1jähriges Kind von Rottweiler getötet

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Da versteh ich jetzt zwar keinerlei wie immer gearteten Zusammenhang,:confused::confused: kann ich dir aber gerne beantworten.
Weil er im Tierheim saß, nie jagdlich geführt wurde und auch keinerlei Ambitionen dazu hatte und er sich in mich und ich mich in ihn "verliebt" habe.
Und nein, weder Freizeit- noch Berufsjägerin, wenn es dich so sehr interessiert:rolleyes:
Und noch mal nein, ich habe keine Vorurteile gegen bestimmte Rassen (wenn du in der Lage bist, den Kangal-thread zu lesen, könntest du das durchaus erfassen):(. Ich bin allerdings wohl der Meinung, dass keinerlei Notwendigkeit besteht in Österreich Kangals zu züchten und in Stadtwohnungen zu halten (Hunde aus dem Tierschutz ausgenommen). Dafür gibt es wesentlich besser geeignete Rassen

Du hast offensichtlich nicht verstanden worauf ich hinaus will. Dein Dt. Kurzhaar hat keinerlei Jagdambitionen? Schön und gut, und was ist mit Kangals die keinen Schutztrieb haben? Du machst das Wesen eines Hundes allein an der Rasse fest.
In dem Thread über Kangals bist du für Rasselisten, für Wesenstests und vieles mehr. Glaube mir, ich hab ihn gelesen, und bei vielem was dort geschrieben wurde, nicht nur von dir, kann man sich nur mit der Hand vors Hirn klatschen.


Du gibst nichts auf die Zeitungen? Das kann durchaus vernünftig sein. Aber dann ist es doch eh völlig wurscht, wo ich was gelesen oder gesehen habe. :confused:
Aber nenne doch bitte deine verlässliche Quelle, von der du dein Wissen aus erster Hand hast.
Hat irgendjemand das Gutachten mit eigenen Augen gesehen, in dem nur "Hundebiss" steht? Oder stammt dieses Wissen auch aus der Zeitung oder vom Hörensagen?
Wer sagt denn, dass es KEIN ausführliches Gutachten gibt? Nur weil es dem Wuff-Forum nicht vorgelegt wurde?

Nein, nicht ohne selbst nachzudenken. Und das hat mir schon oft im Leben geholfen. Nämlich sich eine eigene Meinung zu bilden. Aber probier jetzt nicht alles umzudrehen. Du hast von gesicherten Erkenntnissen gesprochen, dass es der Rotti war, kannst allerdings keinerlei Quellen dafür nennen.
Du hast geschrieben, dass der Arzt gesagt, dass es der Rottweiler war. Also, woher hast du deine Informationen?

Gruss
 
Also schoen langsam greif ich mir auf den Kopf:eek:

Es ist nicht MEINE Aufgabe oder die irgendeines Users sicherzustellen, dass die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft ihre Job ordentlich ausfuehrt! Eine Untersuchung, dh. Tatrekonstruktion, Obduktion des Tieres, Obduktion des Kindes (ist laut Zeitungsberichten erfolgt) etc., das sollte eigentlich bei so einem Vorfall selbstverstaendlich sein.

Irgendwo finde ich es sehr befremdlich, dass man sich hier sozusagen rechtfertigen muss, weil man nicht verstehen kann, wie eine oder mehrere Behoerden dermassen schlampig arbeiten koennen. Dass der Hund nicht sofort eingezogen wurde um dann untersucht zu werden, dass erachte ich als unglaubliche Schlamperei und dies foerdert mein Vertauen in die zustaendigen Behoerden nicht unbedingt.

Und zu den Zeitungen: ich glaube mit Sicherheit nicht alles, bzw. ich hinterfrage meistens so gut wie alles, was in den Zeitungen steht. Es ist mir egal was in den Zeitungen steht. Tatsache duerfte jedoch sein, dass der Hund erschossen wurde und keine Obduktion durchgefuehrt wurde.

