Hunde frei laufen lassen..

Rusty2007

Super Knochen
Hallo, wem muss ich fragen bzw wer ist dafür zuständig ob und wo Hunde frei laufen dürfen???
Ich lasse mein Wauzis immer frei auf den Feldern und im Wald bei uns in der Gegend laufen, habe mich vorher, als ich die Hunde bei der Gemeinde angemeldet hatte auch informiert und nachgefragt..die zutändige Sekretärin hat sich aber net gut ausgekannt und nur gemeint: "Tja bei uns is es kein Problem und wo jemand seinen Hund frei laufen lässt, das muss ja e jeder selbst wissen..."
Naja heute hat mir dann eine Frendin mit ner Golden Hündin berichtet, dass sie ihre Hündin nicht mal auf der Wiese vor ihrem Haus frei laufen lassen darf und ihr die Jäger gedroht hätten den zu erschießen, falls sie ihm frei laufen sehen würden :eek::eek::eek: Bitte??? Und sie wohnt grad mal 5km weit von uns entfernt, zwar in ner anderen Gemeinde, aber trotzdem...
Weiß jemand wer mir da genaueste Infos geben kann???
Wo ich mit meinen Hunden unterwegs bin is zwar weit und breit keine Menschenseele, aber solche schießwütigen Jäger machen mich schon a bissl nachdenklich..
 
Angeblich laut einem Jäger ist in ganz Österreich Leinenpflicht...
nur an Ausgewiesenen Plätzen, also Hundezonen und so darf man den Hund frei laufen lassen...
Ob das jetzt wirklich so heiß gegessen wird, wies gekocht wird, weiß ich nicht...
Aber angeblich darf ein Jäger einen Hund nur dann abschießen, wenn kein Mensch in der Nähe zu sehen ist und/oder der Hund einem Wild nachstellt...

Diese Info beruht auf der Aussage eines Jägers, der bei mir im Haus wohnt, als ich ihn danach gefragt hab...
 
komm aus hollabrunn haben hier auch schöne wälder und wiesen. hab das dann gegoogel und da is rausgekommen das man auf den wegen ohne leine und wennst vom weg runter gehst an leine ...aber bei uns sollen die jäger ihre eigenen gesetze haben und so mit kanan ich nie ohne leine gehen und muss immer in meiner nähe halten
is von jäger zu jäger anders, manche jäger sind auf fremde hunde sehr eigensinnig, vllt fragst mal dirket bei den zustänigen jägern in deiner gemeinde nach

lg
 
Hey ja i werd nun sicher mal ein paar Jäger bei uns aufsuchen und sie dazu befragen...sowas wie Wege gibs bei uns net...leider, ABER mein Freund hat mir grad erzählt, dass das komplette Grundstück, wo wir mit unseren Hunden immer unterwegs sind e seinen Papa und der Wald den Nachbarn gehört und für beide is es kein Probolem, dass wir da mit unseren Wauzis unterwegs sind...und beim eigenen Grundstück werden Jäger oder sonst wer doch kein Recht haben mitzubestimmen, ob mein Hund frei läuft oder nicht, oder????
 
Ich hab die selbe Frage hier schon mal gestellt und erfahren, dass in Wälder in der Steiermark KEINE Leinenpflicht besteht
 
Ich hab mir erst vor knapp einem Monat die Info eingeholt fürs Burgenland:

Ruf auf der BH an, die sagen dir, ob in deinem Bundesland eine Leinenpflicht besteht.

Sollte KEINE bestehen, kann aber die Gemeinde eine VERORDNEN! Also in zweiter Instanz auch die Gemeinde anrufen und absichern.

ALLERDINGS:
Sollte ein Hund "revieren", d.h. im Grunde schon über den Graben hüpfen oder auf einer Wiese Gas geben, kannst du Probleme bekommen.
Also auch wenn der Hund frei laufen darf, darf er sich nur in deiner unmittelbaren Nähe befinden - am besten auf dem Weg.
So sieht die Rechtslage lt. Juristen aus.
 
