ich stell das mail eh auch noch rein, aber sitz noch in der arbeite, musst dich noch ein wenig gedulden
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Denn wart mal ab, ob das ein Blödsinn ist
Ich denke mal die unterschiedlichen aussagen kommen von;
..was ist zur prüfung mitzubringen
und
..was brauche ich nur fürs umschreiben
Fürs nackerte umschreiben wäre gefühlsmässig der hund net notwendig !?
(...oder kommt n Bild vom Hund auf n HFS ,..oder pfotenabdruck,..oder gesichtsfeld merkmale )
Ich denke mal die unterschiedlichen aussagen kommen von;
..was ist zur prüfung mitzubringen
und
..was brauche ich nur fürs umschreiben
Fürs nackerte umschreiben wäre gefühlsmässig der hund net notwendig !?
(...oder kommt n Bild vom Hund auf n HFS ,..oder pfotenabdruck,..oder gesichtsfeld merkmale )
Nein, sie wollen kontrollieren, ob die Chipnummer IM Hund, die selbe ist wie im Impfpass..
Und nochmal - SO wurde es mir gesagt.. Und nicht anders.
Deswegen eben auch die alten Schlachthallen.
Ich denke mal die unterschiedlichen aussagen kommen von;
..was ist zur prüfung mitzubringen
und
..was brauche ich nur fürs umschreiben
Fürs nackerte umschreiben wäre gefühlsmässig der hund net notwendig !?
(...oder kommt n Bild vom Hund auf n HFS ,..oder pfotenabdruck,..oder gesichtsfeld merkmale )
Nein, sie wollen kontrollieren, ob die Chipnummer IM Hund, die selbe ist wie im Impfpass..
Und nochmal - SO wurde es mir gesagt.. Und nicht anders.
Deswegen eben auch die alten Schlachthallen.
Nicht ganz, fürs umschreiben ist der Hund NICHT mitzubringen,
fürs Anmelden zur Prüfung bei der MA60 aber sehrwohl!
So die Aussage der eben eingeholte telefonische Auskunft beim MA60.
Und alles im 3.Bezirk und nicht in irgendwelchen Schlachthallen...
Nicht ganz, fürs umschreiben ist der Hund NICHT mitzubringen,
fürs Anmelden zur Prüfung bei der MA60 aber sehrwohl!
So die Aussage der eben eingeholte telefonische Auskunft beim MA60.
Und alles im 3.Bezirk und nicht in irgendwelchen Schlachthallen...
Du bist sowieso nur Glücklich, wenn Deine Meinung geduldet wird.
Nein glücklich bin ich erst wenn meine Meinung übernommen wird
Ausserdem ist mir recht egal wer, wie, wo, was gesagt hat, ich wills von offizieller Stelle bestätigt haben oder auch nicht, diese Info hab ich mir selber geholt nachdem ihr nur drauf rumreiten konntet das es sicherlich so ist weils ja der gesagt hat
Wer der schlauer jetzt war kann sich jeder selber ausmalen...
Ich beziehe mich in diesem Punkt auf ein Antwortmail von der MA 60 vom 23.02.2010, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt niemand für die bereits seit Januar 2010 vorliegenden Daten und Statistiken über Bissverletzungen durch Hunde interessiert hat. Hiermit möchte ich mein Interesse bekunden und ersuche um Einsichtnahme in besagte Statistik, da wie schon erwähnt mir seitens der MA 60 mitgeteilt wurde, dass diese Daten nicht unter Verschluss gehalten werden. Daher meine Frage: WO liegen diese Daten und Statistiken zur Einsichtnahme auf bzw. an WEN muss man sich wenden?[/FONT]
Diese Daten unterliegen dem Datenschutz.
So.. Nachdem ich das "OK" bekommen habe, darüber zu schreiben, schreib ich es, wie es uns beim HFS von einem amtlichen Prüfer, der bei dieser Sitzung letzte Woche dabei war, mitgeteilt wurde.
Umschreiben geht ab 1. Juli 2010. 1 Jahr Frist.
