Anzeige - wie verhalte ich mich?

jedenfalls, warum die katzenhalterin sehr wahrscheinlich nicht bei einem rechtsanwalt war bevor sie mit klage gedroht hat, erkennt man daran dass sie schmerzensgeldforderungen gestellt hat.

da die katze keine person ist, jedwede schäden an tieren als "sachbeschädigung" gelten, kann man kein schmerzensgeld verlangen, sondern lediglich schadenersatz (TA kosten und mit der pflegezeit verbundene dienstausfälle der halterin).
schmerzensgeld könnte die dame fordern wenn die katze verstorben wäre und sie seither aufgrund des dadurch ausgelösten psychischen leides in therapie gehen muss, da könnte man vielleicht so argumentieren. psychischer schmerz erlangt in den vergangenen jahren vermehrt aufmerksamkeit bei klagen (da kommen dann entsprechende gutachter ins spiel etc), werden aber derweil noch selten tatsächlich durchgesetzt. aber dass ihr dazu ein RA geraten hätte, bezweifle ich schwer. und wegen einer katze wird das derzeit sicher noch nicht erfolgreich durchgehen. sowas kommt vor beim tod eines nahestehenden menschen, bei tieren kenne ich solche fälle noch nicht.
 
:D:D Du nicht????

"alle paragr-affen sind frei zugänglich im net, aber das wirst du vermutlich besser wissen als ich."

das ist ja des Rätsels Lösung

kluge Leut lesen ein gegoogelten § und wissen, dass das gar nichts bringt


oha, weißt du nicht mal das, dass die paragr-affen im net stehen, du findest, in digitaler form bringen sie nix? nur am papierl? :D


also zum bleistift:

http://www.jusline.at/gesetze.html

also am neuesten stand sind immer die im net, du profi
 
alle paragr-affen sind frei zugänglich im net, aber das wirst du vermutlich besser wissen als ich.

also nochmal, ich habe mich in diesem thread zu wort gemeldet weil der informationsaustausch unzureichend war, es hat vor mir ja auch niemand das wort "zivilrechtsklage" erwähnt, geschweige denn verjährungsfristen. dass du eine gewisse begeisterung gegenüber rechtliche themenbereiche hast, ist wohl wahr, aber einer gemeinschaft vorzugaukeln, du wärst rechtsanwalt, ist verantwortungslos und geht direkt auf kosten der anderen. ich will dir die leidenschaft nicht nehmen aber tu nicht so als wäre dein wissen absolut, es ist lediglich eine leidenschaft und du hast so gut wie gar keine praxis.

zum lügen beim protokoll, wenn man diese option ablehnt, kann man sich jenem wiederum grundrecht bedienen, dass man die aussage verweigert, hierzu hat jeder mensch das recht der sich mit seiner aussage selbst oder familienmitglieder belasten würde. (kennt man auch aus jedem film -sie haben das recht zu schweigen...etc etc etc)
da wäre das protokoll nun leer, bußgeldbescheid trotzdem ausgeschickt worden aber eine zivilrechtsklage ohne beweismittel protokoll, nicht mehr so leicht möglich. aber da war ich ja schon zu spät, ich bin erst später in den thread gekommen.

also paar tipps sind schön tamino, aber die meisten haben nicht viel ahnung und glauben dir leicht dass du rechtsanwalt bist, sie vertrauen dir und machen den stuss den du empfiehlst, das ist dann keine hilfe mehr, gestalte deine hilfestellung der wahrheit über deiner person entsprechend und dann profitieren alle davon, ich nehme an dass das dein ziel war: helfen.


Ganz ernsthaft höflich und sachlich:



Dass Deine Behauptungen nicht der Wahrheit und nicht der Gesetzeslage entsprechen, habe ich bereits hinlänglich bewiesen

kann auch jeder hier nachlesen


Ja ja, die Filme:D:D

Alle hier sind intelligent genug zu erkennen, dass ich niemals einen rechtlichen Rat gegeben habe , da alle gebildet genug sind zu wissen, was ein rechtlicher Rat ist.

Alle hier sind klug genug und in der Lage, zwischen einem rechtlichen Rat und einer Meinung die JN betreffend, zu unterscheiden.

Deine sonstigen Worte stören mich überhaupt nicht, die sind schlicht nicht ernst zu nehmen.
 
Ja ja, die Filme:D:D.

es ist halt ein grundrecht welches in jwededer form unters volk gestreut wird, so grundsätzlich ist es und allgemein bekannt aber dass alle verstehen worum es geht, hier ein text mit auslegung für nichtjuristen, untermauert mit paragr-affen
"Aussageverweigerung als Beschuldigte_r

Als Beschuldigte_r hast du immer das Recht auf Aussageverweigerung – egal ob dies bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht ist. Du kannst nie zu einer Aussage gezwungen werden. Du hast sowohl im Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 33 Abs 2 Verwaltungsstrafgesetz als auch im Strafverfahren gemäß § 7 und § 164 Abs 1 Strafprozessordnung das Recht die Aussage zu verweigern. Mach von deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch!"


diesmal quelle: http://www.anarchismus.at/tipps-und-tricks/rechtshilfe/7187-aussageverweigerung-2
 
bist Dir da zumindest sicher :p....weil wenn ich im (weißt eh, da wo die super paragr-affen stehen) Net schau, ist Tamino männlich :eek::D

:D hast Du den keinen affen gefunder, der Dir erklärt, dass es im Forum keinen affen gibt, der dazu verpflichtet: weibliche Personen dürfen sich nur mit weiblichen Nick anmelden etc etc?