Wo ich mit meinen Hunden unterwegs bin is zwar weit und breit keine Menschenseele, aber solche schießwütigen Jäger machen mich schon a bissl nachdenklich..

wenn wir bei den feldern spazieren gehen, lasse ich tequila - sofern mein radarblick bestätigt, dass wir alleine auf weiter flur sind - von der leine.

ich denke, wenn du das gebiet überschauen kannst und du sicher sein kannst, dass dein hund nicht abhaut, ist das risiko jäger doch abschätzbar, oder? :confused:
 
ich denke, wenn du das gebiet überschauen kannst und du sicher sein kannst, dass dein hund nicht abhaut, ist das risiko jäger doch abschätzbar, oder? :confused:


ja aber welcher Hundehalter kann 100 % davon ausgehen, dass sein Hund nicht abhaut???? Meine Hunde sind abrufbar und keine Jäger, aber 100% trau ich mir da nix bestätigen
 
Ich hab die selbe Frage hier schon mal gestellt und erfahren, dass in Wälder in der Steiermark KEINE Leinenpflicht besteht

Lt. Stmk.Jagdgesetz dürfen Hunde im Wald erst erschossen werden wenn sie mehrmals beim Revieren erwischt und der Besitzer verwarnt wurde. Das heisst, dass Hunde natürlich im Wald und auf Feldern frei laufen dürfen sofern sie unter Kontrolle (also abrufbar) sind. Aus Rücksicht auf die Tierwelt sollte man aber schon drauf achten, dass der Hund auf den Wegen bleibt.

Leinenpflicht im verbauten Ortsgebiet ist Sache der Gemeinde, ansonsten gilt in der Steiermark an öffentlichen Plätzen (ist natürlich Definitionssache) die Leinenpflicht.

lg
Gerda
 
........

Diese Info beruht auf der Aussage eines Jägers, der bei mir im Haus wohnt, als ich ihn danach gefragt hab...

Frag doch den guten Herrn mal, wo - in welcher Verordnung, welchem Gesetz das steht. Er wird sicher verlegen werden und versuchen, auszuweichen, es gibt nämlich keine.

Tatsache ist derzeit in NÖ folgendes:

Im bebauten Gebiet ( oft mit Ortsgebiet verwechselt ) - also im Siedlungsgebiet, im bewohnten Gebiet, und natürlich rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätze etc, überall wo normalerweise häufig Menschen sind: da gilt das NÖ Polizeistrafgesetz. Dieses besagt, entweder Leine oder Beißkorb, in Ausnahmefällen beides. Ausgenommen besonders gekennzeichnete Freilaufzonen (von der Gemeinde als solche per Verordnung definiert).

Ausserhalb von Siedlungsgebiet, also Wiese, Wald & Feld gilt das NÖ Jagdgesetz, das keine allgemeine Leinenpflicht vorsieht. Der Hund muss folgen, muss sich im Einflußbereich des Hundehalters befinden (wie weit weg das sein darf, ist nicht genau definiert - also mindestens Rufweite) und darf weder stöbern (mit der Nase am Boden offensichtlich nach Wild suchen) noch natürlich jagen, eh klar.

Noch etwas: manche Bürgermeister ( besonders solche, die selber Jäger sind und keine Hunde ausgenommen Jagdhunde mögen ) versuchen zwar, eine allgemeine Leinenpflicht im ganzen Ortsgebiet per Verordnung zu erlassen. Rechtsgültig ist so etwas aber nicht unbedingt, weil eine Gemeindeverordnung den Bürger nicht schlechter stellen soll als das Landesgesetz.
 
Ich hab noch eine Frage: bei uns im Ort herrscht auf allesn Spazierwegen Leinenpflicht. Eun schöner Weg geht aber durch den Wald. Gilt da nun rechtlich gesehen auch Leinenpflicht oder doch nicht?
Ich muss dazu sagen, unsere Gemeinde ist "anders", hat sehr selatsame Auslegungen, beim Bauen wird das Baugesetz missachtet etc :mad:
 
Ich glaube es kommt auf den Jagdpächter an. Kenne eine alte Dame, die seit einem Jahr die Jagdpacht nicht mehr hat (sie ist inzwischen 86 Jahre), bei der durfte ein Jäger nicht einmal auf einen Hund anlegen, sonst durfte er bei ihr nicht mehr jagen.
Nur diese Jäger sind glaube ich leider sehr dünn gesäät.
 
Ich glaube es kommt auf den Jagdpächter an. Kenne eine alte Dame, die seit einem Jahr die Jagdpacht nicht mehr hat (sie ist inzwischen 86 Jahre), bei der durfte ein Jäger nicht einmal auf einen Hund anlegen, sonst durfte er bei ihr nicht mehr jagen.
Nur diese Jäger sind glaube ich leider sehr dünn gesäät.

