Das mit dem Finden hat sich wohl erübrigt, da die ÖKV-HP seit Weihnachten 2009 übersiedelt.
LG Stefan
Kenn mich zwar jetzt mit dieser Feststellung nicht aus, jedenfalls dieses war gemeint:
http://gb.webmart.de/gb.cfm?id=907571&sr=1
Sicherlich, allerdings sidn wir hier wieder bei dem Punkt dass der ÖKV erst einschreiten darf wen der Züchter gewerblich ist. Der ÖKV könnte höchstens wenn ihm die Wurfzahlen des Züchters zu hoch erscheinen um mer als den erlaubten Gewinn zu machen einen Hinweis an das finazamt geben.
lg uschi & Rudel
Mir würds besser gefallen, wenn der ÖKV nicht aufs Finanzamt hinweist, sondern endlich in den Zuchordnungen eine Zahl reinschreibt, ab wann eine Zucht als Massenzucht gilt. Besser gesagt eine Höchstzahl benennt an Zuchthunden und auch an der Gesamthundezahl in einem Haushalt.
Dann wäre nämlich auch geklärt, dass alles darüber eben gewerblich ist.
Ich weiß, dass das wieder mal weit hergeholt ist. Aber wenn schon die Amtsvets nicht wissen was Animal hoarding ist und wann es genug Hunde sind die ein Mensch gerade noch versorgen kann, dann brauchts halt eine gesetzlich vorgeschriebene Zahl.
Aber wer weiß, vielleicht hat der ÖKV ja an dem Österr. Bundestierschutzgesetz mitgearbeitet und deshalb findet man keine genau genannte Zahl.
Ich glaub auch nicht, dass es dem ÖKV auffällt, wenn zu viele Würfe fallen. Es ist ja ihr Ziel die Wurfzahl zu steigern. Liest man doch in jedem Jahresbericht der Zuchwarte. Also warum kontrollieren oder etwas vorschreiben und schon gar nicht erinnern, dass die Finanz was dagegen haben könnte. Jeder entlarvte Gewerbliche bringt ja auch kein Geld mehr.
Also liebe Welpeninteressenten:
Wenn ihr einen Welpen kauft, dann bitte schaut drauf, dass der Züchter das ÖKV-Gütesiegel hat.
"UH" - Unsere Hunde, Feber 2001, Seite 4:
ÖKV Gütesiegel für vorbildliche Zuchtstätten
Diese Auszeichnung wird über Antrag durch den ÖKV-Vorstand nach vorhergegangener Kontrolle an Züchter verliehen (Anm. meinerseits: Kontrolle ist auch hier nicht immer an der Zuchtstätte, je nach Befindlichkeit d. Kontrollierenden), die ihre Würfe in besonder gut geeigneen und ausgestatteten Zuchtstätten aufziehen. Die erste Besichtigung geschieht während ein Wurf gezogen wird, danach erfolgen die Kontrollen wenigstens einmal pro Kalenderjahr. Der Inhaber der Zuchtstätte muss auch besonders kynologisches Wissen und laufende tierärztliche Betreuung der Welpen und Zuchthunde nachweisen können.
Nicht zu verwechseln ist das Gütesiegel mit der Züchternadel in Gold, Silber und Bronze. Hoppla! Bronze muss zuerst in der Auflistung stehen.
Diese Auszeichnung bekommt der Züchter für die Eintragung einer entsprechenden Anzahl von Würfen in das ÖHZB (Österr. Hundezuchtbuch)
und stellt somit eine Auszeichnung für wiederholte züchterische Tätigkeit dar
Wie das genau geregelt ist hab ich noch nicht herausgefunden. Also je mehr desto besser.
Der Begriff Zuchtstättenkontrollor kommt auch in diesem Heft vor, nämlich im Artikel über "Die Verantwortung des Züchters....
in der die Autorin Fr. Penizek über ihre Tätigkeit als eben dieser berichtet und aufzeigt was ein seriöser Züchter alles können und wissen muss bevor er züchten darf.
Unbestritten ist die Aufzucht von Welpen viel Arbeit und Verantwortung deshalb wundert es mich immer wieder wie einige Züchter mehrere Würfe gleichzeitig aufziehen können, wenn z.B. bei Großhunden 10 und mehr Welpen keine Seltenheit sind.
Abgesehen davon frag ich mich schon ob da dann wirklich alle gute Plätze bekommen. So viele gute Hundeleute gibts ja gar nicht, wie man auch aus den Zahlen des WTV und anderer Tierschutzvereine sehen kann.
Allerdings gibts ja auch div. Notstellen in den div. Rassevereinen die sich dann um solche Nothunde kümmern, damit sie eben nicht dort offiziell aufscheinen müssen.