Ja ich bin sicher, aber vielleicht weiß es ja irgendwer besser:D:eek:
 
:D hast Du den keinen affen gefunder, der Dir erklärt, dass es im Forum keinen affen gibt, der dazu verpflichtet: weibliche Personen dürfen sich nur mit weiblichen Nick anmelden etc etc?

Ja ich bin sicher, aber vielleicht weiß es ja irgendwer besser:D:eek:

Affen hätt ich schon mehrere g'funden :p

aber vielleicht gibts, anders als im realen Leben, hier einen unterparagr-affen, der den oberparagr-affen ausser Kraft setzt.....:cool:
 
aber also auf gar keinen fall gehen wir zu einer vorladung und brabbeln konzeptlos drauf los, wenn die möglichkeit besteht eine schriftliche stellungnahme abzugeben (wie im fall der TE), da das protokoll sonst sowieso nur beinhaltet was der protokollschreibende sachbearbeiter gerade beachtet, erfasst oder lust hat die inhalte aufzuschreiben... unterschreiben muss man das protokoll nämlich, je mehr man um inhalte diskutiert, umso unsympathischer macht man sich im zuge der diskussion vor dem sachbearbeiter, wenn man seine formulierungen kritisiert, was wieder ins auge gehen kann bei seiner entscheidung dann, was er für eine strafhöhe ansetzt :D, bei führen ohne beißkorb und leine bis zu 14.000€* und er noch vielleicht doch berücksichtigt dass dadurch schaden entstanden sein könnte weil der hund möglicherweise aggressiv war, geht die geschichte weitere kreise der überprüfungen. im stress aber hat man grundsätzlich nicht immer die möglichkeit auf alles ausreichend geachtet zu haben, also entweder aussage verweigern oder aber stellungnahme mit RA austüfteln und da auch noch genau drauf achten was der schreibt, weil der war ja auch nicht dabei und kann aus dem grund dinge schreiben, für die man dann selbst haftet :cool: (wie zb auch beim schon erwähnten zivilrechtsverfahren) ,also dem auch genau auf die finger gucken. und sich da nicht zu sehr auf rechtsschutzversicherung verlassen, dort sitzen häufig anfänger bzw RA´s deren fähigkeiten für eine eigene kanzlei nicht ausreichen -warrrrüm wohl...

* http://derstandard.at/1334530843609...t-Wien-nimmt-Hunde-Suender-an-die-kurze-Leine
 
aber also auf gar keinen fall gehen wir zu einer vorladung und brabbeln konzeptlos drauf los, wenn die möglichkeit besteht eine schriftliche stellungnahme abzugeben (wie im fall der TE), da das protokoll sonst sowieso nur beinhaltet was der protokollschreibende sachbearbeiter gerade beachtet, erfasst oder lust hat die inhalte aufzuschreiben... unterschreiben muss man das protokoll nämlich, je mehr man um inhalte diskutiert, umso unsympathischer macht man sich im zuge der diskussion vor dem sachbearbeiter, wenn man seine formulierungen kritisiert, was wieder ins auge gehen kann bei seiner entscheidung dann, was er für eine strafhöhe ansetzt :D, bei führen ohne beißkorb und leine bis zu 14.000€* und er noch vielleicht doch berücksichtigt dass dadurch schaden entstanden sein könnte weil der hund möglicherweise aggressiv war, geht die geschichte weitere kreise der überprüfungen. im stress aber hat man grundsätzlich nicht immer die möglichkeit auf alles ausreichend geachtet zu haben, also entweder aussage verweigern oder aber stellungnahme mit RA austüfteln und da auch noch genau drauf achten was der schreibt, weil der war ja auch nicht dabei und kann aus dem grund dinge schreiben, für die man dann selbst haftet :cool: (wie zb auch beim schon erwähnten zivilrechtsverfahren) ,also dem auch genau auf die finger gucken. und sich da nicht zu sehr auf rechtsschutzversicherung verlassen, dort sitzen häufig anfänger bzw RA´s deren fähigkeiten für eine eigene kanzlei nicht ausreichen -warrrrüm wohl...

* http://derstandard.at/1334530843609...t-Wien-nimmt-Hunde-Suender-an-die-kurze-Leine

:D:D:D

DAS ist einfach wunderbar......
 
oder c: sehen bzw. sahen wir Dich täglich bei Richter Alexander Hold oder Richterin Barbara Salesch????? :D

irgendwoher muss ja dieses fundierte Wissen kommen......
 
:D:D:D

DAS ist einfach wunderbar......


beanstandest du gar nicht dass ich geschrieben habe dass man dazu verpflichtet ist das protokoll zu unterschreiben?
hm...aiai...
dazu ist man nämlich definitiv nicht verpflichtet
aber hat man die kommunikation erst einmal angefangen und sich so zerstritten über inhalte mit dem sachbearbeiter dass man es nicht unterschreibt, hat man sich einen feind geschaffen
 
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