Anzeige - wie verhalte ich mich?

Selbstverständlich steht der Katzenhalterin, sollte ihr Tier durch Fremdverschulden zu Schaden gekommen sein, eine Entschädigung zu, und ist bei Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.

Genauso selbstverständlich steht es aber auch einem Listenhundhalter zu, gegen (ihm) unangemessen, überzogen oder ungerechtfertigt erscheinende Forderungen Einspruch zu erheben (und diesbezüglich um Rat zu fragen - wobei man freilich von Formulierungen wie "Idiotin" Abstand nehmen könnte, weil sowas die Empathie und Hilfsbereitschaft der zu Rate gezogenen eventuell negativ beeinflussen könnte...;))
 
Nicht mal..... es hätte so oder so passieren können, weil ich zu hochmütig bin.... dass ich Glück hatte....... pfffffffffft..... ist nur Glück.
Und ganz ehrlich: Bei der Medienhetze, habe ich bei einem Listzenhund einfach eine besondere Verantwortung. Die heißt Mk oder Leine.... wenn mir beides zu affig erscheint, sind 800.- vielleicht ne Lehre.... Hier geht es nicht um "bei rot über die ampel" sondern um stockbesoffen über die straße getorkelt" in voller kenntnis der gesetzeslage


Das halte ich für absoluten Blödsinn. Entweder es gibt eine Strafe wegen Verletzung der Leinenpflicht (wie hoch ist die, wenn man den Führschein hat?), oder wegen Verletzung der Katze. Wurde die Katze nicht verletzt, hat die HH natürlich jedes Recht, dagegen zu berufen. Natürlich, falls der Hund die Katze wirklich verletzt hat, ist das was anderes.



Selbstverständlich steht der Katzenhalterin, sollte ihr Tier durch Fremdverschulden zu Schaden gekommen sein, eine Entschädigung zu, und ist bei Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.

Genauso selbstverständlich steht es aber auch einem Listenhundhalter zu, gegen (ihm) unangemessen, überzogen oder ungerechtfertigt erscheinende Forderungen Einspruch zu erheben (und diesbezüglich um Rat zu fragen - wobei man freilich von Formulierungen wie "Idiotin" Abstand nehmen könnte, weil sowas die Empathie und Hilfsbereitschaft der zu Rate gezogenen eventuell negativ beeinflussen könnte...;))
Ganz richtig.

Und niemand ist ein Idiot, nur weil er sein Frettchen, Meerschweinchen oder sonstiges Getier draußen spazieren führt, und er muß auch nicht damit rechnen, daß alle Hunde deswegen durchdrehen....
 
Nicht mal..... es hätte so oder so passieren können, weil ich zu hochmütig bin.... dass ich Glück hatte....... pfffffffffft..... ist nur Glück.
Und ganz ehrlich: Bei der Medienhetze, habe ich bei einem Listzenhund einfach eine besondere Verantwortung. Die heißt Mk oder Leine.... wenn mir beides zu affig erscheint, sind 800.- vielleicht ne Lehre.... Hier geht es nicht um "bei rot über die ampel" sondern um stockbesoffen über die straße getorkelt" in voller kenntnis der gesetzeslage

abgesehen davon, dass die 800€, wenn ich es richtig verstanden habe, für die TA-kosten sind, findest du also, dass listenhundbesitzer (auch wenn sie alle auflagen erfüllt haben) bei einer verletzung von mk und/oder leinenpflicht höher zu bestraft werden sollten, als andere....mit was für einer begründung:confused:
 
:)Es ist unmöglich, dass die MA irgendwelche Privatforderungen für die Katzen-H stellt. Von dort kann nur die Verwaltungsstrafe kommen. Wird gegen die nicht berufen, wird sie eingeklagt.

Ich hatte es so verstanden, dass halt was von der MA gekommen ist und was von der Katzenfrau.

Ja, das stimmt. Die MA hat wegen Sachbeschädigung ( Katze = Sache) und Verstoß gegen die Leinenpflicht einen Schrieb geschickt, die Katzenfrau eine Forderung über 800 Euro, für die sie keine Belege beilegte. Einfach: Überweisen Sie das Geld oder ich klage.
 
Meine Vermutung wäre ja, dass der Hund völlig schwarz läuft, weil einfach keine Antwort kommt - aber ich kann mich ja auch täuschen;-)

Du täuscht dich. Es kam keine Antwort weil ich ja nicht 24 Stunden am Computer sitz. Der Hund ist angemeldet, gechipt, zahlt Hundesteuer, hat seinen eigenen Tierarzt und ist versichert bis übe seiner Steh-Klapp-Ohren. Meine beiden anderen Hunde übrigens auch.
 
