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Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von drei Monaten zulässig. Bei abermaligem Nichtbestehen der Prüfung muss die Behörde den Hund abnehmen und dieser ist als verfallen anzusehen.
falls du wien meinst, er wird abgenommen - denke nicht, dass sie das geändert haben
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/freizeit-sport/tiere/haustier/hundefuehrschein-pfl.html
Und was passiert mit dem Hund dann![]()
Der Hund sitzt dann mit Sicherheit für Jahre in Vösendorf ein......![]()
Da haben sie ja wieder ein super "Gesetz" erfunden, dass dann wieder einmal die armen Hunde büßen müssen!
Man sollte lieber bei dem Menschen anfangen, den zu erziehen, dass man auch mit Lebewesen umgehen kann OHNE Gewalt!
Dann würde es vielleicht nicht so viele agressive Hunde geben!!
Ich bin ehrlich gesagt für ein Zuchtverbot von Staff´s. Bzw. ev. für Auflagen, wie viele Würfe ein Züchter max. haben darf pro Jahr. Nicht weil ich die Hunde nicht mag oder möchte dass sie aussterben, nein, sondern weil ich finde, dass es mehr als genug von ihnen gibt. Ich finde das irgendwie verrückt, dass die Tierheime voll von ihnen sind und auf der anderen Seite wird munter weiter produziert. Und diese ganzen sch.... Vermehrer auf willhaben, etc müssten meiner Meinung nach solche Megastrafen ausfassen, dass ihnen das grinsen vergeht.Egal bei welcher Rasse.
Ich kenne leider zwei so Kandidaten, die ihren Rüden decken haben lassen. Ohne Papiere, ohne Fachkenntnis, etc. Einfach eine hübsche Staff-Hündin dazu ausgesucht und los ging´s.![]()