Und Verschwoerungstheorien...........denen kann ich persoenlich gar nichts abgewinnen. Aber ordentlich durchgefuehrte Ermittlungen.....das sollte sehr wohl in einem Rechtsstaat selbstverstaendlich sein. Egal um welchen Fall es sich handelt und ob dieser jetzt Konsequenzen fuer alle Hundehalter etc. hat oder nicht.
 
Also schoen langsam greif ich mir auf den Kopf:eek:

Es ist nicht MEINE Aufgabe oder die irgendeines Users sicherzustellen, dass die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft ihre Job ordentlich ausfuehrt! Eine Untersuchung, dh. Tatrekonstruktion, Obduktion des Tieres, Obduktion des Kindes (ist laut Zeitungsberichten erfolgt) etc., das sollte eigentlich bei so einem Vorfall selbstverstaendlich sein.

Irgendwo finde ich es sehr befremdlich, dass man sich hier sozusagen rechtfertigen muss, weil man nicht verstehen kann, wie eine oder mehrere Behoerden dermassen schlampig arbeiten koennen. Dass der Hund nicht sofort eingezogen wurde um dann untersucht zu werden, dass erachte ich als unglaubliche Schlamperei und dies foerdert mein Vertauen in die zustaendigen Behoerden nicht unbedingt.

Und zu den Zeitungen: ich glaube mit Sicherheit nicht alles, bzw. ich hinterfrage meistens so gut wie alles, was in den Zeitungen steht. Es ist mir egal was in den Zeitungen steht. Tatsache duerfte jedoch sein, dass der Hund erschossen wurde und keine Obduktion durchgefuehrt wurde.

Und Verschwoerungstheorien...........denen kann ich persoenlich gar nichts abgewinnen. Aber ordentlich durchgefuehrte Ermittlungen.....das sollte sehr wohl in einem Rechtsstaat selbstverstaendlich sein. Egal um welchen Fall es sich handelt und ob dieser jetzt Konsequenzen fuer alle Hundehalter etc. hat oder nicht.


Natürlich sollten ordentlich geführte Ermittlungen selbstverständlich sein. Aber wer sagt denn, dass sie nicht ordentlich geführt wurden/werden? Nur weil kein Staatsanwalt das WUFF-Forum informiert hat? Es stand überall, dass dem anonymen Hinweis nachgegangen wird.

Zitat des Kremser Staatsanwalts: "Außer dem anonymen Fax, in dem behauptet wird, dass der Diensthund des Vaters das Kind tödlich verletzt habe, gäbe es keine Anhaltspunkte dafür, sagt Kutschera. Man gehe dem Hinweis aber nach. "

Wenn jemand weiß (allerdings nicht, wenn er ohne genaue Kenntnis, bloss was vermutet), dass sich ein Straftatbestand anders als von den zuständigen Stellen dzt. angenommen wird, ereignet hat, dann hat er nicht nur meiner Meinung nach, sondern auch gesetzlich die Pflicht als Zeuge auszusagen.

Dass der Hund nicht obduziert wurde, liegt vermutlich an der Gesetzeslage. Angezeigt wg. fahrlässiger Tötung wurden die Menschen, die dabei gewesen sind und nicht der Hund (egal welcher es gewesen sein mag). Für die juristische Beurteilung der traurigen Angelegenheit wird es mutmaßlich egal sein, ob der Rottweiler oder der Schäfer gebissen hat.

lg
 
Natürlich sollten ordentlich geführte Ermittlungen selbstverständlich sein. Aber wer sagt denn, dass sie nicht ordentlich geführt wurden/werden? Nur weil kein Staatsanwalt das WUFF-Forum informiert hat? Es stand überall, dass dem anonymen Hinweis nachgegangen wird.

