Wien: Listenhund bis in wievielte Generation?

leider sind viele Hundehalter auch der Gehirnwäsche über Staffs, Pits und co aufgesessen und sind der Meinung, das es stimmt, das diese Hunde gefährlicher sind, als ihre eigenen:(

ja leider viel zu viele. Und manche die vorher noch "neutral" waren haben jetzt durch die Panikmache erst Angst bekommen. Hab auch solche Fälle erleben müssen.

Und wo es durch die Medien auf und ab gezerrt wurde/wird, reicht dann auch wirklich nur ein blöder Zwischenfall (für den sich sonst wohl niemand interessiert hätte), damit die Medien nur noch tiefer in die Kerbe schlagen können....:(

@TE
bitte weiter berichten, bin gespannt ob Du was erreichen kannst.
 
eigentlich müssten wir Hundehalter alle aus Solidarität den Hundeführschein machen...mit unseren Hunden :eek:...
vielleicht sollte man da mal einen Aufruf starten...und zwar in allen Bundesländern....leider sind viele Hundehalter auch der Gehirnwäsche über Staffs, Pits und co aufgesessen und sind der Meinung, das es stimmt, das diese Hunde gefährlicher sind, als ihre eigenen:(

Ich traf mal beim Spazieren gehen eine Frau mit Mixhündin...ich ging einen Damm entlang, die Frau ein Stück vor mir..plötzlich drehte sie um und kam uns entgegen und als wir auf gleicher Höhe waren, warnte sie mich, ich soll auch umdrehen, weil da vorne kommt eine Frau mit Kampfhunden:(...ich hab gedacht ich hör nicht richtig...hab mir dann überlegt, ob ich sie aufklären sollte..hab mir dann aber gedacht, das es wohl nichts bringen würde.....

traurig aber wahr, das Menschen leider so leicht zu manipulieren sind :(

Grundsätzlich finde ich den Gedanken "Solidarität zwischen Hundehaltern" super, nur das spielts in der Realität abseits von Listenhund schon nicht .... Klein versus Groß, Rasse versus Mischling, Hündin versus Rüde, Sporthund versus Begleithund, angeleint versus unangeleint usw usw usw ....
 
Hallo Puschkin!

Hab jetzt gespannt alles von der Ersten bis zur letzten Seite gelesen!

Ist total interessant und ich würd gerne erfahren wies ausgegangen ist !

Ich wünsch Dir alles Gute !!!

Ps: dein "Mädchen" ist eine Schönheit (egal wer Eltern , Großeltern oder Ur-Großeltern ....waren)!!!

Liebe Grüße Pinkie
 
eigentlich müssten wir Hundehalter alle aus Solidarität den Hundeführschein machen...mit unseren Hunden :eek:...
Jetzt mal abgesehen von der "Listenhund"-Problematik, kann ich das nur empfehlen! Da spart man sich ein Jahr lang die Hundesteuer und ein Geschenkpaket kriegt man auch :)

Vielen Dank euch allen für euer Interesse! Natürlich werd ich erzählen, wie es weitergegangen ist.

Ich fürchte nur, es schaut nicht so gut aus. Ich hab mich mal bei allen Jus-Studenten-FreundInnen und Bekannten mit Ahnung von der Materie erkundigt und scheinbar ist es echt gängige Rechtsauslegung, dass es komplett egal ist, wann mal ein Listenhund mitgemischt hat, der Nachfahre gilt trotzdem als Listenhund.

Zwei Verfahren gab es bisher beim Verfassungsgerichtshof zum Thema Kampfhunde (einmal Wien, einmal NÖ), und beide Male wurde gegen die Hundehalter entschieden.

Bisher hat sich die Behörde noch nicht bei uns gemeldet. Ich will mir kein fachtierärztliches Gutachten holen und keinen teuren DNA-Bluttest bestellen, solange ich nicht weiß, ob ich die Kosten zurückerstattet bekomme, sollte ich Recht bekommen.

Jetzt heißt es also einfach mal abwarten.. Sobald sich was tut, seid ihr die Ersten, die es erfahren werden! :)
 
Wieviel kostet denn der Hundeführschein derzeit eigentlich ?
40€ Prüfungsgebühr (statt wie früher 25€) und wenn es der verpflichtende Führschein ist noch plus ca 15€ (bin mir jetzt nicht sicher ob es 14,6€ oder 16,4€ waren) Gebühr für den Strafregisterauszug, den man sich bei der Behörde dafür abholen muss..

Jetzt wo ich drüber nachenk, spart man da doch gar nicht soooo viel, vor allem, wenn man die Zeit, die das in Anspruch nimmt, noch abzieht..
 
Somit ist der finanzielle Anreiz um den Schein zu machen nicht mehr allzu groß :rolleyes:
Oh, hab gerade nochmal nachgelesen! Für den freiwilligen Führschein nehmen sie immer noch nur bis maximal 25€ (laut www.wien.gv.at).. Haben sie also nur den verpflichtenden verteuert.. Also spart man doch fast 50€..

("Die Kosten für die Prüfung werden angehoben. Derzeit zahlt man 25 Euro an die Prüfer. Das sei ein bisschen wenig für eine Stunde Arbeit, sagte Sima. Wie viel der Schein künftig kostet, ist aber noch offen."
Als hätten sich die Listenhund-Halter ausgesucht, dass sie den Prüfer unbedingt für eine Stunde in Anspruch nehmen wollen. Ach, da ärger ich mich gleich wieder!!!)
 
