Anzeige - wie verhalte ich mich?

Also wenn der Wr. Magistrat straft wegen Hund ohne Maulkorb und/oder Leine muss man eh zahlen, wenns so war. Man kann vielleicht die Höhe der Strafe hinterfragen.
Neu ist mir, dass ein Amt für Privatpersonen tätig wird, den Verdienstentgang kann ja wohl nur die betroffene Person einfordern (und das auf dem Zivilgerichtsweg), wenn diese verletzt wurde. Ich hab verstanden, dass die Katze verletzt wurde, daher beim Tierarzt war. Katzen haben üblicherweise keinen Verdienstentgang :eek:
Bei Unklarheiten: Ab zur Rechtsberatung (Gerichtstag im Bezirk, ist kostenlos)
 
Katzen haben üblicherweise keinen Verdienstentgang :eek:

Wenn der Besitzer zuhause sitzt und die Katze pflegt oder aber seine Katze als Einnahmequelle hat, löst eine verletzte Katze aber möglicherweise einen Verdienstentgang aus...

Kann man natürlich nur beurteilen wenn man alle Fakten kennt. Die erfährt man aber nicht, wenn man in einem Forum relativ pampig wird, sondern wenn man in einem neutralen Ton, wenn man keinen freundlichen hinbekommt, bei den betreffenden Stellen nachfragt.
 
Vielleicht ist die Forderung nach dem Verdienstentgang auch ein Versuch, die HH zu überrumpeln. Viele haben dann ein schlechtes Gewissen und zahlen um keine Scherereien zu bekommen.

Hunde in Wien sind halt ein sensibles Thema.

Müsste man wirklich die Fakten zu dem Vorfall kennen...
 
mir ist unverständlich, wieso die ma48 tierarztkosten, verdienstentgang etc. verlangt. die darf doch ausschließlich die verwaltungsstrafe kassieren:confused:
 
Vielleicht ist die Forderung nach dem Verdienstentgang auch ein Versuch, die HH zu überrumpeln. Viele haben dann ein schlechtes Gewissen und zahlen um keine Scherereien zu bekommen.

Hunde in Wien sind halt ein sensibles Thema.

Müsste man wirklich die Fakten zu dem Vorfall kennen...

:)Es ist unmöglich, dass die MA irgendwelche Privatforderungen für die Katzen-H stellt. Von dort kann nur die Verwaltungsstrafe kommen. Wird gegen die nicht berufen, wird sie eingeklagt.

Ich hatte es so verstanden, dass halt was von der MA gekommen ist und was von der Katzenfrau.
 
Das Schreiben kam von der MA 58, die laut Auskunft für Verwaltungsstrafen zuständig ist.
Unterlagen hab ich keine, welche denn? Ich kann nur sagen, dass damals keine Rede von einer verletzten Katze war. (Mein Hund schwört, er wars nicht :eek:)
Meine Frage ist, ob mich ein Anwalt nicht evtl. mehr kostet als die Verwaltungsstrafe und die Forderungen von der Person zusammen. Andererseits will ich niemand ins Blaue hinein 800 Euro schicken auf eine bloße Behauptung hin.

mir ist unverständlich, wieso die ma48 tierarztkosten, verdienstentgang etc. verlangt. die darf doch ausschließlich die verwaltungsstrafe kassieren:confused:

sodale die
MA58 ist zuständig für wasserrecht.....
http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/

MA48 ist zuständig für abfallwirtschaft, straßenreinigung und fuhrpark.....
http://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/

also DIE könnens ja wohl nicht sein, außer der hund hat vielleicht gekackt und frauli hat kein sackerl dabei gehabt:D

also die MA6 wär noch die einzige, die hinkommen könnte...prüfung der vollstreckung von verwaltungsstrafen.....

also irgendwas stimmt da ned.....:confused:
 
So kann man sich natürlich auch rausreden... :mad::eek:

