Wer ist dann schuld?

wintermond

Super Knochen
Rein theoretisch: zwei Familien wohnen Zaun an Zaun. Die einen haben eine Hündin, die anderen einen Rüden, beide Tiere sind nicht kastriert.
Nun gelangt der Rüde eines Tages in den Nachbarsgarten, indem er sich durch den Maschendrahtzaun drückt. Sowas hat er in seinen knapp 6 Lebensjahren noch nie getan.
Grund: die Hündin war läufig und wurde unbeaufsichtigt in den Garten gelassen...der Rüde, der gerade in "seinem" Garten bei geöffneter Terrassentür in der Sonne lag machte sich in einem unbeobachteten Moment auf in Richtung Nachbarszaun (was bis dato noch nie ein Problem war, noch nie hat er den Garten verlassen, die Nachbarshündin wohnt auch erst seit ein paar Monaten nebenan) und gelangte so zu der läufigen Hündin.
Die Besitzer des Rüden wussten nicht, dass die Hünsin der Nachbarn läufig ist, sonst wäre der Rüde nicht allein draußen gewesen, wobei er im Grunde nur vor der Terrassentür gelegen ist.

Wenn nun etwas passieren würde, wer trägt sie Schuld?
 
Nun nachdem Du die HUnde wohl kaum verantwortlich machen kannst und nur der Hündinnenbesitzer über die Läufigkeit informiert war, denke ich, daß auch nur dieser Verantwortung tragen kann.
 
Beide Besitzer ;)

Wenns darum geht wie das weitergehen soll oder was auch immer würde ich sagen Spritze holen und sie sollen es sich teilen ! :)
 
Wisst ihr es, oder mutmaßt ihr?
Und dass niemand den Hunden die Schuld geben würde, sollte ja wohl klar sein. :cool: Meine Frage war durchaus ernst gemeint.
 
Sorry, aber wenn der Rüde stiften geht, wenn die Nachbarshündin läufig ist, dann tut er das auch, wenns eine andere ist und vielleicht auch einfach mal so zu Spaß.

Der Rüdenbesitzer hat dafür zu sorgen, dass der Hund in seinem Garten bleibt.
 
Sorry, aber wenn der Rüde stiften geht, wenn die Nachbarshündin läufig ist, dann tut er das auch, wenns eine andere ist und vielleicht auch einfach mal so zu Spaß.

Der Rüdenbesitzer hat dafür zu sorgen, dass der Hund in seinem Garten bleibt.
Der Rüde ist knapp 6 Jahre alt und ist in seinem Leben noch nie abgehauen. Somit konnte man nicht davon ausgehen, dass er es plötzlich tut. Der Garten ist eingezäunt und die Hunde sind manchmal eben draußen. 6 Jahre lang war das nie ein Problem.
Die Hündin wohnt wie gesagt erst seit ein paar Monaten dort und die Rüdenbesitzer wurden nicht darüber informiert, dass das Mädl läufig ist.

Es IST auch nichts passiert, der Rüde ist rüber, als die Hündin im Haus war, Gott sei Dank.
Die Leute sind beim Frühstück im Wintergarten gesessen, der Wuff eben in Sichtweite vor der offenen Terrassentür...Dann ist er aufgestanden, letzter Stand der Dinge war, dass er sein Bein an der Hecke gehoben hat (soweit doch bitte noch legitim) und ein paar Minuten später wollte man ihn reinholen, da war er schon drüben.

Ich weiss ja nicht, wie ihr das handhabt, aber ich kenne niemanden mit Garten, der rund um die Uhr neben seinen Hunden steht, wenn die im Garten miteinander spielen oder draußen in der Wiese dösen.

Die Hündin ist auch immer wieder alleine draußen, auch jetzt, wo sie läufig ist. Jetzt wissen die Rüdenbesitzer ja drum und lassen den Buben nicht mehr alleine raus, aber zu dem Zeitpunkt vor ein paar Tagen wusstensie es eben noch nicht.,
 
Ich würd sagen theoretisch der Rüdenbesitzer, denn der Rüde ist ja aufs Grundstück eines anderen gelangt und es heisst ja man muss den Hund so sichern das, blabla...
Moralisch würd ich sagen beide, denn eine läufige Hündin allein in den Garten zu lassen wäre unverantwortlich.
 
