Wiener Hundeführschein-Kontrollen durch Polizei und MA 60

Wg. Amtsgebäude, kann nur das selbe wie gestern sagen.
Schlachthallen..
Keine Ahnung in wie weit das jetzt stimmt...

Kann mich da auch nur wiederholen:

Laut telefonischer Auskunft, Umschreiben im Magistrat im 3.Bezirk

Laut Homepage MA60, Anmeldung MIT HUND, im Magistrat im 3.Bezirk

Dies sind die offiziellen Antworten!
 
Stimmt.
Wir haben einen HFS wo nichts angegeben werden musste..
Doch Lea zB hat mit Cicero den HFS gemacht und hat seine Chipnummer schon oben stehen.
Und da kontrollieren sie, ob das wirklich der Hund ist, der am Wisch steht.

Wg. Amtsgebäude, kann nur das selbe wie gestern sagen.
Schlachthallen..
Keine Ahnung in wie weit das jetzt stimmt...

Stimmt...

Das mit den Schlachthallen fand aber auch der Prüfer sehr Makaber als er uns das so weitergegeben hat, aber vom Platzdenken her könnts möglich sein...
 
Kann mich da auch nur wiederholen:

Laut telefonischer Auskunft, Umschreiben im Magistrat im 3.Bezirk

Laut Homepage MA60, Anmeldung MIT HUND, im Magistrat im 3.Bezirk

Dies sind die offiziellen Antworten!

Und einige andere haben eben gehört, dass man fürs Umschreiben den HUnd mitnehmen muss und fürs Anmelden nicht.

Des weiteren sind die Schlachthallen im 3. Bezirk.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurde eben gesagt das beim Anmelden für denn Verpflichteten HFS nicht der Hund mitgenommen werden muss sondern nur bei der Ummeldung...
 
Also ich bekomm die neuen Marken immer im Jänner und einzahlen muss ich erst bis Ende April.

Daher glaub ich nicht, dass die Marke als Einzahlungsbestätigung gilt.

Naja schon, zahlst du nicht ein kommt ne Mahnung, zahlst du wieder nicht ein kommt irgend wann das Insolvenzbüro... also zahlen wirst du mal dafür, sicherlich.
 
ich versteh die ganze aufregung hier soundso nicht... bis zum 1.juli sinds noch ein paar tage und bis dahin kann sich noch 100x was ändern - solang das nicht schwarz auf weiß veröffentlicht wurde, sind alle hier getätigten aussagen "spekulationen" und es nicht wert das man übereinander herfällt :rolleyes:

ich bin vielleicht skeptisch...aber wie gesagt, so wie die sich aufführen, trau ich den magistraten sehr wohl zu das sich da noch 100x was ändert :rolleyes: ist ja nix neues bei dem thema..
 
das hat die liebe ulli aber super durchdacht...
ach ja, hab grad einen arsch von american bulldog besitzer auf meiner gassiggehrunde getroffen (besitzer wies im buche steht...), der hund mit nieten-stachelhalsband, kopiert, und war ein ordentliches exemplar ... und der hat mich fast ausgelacht weil ich den hundeführerschein machen muss und er nicht...
 
Echt ihr zwei nervts langsam...

http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich/verpflichtender-hundefuehrschein.html

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim
Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60)
Ort: 3., Karl-Farkas-Gasse 16
Fahrplanauskunft
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 15 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen, der Hund ist mitzubringen.

Und wenns dafür das ganze IM Amtsgebäude machen, werdens fürs Umschreiben wegen weniger Leute sicher nicht eine Massenversammlung in den Schlachthallen organisieren oder?



ich versteh die ganze aufregung hier soundso nicht... bis zum 1.juli sinds noch ein paar tage und bis dahin kann sich noch 100x was ändern - solang das nicht schwarz auf weiß veröffentlicht wurde, sind alle hier getätigten aussagen "spekulationen" und es nicht wert das man übereinander herfällt

Ich sag ja vom hörensagen sind alle Infos, aber die zwei damen wissens ja besser und plappern nach was sie gehört haben...
 