Das, und nicht der Zwischenfall, hat mich zu der Bezeichnung "Idiotin" veranlasst. Eine Katze an der Leine durch eine von gefühlten viertausend Hunden bevölkerte Gegend zu schleifen ist Tierquälerei, auch wenn die alle an der Leine sind und einen Beißkorb haben, hinspringen und bellen tun sie ja doch. Und wenn es dann einen Zusammenstoß gibt und man das angeblich schwer verletzte Tier nicht einmal hochnimmt, sondern stehenbleibt und sich herumzankt, während die Hunde aufgeregt um die gefesselt auf dem Boden hockende Katze herumhupfen, ist man ein Doppel-Idi.
 
sodale die
MA58 ist zuständig für wasserrecht.....
http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/

MA48 ist zuständig für abfallwirtschaft, straßenreinigung und fuhrpark.....
http://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/

also DIE könnens ja wohl nicht sein, außer der hund hat vielleicht gekackt und frauli hat kein sackerl dabei gehabt:D

also die MA6 wär noch die einzige, die hinkommen könnte...prüfung der vollstreckung von verwaltungsstrafen.....

also irgendwas stimmt da ned.....:confused:

Ich hab auch zuerst gedacht das kann nicht stimmen, aber tatsächlich (laut Auskunft des Rathauses) ist die MA 58 außer fürs Wasserrecht auch für Verwaltungsstrafen zuständig :rolleyes:
 
Ja, das stimmt. Die MA hat wegen Sachbeschädigung ( Katze = Sache) und Verstoß gegen die Leinenpflicht einen Schrieb geschickt, die Katzenfrau eine Forderung über 800 Euro, für die sie keine Belege beilegte. Einfach: Überweisen Sie das Geld oder ich klage.

:confused::confused: Sachbeschädigung ist § 125 StGB, fällt also nicht unter Verwaltungsrecht, obliegt nicht der MA:confused::confused:, was genau steht denn in dem Schreiben der MAhttp://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=11&paid=124&mvpa=138nächster Paragraf§ 125 StGB Sachbeschädigunghttp://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=11&paid=124&mvpa=138nächster Paragraf§ 125 StGB Sachbeschädigunghttp://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=11&paid=124&mvpa=138nächster Paragraf§ 125 StGB Sachbeschädigung
 
In dem Schreiben von der MA steht:
§ 13 Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 3 Z. 3 Wiener Tierhaltegesetz,
a2. § 13 Abs. 2 Z. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und Abs. 9 Wiener Tierhaltegesetz.
 
Ich hab versucht auf ein paar Beiträge hier zu antworten, aber es funktioniert nicht, sorry. Bin neu dabei, vielleicht mach ich was falsch.
 
:)Es ist unmöglich, dass die MA irgendwelche Privatforderungen für die Katzen-H stellt. Von dort kann nur die Verwaltungsstrafe kommen. Wird gegen die nicht berufen, wird sie eingeklagt.

Ich hatte es so verstanden, dass halt was von der MA gekommen ist und was von der Katzenfrau.

Was ich von der MA bekommen habe, war eine "Aufforderung zur Rechtfertigung". Es wurde keine Strafe verhängt. Stattdessen wurde ein Verhandlungstermin angegeben.
Ich kenn mich überhaupt nicht mehr aus.
 
In dem Schreiben von der MA steht:
§ 13 Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 3 Z. 3 Wiener Tierhaltegesetz,
a2. § 13 Abs. 2 Z. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und Abs. 9 Wiener Tierhaltegesetz.

Da gehts also nur um Verwaltungssachen. Wenn Du sämtliche Auflagen erfüllt hast, bleibt das Führen o. Leine+Maulkorb über.

Was die Forderung von der Katzen-H betrifft, würde ich persönlich höflich zurückschreiben, dass sie ihre Forderung belegen möge, mit TA Rechnungen, Nachweis über Verdienstentgang etc etc., bei der Versicherung würd ich auch nachfragen, wies aussieht.
 