Ich habe drei Hündinnen, die alle, auch wenn sie läufig sind, auch mal alleine in den Garten dürfen. Allerdings achte ich schon darauf, dass der Zaun ausbruchssicher ist - dann müsste er eigentlich auch einbruchssicher sein;).

In dem genannten Fall finde ich, man müsste sich fairerweise eventuelle Kosten teilen, da beide Seiten verantwortlich sind.
 
Der Rüde ist knapp 6 Jahre alt und ist in seinem Leben noch nie abgehauen. Somit konnte man nicht davon ausgehen, dass er es plötzlich tut. Der Garten ist eingezäunt und die Hunde sind manchmal eben draußen. 6 Jahre lang war das nie ein Problem.

Das ist mEn egal. Es ist nun mal der Rüde in den Garten der Hündinnenbesitzer eingedrungen. Ich habe das Recht meine läufige Hündin in meinem umzäunten Garten herumlaufen zu lassen, ohne befürchten zu müssen dass ein Rüde in den Garten eindringt und sie schwängert.
Wenn er wegen der läufigen Hündin ausbricht, auf die Straße läuft und jemand verreißt das Steuer und fährt gegen einen Baum dann ist übrigens auch nicht der Hündinnenbesitzer schuld.
 
So sehe ich das auch. Der Hündinnenbesitzer hat seinen Garten so zu sichern, das SEIN Tier nicht ausbrechen und Schaden verursachen kann. Es wäre wohl etwas vermessen, von ihm zu fordern, mit Besuchen von Zwergpinscher bis Mastiff zu rechnen und "Fort Knox" zu installieren.

Ob der Rüde regelmäßig auf Damenbesuch geht oder das allererste Mal, ist völlig irrelevant. Verursachte er einen Autounfall, spielte die Häufigkeit seines Stiften-Gehens auch keine Rolle. Der Rüde hat einen Schaden verursacht - der Rüdenhalter ist verantwortlich.
 
Ja gut. Aber ist es denn in Ordnung, eine läufige Hündin unbeaufsichtigt im Garten zu lassen, wenn man weiss, dass nebenan ein intakter Rüde wohnt?
 
So sehe ich das auch. Der Hündinnenbesitzer hat seinen Garten so zu sichern, das SEIN Tier nicht ausbrechen und Schaden verursachen kann. Es wäre wohl etwas vermessen, von ihm zu fordern, mit Besuchen von Zwergpinscher bis Mastiff zu rechnen und "Fort Knox" zu installieren.

Ob der Rüde regelmäßig auf Damenbesuch geht oder das allererste Mal, ist völlig irrelevant. Verursachte er einen Autounfall, spielte die Häufigkeit seines Stiften-Gehens auch keine Rolle. Der Rüde hat einen Schaden verursacht - der Rüdenhalter ist verantwortlich.
Aber was soll der Rüdenbesitzer tun bezüglich "ausbruchsicher"?
Der Garten ist mit rundherum eingezäunt, soll jetzt eine Mauer aufgezogen werden?
Und dass er noch nie auf dem Garten ausgebrochen ist habe ich nur deshalb erwähnt, weil kein Mensch damit gerechnet hat.
Wenn der Hund 6 Jahre lang keine Tendenzen dazu gezeigt hat und plötzlich machte r sich vom Acker, ist es auch nicht ganz fair, den Rüdenbesitzern Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Noch dazu, wo sie nicht wussten, dass die Nachbarshündin läufig ist.
In der Siedlung gibt es genug Hündinnen, die wohl auch mal läufig sind, da gabs diesbezüglich nie das kleinste Problem.
 
Beide Besitzer ;)

Wenns darum geht wie das weitergehen soll oder was auch immer würde ich sagen Spritze holen und sie sollen es sich teilen ! :)
Wie schon geschrieben ist nichts passiert. Als er rüber ist, war die Hündin bereits wieder im Haus (und ist mit an die Scheibe der Terrassentür gepresstem Hinterteil vor dem winselnden Rüden gestanden, die kleine Schlampe ;))

Ist natürlich definitiv nicht lustig das ganze, nicht falsch verstehen, es wird natürlich in nächster Zeit keinen Alleinaufenthalt im Garten geben...nur ist es nicht möglich, den gesamten Zaun jetzt abzubauen und stattdessen eine Mauer oder was auch immer aufzuziehen.
 
