Die Ausstellungsordnung spricht ja überhaupt nicht über den Ablauf einer Ausstellung und darin wird auch überhaupt nicht behandelt was ein Richter darf oder nicht darf???
http://www.oekv.at/uploads/media/AusstellungsordnungÖKV2010.pdf
In der Ausstellungsordnung wird lediglich behandelt wer teilnehmen darf, welche Wertungen es gibt etc. Kein Wort über den Ablauf per se.
Was ein Richter darf oder nicht darf, steht also gar nicht in der Ausstellungsordnung.
Ich habe, weil es mich interessiert, bei zwei Richter nachgefragt. Beide haben mir mitgeteilt, dass sie das Recht haben in das Maul zu schauen wenn sie darauf bestehen und dass der Punkt ob sich ein Hund angreifen lässt sehr wohl auch in der Beurteilung der Wesensfestigkeit mit einfliesst. Weiters, haben mir beide Richter erklärt, dass ein Richter sich sogar auch weigern kann den Hund anzugreifen, wenn dieser sich so verhält dass man eine aggressive Reaktion zu befürchten haben.
Es kann sein, dass sich beide Richter irren - allerdings dürfte es sowas wie eine Richterordnung/Richterunterlagen auch geben in denen ihre Rechte und Pflichten klar dargestellt werden. Das habe ich auch angefordert, denn das hätte ich gerne mal gelesen. Warte nun gespannt auf die Lektüre.
LG Vivien.
P.S. Foto finde ich auch nicht grad schön, von der Körpersprache - trotzdem tickt dieser Hund nicht aus...