Wieso liest Du was anderes? Die Dame auf willhaben ist HÄNDLERIN und damit gilt nicht die Ausnahme für Private. So versteh ich das.
Schon klar, dass sie Händlerin ist
Lt. neuem Gesetz in D. darf ich (bin Privat) aber auch keinen Welpe vom Züchter (hoffentlich auch Privat) mehr nach D. einführen, wenn er nicht die gültige TW-Impfe inne hat - und das ist dann mit 15 Wochen plus.
Welcher privater Züchter hat gerne seine Welpies bis mind. 15 Wochen bei sich zu Hause - und welcher Welpenkäufer wartet gerne so lange?
(ich spreche rein vom Grenzverkehr nach D. !!!)
Was heißt: Das mir eigentlich nichts anderes übrig bleibt, als zu hoffen, dass der Zücher in Austria nichts von meinen deutschen Gesetzen weiß und ich quasie den Hund ungeimpft mit 8 Wochen nächtens über die grüne Grenze bringe.
Das Gesetz ist einfach ein Schmarrn!!!
Aber - das gehört hier gar nicht in den Thread - ich war nur der Meinung, dass dieses Gesetz in ganz Europa gültig ist und nicht nur wieder für uns in D.
... und zur Händlerin.
Mich würde es nicht wundern, dass sie bei einer etwaigen Kotrolle nur eine "Privatperson" ist.
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