2 hündinen sterilisiert ohne zustimmung des besitzers

sterilisation von hündin erlaubt ohne zustimmung des besitzers?

  • nein

    Stimmen: 73 90,1%
  • ja

    Stimmen: 8 9,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    81
:p:p Na WAS

ist ja selber schuld, redet da einen Fluch auf uns alle herbei.
Da ist es mir schon lieber es trifft nur ihn.

Oder möchtest DU mit einem sehr sehr wohlbeleibten, abgetackelten Operettentenor aus 1930, dessen berühmtestes Engagement in Gramatneusiedl bei den Krampusfestspielen war, in Walhalla auf ewig lustwandeln, während er dauernd nach Dir grapscht und dabei schmettert: ...ach ich hab sie doch nur auf die Schulter geküßt.... kein Ton richtig aber auf jeden Fall die falsche Tonart...während seine Lieblingsriesenzecken, Castor und Pollux, sich an Deinem 4-beinigen Schatz nähren????


ich renn los und lass mich schnell für alle Fälle erleuchten, damit mich des Sensibelchen herbeigeredeter Fluch nicht trifft und Deiner, den Du mir gleich an den Hals hexen wirst, auch nicht.:D:D

:waaas: - oK. der Fluch soll nur den Walter treffen!!! :waaas:

jeder ist sich schliesslich selbst der nächste :D:D
 
Einen schönen guten Abend aus Portugal,

durch Zufall bin ich hier auf dieses Thema gestoßen. Mehr oder weniger fühle ich mich verpflichtet dazu auch noch etwas zu schreiben. Ich weiß nicht welchem scheinbar Irren wir unsere Hunde vermittelt haben. Jedenfalls waren Luisa und Sir Henry zum Zeitpunkt der Vermittlung noch nicht kastriert, da noch viel zu jung. Um in diesem Punkt nach zu haken, kontaktierte ich die Besitzer Anfang des Jahres weil wir auch länger nichts vom Wohlergehen dieser beiden Hunde hörten. Man vericherte uns, dass die Hunde alsbald kastriert werden.Das Luisa nun schon kastriert ist, freut mich umsomehr nachdem ich hier einige Sätze über Vermehrung gelesen habe. Weder haben wir die Kastration durch diese zweite Person veranlaßt noch kennen wir die Person, die die Hunde während des Urlaubes in Pflege hatten. Dennoch...einen Blumenstrauss hätte sie verdient, wenn ich mir nur vorstelle, dass Luisa als Vermehrungsmaschine hätte weiter leben müssen. Das ein Schutzvertrag entstanden ist, der mir hier auch vorliegt dürfte klar sein. Ohne diesen geben wir keine Hunde ab. Ferner bekam dieses Paar einen Impfausweiß und die Hunde waren gechipt. Die Vermittlungsgebühr betrug pro Hund 250,00 Euro. Also von verdienen, wie ich es hier heraus gelesen habe darf man da nicht ausgehen. Da es Flaschenbabys aus der Mülltonne waren, haben wir bis zur Vermitlung Kosten und fahren die Hunde auch persönlich von Portugal in die neuen Familien. Mehr als fünf Hunde fahren nie mit. Wo soll da also ein Verdienst sein? Das man Leuten nur vor den Kopf gucken kann wissen sicher viele die mit Vermittlungen zu tun haben. Das wir immer noch bestimmen können was mit den Hunden passiert ist dem guten Mann wohl nicht klar. Jeder kann aber sicher sein, dass unsere Netzwerkpartenerin dort alsbald einen Besuch abstattet und ggf. Luisa und Sir Henry da raus holt.
Vor Vermittlungen eines unserer Tiere müssen auch Fragebögen beantwortet werden. All das hörte sich und laß sich sehr gut. Das wir an einen derartigen Haushalt vermittelt haben schockt uns umsomehr, denn wir waren dort vor Ort, als wir Henry und Luisa abgegebn haben und hatten einen guten Eindruck.

Nun kann ja jeder denken was er will aber das mußte ich jetzt mal schreiben. Wir finanzieren unser Projekt aus eigener Tasche , leben für die Hunde und haben Gott sei Dank Paten und bekommen hin und wieder Spenden. Das alleine deckt aber nicht alle Kosten wenn man viele alte Tiere hat und ca 60 Hunde versorgen musss.. Wir leben sehr sparsam und sind persönlich rund um die Uhr für alle Hunde da. Mein Lebensgefährte und ich sind das Projekt. Wir halten uns durchaus für seriös und sorgen sicher nicht dafür, dass Tierschutz bezw. andere Leute die Tierschutz machen unter uns leiden. Wir sind die einzigsten an der Algarve die Flaschenbabys aufnehmen und sich die Nächte mit Pulla geben um die Ohren hauen. Uns ist es wichtig zu wissen, wo unsere Welpen hin kommen und Rückläufer hatten wir bisher nur acht an der Zahl.

