Snuffi
Super Knochen
Zufällige Hoppalas :-(
Siehst - und solange es sowas gibt muss man immer versuchen etwas dagegen zu tun - man kann nicht einfach Tiere in die Welt setzen und dann tschüss mit Ü.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Zufällige Hoppalas :-(
Ich glaube Lyakon hat den Hund bereits trächtig übernommen
Liebe Grüße
Siehst - und solange es sowas gibt muss man immer versuchen etwas dagegen zu tun - man kann nicht einfach Tiere in die Welt setzen und dann tschüss mit Ü.
Du hast ja eh recht, ich sag j anix dagegen, nur dazu hat das derzeitige Tiercshutzgesetz zuviele Schluupflöcher.
Auch wenn der Hudn trächtig überniommen wird, ein gutes Geburtenbuch ist net tuer, im Netz gibts genug Infos. D ainformier eich mich NICHT erst am 59 Tag. Find ich so oder so heftig.
mfg uschi & Rudel
Meldepflicht für Halter von Zuchttieren
§31 Abs 4 TschG idf TschG-Novelle 2008
Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufes
Auch „Hobbyzüchter“
Ab 31. 7. 2008 der Behörde zu melden (Bezirksverwaltungsbehörde Wien: MA 60)
VOR Anschaffung eines Tieres AUCH Deckrüden
Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren zum Zwecke der Zucht
Echte Hoppalas sind davon also nicht betroffen.
Im Vergleich zu Vermehrern wahrscheinlich nicht viele, trotzdem denke ich, genug, grad auf dem Land.Nein - aber seien wir uns ehrlich - wieviele ECHTE Hopperlas gibt es
Im Vergleich zu Vermehrern wahrscheinlich nicht viele, trotzdem denke ich, genug, grad auf dem Land.
Grad am Land steckt hinter den meisten Hopperlas eine gewisse Planung
(4) Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.
14.
Zucht: vom Menschen kontrollierte Fortpflanzung von Tieren durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.
Nein gsd tue ich das nicht - wenn Du Nachwuchs bekommst und ich Dich via ATA anzeige dann musst Du dem Richter klar machen dass Du nicht gewerblich züchten wolltest - was schwierig wird wenn ich zB die Neubesitzer auftreibe die Deine Welpen gekauft haben ...
Ok, dann nenne mir bitte das Gericht oder die Institution wo so ein Richter sitzt bzw dort die Verhandlung führt.
Meines Wissens gibt es ein Bez. Gericht, ein Landesgericht, ein Zivilgericht und dann noch ein Oberlandesgericht und alles läuft über die Staatsanwaltwaft ( ausgen. Zivilgericht) . Zu guter Letzt gibt es noch ein Schiedsgericht im fußball
Nur kein Gericht in Österreich verhandelt, ob ich gewerblich oder privat züchte.
Mag ja sein, daß sich irgend ein Jurist auf einem Magistrat oder einer BH damit beschäftigt, aber doch kein Richter! Die haben andere Sorgen
Stimmt. Ist eine Verwaltungssache.
Meldepflicht für Halter von Zuchttieren
§31 Abs 4 TschG idf TschG-Novelle 2008
Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufes
Auch „Hobbyzüchter“
Ab 31. 7. 2008 der Behörde zu melden (Bezirksverwaltungsbehörde Wien: MA 60)
VOR Anschaffung eines Tieres AUCH Deckrüden
Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren (§4Z14TSChG idF Novelle 2008) zum Zwecke der Zucht