felipe
Super Knochen
Selbstverständlich steht der Katzenhalterin, sollte ihr Tier durch Fremdverschulden zu Schaden gekommen sein, eine Entschädigung zu, und ist bei Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.
Genauso selbstverständlich steht es aber auch einem Listenhundhalter zu, gegen (ihm) unangemessen, überzogen oder ungerechtfertigt erscheinende Forderungen Einspruch zu erheben (und diesbezüglich um Rat zu fragen - wobei man freilich von Formulierungen wie "Idiotin" Abstand nehmen könnte, weil sowas die Empathie und Hilfsbereitschaft der zu Rate gezogenen eventuell negativ beeinflussen könnte...)
Genauso selbstverständlich steht es aber auch einem Listenhundhalter zu, gegen (ihm) unangemessen, überzogen oder ungerechtfertigt erscheinende Forderungen Einspruch zu erheben (und diesbezüglich um Rat zu fragen - wobei man freilich von Formulierungen wie "Idiotin" Abstand nehmen könnte, weil sowas die Empathie und Hilfsbereitschaft der zu Rate gezogenen eventuell negativ beeinflussen könnte...)