2 hündinen sterilisiert ohne zustimmung des besitzers

sterilisation von hündin erlaubt ohne zustimmung des besitzers?

  • nein

    Stimmen: 73 90,1%
  • ja

    Stimmen: 8 9,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    81
Siehst - und solange es sowas gibt muss man immer versuchen etwas dagegen zu tun - man kann nicht einfach Tiere in die Welt setzen und dann tschüss mit Ü.

Du hast ja eh recht, ich sag j anix dagegen, nur dazu hat das derzeitige Tiercshutzgesetz zuviele Schluupflöcher.

Auch wenn der Hudn trächtig überniommen wird, ein gutes Geburtenbuch ist net tuer, im Netz gibts genug Infos. D ainformier eich mich NICHT erst am 59 Tag. Find ich so oder so heftig.
mfg uschi & Rudel
 
Du hast ja eh recht, ich sag j anix dagegen, nur dazu hat das derzeitige Tiercshutzgesetz zuviele Schluupflöcher.

Auch wenn der Hudn trächtig überniommen wird, ein gutes Geburtenbuch ist net tuer, im Netz gibts genug Infos. D ainformier eich mich NICHT erst am 59 Tag. Find ich so oder so heftig.
mfg uschi & Rudel

In beidem recht geb .....
 

Meldepflicht für Halter von Zuchttieren
§31 Abs 4 TschG idf TschG-Novelle 2008

Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufes

Auch „Hobbyzüchter“
Ab 31. 7. 2008 der Behörde zu melden (Bezirksverwaltungsbehörde Wien: MA 60)
VOR Anschaffung eines Tieres AUCH Deckrüden

Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren (§4Z14TSChG idF Novelle 2008) zum Zwecke der Zucht
 
Meldepflicht für Halter von Zuchttieren
§31 Abs 4 TschG idf TschG-Novelle 2008
Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufes

Auch „Hobbyzüchter“
Ab 31. 7. 2008 der Behörde zu melden (Bezirksverwaltungsbehörde Wien: MA 60)
VOR Anschaffung eines Tieres AUCH Deckrüden

Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren zum Zwecke der Zucht


Echte Hoppalas sind davon also nicht betroffen.
 
§ 31 Abs 4

besagt nur:
(4) Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.


Und § 4 Begriffsbestimmungen:


14.
Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.

Und wie hier steht: kontrollierte Fortpflanzung - von einer Kastrationspflicht des einen Tieres steht nichts. Solange ich beim ÖKV keine Zwingerkarte habe, werde ich das auch nicht gesondert der BH melden, denn - durch Meldung des Hundes bei der Gemeinde oder des Magistrates ist ohnehin bekannt, welche Hunde und welchen Geschlechts ich besitze. :D

Zur Zucht gehört halt schon ein bißchen mehr dazu, also nur dieses Gesetz. Und solange nicht alle Dinge erfüllt sind, sehe ich da auch keinen Bedarf, irgendetwas zusätzlich zu den üblichen Meldungen zu melden.
 
@ Uni - wir waren schon in unserer Diskussion wie man Vermehrer verhindern kann - es geht nicht um die Züchter - es geht um die Vermehrer und die werden mit diesem Gesetz greifbar - ich erwarte ja nicht dass die sich selber melden - aber man kann leichter anzeigen ....:D
 
Nein gsd tue ich das nicht - wenn Du Nachwuchs bekommst und ich Dich via ATA anzeige dann musst Du dem Richter klar machen dass Du nicht gewerblich züchten wolltest - was schwierig wird wenn ich zB die Neubesitzer auftreibe die Deine Welpen gekauft haben ...

Ok, dann nenne mir bitte das Gericht oder die Institution wo so ein Richter sitzt bzw dort die Verhandlung führt.

