hund+ich
Super Knochen
Und die Versicherung kann es sich ja im Regress wieder zurück holen
eben!
ich würde einfach gerne wissen wollen - wofür ich da 800,00 bezahlen soll bzw. muß.
strafe (klar), ta-rechnung (wenn vorliegt) - und weiter?
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Und die Versicherung kann es sich ja im Regress wieder zurück holen
Katzen haben üblicherweise keinen Verdienstentgang
Vielleicht ist die Forderung nach dem Verdienstentgang auch ein Versuch, die HH zu überrumpeln. Viele haben dann ein schlechtes Gewissen und zahlen um keine Scherereien zu bekommen.
Hunde in Wien sind halt ein sensibles Thema.
Müsste man wirklich die Fakten zu dem Vorfall kennen...
Das Schreiben kam von der MA 58, die laut Auskunft für Verwaltungsstrafen zuständig ist.
Unterlagen hab ich keine, welche denn? Ich kann nur sagen, dass damals keine Rede von einer verletzten Katze war. (Mein Hund schwört, er wars nicht )
Meine Frage ist, ob mich ein Anwalt nicht evtl. mehr kostet als die Verwaltungsstrafe und die Forderungen von der Person zusammen. Andererseits will ich niemand ins Blaue hinein 800 Euro schicken auf eine bloße Behauptung hin.
mir ist unverständlich, wieso die ma48 tierarztkosten, verdienstentgang etc. verlangt. die darf doch ausschließlich die verwaltungsstrafe kassieren
So kann man sich natürlich auch rausreden...
Ich sehe das nicht als Ausrede seit meine Hunde mit einem Schwein zusammengeknallt sind ein unangeleintes Schwein mitten im Ottakringer Stadtgebiet. Meine Hunde waren an der Leine das Schwein nicht.
Wir wollten ums Eck, das Schwein auch.
http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/beschwerde-hotline.html
Die Beschwerde-Hotline der Abteilung Wasserrecht (MA 58) ist ausschließlich für Beschwerden in Bezug auf anhängige Verwaltungsstrafverfahren nach folgenden Gesetzen und Verordnungen zuständig:
u.a. Wiener Tierhaltegesetz
Vielleicht hat das ganze ja eine Vorgeschichte?
Ich sehe das nicht als Ausrede seit meine Hunde mit einem Schwein zusammengeknallt sind ein unangeleintes Schwein mitten im Ottakringer Stadtgebiet. Meine Hunde waren an der Leine das Schwein nicht.
Wir wollten ums Eck, das Schwein auch.
Passiert ist nix. Ausser das wir alle drei blöd gschaut haben.
Und seit einigen Tagen geht hier jemand mit einem Frettchen spazieren. Bernie zuckt aus wenn er es nur riecht.
Und am Samstag Abend als ich vom Handicap Day
zurückkam stand einer mit zwei Echsen ich glaub Bartagamen auf der Hand bei der Strassenbahnhaltestelle.
Es ist unmöglich, dass die MA irgendwelche Privatforderungen für die Katzen-H stellt. Von dort kann nur die Verwaltungsstrafe kommen. Wird gegen die nicht berufen, wird sie eingeklagt.
Ich hatte es so verstanden, dass halt was von der MA gekommen ist und was von der Katzenfrau.
Meiner Meinung nach ist es wurscht wer mit wem/was spazierengeht.
Magistrat straft nach Wr. Tierhaltegesetz: In Wien muss man den Hund an der Leine führen oder er muss einen Maulkorb tragen. Wie das mit Listenhunden ist, weiß ich nicht. Dass man seinen Hund auch frei ohne nix laufen lässt, wissen wir auch alle - aber man darfs halt nicht....
Darum: Strafe wenn erwischt öd. Anzeige... Blöde Gschicht...
Nachdem ich wohl nicht die Einzige bin die solche Vorladungen kriegt wäre ich für eure Erfahrungen dankbar.
zahl einfach und sieh deinen Fehler ein. Ich bin froh, dass hohe Strafen folgen, wenn jemand gegen die geltende Judikatu verstösst -scheinbar lernen es manche nur so