Wombat
Profi Knochen
Gleich vorweg, ich möchte keine Diskussion über das Kastrieren von Hunden.
Im § 7 Abs. 2 des österr. Bundestierschutzgesetz steht eindeutig, daß Eingriffe an Tieren, welche zur Verhütung der Fortpflanzung durchgeführt werden, gestattet sind.
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/9/0/3/CH0801/CMS1097184527208/tschg1.pdf
Grundsätzlich sind jedoch alle anderen Eingriffe ohne medizinische Indikation verboten.
Kennt jemand ein anderes österreichisches (Neben-)Gesetz, eventuell Landesgesetz, welches die Kastration am gesunden Tier verbietet?
Ich meine damit die (Früh-)Kastration an einem Hund, welche lediglich vom Inhaber gewünscht wird - aus welchem Grund auch immer.

Im § 7 Abs. 2 des österr. Bundestierschutzgesetz steht eindeutig, daß Eingriffe an Tieren, welche zur Verhütung der Fortpflanzung durchgeführt werden, gestattet sind.
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/9/0/3/CH0801/CMS1097184527208/tschg1.pdf
Grundsätzlich sind jedoch alle anderen Eingriffe ohne medizinische Indikation verboten.
Kennt jemand ein anderes österreichisches (Neben-)Gesetz, eventuell Landesgesetz, welches die Kastration am gesunden Tier verbietet?
Ich meine damit die (Früh-)Kastration an einem Hund, welche lediglich vom Inhaber gewünscht wird - aus welchem Grund auch immer.