3jährige TW Impfung

Hab gerade im RIS (Rechtsdatenbank) nachgeschaut. Sie ist da! Die geänderte Veranstaltungsverordnung! Hurra!
 
Hab gerade im RIS (Rechtsdatenbank) nachgeschaut. Sie ist da! Die geänderte Veranstaltungsverordnung! Hurra!
Warst schneller, aber ich habs jetzt auch :p

Nach dem ich vorige Woche eine Mailodyssee hinter mir habe auf meine neuerliche Anfrage ob die VO schon durch ist.

Am Freitag, den 22.2.08 15:24:57, hab ich es endlich geschafft eine kompetente Antwort zu bekommen. Vorher hatte ich ein Schreiben vom Juli 2007 erhalten und nach über zehn Mails habe ich dann endlich das PDF bekommen. Puhh, endlich!

------- aus dem Text:
4. § 14 Abs. 1 und 2 lauten:
„(1) Vor Einbringung der Tiere in die Veranstaltungsstätte hat der Einbringer dem Verantwortlichen
gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die eingebrachten Tiere nicht wegen des Verdachtes der
Wutkrankheit einer Verkehrsbeschränkung unterliegen. Bei allen Tieren hat, wenn keine sonstigen
veterinärrechtlichen Bescheinigungen vorgeschrieben sind, der Einbringer dem Veranstalter durch
Eigenbescheinigung zu bestätigen, dass die betreffenden Tiere zum Zeitpunkt des Versandes keinerlei
sichtbare Krankheitszeichen aufweisen und keinen einschränkenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen
unterliegen. Die Bestätigungen sind während der gesamten Veranstaltungsdauer aufzubewahren und auf
Verlangen dem Kontrollorgan der Behörde vorzuweisen. Auf besonderes Verlangen der Behörde ist
zusätzlich der amtliche Nachweis der seuchenfreien Herkunft beizubringen.
(2) Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass nur solche Tiere in die Veranstaltungsstätte
eingebracht werden, die gegen die Wutkrankheit schutzgeimpft sind. Diese Schutzimpfung darf nicht
weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein, und muss entsprechend den Herstellerangaben des Impfstoffes gültig sein.“
5. Anlage 5 Punkt 2.2.3. entfällt.
------------------------------------------------------------

So, jetzt können wir alle Gesetzestexte vorlegen, die belegen, dass eine 3-Jährige-Tollwutimpfung gültig ist.
 
Nachdem ich gerade erfahren habe, dass mein Tierarzt die 3jährige Impfung (noch?) nicht anbietet bin ich nun auf der Suche nach einem Tierarzt im Raum Neulengbach, Tulln oder St. Pölten, der bereits die 3jährige Impfung durchführt!

Vielleicht kennt ja jemand einen, ansonsten bleibt mir nur übrig alle durchzutelefonieren.

Liebe Grüße
Sonja
 
Nachdem ich gerade erfahren habe, dass mein Tierarzt die 3jährige Impfung (noch?) nicht anbietet bin ich nun auf der Suche nach einem Tierarzt im Raum Neulengbach, Tulln oder St. Pölten, der bereits die 3jährige Impfung durchführt!

Vielleicht kennt ja jemand einen, ansonsten bleibt mir nur übrig alle durchzutelefonieren.

Liebe Grüße
Sonja


Da ich ja jetzt auch da in der Gegend wohne, tät' mich das auch interessieren......;)

Ach übrigens, welcher ist denn der "böse" Unwillige, und mit welchen Argumenten verweigert er? Gerne auch per PN, aber eigentlich finde ich ja, wenn der Tierhalter das so wünscht, sollte der TA das auch machen, oder?
 
Meine Tierärztin impft routinemäßig auch nicht die 3jährige. Ich hab einfach darauf bestanden, sie hat ohne irgendwas den Impfstoff bestellt und fertigch. Wenn du sonst mit deinem TA zufrieden bist, vielleicht frag ihn, ob er nicht ausnahmsweise den Impfstoff bestellen kann. Für Stammkunden müsste das doch möglich sein.;):eek:
 
Ich bin soweit mit dem TA sehr zufrieden, bin aber nicht gewillt Disussionen zu führen oder einen TA auflären zu müssen. Da schau ich mich liebe nach einer Alternative um für die Impfung.