Ich sehe das nicht als Ausrede seit meine Hunde mit einem Schwein zusammengeknallt sind ein unangeleintes Schwein mitten im Ottakringer Stadtgebiet. Meine Hunde waren an der Leine das Schwein nicht.
Wir wollten ums Eck, das Schwein auch.
Passiert ist nix. Ausser das wir alle drei blöd gschaut haben.
Und seit einigen Tagen geht hier jemand mit einem Frettchen spazieren. Bernie zuckt aus wenn er es nur riecht.
Und am Samstag Abend als ich vom Handicap Day
zurückkam stand einer mit zwei Echsen ich glaub Bartagamen auf der Hand bei der Strassenbahnhaltestelle. :rolleyes:
 
Ich sehe das nicht als Ausrede seit meine Hunde mit einem Schwein zusammengeknallt sind ein unangeleintes Schwein mitten im Ottakringer Stadtgebiet. Meine Hunde waren an der Leine das Schwein nicht.
Wir wollten ums Eck, das Schwein auch.

Es ging hier aber um ANGELEINTE Tiere! Wenn uns ein "Beutetier" direkt vor die Hundenase läuft garantiere ich auch für nichts - (wobei meiner sicher Angst vor einem Schweinderl hätte :eek::D, aber so eine Meersau, das würd ich eher ungut beurteilen). Aber gerade in der Stadt wo so eine Aktion leicht auch zu Verletzten führen kann (Hund rennt über die Straße etc.) muss ich mir doch was zu dem Thema überlegen!
Und gerade (Freigänger-)Katzen können dir hier ÜBERALL über den Weg laufen...

(Das Ecken immer kritisch sind, ist ein anderes Thema...)

Zum Frettchenthema: ich weiß nicht ob Frettchen und Marder für Hunde ähnlich riechen - aber die gibt's selbst im 8ten massig. Also auch zu dem Thema sollte man sich was überlegen.
 
http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/beschwerde-hotline.html

Die Beschwerde-Hotline der Abteilung Wasserrecht (MA 58) ist ausschließlich für Beschwerden in Bezug auf anhängige Verwaltungsstrafverfahren nach folgenden Gesetzen und Verordnungen zuständig:

u.a. Wiener Tierhaltegesetz

Vielleicht hat das ganze ja eine Vorgeschichte?

was ich nur nicht verstehe ist, geldmäßig muss man zb die hundeabgabe ja auch an die ma 6 zahlen, dh es würde mich wundern, wenn jetzt die ma58 geld/strafen einfordert, strafen uU ja, aber irgendwas stimmt trotzdem nicht.....


aber ich weiß es natürlich nicht, hab noch nie mit sowas zu tun gehabt, aber eh egal, wenn sich die TE nimma meldet, werden wir hier dumm sterben:D
 
Ich sehe das nicht als Ausrede seit meine Hunde mit einem Schwein zusammengeknallt sind ein unangeleintes Schwein mitten im Ottakringer Stadtgebiet. Meine Hunde waren an der Leine das Schwein nicht.
Wir wollten ums Eck, das Schwein auch.
Passiert ist nix. Ausser das wir alle drei blöd gschaut haben.
Und seit einigen Tagen geht hier jemand mit einem Frettchen spazieren. Bernie zuckt aus wenn er es nur riecht.
Und am Samstag Abend als ich vom Handicap Day
zurückkam stand einer mit zwei Echsen ich glaub Bartagamen auf der Hand bei der Strassenbahnhaltestelle. :rolleyes:

Die TE schrieb:

"Die Katze ging bei Fuß ihrer Besitzerin an einer kurzen Leine"

Da es keineswegs verboten ist, öffentliche Straßen mit einer Katze an der Leine zu betreten, ist an der Schuldhaftigkeit der HH ja keinerlei Zweifel.
Mag für manche HH schwierig sein, aber es ist auch erlaubt mit Frettchen spazieren zu gehen, auch mit Barta. oder zb. Ratte auf der Schulter ist erlaubt.

In der HuZo im Prater ist früher oft ne HH mit einem Papagei auf der Schulter gegangen.
 