Meines Wissens gibt es ein Bez. Gericht, ein Landesgericht, ein Zivilgericht und dann noch ein Oberlandesgericht und alles läuft über die Staatsanwaltwaft ( ausgen. Zivilgericht) . Zu guter Letzt gibt es noch ein Schiedsgericht im fußball:D
Nur kein Gericht in Österreich verhandelt, ob ich gewerblich oder privat züchte.
Mag ja sein, daß sich irgend ein Jurist auf einem Magistrat oder einer BH damit beschäftigt, aber doch kein Richter! Die haben andere Sorgen;)
 
Tja und viele nehmen aber nunmal nicht einen eigenen sondern einen fremden Rüden und haben daheim garkeinen Rüden...ergo auch nicht Meldepflichtig.
Oder der Rüde gehört Freunden etc.pp
 
Ok, dann nenne mir bitte das Gericht oder die Institution wo so ein Richter sitzt bzw dort die Verhandlung führt.

Meines Wissens gibt es ein Bez. Gericht, ein Landesgericht, ein Zivilgericht und dann noch ein Oberlandesgericht und alles läuft über die Staatsanwaltwaft ( ausgen. Zivilgericht) . Zu guter Letzt gibt es noch ein Schiedsgericht im fußball:D
Nur kein Gericht in Österreich verhandelt, ob ich gewerblich oder privat züchte.
Mag ja sein, daß sich irgend ein Jurist auf einem Magistrat oder einer BH damit beschäftigt, aber doch kein Richter! Die haben andere Sorgen;)

:D:D Stimmt. Ist eine Verwaltungssache.
 
Meldepflicht für Halter von Zuchttieren
§31 Abs 4 TschG idf TschG-Novelle 2008

Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufes

Auch „Hobbyzüchter“
Ab 31. 7. 2008 der Behörde zu melden (Bezirksverwaltungsbehörde Wien: MA 60)
VOR Anschaffung eines Tieres AUCH Deckrüden

Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren (§4Z14TSChG idF Novelle 2008) zum Zwecke der Zucht

Ist das einen Erweiterung für Wien? Denn ich meld emeien hund esihce rnicht bei der MA 60 Wien. Wo genau kann man das bitte lesen, kannte ich noch nicht. Aber e sist wieder ein Mal traurig dass Österreich es nicht schafft ein einheitliches Gesetz zu haben :-(
lg Uschi & Rudel
 
Zurück zum Thema - das Eigentum geniesst GSD bei uns immer noch einen gewissen Schutz, also ohne Einverständnis des Besitzers ist eine Kastra schlichtweg zumindest Sachbeschädigung - Fakt !

Und ich rede jetzt vom Besitzer - Hunde aus dem Tierschutz haben ja streng genommen das Tierheim/Orga als Besitzer, Privatpersonen sind ja laut Vertrag nur "Halter".

Vermehrertum und Mischlingsproduktion ist verurteilenswert, aus welchen Überlegungen und Beweggründen sie auch immer betrieben wird. Trotzdem ist aber ein eigenmächtiges Eingreifen in die Reproduktion (ohne Zustimmung des Besitzers) ohne gesetzliche resp. behördliche Anordnung oder Grundlage einfach nicht möglich. Und darum geht's ja in diesem Thema ursprünglich.
 
chip=sklave
danke für den mut den ihr mir gebt und danke das es noch menschen gibt die den bezug zum wundarbarsten noch ehren und schützen.
ich war von anfang an mehr als fest überzeugt, das eine kastration oder sterilisation aus "menschlichen" gründen überaupt undenkbar ist.
des weiteren bin ich der meinung das die regenbogenkrieger vom großen odin hier an einen auferweckten menschen mir odi als geschenk erleuchtete. ich finde wir leben in einer vom marktbesessenen weniger als nichts menschlich erschaffnen scheinwelt, wobei die relative wahrhaftige welt unseres dasseins direkt vor unserer nase liegt. ich frage mich wie weit die kontrollierte sterilisation und kastration von unseren kindern entfernt ist, wenn schon bei dem besten freund des menschen soetwas praktiziert wird. in afrika leuchtet diese krankeit schon auf. kinder werden beschuldigt das sie vom teufel besessen sind und es wird an ihrem bauch herumgeschnüppelt im namen der afrikanischen kirche. ich möchte hierklarstellen das wir in diesem traum nicht als sünder leuchten wie es ja von viele illuminisierten religion behauptet wird, sondern hergekommen sind um uns zu verwirklichen und uns selbst zu erkennen.

ich nehme wahr das wir ankommen mit unseren besten freunden
in liebe
 
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