzansprüchen und schmerzengeldforderungen hat eine verjährungsfrist von 3 jahren.
zivilrechtsverfahren diesbezüglich hat aber nur sinn wenn der hundehalter am magistrat zu protokoll gegeben hat dass sein hund am fraglichen tag zum fraglichen zeitpunkt ohne beißkorb und leine lief.
anhand dieser basis und mit den tierarztrechnungen sind ausreichend belege vorhanden für eine erfolgsversprechende zivilrechtsklage, wenn das datum des vorfalles mit dem datum und den inhalten der TA rechnungen übereinstimmt.
 
:D:D:D

JAAAA!

"Sehr geehrte Damen Und Herren,

Ihr VN, Frau Klug, hat lt. Pol.Nr. XY, am 7.1.2013, die ihr zustehende Rechtsberatung in meiner Kanzlei in Anspruch genommen.

Beiliegend übermittle ich Ihnen meine Honorarnote XYZ.

Mit freundlichen Grüßen

1 Beilage
1 Zahlschein"



Und wieder nicht korrekt.

Du wurdest gefragt:

"Vielleicht teilst Du ja mit, wo im VersVG festgehalten ist, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und die vertraglich festgehaltene Inanspruchnahme einer Rechtsberatung, auch einen bereits vorliegenden Fall betreffend, Versicherungsbetrug darstellt."

Im VersVG § 16, welches Du angibst, steht absolut nichts davon.

Kann auch ncihts davon stehen, da es ein derartiges Gesetz nicht gibt.:D:D:D

Da steht aber nicht um welchen Fall es sich handelt. Also daraus ergibt sich nicht ob die Versicherung weiß worum es bei der Beratung ging.

Und §16ff behandelt die Anzeigepflicht und die Erhöhung der Gefahr. Also gehts da z.B. darum, dass ich bei Abschluß der Versicherung alle bekannten Umstände bekannt geben muss. Wenn ich das nicht tue, dann ist das eine Täuschung um jemand anderem materiell zu schaden. Das nennt man dann Betrug.

@Wolf79:

Geb dir da (fast) absolut recht. Klar würde die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Aber in diesem Fall gings ja darum, dass die Forderung offensichtlich an den Haaren herbeigezogen wurde. Da würde die Haftpflichtversicherung diese Forderung schon abwehren; Zumindest die Versicherungen die nicht nur auf Profitmaximierung mit billigst Tarifen werkeln.
 
@Nilpferd

warum interpretierst du mit aller Gewalt wo einen Versicherungsbetrug hinein, wo keiner ist??? kennst du die Threaderstellerin, dass du sooooo genau weißt, was sie für eine RS Versicherung hat oder was ihr die zahlt oder nicht?? :cool:

Sie hat ihre kostenlose Rechtsberatung erhalten und die Versicherung wird sicher wissen, wann der Vorfall war und ob sie zahlen oder nicht....der RA muss ja angeben, wann sich der Vorfall ereignet hat und ob die Versicherung eine Deckung für die Beratung zur Verfügung stellt.......:rolleyes:
 
@Nilpferd

warum interpretierst du mit aller Gewalt wo einen Versicherungsbetrug hinein, wo keiner ist??? kennst du die Threaderstellerin, dass du sooooo genau weißt, was sie für eine RS Versicherung hat oder was ihr die zahlt oder nicht?? :cool:

Sie hat ihre kostenlose Rechtsberatung erhalten und die Versicherung wird sicher wissen, wann der Vorfall war und ob sie zahlen oder nicht....der RA muss ja angeben, wann sich der Vorfall ereignet hat und ob die Versicherung eine Deckung für die Beratung zur Verfügung stellt.......:rolleyes:

Das hatten wir doch schon. Aber bitte, noch mal: Es gab nie eine ausführliche Darstellung der Fakten. Sondern nur Vermutungen. Daher habe ich alles versucht allgemein zu halten. Wie oft müssma das jetzt noch durchkauen?
 
