• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

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    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Willhaben Anzeigen

O.k vielleicht interpretier ich's ja falsch.

Ich versteh's so, daß er zwar grundsätzlich nicht so gerne alleine bleibt oder Auto fährt, ein wirkliches Problem aber erst bei der Kombination "Hund ist alleine und es fallen Geräusche wie ein Schuss, Schweizer Kracher etc" auftritt. Dann pinkelt er ins Haus und beißt an den Möbeln.

Was danach in dem Inserat steht, hab ich eigentlich so interpretiert, daß die Halter - damit er eben im Haus nichts kaputt macht - versucht haben ihn stattdessen im Garten (auch mit Leine angebunden?) oder Zwinger alleine zu lassen. No klar - wenn er die Geräusche schon im Haus nicht alleine aushält, wird er sie im Freien wo sie noch lauter sind alleine erst recht nicht aushalten und dann eben versuchen abzuhauen, die Leine durchzubeißen oder aus dem Zwinger auszubrechen (Fluchtverhalten eben)

Daß man einen Hund nach 11 Jahren bei einem normalen Spaziergang nicht anleinen kann, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen (Halsband hat er auf dem Foto ja immerhin oben).

Aber wie auch immer - sehr traurig jedenfalls.

Liebe Grüße, Conny
 
aus aktuellem Anlass (kopiert aus Facebook/ https://www.facebook.com/tierschutzinwien?fref=nf):

Tierschutz in Wien
Gestern

Die MA 60 - Veterinärdienste und Tierschutz möchte darauf hinweisen, dass nach dem Tierschutzgesetz (§ 8a) ein Verbot für das Feilbieten und Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht, dazu gehört auch das Anbieten im Internet! Ausnahmen gelten nur im Rahmen einer gewerblichen Tierhaltung und für gemeldete Züchter.
 
aus aktuellem Anlass (kopiert aus Facebook/ https://www.facebook.com/tierschutzinwien?fref=nf):

Tierschutz in Wien
Gestern

Die MA 60 - Veterinärdienste und Tierschutz möchte darauf hinweisen, dass nach dem Tierschutzgesetz (§ 8a) ein Verbot für das Feilbieten und Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht, dazu gehört auch das Anbieten im Internet! Ausnahmen gelten nur im Rahmen einer gewerblichen Tierhaltung und für gemeldete Züchter.


Wen soll das schützen ? Die gewerblichen Tierhalter ? Muss jemand der aus der Not heraus für sein Tier einen guten Platz sucht, jetzt ein Gewerbe anmelden ?
 
Lösung:

Es gibt Suchanzeigen, Verkaufsanzeigen und Schenkanzeigen.:

Ein guten Platz für sein Tier suchen ist KEIN Anbieten.

Ein Tier zu Verschenken erfüllt weder den Tatbestand des Feilbietens noch des Verkaufens.

Demnach: Welpen günstig abzugeben= Feilbieten= illegal

Suche guten Platz für meinen Hund =legal

Ich denke dass ist das, was der Gesetzgeber auch gemeint hat.
 
Ich finde, dadurch das diese ganzen Verkaufsanzeigen von Welpen hier gepostet werden, sind sie erst für viele Leute interessant geworden, die vielleicht gar nicht in solchen Anzeigen nach Hunden gesucht hätten..

Wuff ist ja doch sehr gut besucht und deshalb sehe ich das Posten solcher Anzeigen hier, als zusätzliche Verkaufsreklame für diese ganzen Züchter, Vermehrer und was da noch alles Welpen anbietet.
 
OK, dann ein gezielt verpaarter Mischling mit Preisschild, ansonsten glaubt einem ja niemand, wie wertvoll der ist:D

na denen ihre mischlinge sind ja nicht verpaart sondern wie die schreiben "verbaart", also entweder halten sie rechtschreibung für unnötig oder es ist ein freud`scher versprecher und sie meinen sie machen möglichst viel "bares" draus .................
 
"Eine Rasse namens RIDOS und sie ist bereits ANERKANNT"

Na ein paar Blöde werden sich die "seltene, anerkannte" Rasse um € 750,00 schon kaufen :rolleyes::cool:
 
Aber geh, ihr habt´s doch keine Ahnung....wenn ihr einen Rido hättet, dann hättet ihr einen Hund der ein Copyright auf seinen Namen hat...:p:D

(http://www.banni.info/) Hab das zufällig mal auf FB entdeckt....da gibt´s offenbar ein paar so sektenartige Anhänger....:rolleyes:


(Wobei ich ja schon gestehen muss, dass es da ein paar hübsche Exemplare gibt...;))
 
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