Ich hoffe mit meinen Zeilen das zum Ausdruck gebracht zu haben was meiner Meinung nach dringend anstand.

Viele Grüsse aus dem Süden

Karin Semelink
 
[...]Allerdings wenn Du gegengeschlechtliche Hunde in einem Rudel hältst musst Du meines Wissens nach kastrieren lassen [...]

Wo steht das und WER will mir das vorschreiben?

Es gibt weder eine Verordnung noch ein Gesetz, welches mir als privatem Hundehalter die "Zwangssterilisation" meiner Hunde vorschreibt.
 
Wo steht das und WER will mir das vorschreiben?

Es gibt weder eine Verordnung noch ein Gesetz, welches mir als privatem Hundehalter die "Zwangssterilisation" meiner Hunde vorschreibt.

Der genaue Text steht auf meiner Seite

Du musst nicht kastrieren oder sterilisieren lassen - aber Du musst es melden - das ist ein Unterschied - wenn dann Welpen kommen - dann erst bist Du Vermehrer und kannst angezeigt werden ...
 
Dem Text auf Deiner Seite entnehme ich aber, daß ich nur das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren zum Zweck der Zucht melden muß. Will ich nicht züchten, muß ich also nix melden, oder?
 
Dem Text auf Deiner Seite entnehme ich aber, daß ich nur das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren zum Zweck der Zucht melden muß. Will ich nicht züchten, muß ich also nix melden, oder?

Wenn Du nicht züchten willst soweit ich es interpretiere nicht - aber wenn Du einen Wurf hast - zB ein Hopperla - dann wird es zum Thema wenn Du zwei gegengeschlechtliche Hunde hattest weil man Dir dann unterstellen kann dass sie zum Zwecke der Zucht gehalten wurden ....
 
Dem Text auf Deiner Seite entnehme ich aber, daß ich nur das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren zum Zweck der Zucht melden muß. Will ich nicht züchten, muß ich also nix melden, oder?

Stimmt, sofern du nix züchten und nix verkaufen willst.
Originaltext lautet:

§ 31
(4) Die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender
Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.
Quelle
 
Meldepflicht für Halter von Zuchttieren
§31 Abs 4 TschG idf TschG-Novelle 2008


Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufes

Auch „Hobbyzüchter“
Ab 31. 7. 2008 der Behörde zu melden (Bezirksverwaltungsbehörde Wien: MA 60)
VOR Anschaffung eines Tieres AUCH Deckrüden

Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren (§4Z14TSChG idF Novelle 2008) zum Zwecke der Zucht

Vorsicht der letzte Satz unterstellt dass bereits das Halten von gegengeschlechtlichen Tieren Zuchtabsicht ist ....
 
...
Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren (§4Z14TSChG idF Novelle 2008) zum Zwecke der Zucht

Vorsicht der letzte Satz unterstellt dass bereits das Halten von gegengeschlechtlichen Tieren Zuchtabsicht ist ....

Seh ich nicht so, steht ja nicht umsonst ausdrücklich "zum Zwecke der Zucht" dabei
 
Seh ich nicht so, steht ja nicht umsonst ausdrücklich "zum Zwecke der Zucht" dabei


:) So ist es auch korrekt. Du darfst ohne jede Meldung Tiere unterschiedlichen Geschlechts halten. Es gibt weder eine Halteverbot, noch einen Kastrationszwang per Gesetz.

Es passiert dem HH auch nichts, wenn es zu einer ungewollten Deckung kommt. Das hat keinerlei rechtliche Konsequenzen. Du darfst auch bewußt decken, allerdings darfst Du die Welpen nicht mit Gewinn verkaufen. Was man sehr wohl darf, ist sich die Ta-Kosten für Impfung etc vom dem, der einen Welpen nimmt, ersetzen lassen.

Allein der Plan Hunde zu züchten und deren Haltung zu diesem Zweck ist zu melden.
 
Auch ein Besitzer kann gar nix ohne die Zustimmung des Eigentümers, außer es ist vertraglich festgelegt.!!!

Eigentlich ist die Fragestellung schon nicht richtig, denn sie müßte lauten:

"2 hündinnen sterilisiert ohne Zustimmung des EIGENTÜMERS"

"Besitzer" ist nämlich nach dem Sachenrecht jener, der den Hund vorübergehend "in Besitz" (oder als Inhaber inne hat) hat, also z. B. auch der Hundesitter.