Da steht aber nicht um welchen Fall es sich handelt. Also daraus ergibt sich nicht ob die Versicherung weiß worum es bei der Beratung ging.

.

:D:D:D


Ich finds ja sehr amüsant, dass es Dir so gar nicht peinlich ist, über etwas zu plappern, wovon Du erwiesenermaßen keine Ahnung hast.


Zu Deiner Info:


RA ist verpflichtet, in der Honorarnote die Causa anzugeben

da steht dann: i.S. bla blabla, mit Datum, Name, Zeitpunkt

daher ist es absolut üblich, an eine Rechtsschutzverischerung für eine RB einen standartisierten, vorgefertigten Begleitbrief zu senden.

Ergo: Durch die HN ist die RS bestens informiert.

Was Du schreibst enspricht zwar nicht den Fakten, aber ulkig ist es.:D
 
@Nilpferd

warum interpretierst du mit aller Gewalt wo einen Versicherungsbetrug hinein, wo keiner ist??? kennst du die Threaderstellerin, dass du sooooo genau weißt, was sie für eine RS Versicherung hat oder was ihr die zahlt oder nicht?? :cool:

Sie hat ihre kostenlose Rechtsberatung erhalten und die Versicherung wird sicher wissen, wann der Vorfall war und ob sie zahlen oder nicht....der RA muss ja angeben, wann sich der Vorfall ereignet hat und ob die Versicherung eine Deckung für die Beratung zur Verfügung stellt.......:rolleyes:

:D:D Für manche ist es halt einfach zu schön, sich über irgendwas oder irgendwen so herrlich zu empören: Versicherungsbetruuuuuuuug

und wenns nicht so ist, dann muss es so sein:D
 
Das hatten wir doch schon. Aber bitte, noch mal: Es gab nie eine ausführliche Darstellung der Fakten. Sondern nur Vermutungen. Daher habe ich alles versucht allgemein zu halten. Wie oft müssma das jetzt noch durchkauen?

die/dereinzige der hier Vermutungen anstellt bist eigentlich nur du :cool:

und mit uns musst du gar nix durchkauen, weil es weder uns noch dich überhaupt was angeht, wie die Threaderstellerin das mit ihrer Versicherung geklärt hat, dass sie eine kostenlose Rechtsberatung bekommen hat.....:cool:

vielleicht ist die frustrierte katzenbesitzerin hier unterwegs?;)

vielleicht hat chess mit ihrer Vermutung ja doch recht, dann vermuten wir hier auch was :cool: :D:D
 
@Wolf79:

Geb dir da (fast) absolut recht. Klar würde die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Aber in diesem Fall gings ja darum, dass die Forderung offensichtlich an den Haaren herbeigezogen wurde. Da würde die Haftpflichtversicherung diese Forderung schon abwehren; Zumindest die Versicherungen die nicht nur auf Profitmaximierung mit billigst Tarifen werkeln.

die haftpflichtversicherung stellt mit absoluter sicherheit keinen gratisanwalt für einen unfall zur verfügung, für den die haftpflichtversicherung nicht haftet. die würden die forderung gratis nicht per anwaltsschreiben abwehren. das ist -insbesondere in zeiten der wirtschaftskrise - eine illusion. wenn der versicherte darauf besteht dass die versicherung als partei gegen den katzenbesitzer als klagende partei prozessiert, so macht die haftpflichtversicherung diesen prozess auf kosten des versicherten und diese kosten werden beim regress inklusive gerichtskosten und die des gegnerischen anwaltes zur regressoforderung dann dazugerechnet. allerdings prozessiert die versicherung gänzlich im eigenen ermessen, wenn die haftplfichtversicherung das nicht will, weil ihrer einschätzung nach ein prozess in dem fall sich nicht lohnen würde, wird sie einen rechtsstreit ablehnen.