Meiner Meinung nach ist es wurscht wer mit wem/was spazierengeht.
Magistrat straft nach Wr. Tierhaltegesetz: In Wien muss man den Hund an der Leine führen oder er muss einen Maulkorb tragen. Wie das mit Listenhunden ist, weiß ich nicht. Dass man seinen Hund auch frei ohne nix laufen lässt, wissen wir auch alle - aber man darfs halt nicht....
Darum: Strafe wenn erwischt öd. Anzeige... Blöde Gschicht...
 
:)Es ist unmöglich, dass die MA irgendwelche Privatforderungen für die Katzen-H stellt. Von dort kann nur die Verwaltungsstrafe kommen. Wird gegen die nicht berufen, wird sie eingeklagt.

Ich hatte es so verstanden, dass halt was von der MA gekommen ist und was von der Katzenfrau.

Hab ich auch so verstanden - darum hab ich geschrieben "überrumpeln" - hab gemeint von der Katzenfrau. Und die Strafe vom Magistrat.
 
Meiner Meinung nach ist es wurscht wer mit wem/was spazierengeht.
Magistrat straft nach Wr. Tierhaltegesetz: In Wien muss man den Hund an der Leine führen oder er muss einen Maulkorb tragen. Wie das mit Listenhunden ist, weiß ich nicht. Dass man seinen Hund auch frei ohne nix laufen lässt, wissen wir auch alle - aber man darfs halt nicht....
Darum: Strafe wenn erwischt öd. Anzeige... Blöde Gschicht...


jetzt die THEORIE, wenn der hund den verpflichtenden hfs hat, ist er lt gesetz eigentlich gleichgestellt, wie jeder nichtlistenhund, ob das in der praxis auch so gehandhabt wird, wage ich jetzt mal sehr stark zu bezweifeln......
 
Na dann is eh klar - keine Leine - ran an die Katze - Strafe weil angezeigt.
Wie gesagt, blöde Gschicht und Pech.
 
ich würd einfach anrufen und nachfragen ob das schreiben wirklich von ihnen ist. um was es genau geht, ob ta rechnungen aufliegen usw.

Nachdem ich wohl nicht die Einzige bin die solche Vorladungen kriegt wäre ich für eure Erfahrungen dankbar.


über das muss ich noch immer lächeln. ich würde nicht davon ausgehen, dass soviele erfahrung damit haben....
 
zahl einfach und sieh deinen Fehler ein. Ich bin froh, dass hohe Strafen folgen, wenn jemand gegen die geltende Judikatu verstösst -scheinbar lernen es manche nur so:D
 
zahl einfach und sieh deinen Fehler ein. Ich bin froh, dass hohe Strafen folgen, wenn jemand gegen die geltende Judikatu verstösst -scheinbar lernen es manche nur so:D

Klar, die HH hat ihren Hund ohne Leine laufen lassen und der ist auf die Katze hingefahren. Ist eine Verwaltungsübertretung wie bei Rot über die Strasse gehen, und dafür gibts natürlich auch eine Verwaltungsstrafe. Aber würdest du, wenn du bei Rot über die Straße gelaufen wärst und ein Auto tatsächlich wegen dir bremsen mußte, dann auch ohne zu Meckern eine Rechnung über eine eingedellte Stoßstange zahlen, wenn wegen des Bremsmanövers gar nichts passiert ist? DAs ist doch wohl zu viel verlangt....
 
Nicht mal..... es hätte so oder so passieren können, weil ich zu hochmütig bin.... dass ich Glück hatte....... pfffffffffft..... ist nur Glück.
Und ganz ehrlich: Bei der Medienhetze, habe ich bei einem Listzenhund einfach eine besondere Verantwortung. Die heißt Mk oder Leine.... wenn mir beides zu affig erscheint, sind 800.- vielleicht ne Lehre.... Hier geht es nicht um "bei rot über die ampel" sondern um stockbesoffen über die straße getorkelt" in voller kenntnis der gesetzeslage
 
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