Hunde frei laufen lassen..

Lt. Stmk.Jagdgesetz dürfen Hunde im Wald erst erschossen werden wenn sie mehrmals beim Revieren erwischt und der Besitzer verwarnt wurde. Das heisst, dass Hunde natürlich im Wald und auf Feldern frei laufen dürfen sofern sie unter Kontrolle (also abrufbar) sind. Aus Rücksicht auf die Tierwelt sollte man aber schon drauf achten, dass der Hund auf den Wegen bleibt.
wo steht das?

Habe gerade nachgesehen:

Steiermärkisches Jagdrecht / Haustiere
Davon, dass eine vorausgehende Warnung notwendig ist, steht da leider nichts.
Gibt es eine aktuellere Novelle zu diesem Gesetz?

Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 lt Quelle oben schrieb:
§ 60 (5) - Revierende Hunde und umherstreifende Katzen

(1) Hunde, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und Wegen Wild jagend angetroffen werden, und im Wald jagende Katzen, dürfen vom Jagdberechtigten oder vom beeideten Jagdschutzpersonal oder von mit schriftlicher Erlaubnis versehenen Jagdgästen getötet werden. In der Zeit vom 15.September bis 15.März jedoch nur bei konkreter Gefährdung des Wildes, insbesondere im Bereich von Fütterungsanlagen und Einstandsgebieten.

(2) Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber Jagdhunden, Blindenhunden, Polizeihunden, Hunden der Gendarmerie, der Zollwache, des Bundesheeres und Hirtenhunden, sowie Fährten- und Lawinenhunden, wenn sie als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind.

(3) Hundebesitzer, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, machen sich einer Übertretung schuldig.

(4) Der Jagdberechtigte ist verpflichtet, die Tötung eines Hundes oder einer gekennzeichneten Katze der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen. Ferner ist der Jagdberechtigte verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß Kadaver von Hunden und Katzen, die von ihm oder seinem Jagdpersonal getötet wurden, unschädlich beseitigt werden.
 
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