welchen wert gratisrechtsberatungen haben, sehen wir ja, da die hundehalterin schwerst fehlinformiert wurde. offensichtlich wurde sie darüber nicht in kenntnis gesetzt dass ihre aussagen beim magistrat die grundlage für den prozess liefern wird, ansonsten wäre die hundehalterin jetzt nicht happy dass damit der fall nun abgeschlossen ist -dessen kann sie sich erst 3 jahre nach dem vorfall sicher sein. solche angelegenheiten laufen immer auf zwei schienen.

zum einen läuft ein strafverfahren, hier übernimmt der staat - welcher die pflicht hat seine bürger vor eventuellen gefahren zu schützen - die überprüfung ob der vorfall wie bei der anzeige geschildert wurde abgelaufen ist (hund ohne beißkorb, leine) und bestraft in dem sinne den für den staat relevanten anteil des falles: den rechtsverstoß, den hund nicht gesetzeskonform geführt zu haben.

zum anderen läuft optional ein zivilrechtsverfahren -welcher privat initiiert und finanziert wird - welcher die schäden und ihre auswirkungen prüft und darüber urteilt ob die schadenersatzforderungen entsprechend sind.


ob die forderung überhöht ist oder nicht, können wir -mitsamt hundehalter- alle nicht einschätzen, weil wir die details der TA-rechnung ja gar nicht kennen. die katze könnte über die sichtbarkeit von verletzungen hinaus durchaus innere verletzungen davongetragen haben. mich wundert daher nicht nur wenig, dass in einem hundeforum derart wenig interesse am gesundheitszustand eines tieres vorhanden ist.
dass die katzenbesitzerin 3 monate später die anzeige erstattet hat, kann möglicherweise ja auch daran liegen, dass sie erst ausforschen musste, wo der hundehalter wohnt. und wenn dem so ist, so müsste man annehmen dass die motivation hierzu etwas gröberes gewesen sein muss. entweder lebt die katze vielleicht gar nicht mehr, oder aber der hundehalter hat sich im zuge des vorfalles dermaßen daneben benommen dass die katzenbesitzerin ihn für beleidigend und daher verantwortungslos empfindet.

oder aber es steht klar genauso die option im raum dass es sich um eine reine abzocke handelt.

wissen wird man das erst wenn man sich mit der katzenbesitzerin darüber unterhalten hat. ob privat oder vor gericht, wird sich dann eben zeigen.

über den IQ der katzenbesitzerin brauchen wir ja nicht zu diskutieren, aber wir leben in einem freien land wo auch minderbemittelte bewegungsfreiheit auf öffentlichen plätzen haben und dass das vorab ohne wenn und aber als grundrecht geklärt ist, hat der staat gesetze erlassen die klar und unmißständlich zum ausdruck bringen dass auch bei vorfällen bei sonderbarem menschlichen verhalten auf öffentlichen plätzen stets der hundehalter für schäden die der hund dabei anrichtet, haftet. dass weniger kontrolliert wird, wie die hunde an der leine laufen mit beißkorb oder nicht, liegt nicht daran dass der staat ein tatsächliches interesse daran hätte, sondern mit der gesetzesgebung ordnet der staat präventiv die schuldfrage automatisch dem hundehalter zu, für den fall dass etwas passiert.

den dumpfen verdacht dass die forderung moralisch nicht korrekt sein könnte, kann man klar haben, aber faktum ist dass wir nicht wissen über welchen schaden an der katze wir hier sinnieren, weil ein wundervoller gratisrechtsberater der hundehalterin abgeraten hat, sich nach dem gesundheitszustand eines angeblich durch seinen hund verletzten tieres zu erkundigen.
was meiner ansicht nach juristisch gesehen möglicherweise der praktischere aber auf keinen fall der humane oder tierliebe weg ist.
soher war die beratung sowohl juristisch ein griff ins klo wie ebenfalls ethisch.

das primäre problem ist, dass sowohl die annahme dass die katze verletzt wurde, wie ebenfalls die annahme dass es sich um reine abzocke handelt, reine und grundlagenlose theorien sind, weil es derzeit niemanden gibt der sich über den jetztigen oder damaligen zustand der katze vergewissern möchte.