@ cato: hast pn
 
Soweit ich das verstanden hab, ist der Ipfstoff doch sowieso de selbe wie vorher.
Muss der TA da jetzt trotzdem extra bestellen??
 
Rocky bekommt normalerweiße Rabisin...hab jetzt irgendwo gelesen auch das ist für 3 jahre???

Aber in Ö. ist es nicht zugelassen für diesen Zeitraum?

Naja...wir haben noch zeit bis zur Impfung...
 
Rocky bekommt normalerweiße Rabisin...hab jetzt irgendwo gelesen auch das ist für 3 jahre???
Aber in Ö. ist es nicht zugelassen für diesen Zeitraum?
Naja...wir haben noch zeit bis zur Impfung...

Voriges Jahr im Juni hat Merial noch keine Ambitionen gezeigt, dass sie die Zulassung beantragen wollen. Vielleicht ändert sich das ja noch.
Angeblich soll ja schon ein zweiter Hersteller bei der Ages in Begutachtung sein.

Wenns bis zum Impftermin nicht klappt, dann ist ein Wechsel ja auch möglich, ist ja schließlich egal welcher Hersteller.
 
Intervet seit 2007 und jetzt auch Pfizer seit Dez. 2008 hat die Zulassung in Österreich für 3 Jahre Impfintervall.

Zugelassene TW-Impfstoffe in Österreich:
Enduracell T Pfizer 3 Jahre
Nobi-vac T Intervet 3 Jahre
Rabdomun Pfizer ?
Rabisin Merial keine Infos gefunden
Vanguard R Pfizer ?
Virbagen T Virbac 2 -3 Jahre (bei Grundimmunisierung erst nach der 3. Impfung kann ein Eintrag erfolgen, wird meist aber nur für 2 Jahre eingetragen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich suche einen Tierarzt im 22. oder 21. Bezirk, der ohne Wenn und Aber und ohne Diskussion warum und wieso bei der Tollwutimpfung diese 3 Jahre einträgt. Kennt wer einen? Ich möchte es mir ersparen, alle anrufen zu müssen. :)
 
Leider stimmt es nicht, dass Enduracell 3-jährige Impfintervalle hat. Ich habe den aktuellen Anwendungstext kopiert:

Enduracell T Tier Inj.Sus.

EW: Tollwutimpfstoff, Impfschutz nach 1-2 Wochen.

AG: Zur Schutzimpfung von Hunden, Katzen, Schafen, Ziegen, Rindern und
Pferden gegen Tollwut. Hunde und Katzen sollen im Alter von mehr als
12 Wochen erstmalig geimpft werden, jährliche Wiederholungsimpfungen
sind erforderlich. Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde sollen etwa 2 Wochen
vor Weideaustrieb geimpft werden.


DO: 1 ml s.c.

GA: Kranke, tollwutverdächtige oder an Tollwut erkrankte Tiere, starker
Parasitenbefall.

WW: Immunsuppressiva, Kortikoide.

WH: Bei Hunden Erstimpfung 2 Wochen nach Staupe-Hepatitis-Leptospirose-
Schutzimpfung gemeinsam mit Parvoviroseschutzimpfung. Bei Katzen gemein-
sam mit 2. Schutzimpfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen möglich.
Jährliche Wiederholungsimpfung gemeinsam mit Felocell CVR bzw. RC.


Rabisin hat dzt. in Ö auch nur die Zulassung für 1 Jahr. Nur Nobivac und Virbagen haben längere Intervalle.:( In D sind mittlerweile fast alle TW-Impfstoffe für mindestens 2 Jahre zugelassen.

lg
Gerda
 
Anbei der Beipackzettel von Enduracell T
Er ist auch in Österreich auf 3 Jahre zugelassen...
Lg
Sandy + Bande
 
Leider stimmt es nicht, dass Enduracell 3-jährige Impfintervalle hat. Ich habe den aktuellen Anwendungstext kopiert:

Enduracell T Tier Inj.Sus.

