Sieht aus wie ein Staff-Mix. Vom Boxer her seh ich da wenig bis nix (vielleicht würde das mit dem Körperbau anders aussehen). Aaaaber es geht ja um das Gesetz und da reicht es eben wenn sie rein optisch aussieht wie ein Listenhund oder ein Listenhundmix.
Die Beweislast liegt beim Besitzer des Hundes. Du mußt beweisen, dass es nicht so ist.
Diese DNA Tests sind sehr schwammig und (soweit ich weiß) nicht zugelassen als Beweismittel. Zumal man ja bei diesen DNA Tests noch immer Foto mitschicken muß zwecks Beurteilung.

Du kannst allerdings versuchen, eine Bescheinigung von deinem Tierarzt und Sachverständigen einholen die den Hund phänotypisch beurteilen.
Das kannst du dann dem Amt vorlegen. Wenn aber der Amtstierarzt feststellt, dass laut seiner Sicht da ein Listenhund mit drinnen ist, nützt dir das nichts.
Dann wirst du den Führschein machen müssen und die Strafe bezahlen müssen. Ich hätte auch schon lang vorher den Führschein gemacht, gerade bei dem Aussehen des Hundes. Ich hab ihn sogar mit meiner gemacht, die nicht mal im entferntesten aussieht wie ein Listenhund, weil ich dachte dass sie es evtl. auf alle Hunde ausweiten werden.
Vor Gericht würd ich in dem Fall nur gehen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte. Ansonsten ist die Strafe wesentlich geringer, als was ein Prozess/Anwalt kosten würde.
Wegen dem Prozensatz der Rasse: auch innerhalb von Mischlingen gibt es immer wieder mal "throwbacks". Sprich Hund hatte als Urgroßvater einen Schäfer, alles andere waren Pinscher. Trotzdem sieht der Hund phänotypisch einem Schäfer sehr ähnlich. Deswegen wirds wohl im Gesetz keine % Anzahl geben. Es gibt aber auch noch einen anderen Grund: einige könnten auf die Idee kommen aus anderen Rassen, die nicht auf der Liste stehen, einen Pitbull/Staff Typen zu züchten um diverse Gesetze zu umgehen. Ist in dem Fall dann völlig wurscht, weil sobald der Hund phänotypisch so aussieht, muß bewiesen werden dass dem nicht so ist. Und das kann man im Prinzip nur bei Hunden mit einem Stammbaum.