wir kennen die perspektive des hundehalters, null aber die der katzenbesitzerin.
es gibt katzenzüchter die das wesen ihrer tiere mitunter auch so beschreiben dass diese katzen an der leine führbar sind, das gilt beispielsweise insbesondere für die kartäuserkatze. wenn jemand in diesem glauben sich eine katze zulegt, über sonstige wiener verhältnisse in parkanlagen keine ahnung hat und dem rat des züchters folgt, seiner katze afenthalt im freien an der leine zu gewähren, so macht sich klar auch der züchter passiv mitschuldig am unfall. aber nur auf der ebene des logischen menschenverstandes.

im übrigen gibt es auch flugleinen für papageien und sittiche.
grundsätzlich darf man mit jedem tier an der leine hinaus für die es keine spezielle haltungsbestimmungen per gesetz gibt, die das explizit ausschließen, wie ebenfalls mit den schon erwähnten frettchen.
für uns hundehalter mag das eine überraschung sein, aber eigentlich etwas objektiver betrachtet ist es für jedes tier schön und eine bereicherung, die welt außerhalb der wohnung auch kennenlernen zu dürfen und hier haben trotz aller überraschtheit der anwesenden in einem hundeforum, hunde keinen vorrang.
womit ich aber nicht sagen würde dass mich der schlag nicht treffen würde wenn man meinem hund eine katze vorsetzen würde, solange diese ausnahmen die regel bestätigen dass menschen mit katzen in parks nicht an leinen spazieren gehen, wird es immer wieder zu solchen vorfällen kommen und klar wird der hundehalter dafür haften. es ist also mehr ein neuartiger auftrag an hundeschulen, hunde auch für solche situationen verhaltenstechnisch auszurüsten.
 
:D:D:D


Ich finds ja sehr amüsant, dass es Dir so gar nicht peinlich ist, über etwas zu plappern, wovon Du erwiesenermaßen keine Ahnung hast.


Zu Deiner Info:


RA ist verpflichtet, in der Honorarnote die Causa anzugeben

da steht dann: i.S. bla blabla, mit Datum, Name, Zeitpunkt

daher ist es absolut üblich, an eine Rechtsschutzverischerung für eine RB einen standartisierten, vorgefertigten Begleitbrief zu senden.

Ergo: Durch die HN ist die RS bestens informiert.

Was Du schreibst enspricht zwar nicht den Fakten, aber ulkig ist es.:D

tjooo, ich könnte das selbe über dich behaupten, aber was soll das bringen?

Immer wieder zu behaupten, das jemand keine Ahnung hat und/oder lügt hat mit Argumentation nix zu tun. Das disqualifiziert einen Gesprächspartner eher.

Ich finds schön wie naiv du bist. Du siehst in jeder Person einen grundehrlichen Menschen. Aber zu deiner eigenen Sicherheit musst du gewarnt werden: Es gibt in dieser Welt leider sehr viele Lügner und Betrüger. Die findet man in allen Bevölkerungsschichten. Manche davon sind Hundebesitzer, manche Katzenbesitzer und manche sind sogar Rechtsanwalt.
Bevor mir gleich wieder jemand was unterstellt: NEIN, ich behaupte nicht, dass irgendein User hier oder deren Rechtsanwälte zu diesen unehrlichen Menschen zählen.
 
die haftpflichtversicherung stellt mit absoluter sicherheit keinen gratisanwalt für einen unfall zur verfügung, für den die haftpflichtversicherung nicht haftet. die würden die forderung gratis nicht per anwaltsschreiben abwehren. das ist -insbesondere in zeiten der wirtschaftskrise - eine illusion. wenn der versicherte darauf besteht dass die versicherung als partei gegen den katzenbesitzer als klagende partei prozessiert, so macht die haftpflichtversicherung diesen prozess auf kosten des versicherten und diese kosten werden beim regress inklusive gerichtskosten und die des gegnerischen anwaltes zur regressoforderung dann dazugerechnet. allerdings prozessiert die versicherung gänzlich im eigenen ermessen, wenn die haftplfichtversicherung das nicht will, weil ihrer einschätzung nach ein prozess in dem fall sich nicht lohnen würde, wird sie einen rechtsstreit ablehnen.
...