Zitat des Kremser Staatsanwalts: "Außer dem anonymen Fax, in dem behauptet wird, dass der Diensthund des Vaters das Kind tödlich verletzt habe, gäbe es keine Anhaltspunkte dafür, sagt Kutschera. Man gehe dem Hinweis aber nach. "

Wenn jemand weiß (allerdings nicht, wenn er ohne genaue Kenntnis, bloss was vermutet), dass sich ein Straftatbestand anders als von den zuständigen Stellen dzt. angenommen wird, ereignet hat, dann hat er nicht nur meiner Meinung nach, sondern auch gesetzlich die Pflicht als Zeuge auszusagen.

Dass der Hund nicht obduziert wurde, liegt vermutlich an der Gesetzeslage. Angezeigt wg. fahrlässiger Tötung wurden die Menschen, die dabei gewesen sind und nicht der Hund (egal welcher es gewesen sein mag). Für die juristische Beurteilung der traurigen Angelegenheit wird es mutmaßlich egal sein, ob der Rottweiler oder der Schäfer gebissen hat.

lg



Absolute Zustimmung!


Zur Obduktion: Was würde denn eine Obduktion eines Hundes bringen, der laut Meinung der Mehrheit hier gar nicht gebissen hat? Wenn er tatsächlich einen Tumor hatte, würdet ihr dann eher glauben, daß er es war? Find ich etwas unlogisch...
 
Ganz einfach, die Obduktion könnte belegen, ob das Gebiss des Rottweilers zu den Bisspuren am Kind passt. Noch immer schrecklich unlogisch?

Zudem bin ich mir nicht so sicher, ob es rechtlich das gleiche ist wenn ein Diensthund oder ein Familienhund zubeissen.

Gruss
 
Natürlich sollten ordentlich geführte Ermittlungen selbstverständlich sein. Aber wer sagt denn, dass sie nicht ordentlich geführt wurden/werden? Nur weil kein Staatsanwalt das WUFF-Forum informiert hat? Es stand überall, dass dem anonymen Hinweis nachgegangen wird.

Zitat des Kremser Staatsanwalts: "Außer dem anonymen Fax, in dem behauptet wird, dass der Diensthund des Vaters das Kind tödlich verletzt habe, gäbe es keine Anhaltspunkte dafür, sagt Kutschera. Man gehe dem Hinweis aber nach. "

Wenn jemand weiß (allerdings nicht, wenn er ohne genaue Kenntnis, bloss was vermutet), dass sich ein Straftatbestand anders als von den zuständigen Stellen dzt. angenommen wird, ereignet hat, dann hat er nicht nur meiner Meinung nach, sondern auch gesetzlich die Pflicht als Zeuge auszusagen.

Dass der Hund nicht obduziert wurde, liegt vermutlich an der Gesetzeslage. Angezeigt wg. fahrlässiger Tötung wurden die Menschen, die dabei gewesen sind und nicht der Hund (egal welcher es gewesen sein mag). Für die juristische Beurteilung der traurigen Angelegenheit wird es mutmaßlich egal sein, ob der Rottweiler oder der Schäfer gebissen hat.

lg

Eine Ermittlung dauert aber einige Zeit....und es ist schlichtweg nicht moeglich innerhalb so kurzer Zeit diese abzuschliessen. Die Aufnahme von Zeugenaussagen, etc. dauert, schon alleine der Papierkram und die Behoerdenablaeufe dauern......ich bin kein Jurist...deshalb kann ich nicht beurteilen, ob eine Obduktion vom Gesetze her zwingend vorgeschrieben ist. Es waere jedoch gerade in so einem Fall mit Sicherheit dringendst notwendig gewesen, den Hund zu obduzieren, um eben z.B. eine Krankheit etc. auszuschliessen. Eine Uebereinstimmung des Gebisses mit den Bissverletzungen haette man auch gleich machen koennen.