Mitgenommen werden muss: Hund, Impfpass, Freiwillige HFS, eine Versicherungspollize und Lichtbildausweis.
Des weiteren muss man bei der MA60 etwas unterschreiben, dass bestätigt, nicht vorbestraft zu sein..
Ausgehändigt wird dann:
Der KHFS
ein "Zulassungsschein" für den jeweiligen Hund (der gilt NUR für den Hund).
Diese 2 Ausweise samt einem amtlichen Lichtbildausweis sind IMMER mitzuführen beim Gassi gehen.
Des weiteren wird das ganze bei der MA60, 3 Bezirk in den ehemaligen Schlachthallen umgesetzt, da der Platz natürlich mehr ist als auf irgendeinem Amt...
SO, dass haben wir als Ahnungslose gesagt bekommen.
Und ganz ehrlich, da vertrau ich dem Prüfer (der es doch besser wissen sollte) mehr..
Nun, wie alle Prüfer habe auch ich die Information bekommen, daß der Hund beim Umschreiben des freiwilligen HFS auf den verpflichtenden HFS sehr wohl mitgenommen werden MUSS. Das macht auch insoferne Sinn, da ja auch die Identität des Hundes (Name, Rasse, Chipnummer) überprüft werden muß. Denn auf dem HFS-Karterl des freiwiiligen HFS steht nur der Name des Hundehalters und der Name des Hundes drauf. Und sonst nix.Ausserdem ist mir recht egal wer, wie, wo, was gesagt hat, ich wills von offizieller Stelle bestätigt haben oder auch nicht, diese Info hab ich mir selber geholt nachdem ihr nur drauf rumreiten konntet das es sicherlich so ist weils ja der gesagt hat
reicht dochNun, wie alle Prüfer habe auch ich die Information bekommen, daß der Hund beim Umschreiben des freiwilligen HFS auf den verpflichtenden HFS sehr wohl mitgenommen werden MUSS. Das macht auch insoferne Sinn, da ja auch die Identität des Hundes (Name, Rasse, Chipnummer) überprüft werden muß. Denn auf dem HFS-Karterl des freiwiiligen HFS steht nur der Name des Hundehalters und der Name des Hundes drauf. Und sonst nix.
LG, Andy
Bis wann muss der potentielle Gassigeher den HFS ablagen, welche Fristen gibt es hierzu?
Es gibt nur Fristen für den/die HH, der Gassigeher darf den geprüften Hund nur mit gültiger Prüfung führen.
Will nur wissen, ob ich das jetzt richtig verstehe: unsere Kira ist auf meinen Mann angemeldet, also ist er wohl der HH. Und ich und unser Sohn sind wohl "nur" die Gassigeher. Stimmt das?
Wenn dem so sei, heißt das jetzt ab dem 1.7.10, dass ohne Hundeführschein nur mein Mann mit Kira mit Leine und Maulkorb gehen darf und ich und mein Sohn gar nicht? Oder versteh ich da jetzt irgendwas falsch?
lg desertrose
Nun, wie alle Prüfer habe auch ich die Information bekommen, daß der Hund beim Umschreiben des freiwilligen HFS auf den verpflichtenden HFS sehr wohl mitgenommen werden MUSS. Das macht auch insoferne Sinn, da ja auch die Identität des Hundes (Name, Rasse, Chipnummer) überprüft werden muß. Denn auf dem HFS-Karterl des freiwiiligen HFS steht nur der Name des Hundehalters und der Name des Hundes drauf. Und sonst nix.
LG, Andy
Will nur wissen, ob ich das jetzt richtig verstehe: unsere Kira ist auf meinen Mann angemeldet, also ist er wohl der HH. Und ich und unser Sohn sind wohl "nur" die Gassigeher. Stimmt das?
Wenn dem so sei, heißt das jetzt ab dem 1.7.10, dass ohne Hundeführschein nur mein Mann mit Kira mit Leine und Maulkorb gehen darf und ich und mein Sohn gar nicht? Oder versteh ich da jetzt irgendwas falsch?
lg desertrose