was passiert eigentlich mit den ganzen tierheim hunden? machen die paten dann mit ihnen den HFS? oder dürfen sie gar nicht mehr raus?

und wie sieht das mit den pflegestellen aus, müssen die für jeden neuen pflegling, der auf der liste steht, den HFS machen? was ist mit hunden, die aufgrund lebensumstände etwas zeit brauchen für eine sozialisierung?

wurden eigentlich den tierheimen gelder bereitgestellt für die ganzen hunde, die den besitzern weggenommen werden?

mir graust es vor den konsequenzen :(

nein bin patin, nachdem die hunde dort sowieso nur mit mk und leine das gelände verlassen dürfen - "kein" problem!! (abgesehen davon hätt ich ja sogar einen für meinen eigenen;))
 
Echt ihr zwei nervts langsam...

http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich/verpflichtender-hundefuehrschein.html



Und wenns dafür das ganze IM Amtsgebäude machen, werdens fürs Umschreiben wegen weniger Leute sicher nicht eine Massenversammlung in den Schlachthallen organisieren oder?





Ich sag ja vom hörensagen sind alle Infos, aber die zwei damen wissens ja besser und plappern nach was sie gehört haben...

Da kommt er wieder, der beleidigende Nero..

Ich hab keinen Bock drauf, mit Dir zu diskutieren.
Bleib Deinem Standpunkt treu.
Der einzige, der nämlich hier nicht zusammenhält, bist Du.

Adios..
 
Echt ihr zwei nervts langsam...

http://www.wien.gv.at/umwelt/natuerlich/verpflichtender-hundefuehrschein.html



Und wenns dafür das ganze IM Amtsgebäude machen, werdens fürs Umschreiben wegen weniger Leute sicher nicht eine Massenversammlung in den Schlachthallen organisieren oder?





Ich sag ja vom hörensagen sind alle Infos, aber die zwei damen wissens ja besser und plappern nach was sie gehört haben...

Weisst Du eigentlich, dass Du hiermit alle Prüfer als Trotteln hinstellst?
Denn Du weisst es ja besser...

Aber, ich reg mich nimmer auf..
Wurde gestern eines besseren belehrt... :rolleyes:
 
Tja ned nur du Cicero... Aber wenn der Andreas als Prüfer das auch so mitgeteilt bekommen hat, dann dürfte er wohl auch ein "koffer" sein....

Na ich reg mich eh nimmer drüber auf wir beide werden ja beim Umschreiben dann sehen was los is... ;)
 
aber was mir auf der seite fehlt ist der hinweis das bereits abgelegte hfs angerechnet werden können :o

Exakt, dies steht niergendwo und wurde ebenfalls nur durch die Prüfer und durch telefonische Auskunft von Magistaratsmitarbeiter, lediglich angekündigt.

Der einzige Hinweis steht in der Änderung des Wiener Tierhaltegesetzez:

11. § 15 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Für Hunde gemäß § 5a Abs. 2, die zum Zeitpunkt der Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises
(§ 5a Abs. 1) bereits in Wien gehalten wurden und für die nicht bereits ein freiwilliger Hundeführschein positiv absolviert wurde, ist innerhalb von einem Jahr ab diesem Zeitpunkt der Sachkundenachweis
zu erbringen.“
 
Da kommt er wieder, der beleidigende Nero..

Ich hab keinen Bock drauf, mit Dir zu diskutieren.
Bleib Deinem Standpunkt treu.
Der einzige, der nämlich hier nicht zusammenhält, bist Du.

Adios..

also das ist ja wohl der gipfel, wer versucht denn aller (nicht du alleine!) hier die listenhundebsitzer zu verunsichern und beunruhigen mit irgendwelche horrogeschichten:mad: - aber gut, ich ich hab gesagt ich lasse es und dabei bleibt es jetzt auch ab sofort, ich bin ja immer nur froh dass es SOVIELE besserwisser, obergscheite und gutmenschen und und und gibt hier im forum
 
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