In Wirklichkeit ist es doch eher so, dass du genausowenig Informationen verfuegst, wie wir alle....soll heissen, du beziehst deine genauso aus der Zeitung, ausser du hast Kontakte zur zustaendigen Staatsanwaltschaft etc.
 
Ganz einfach, die Obduktion könnte belegen, ob das Gebiss des Rottweilers zu den Bisspuren am Kind passt. Noch immer schrecklich unlogisch?

Zudem bin ich mir nicht so sicher, ob es rechtlich das gleiche ist wenn ein Diensthund oder ein Familienhund zubeissen.

Gruss

Dazu bräuchte es aber keine Obduktion des Hundes, ich nehme an, daß sich die Gebisse von Rottweiler und Mali unterscheiden.
 
Absolute Zustimmung!


Zur Obduktion: Was würde denn eine Obduktion eines Hundes bringen, der laut Meinung der Mehrheit hier gar nicht gebissen hat? Wenn er tatsächlich einen Tumor hatte, würdet ihr dann eher glauben, daß er es war? Find ich etwas unlogisch...


Es geht nicht darum, nur einen Teil der Beweisführung zu verifizieren.
Die ganze Beweismittelkette muss geschlossen sein.

Ausserdem geht es auch um das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die anwesenden Personen. Das heisst: Wer hätte es verhindern können?
Wäre der Rotti schuld, hätte er z. B. einen Gehirntumor gehabt, was darauf schliessen lässt, dass sein Verhalten nicht vorhersehbar gewesen ist, würde dies u. U. als Entlastung für die Beschuldigten dienen können.
 
Es geht nicht darum, nur einen Teil der Beweisführung zu verifizieren.
Die ganze Beweismittelkette muss geschlossen sein.

Ausserdem geht es auch um das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die anwesenden Personen. Das heisst: Wer hätte es verhindern können?
Wäre der Rotti schuld, hätte er z. B. einen Gehirntumor gehabt, was darauf schliessen lässt, dass sein Verhalten nicht vorhersehbar gewesen ist, würde dies u. U. als Entlastung für die Beschuldigten dienen können.

Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es einen Unterschied macht, ob der Hund krank war oder nicht.
 
Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es einen Unterschied macht, ob der Hund krank war oder nicht.


Macht es sehr wohl, denn es stellt sich unter anderem die Frage, ob der Hund vorher schon auffällig geworden ist. Also dass im Vorfeld etwas übersehen, falsch gedeutet oder beurteilt worden ist und erkennbar hätte sein müssen, dass der Hund gefährlich ist.
Hat der Hund schon vorher Tendenzen zur Aggressivität gezeigt, hätte man da Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit dem Kind ergreifen müssen.
 
Es ist tragisch genug,das das einzige Kind dieser bedauernswerten Eltern zu Tode kam und das ist nun mal Fakt
Da sollte man nicht noch herumspekulieren :cool:
 
Es geht nicht darum, nur einen Teil der Beweisführung zu verifizieren.
Die ganze Beweismittelkette muss geschlossen sein.

Ausserdem geht es auch um das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die anwesenden Personen. Das heisst: Wer hätte es verhindern können?
Wäre der Rotti schuld, hätte er z. B. einen Gehirntumor gehabt, was darauf schliessen lässt, dass sein Verhalten nicht vorhersehbar gewesen ist, würde dies u. U. als Entlastung für die Beschuldigten dienen können.

Daaaaanke! Genau um das geht es und nichts anderes. Um eine sorfaeltig durchgefuehrte Untersuchung. Nichts weiter.

Denn nur eine lueckenlose Aufklaerung, die wiederum nur auf Grund einer sorgfaeltigen Untersuchung, entstehen kann, kann man wilden Spekulationen ein Ende bereiten.
 
