Nisi
Super Knochen
Nach meinem Informationsstand geht das nun - man kann jeden der Welpen produziert und verkauft via ATA anzeigen und es ist strafbar.
Das ist korrekt - Anzeige bei ATA und bei Finanzamt. Die meisten kriegen "bröseln" - entweder vom FA oder vom ATA - je nachdem wer schneller reagiert. Gibt natürlich auch Fälle wo nix passiert (die liebe Praxis halt) - aber theoretisch kann man jeden Anzeigen der Welpen produziert und damit "Handel betreibt" (Internet, Zeitungsanzeigen etc.).
Jeder, der Tiere (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere) zum Zweck der Zucht oder des Verkaufes hält, muss diese Tätigkeit ab 2008 der Behörde melden. Der Behörde wird damit die Möglichkeit gegeben und die Verpflichtung auferlegt, diese Tierhaltungen innerhalb einer bestimmten Frist hinsichtlich entsprechender Haltungsbedingungen zu kontrollieren.
Für Züchter von Hunden und Katzen stellt die Beratung ihrer Kunden nicht nur wie bisher eine Selbstverständlichkeit dar – sie sind – wie derzeit bereits die Zoofachhändler - künftig gesetzlich verpflichtet, die Käufer ihrer Tiere ausreichend über tiergerechte Haltung und Gesundheitsvorsorge zu informieren.
§8a (2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.“
weiters:
Organe der Behörde sind berechtigt, Personen, die gegen § 8a verstoßen, die feilgebotenen Tiere abzunehmen.“
und:
„(3) Wer außer in den Fällen der Abs. 1 und 2 gegen §§ 5, 8a, 9, 11 bis 32, 36 Abs. 2 oder 39 oder gegen auf diese Bestimmungen gegründete Verwaltungsakte verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro zu bestrafen.“
außerdem noch verboten:
§ 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.