Schau, das kann natürlich passieren, und es ist nicht unbedingt fahrlässig, genauso wie wenn man beim einparken mal ein fremdes Auto verbeult. Shit happens. Aber schuld ist man selbst und nicht der Hündinnen-/Autobesitzer, auch nicht wenn er die Hündin unbeaufsichtigt läufig im Garten lässt/sein Auto echt blöd hingestellt hat.
 
moralische "schuld" haben wohl beide und sollten sich auch dementsprechend einigen. rechtlich gesehen, bin ich auch etwas überfragt, mutmaße aber ebenfalls, dass da eher der rüdenbesitzer in die pflicht genommen wird, weil er rübergekommen ist.

in summe gesehen, gut, dass nix passiert ist! in hinkunft: den hündinnenbesitzer bitten, die nachbarn zu informieren, dass die hündin läufig ist. (tut auch der nachbarschaft gut!) und während dieser zeit sollten beide drauf schauen, dass die hunde net alleine im garten sind. könnte ja von irgendwoher auch ein anderer rüde zu besuch kommen....
ich, als hündinbesitzerin, würde mich das jedenfalls net trauen, eine läufige hündin allein im garten lassen, noch dazu wenn ich weiß, dass daneben ein rüde lebt. da würde ich schon von mir aus, die nachbarn informieren.
 
Die Hündin wohnt wie gesagt erst seit ein paar Monaten dort und die Rüdenbesitzer wurden nicht darüber informiert, dass das Mädl läufig ist.

Das ist das, was mich am meisten wundert bei der Geschichte:confused: - der Leopold war der erste, der gewußt hat, dass unsere junge Nachbarshündin läufig wird, da haben´s die Besitzer noch nicht mal selbst gewußt.
 
Aber was soll der Rüdenbesitzer tun bezüglich "ausbruchsicher"?
Der Garten ist mit rundherum eingezäunt, soll jetzt eine Mauer aufgezogen werden?
Und dass er noch nie auf dem Garten ausgebrochen ist habe ich nur deshalb erwähnt, weil kein Mensch damit gerechnet hat.
Wenn der Hund 6 Jahre lang keine Tendenzen dazu gezeigt hat und plötzlich machte r sich vom Acker, ist es auch nicht ganz fair, den Rüdenbesitzern Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Noch dazu, wo sie nicht wussten, dass die Nachbarshündin läufig ist.
In der Siedlung gibt es genug Hündinnen, die wohl auch mal läufig sind, da gabs diesbezüglich nie das kleinste Problem.

Aber der Hündinnenbesitzer, dessen Tier brav im Garten bleibt, soll auf anderer Leute Hund aufpassen und seinen Garten dafür aufrüsten?

Ich glaube ja, daß der Rüde das noch nicht gemacht hat. Aber einmal ist IMMER das erste Mal, da gibt es keine "strafmildernden Umstände".

Ich erwarte auch als Rüdenbesitzer nicht, daß alle Hündinnenhalter der Gegend zweimal jährlich zum Rapport antreten und den Fruchtbarkeitsstatus ihrer Hündin melden. Es ist MEIN Problem, dafür zu Sorgen, daß meine Hunde nicht anderer Leute Grundstücke heimsuchen, völlig egal, ob da eine läufige Hündin wohnt, Nachbar's Katze eine Abreibung verdient oder die Hühner zu aufreizend gackern.

Unsere Nachbarn binden ihre kostbare Sibirische Waldkatze an der Flexi direkt neben dem Zaun an, hinter dem meine Hunde lauern. Ist ihr gutes Recht, auch wenn ich anfangs tausend Tode gestorben bin und ein Blutbad vor Augen hatte. MEIN Problem, und ICH hatte es zu lösen.
 
ich glaube mich erinner zu können, dass es rechtlich so aussieht, dass der besitzer der hündin darauf zu achten hat, dass seine hündin nicht gedeckt werden kann, wenn er das nicht will. (gerichtsurteil)
 
so weit ich weiß, bin ich als Hündinnenbesitzer selbst im eigenen Garten schuld :o

kann vom Rüdenbesitzer keinerlei Ansprüche stellen ...
 
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