Zum Thema "Spekulationen" darf ich den Beitrag von daniela verrall zitieren, die dies sehr treffend ausgedrückt hat:


Also schoen langsam greif ich mir auf den Kopf:eek:

Es ist nicht MEINE Aufgabe oder die irgendeines Users sicherzustellen, dass die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft ihre Job ordentlich ausfuehrt! Eine Untersuchung, dh. Tatrekonstruktion, Obduktion des Tieres, Obduktion des Kindes (ist laut Zeitungsberichten erfolgt) etc., das sollte eigentlich bei so einem Vorfall selbstverstaendlich sein.

Irgendwo finde ich es sehr befremdlich, dass man sich hier sozusagen rechtfertigen muss, weil man nicht verstehen kann, wie eine oder mehrere Behoerden dermassen schlampig arbeiten koennen. Dass der Hund nicht sofort eingezogen wurde um dann untersucht zu werden, dass erachte ich als unglaubliche Schlamperei und dies foerdert mein Vertauen in die zustaendigen Behoerden nicht unbedingt.

Und zu den Zeitungen: ich glaube mit Sicherheit nicht alles, bzw. ich hinterfrage meistens so gut wie alles, was in den Zeitungen steht. Es ist mir egal was in den Zeitungen steht. Tatsache duerfte jedoch sein, dass der Hund erschossen wurde und keine Obduktion durchgefuehrt wurde.

Und Verschwoerungstheorien...........denen kann ich persoenlich gar nichts abgewinnen. Aber ordentlich durchgefuehrte Ermittlungen.....das sollte sehr wohl in einem Rechtsstaat selbstverstaendlich sein. Egal um welchen Fall es sich handelt und ob dieser jetzt Konsequenzen fuer alle Hundehalter etc. hat oder nicht.
 
Eine Ermittlung dauert aber einige Zeit....und es ist schlichtweg nicht moeglich innerhalb so kurzer Zeit diese abzuschliessen. Die Aufnahme von Zeugenaussagen, etc. dauert, schon alleine der Papierkram und die Behoerdenablaeufe dauern......ich bin kein Jurist...deshalb kann ich nicht beurteilen, ob eine Obduktion vom Gesetze her zwingend vorgeschrieben ist. Es waere jedoch gerade in so einem Fall mit Sicherheit dringendst notwendig gewesen, den Hund zu obduzieren, um eben z.B. eine Krankheit etc. auszuschliessen. Eine Uebereinstimmung des Gebisses mit den Bissverletzungen haette man auch gleich machen koennen.

In Wirklichkeit ist es doch eher so, dass du genausowenig Informationen verfuegst, wie wir alle....soll heissen, du beziehst deine genauso aus der Zeitung, ausser du hast Kontakte zur zustaendigen Staatsanwaltschaft etc.

Wenn eine Obduktion zwingend vorgeschrieben wäre, dann hätten sie vermutlich eine gemacht. (und wenn sie, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, nicht durchgeführt worden wäre, gehe ich davon aus, dass das schon ein Fachmann lautstark kritisiert hätte).
Ja - eine Ermittlung dauert ihre Zeit - vielleicht ist ja auch das der Grund, warum das WUFF-Forum noch nicht über den Abschluss informiert wurde;)

Und nein, ich habe auch nur die Medien als Informationsquelle. Ich ziehe nur nicht jede Aussage eines Staatsanwalts in Zweifel und ergänze sie mit eigenen Vermutungen (du eh auch nicht;) )


lg
 
Und nein, ich habe auch nur die Medien als Informationsquelle. Ich ziehe nur nicht jede Aussage eines Staatsanwalts in Zweifel und ergänze sie mit eigenen Vermutungen (du eh auch nicht;) )

Nein du stellst keine Vermutungen an, du stellst Dinge die du glaubst so dar, als ob sie Fakt wären. Was natürlich wesentlich besser ist. :rolleyes:
 
Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es einen Unterschied macht, ob der Hund krank war oder nicht.


Es macht keinen Unterschied.

Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit, ob fahrläßig, verschärft fahrlässig oder nicht fahrlässig wird ausschließlich danach geführt, ob es Anzeichen für ein zu erwartendes Fehlverhalten gegeben hat, ob es bereits Fehlverhalten gegeben hat, ob zumutbar ist für die HH dieses zu erkennen und zu deuten. Ob das Verhalten des Hundes, auch über einen längeren Zeitraum, auf Krankheit, Eifersucht, grundsätzlicher Unverträglichkeit, Aggression oder was auch immer beruht, fließt nicht mit ein. Was ja auch ganz logisch ist.
 
Es macht keinen Unterschied.

Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit, ob fahrläßig, verschärft fahrlässig oder nicht fahrlässig wird ausschließlich danach geführt, ob es Anzeichen für ein zu erwartendes Fehlverhalten gegeben hat, ob es bereits Fehlverhalten gegeben hat, ob zumutbar ist für die HH dieses zu erkennen und zu deuten. Ob das Verhalten des Hundes, auch über einen längeren Zeitraum, auf Krankheit, Eifersucht, grundsätzlicher Unverträglichkeit, Aggression oder was auch immer beruht, fließt nicht mit ein. Was ja auch ganz logisch ist.


Ich nehme an, Du meinst grob fahrlässig.


Abgesehen davon macht es sehr wohl einen Unterschied, ob der Hund z. B. aufgrund eines Gehirntumores, Gehirnschlages, Hämatom im Gehirn etc. auffällig geworden wäre -denn nicht alle neurologischen Krankheiten zeigen im Vorfeld Symptome - und sind somit nicht im Vorfeld erkennbar.
 
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Ich nehme an, Du meinst grob fahrlässig.


Abgesehen davon macht es sehr wohl einen Unterschied, ob der Hund z. B. aufgrund eines Gehirntumores, Gehirnschlages, Hämatom im Gehirn etc. auffällig geworden wäre -denn nicht alle neurologischen Krankheiten zeigen im Vorfeld Symptome - und sind somit nicht im Vorfeld erkennbar.


Das Delikt grobe fahrlässige Tötung gibt es nicht.

Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
Fahrlässige Tötung durch Unterlassung

Was ich ausdrücken wollte, war die im Rahmen der Beweiswürdigung die verschärften Bedingungen, oder auch nicht.

Noch einmal: war der Hund auffällig (wodurch ist egal) dann greifen die besonders gefährlichen Verhältnisse

war der Hund nicht auffällig greift der § eben nicht. Und da er nicht greift, ist ein Sachverständigen Gutachten über Erkrankungen die Symptome, welche, oder auch nicht hervorrufen, sowieso nicht heranzuziehen.
 
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Das Delikt grobe fahrlässige Tötung gibt es nicht.

Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
Fahrlässige Tötung durch Unterlassung

Was ich ausdrücken wollte, war die im Rahmen der Beweiswürdigung die verschärften Bedingungen, oder auch nicht.

Noch einmal: war der Hund auffällig (wodurch ist egal) dann greifen die besonders gefährlichen Verhältnisse

war der Hund nicht auffällig greift der § eben nicht. Und da er nicht greift, ist ein Sachverständigen Gutachten über Erkrankungen die Symptome, welche, oder auch nicht hervorrufen, sowieso nicht heranzuziehen.


Es gibt auch das Delikt "verschärfte fahrlässige Tötung" nicht...

Abgesehen davon sind mir die §§ 80 und 81 StGB bekannt.


Fahrlässig handelt jemand, der jene Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen des Einzelfalles verpflichtet, nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt und ihm zuzumuten ist.


Jetzt losgelöst von der Vorfragenbeurteilung und rechtlichen Beurteilung des Tatbestandes wäre IMHO eine Obduktion des Hundes auf jeden Fall sachdienlich.



Ausserdem wäre es für mich als Hundebesitzer von Interesse, wieso das passieren konnte.
 
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