WH: Bei Hunden Erstimpfung 2 Wochen nach Staupe-Hepatitis-Leptospirose-
Schutzimpfung gemeinsam mit Parvoviroseschutzimpfung. Bei Katzen gemein-
sam mit 2. Schutzimpfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen möglich.
Jährliche Wiederholungsimpfung gemeinsam mit Felocell CVR bzw. RC.


Gerda

das ist aber ziemlich zusammengestoppelt und wird schon älter sein, denn
Auf der AGES-Suche steht der Neue. s.o. DieBande
Rabisin hat dzt. in Ö auch nur die Zulassung für 1 Jahr. Nur Nobivac und Virbagen haben längere Intervalle. In D sind mittlerweile fast alle TW-Impfstoffe für mindestens 2 Jahre zugelassen.

Ich hatte oben geschrieben dass diese Impfstoffe die Zulassung in österreich haben.
Dort wo ich einen Mehrjahresintervall gefunden habe, habe ich es dazu geschrieben.
 
Ich suche einen Tierarzt im 22. oder 21. Bezirk, der ohne Wenn und Aber und ohne Diskussion warum und wieso bei der Tollwutimpfung diese 3 Jahre einträgt. Kennt wer einen? Ich möchte es mir ersparen, alle anrufen zu müssen. :)

Die Mühe wird man dir nicht ersparen können. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass es nichts nützt wenn man auf Empfehlung sich für die Impfung einen TA sucht. Man muss auch selber argumentieren, sonst bekommt man das nicht was man wollte. Selbst bei telefonischer Voranmeldung und vorfragen hats nicht reibungslos geklappt.

Ich rate jedem, der Schwierigkeiten hat sich beim VKI zu melden sonst wird sich da nie was ändern.
 
Meine TÄ hat sich auf mein Betreiben hin beim ATA erkundigt und von ihm die Auskunft erhalten, dass es in Ö keinen TW-Impfstoff mit dreijähriger Wirkungsdauer gäbe und wenn, sei das auch egal weil für Auslandsreisen ohnehin jährliche Auffrischungen vorgeschrieben seien!:eek:

Vielleicht sollte man darauf drängen, dass die Tierärztekammer ihre Mitglieder endlich entsprechend aufklärt! Das wäre doch eigentlich die Aufgabe einer Standesvertretung.

lg
Gerda
 
Über diesen ATA würde ich mich wenn irgend möglich persönlich bei seinem Vorgesetzten ( wer auch immer das ist, nötigenfalls halt beim Gesundheitsministerium! ) ganz offiziell beschweren. Eine derartige Falschinformation von einem Menschen, der aufgrund seiner Stellung teilweise auch über Leben und Tod entscheiden darf, ist einfach nicht zulässig!
 
Über diesen ATA würde ich mich wenn irgend möglich persönlich bei seinem Vorgesetzten ( wer auch immer das ist, nötigenfalls halt beim Gesundheitsministerium! ) ganz offiziell beschweren. Eine derartige Falschinformation von einem Menschen, der aufgrund seiner Stellung teilweise auch über Leben und Tod entscheiden darf, ist einfach nicht zulässig!

Ich glaube, er ist bestimmt nicht der einzige ATA, der solche falschen Informationen verbreitet. Wie wäre es sonst zu erklären, dass man in ganz Ö nur eine Handvoll Tierärzte findet, die bereit sind, ein dreijähriges Impfintervall in den Pass einzutragen? Sie werden weder von der Pharmaindustrie noch von ihren Standesvertretern über die neuesten Vorschriften bzw. Änderungen informiert!:mad:

Vielleicht sollten wir an die Tierärztekammer schreiben und auf dieses Problem hinweisen? Eine einfache Aussendung an alle österr. TÄ würde hier und in anderen Foren viele Diskussionen vermeiden.

lg
Gerda
 
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