Ich meinte auch eher Hilfe von Seite der Versicherung wie Sie zu ihrem Recht kommen kann oder die Forderung einer Tierarztrechnung zum Beispiel. Auf einen Rechtsstreit/Prozess lässt sich die Haftpflichtversicherung sicher nicht ein, aber die nachträglich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung genauso wenig.

Hier wird halt viel vermutet, nicht nur von mir.
Aber was solls: ich geh jetzt raus, mit meiner Katze spazieren :D
 
Ich meinte auch eher Hilfe von Seite der Versicherung wie Sie zu ihrem Recht kommen kann oder die Forderung einer Tierarztrechnung zum Beispiel.


welche art von hilfe meinst du denn?
die versicherung beschäftigt juristen, deren zeit ist aber das geld der versicherung, welche wie gesagt gänzlich bei diesem fall unbetroffen ist, soferne die haftpflichtversicherung keine gratisberatungen iim servicepaket hat.
deren juristen setzen de facto keinen brief auf.
und guter rat ist teuer wenn der rechtsberater nicht dafür gerade stehen muss, welchen fall wir ja schon offensichtlich bei der rechtschutzversicherungsgratisrechtsberatung hatten.

jeder anwalt zu dem du gehst wird zu seinem eigenen vorteil einen prozess befürworten (außer die der versicherung, die wollen sich nicht mit sowas befassen, zumal sie nicht ihr eigens geld verteidigen und deines bestimmt nicht gratis)

aber sonst, jeder anwalt: ja wirklich, die tiere haben sich berührt aber sie haben keine verletzungen bemerkt, dann ist das sicher so, prozessieren wir, am besten 10 jahre lang.

der richter handhabt das so:
hundeführscheinfplichtiger hund war am tag x an ort x und war ohne leine und beißkorb.
katze an der leine war am selben tag zur selben uhrzeit am selben ort.
tierarztrechnungen haben das gleiche datum (oder +3 tage)
die aufschlüsselung der ta-rechnung ergibt schäden mit behandlungskosten in höhe x.

wie willst du mit einem protokoll wo schon alles drinnen steht vom magistrat nachweisen dass der hund der nicht katzenverträglich ist, die katze nicht verletzt hat? zumal es zwischen den tieren auch körperkontakt gab.
hast du dir die katze als HH genauer angesehen? und wenn ja, hast du veterinärmedizinische ausbildung absolviert dass dein urteilsvermögen in der causa irgendeine relevanz haben könnte?

jeder RA der dem HH sagt, er kann diesen fall gewinnen ist am kunden uninteressiert und profitgierig.
selbst wenn das verfahren nur bis zur ersten beschluss, hat der HH in etwa 3000€ mindestens was er dann begleichen muss. gerichtskosten: richter, zwei anwälte, gerichtssaalmiete, schriftverkehr, vorladungen etc plus die forderungen der katzenbesitzerin.
selbst wenn es sich bei der verhandlung herausstellt dass die forderung in der höhe von 800 euro überzogen war, bis das geklärt ist, schießen die prozesskosten so in die höhe, dass die diskussion um 300 euro weniger forderung, sich schon längst nicht mehr auszahlt, denn grundsätzlich hat bei einer tatsächlichen verletzung des tieres die katzenhalterin anspruch auf schadenersatz. wenn sie anspruch auf weniger schadenersatz hat als sie fordert, so trägt die gesamten kosten des prozesses dennoch der hundehalter.

aber sollte es eine private einigung geben, dann unbedingt schriftlich festhalten dass es diese gab und die katzenbesitzerin aufgrund dieser zahlung von weiteren schritten bezüglich des vorfalls absieht.
also nicht hingehen und geld genervt hinwerfen um endlich ruhe...:cool:
 
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