Nein, eben nicht. Wir sind hier in Ö NICHT der Willkür einzelner Personen ausgeliefert ( auch nicht im positiven Sinn wie bei der von Dir erwähnten netten Dame ) - auch wenn es scheinbar sehr viele gibt, die das glauben.
In NÖ gilt das NÖ Jagdgesetz, der Jäger oder Jagdpächter kann erzählen, was er will. Ich weiß schon, einen bereits erschossenen Hund macht das auch nicht wieder lebendig, aber wenn man diesen Leuten zeigt, dass man sich nicht so leicht einschüchtern lässt und ihnen nicht einfach alles glaubt, was sie behaupten ( "im Wald is sowieso da überall Leinenpflicht" - behaupten doch zB zwei von drei Jägern, oder? Ist zumindest meine Erfahrung ....) - dann werden sie es sich hoffentlich 2 x überlegen, bevor sie tatsächlich schießen.
 
Frag doch den guten Herrn mal, wo - in welcher Verordnung, welchem Gesetz das steht. Er wird sicher verlegen werden und versuchen, auszuweichen, es gibt nämlich keine.

Tatsache ist derzeit in NÖ folgendes:

Im bebauten Gebiet ( oft mit Ortsgebiet verwechselt ) - also im Siedlungsgebiet, im bewohnten Gebiet, und natürlich rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätze etc, überall wo normalerweise häufig Menschen sind: da gilt das NÖ Polizeistrafgesetz. Dieses besagt, entweder Leine oder Beißkorb, in Ausnahmefällen beides. Ausgenommen besonders gekennzeichnete Freilaufzonen (von der Gemeinde als solche per Verordnung definiert).

Ausserhalb von Siedlungsgebiet, also Wiese, Wald & Feld gilt das NÖ Jagdgesetz, das keine allgemeine Leinenpflicht vorsieht. Der Hund muss folgen, muss sich im Einflußbereich des Hundehalters befinden (wie weit weg das sein darf, ist nicht genau definiert - also mindestens Rufweite) und darf weder stöbern (mit der Nase am Boden offensichtlich nach Wild suchen) noch natürlich jagen, eh klar.

Noch etwas: manche Bürgermeister ( besonders solche, die selber Jäger sind und keine Hunde ausgenommen Jagdhunde mögen ) versuchen zwar, eine allgemeine Leinenpflicht im ganzen Ortsgebiet per Verordnung zu erlassen. Rechtsgültig ist so etwas aber nicht unbedingt, weil eine Gemeindeverordnung den Bürger nicht schlechter stellen soll als das Landesgesetz.

Danke für die Info!
Ich werd ihn mal beiläufig fragen, wenn ich ihn sehen sollte... aber zumindest weiß ich jetzt bescheid, dass ich meine Hündin frei laufen lassen darf...
 
Ich glaube , das keiner etwas dagegen hat , wenn Hund frei Laufen .

Das Problem liegt darinn , das die meisten Hunde die frei Laufen ,

nicht folgen . Und das ist Fakt . !

Meine Hund sind immer frei gelaufen und ich hatte deswegen , noch nie

Probleme . Auch nicht mit den Jägern .

Josef
 
Hey ja i werd nun sicher mal ein paar Jäger bei uns aufsuchen und sie dazu befragen...
sowas wie Wege gibs bei uns net...leider, ABER mein Freund hat mir grad erzählt, dass das komplette Grundstück, wo wir mit unseren Hunden immer unterwegs sind e seinen Papa und der Wald den Nachbarn gehört und für beide is es kein Probolem, dass wir da mit unseren Wauzis unterwegs sind...und beim eigenen Grundstück werden Jäger oder sonst wer doch kein Recht haben mitzubestimmen, ob mein Hund frei läuft oder nicht, oder????

Ob Jäger jagende Hunde erschießen dürfen oder nicht steht im Jagdrecht, das ist Ländersache.

Ich weiß nicht genau, wie das in der Steiermark geregelt ist. edit: steht in giacomos beitrag
nochmals edit - siehe unten - jetzt weiß ich´s
Auf Privatgrundstücken hast du gute Karten. Dort sollten Jäger nicht mal Rehe schießen dürfen. (wär plausibel, muß ich mal nachsehen)

Jäger fragen ist eine gute Idee. Bester Schutz für den Hund ist eine gute Gesprächsbasis mit der Jägerschaft. Soweit ich weiß, können deine Hunde eh ein paar Tricks? Die meisten Jäger, (die ich kenne,) mögen folgsame Hunde ohnehin.
 
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