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Hundeführschein: Falls ja mit Übergangsfrist
Die verpflichtende Einführung eines Hundeführscheins ist 2010 Teil der Volksbefragung. Sollte er Pflicht werden, bekommen Halter, die schon einen als gefährlich eingestuften Hund besitzen, eine Übergangsfrist.
Hundeführschein nicht nur für Besitzer
Vermutlich ein Jahr lang wird es möglich sein, im Nachhinein die Ausbildung für den Hundeführschein zu absolvieren, sagte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Wichtig sei, dass nicht nur die Besitzer, sondern auch all jene, die mit einem gefährlichen Hund unterwegs sind, den Führschein benötigen.
Im Rathaus wurde bereits eine Liste mit als gefährlich eingestuften Hunderassen erstellt.
Die betroffenen Hunderassen
Betroffen sind bestimmte Rassen, meist so genannte Kampfhunde.
Nach derzeitigem Stand muss für einen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino eine Prüfung abgelegt werden.
Die Liste, so erläuterte Sima, sei aber nicht "in Stein gemeißelt".
Kontrollen durch Polizei und Magistrat
Die Übergangsfrist gebe es nur für jene, die schon ein Tier haben. Für neu angeschaffte Hunde ist der Schein innerhalb von drei Monaten zu machen, wobei der Hund mindestens sechs Monate alt sein muss.
Polizei und Magistrat werden die Besitzer und Hundeführer kontrollieren. Fehlt der Hundeführschein, soll es Verwaltungsstrafen geben. All diese Regelungen gelten freilich nur, wenn bei der Volksbefragung 2010 ein Ja zum Hundeführschein erfolgt.
http://wien.orf.at/stories/411272/