cora57
Super Knochen
hilfe die welt ist so grausamich glaub, ich weiß welche Walküre du meinst - Walterles Pensionistentraum
http://www.youtube.com/watch?v=4qJ5hNgJCDk
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
hilfe die welt ist so grausamich glaub, ich weiß welche Walküre du meinst - Walterles Pensionistentraum
http://www.youtube.com/watch?v=4qJ5hNgJCDk
ich werde erwartetWarum? Weil sie erst in Walhalla kriegst oder weil sie dort auf dich wartet?
Na WAS
ist ja selber schuld, redet da einen Fluch auf uns alle herbei.
Da ist es mir schon lieber es trifft nur ihn.
Oder möchtest DU mit einem sehr sehr wohlbeleibten, abgetackelten Operettentenor aus 1930, dessen berühmtestes Engagement in Gramatneusiedl bei den Krampusfestspielen war, in Walhalla auf ewig lustwandeln, während er dauernd nach Dir grapscht und dabei schmettert: ...ach ich hab sie doch nur auf die Schulter geküßt.... kein Ton richtig aber auf jeden Fall die falsche Tonart...während seine Lieblingsriesenzecken, Castor und Pollux, sich an Deinem 4-beinigen Schatz nähren????
ich renn los und lass mich schnell für alle Fälle erleuchten, damit mich des Sensibelchen herbeigeredeter Fluch nicht trifft und Deiner, den Du mir gleich an den Hals hexen wirst, auch nicht.
[...]Allerdings wenn Du gegengeschlechtliche Hunde in einem Rudel hältst musst Du meines Wissens nach kastrieren lassen [...]
Wo steht das und WER will mir das vorschreiben?
Es gibt weder eine Verordnung noch ein Gesetz, welches mir als privatem Hundehalter die "Zwangssterilisation" meiner Hunde vorschreibt.
Dem Text auf Deiner Seite entnehme ich aber, daß ich nur das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren zum Zweck der Zucht melden muß. Will ich nicht züchten, muß ich also nix melden, oder?
Dem Text auf Deiner Seite entnehme ich aber, daß ich nur das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren zum Zweck der Zucht melden muß. Will ich nicht züchten, muß ich also nix melden, oder?
Quelle§ 31
(4) Die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender
Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.
Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren (§4Z14TSChG idF Novelle 2008) zum Zwecke der Zucht
Vorsicht der letzte Satz unterstellt dass bereits das Halten von gegengeschlechtlichen Tieren Zuchtabsicht ist ....
...
Zucht ist auch das gemeinsame Halten von gegengeschlechtlichen Tieren (§4Z14TSChG idF Novelle 2008) zum Zwecke der Zucht
Vorsicht der letzte Satz unterstellt dass bereits das Halten von gegengeschlechtlichen Tieren Zuchtabsicht ist ....
Seh ich nicht so, steht ja nicht umsonst ausdrücklich "zum Zwecke der Zucht" dabei