Waren die Hunde aus dem Tierschutz, und ist die Tierschutzorganisation weiterhin Eigentümerin der Hunde, dann ist der Halter der Hunde wahrscheinlich nur der "Besitzer" . In diesem Fall kann die Tierschutzorganisation auch eine Sterilisation ohne Zustimmung des Besitzers (Halters) verfügen.


Was ist Eigentum?
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale des Eigentums sind die Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze.[2

Was ist Besitz?
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die "tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache" unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Der Besitz ist demnach kein subjektives Recht.

Umgangssprachlich, vermutlich historisch begründet, bezeichnet „Besitz“ auch die Dinge, über die man unmittelbare Verfügungsgewalt hat: die Habe, rechtlich die Innehabung. Der Besitz wird häufig – im juristischen Sinn fälschlicherweise – gleichbedeutend mit Eigentum verwendet (z.B. Hausbesitzer)[1]. Juristisch muss eine Person nicht Eigentümer einer Sache sein um sie auch zu besitzen. Beispielsweise ist ein Wohnungsmieter der Besitzer der Wohnung und nicht unbedingt der Eigentümer. Der Eigentümer einer Sache kann, muss aber nicht, gleichzeitig der Besitzer sein
.

Was ist ein Inhaber?
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaber
Im Sachenrecht[1] ist der Inhaber der, der eine Sache in seiner Verfügungsgewalt (dem Gewahrsam) hat (Innehabung, corpus). Den Inhaber kennzeichnet der Inhaberwille (Animus rem alteri habendi), der „Willen, eine Sache für einen anderen zu besitzen“. Der Besitzer hat darüber hinaus den Eigenbesitzwillen (Animus rem sibi habendi), den Willen, „eine Sache für sich zu haben“. Der Eigentümer ist der, der den rechtlichen Herrschaftsanspruch an eine Sache hat, unabhängig davon, ob er es innehat oder nicht, etwa, wenn es vermietet ist, dann hat es der Mieter inne – beide sind jeweils zu einer Zeit rechtmäßiger Innehaber (und Besitzer), sie haben einen gültigen Rechtstitel, der Eigentümer vor und nach, der Mieter während der Dauer eines Mietvertrags

Verwirrend??? :( :D

Bei der Miete ist es logisch erklärt. Der Mieter ist zwar Besitzer oder Inhaber, aber nicht Eigentümer. Der kann das Haus auch nicht umbauen, ohne Zustimmung des Eigentümers. Und rechtlich gesehen ist ein Hund eine Sache. Daher kann an der Sache auch nix geändert werden, wenn es nicht vertraglich vereinbart bzw. abgesichert ist, was bei Hunden aus dem Tierschutz aber ja ohnehin gemacht wird.


Ich selbst habe jahrelang Rüden und Hündinnen gehalten.

Ich selbst hatte nie die Absicht zu züchten, obwohl ich meine Hunde erfolgreich bei Hundeausstellungen = Zuchtschauen ausgestellt habe.

Es ist auch nie ein Hoppala bei mir passiert.

Man muß ja nicht immer "selbst züchten".

Theoretisch hätte ich meinen Rüden als Deckrüden zur Verfügung stellen können.

Und ich hätte meine Hündin ihrer Züchterin für einen Wurf überlassen können.

Da bin ich noch immer selbst keine Züchterin. Und außer für die Hundesteuer und neuerdings für die Chip-Registrierung muß ich meine Hunde für gar nix anmelden.


Wenn in so einem Fall der Eigentümer glaubwürdig nachweisen kann, dass er seinen Champion-Rüden 3 x als Deckrüden einsetzen hätte können und damit ca. 3.000 Euro bekommen hätte, dann zahlt derjenige der die Kastration durchführen liess aber garantiert Schadenersatz, da der Eigentümer ja nachweislich einen finanziellen Schaden erlitten hat.

Wie das mit der "Sachbeschädigung" ohne Nachweis "eines Schadens" ist, kann ich allerdings nicht sagen, außer es lässt sich ein gesundheitlicher Schaden (z. B. Inkontinenz) nachweisen, für den in der Folge ein vermehrter (medizinischer) Aufwand erforderlich ist.

Ich weiß nicht, ob Halter von Hunden aus dem Tierschutz rechtlich gesehen Eigentümer oder Besitzer sind. Das hängt wohl vom jeweiligen Vertrag ab.
Wenn die Tierschutz-Orga weiterhin Eigentümerin des Hundes ist, hat auch der Hundebesitzer eigentlich keine bzw. nicht viel Rechte.
 
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