Was ich von der MA bekommen habe, war eine "Aufforderung zur Rechtfertigung". Es wurde keine Strafe verhängt. Stattdessen wurde ein Verhandlungstermin angegeben.
Ich kenn mich überhaupt nicht mehr aus.

dann wirst den vorfall dort mal schildern müssen, hat eh schon wer geschrieben, schreib mal für dich alles zusammen, wie es abgelaufen ist, so detailliert, wie möglich...

ein wenig OT (ich kenne es jetzt nur von einem autoauffahrunfall, den ich gehabt habe, da wurde ich dann auch ein paar wochen später zur "einvernahme" (meine schilderung des unfallherganges) auf die polizei geladen, die unfallgegnerin wollte damals auch schmerzensgeld usw. ist aber damals komplett im sand verlaufen, weil sie zuspät beim arzt war, der normale unfallsachschaden ist über die versicherung abgewickelt worden, dort habe ich dann einfach nur meine schilderung abgegeben und meine aussage unterschrieben)
 
Da gehts also nur um Verwaltungssachen. Wenn Du sämtliche Auflagen erfüllt hast, bleibt das Führen o. Leine+Maulkorb über.

Was die Forderung von der Katzen-H betrifft, würde ich persönlich höflich zurückschreiben, dass sie ihre Forderung belegen möge, mit TA Rechnungen, Nachweis über Verdienstentgang etc etc., bei der Versicherung würd ich auch nachfragen, wies aussieht.

Ich würde den Termin bei der MA wahrnehmen und hingehen, wahrscheinlich bleibt dann nur die Strafe wg. Leinen- und Maulkorbpflicht über.

Mit der Katzenhalterin würde ich mich privat nicht auseinandersetzen. Ich hab vorher schon geschrieben, dass das für mich nach Überrumpelung ausschaut. Außerdem ist es schwer, in solchen Situationen nicht emotional zu werden und das hat man nicht notwendig. Die meisten Menschen stellen sich eine Zivilrechtsklage so einfach vor und drohen. Aber es ist ganz was anderes wirklich zu Gericht zu gehen, eine Anklage zu erheben, das muss genau fundiert und nachweisbar sein, mit allen Belegen, ganz genau und mit Zeugen usw. Dann wird man darauf aufmerksam gemacht, dass man auf den Kosten sitzenbleiben kann (als Kläger) und da schaut die Welt dann schon ganz anders aus...
Also vielleicht nimmst du doch eine kostenlose Rechtsberatung am Gerichtstag in deinem Bezirk in Anspruch.
 
Da gehts also nur um Verwaltungssachen. Wenn Du sämtliche Auflagen erfüllt hast, bleibt das Führen o. Leine+Maulkorb über.

Was die Forderung von der Katzen-H betrifft, würde ich persönlich höflich zurückschreiben, dass sie ihre Forderung belegen möge, mit TA Rechnungen, Nachweis über Verdienstentgang etc etc., bei der Versicherung würd ich auch nachfragen, wies aussieht.

Okay, vielen Dank. Damit kann ich was anfangen. (Hab verstanden: HÖFLICH :rolleyes:).
Vielen Dank an alle hier im Forum, die mir mit ihren Ratschlägen weitergeholfen haben!
 
Was ich von der MA bekommen habe, war eine "Aufforderung zur Rechtfertigung". Es wurde keine Strafe verhängt. Stattdessen wurde ein Verhandlungstermin angegeben.
Ich kenn mich überhaupt nicht mehr aus.

Entschuldige bitte, mein Fehler, war schlampig ausgedrückt.

Dort wirst Du aufgefordert den Hergang zu schildern, die erforderlichen Unterlagen, wie HFS, Vers. vorzulegen, ev. Zeugen zu benennen....drum hab ich geschrieben, Du solltest Dir das genau zusammenschreiben....

Kann Dir nur sagben, was ich persönlich machen würde.

Würde mit allen Unterlagen zu einem RA gehen und mich beraten lassen. Ev. kann dieser auch einen Brief an die Katzen-H verfassen, da diese ja keine Verletzungen nachweisen kann, wenn Dein Hund die Katze nicht berührt hat.
 
Ich bleib dabei - wg. der Katzenhalterin würde ich mir keinen Kopf machen und warten, ob überhUpt was kommt....
(s. Mein voriges Posting)
 
Ja, das scheint mir auch ein guter Rat zu sein. "...schwer, nicht emotional zu werden..." Hehe, das kenn ich bei mir...
Ich werd mich an die kostenlose Rechtsberatung wenden und wenn ein Kontakt zu der Katzenfrau nötig ist werde ich das jemand anderen machen lassen, der höflich und amtlich ist.
Vielen Dank euch allen!
 
Oben