Jeder, der einen Listenhund ausführen will (also auch Gassigänger), muss mindestens einmal den VERPFLICHTENDEN Hundeführschein gemacht haben. Dann bekommt man seinen Hundeführschein und eine Hundekarte, die auf den Hund, der den Test bestanden hat, läuft.
Das heißt es kann auch jemand, der mit einem anderen Listenhund den verpflichtenden Schein gemacht hat, mit einem Hund, für den er auch eine Hundekarte vorweisen kann, spazieren gehen.
Nochmal zusammengefasst: Sowohl Hund als auch Halter müssen einmal die Prüfung bestanden haben (was natürlich Schwachsinn ist, weil ja nicht der Hund an sich geprüft wird, sondern wie der Halter mit ihm umgeht und seine Sachkenntnis die Hundehaltung betreffend).
Du darfst deinen Hund aber niemandem mitgeben, der den Schein gar nicht hat.
 
Wieviel kostet denn der Hundeführschein derzeit eigentlich ?


Es gibt regelmäßig Aktionen wo man den freiwilligen Hundeführschein zu einem bestimmten Termin auch gratis machen kann.

Ich habe ihn mit meiner Hündin bei so einer Aktion gratis gemacht. Sprich keine Kosten für mich, aber ein Jahr Ersparnis bei der Steuer plus ein Bonusheft voller Gutscheine. Das zahlt sich dann wirklich aus. *ggg*

Ansonsten drück ich euch die Daumen.
 
So, es gibt endlich wieder etwas Neues von uns:

Wir sind bei der MA60 vorgeladen worden um unseren Hund durch 3 Sachverständige prüfen zu lassen.

Schlechte Nachricht: Sie gilt als Listenhund.

Gute Nachricht: Die Veterinäre waren sich selbst überhaupt nicht einig und haben gesagt, das ist der am schwierigsten zu beurteilende Hund, den sie je hatten. Eine von den 3en hat gesagt, sie sagt nein, der Chef hat gesagt, er sagt im Zweifel ja, weil er es aufgrund der Kopfform nicht ausschließen kann und die dritte hat sich nicht konkret geäußert. Und es ging einzig und allein um den breiteren Kopf, das Gebäude, die Ohren, die Augen, das Verhalten ist alles Boxer-typisch.. Sogar das Gebiss haben sie sich angeschaut und gemeint, sie hat zwar keinen Unterbiss, aber eine Zahnfehlstellung, die auch auf Boxer schließen lässt. Aber im Zweifel gegen den Angeklagten.. :)

Fast wären wir komplett problemlos durchgekommen, aber ich habe es leider versaut: Beim Reinkommen habe ich gleich mein DNA-Gutachten vorgelegt und den Impfpass, wo Boxer-Mischling drinsteht, und die Frau hat gesagt, na dann ist das sowieso klar, wenn das Gutachten das sagt und der Impfpass gilt ja auch als Dokument. (Der Chef, der später dazugekommen ist, hat das dann wieder relativiert, aber da sieht man halt, dass die sich auch nicht hunderprozentig sicher sind, was als Beweis gilt und was nicht).. Jedenfalls hab ich die Dame dann noch auf das Kleingedruckte hingewiesen (Kategorie 5, also bei uns der Staffordshire Terrier, ist kleingedruckt, so dass man das auf den ersten Blick gar nicht wirklich sieht)..
Dann hat sie gemeint, ich hätte ihr das jetzt doch nicht sagen sollen :)
Aber so war es mir lieber, ich wollte nicht, dass dann im Nachhinein irgendwie rauskommt, dass ich versucht habe zu betrügen, oder so.

Ich habe jetzt zwei verschiedene Auskünfte:
- Laut der netten Dame vom Anfang ist es egal, in wievielter Generation ein Kampfhund beteiligt war, das Gesetz regelt das nicht klar. Deswegen fände sie es gut, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dass das Amt auch mal weiß, auf was es sich beziehen kann.
- Laut dem Chef gilt dieser DNA-Test überhaupt nicht als Beweis, weil das wissenschaftlich noch nicht so ausgereift ist, dass das wirklich aussagekräftig wäre. Es zählt hier rein der Phänotyp und mit seinem DNA-Gutachten kann man sich quasi brausen gehen.

Wir hätten jetzt auf jeden Fall die Möglichkeit ein fachtierärztliches Gutachten vorzulegen, das bestätigt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit seit vielen Generationen kein Listenhund beteiligt war. Das würde die Amts-Aussage dann auf jeden Fall ausstechen.

Was wir jetzt machen: wir legen kein Gutachten vor, ich mache den Hundeführschein so bald wie möglich und habe mich heute schon dazu angemeldet. Dann schauen wir, ob wir die 350€ Strafe irgedwie abwenden können. Ganz ehrlich, wenn sich 3 Fachleute nicht einig sind und nur sagen "ja, wir sind im Zweifel, können es also nicht fix ausschließen, also sagen wir mal es ist ein Listenhund", wie soll dann ich als "Laie" das zweifelsfrei wissen?

Die 350€ fanden die drei Sachverständigen auch total überzogen und haben gesagt wir sollen das auf jeden Fall beeinspruchen (was wir ja eh getan haben)..

Jetzt hoffen wir, dass die MA58 genauso nett ist, wie die MA60.. Wirklich, ich bin von denen sehr begeistert, so freundliche Menschen! Die haben sich fast eine ganze Stunde Zeit für uns genommen. Kann ich nur jedem empfehlen dort hin zu gehen :D
 
Ich finde, es ist allerhöchste Zeit, wieder einmal über das, was hinter Phänotypbestimmung und Zusammenhang von Charakter/Eigenschaften und Vererbung, steht, zu diskutieren!

Nicht nur aus dem Grund, da ja gerade derzeit ein Aufruf

http://derstandard.at/2000008618880/Projekt-Genom-Austria-Das-eigene-Erbgut-ins-Internet-stellen

erfolgt.
Was schließt man denn aus Diversem... anscheinend Vererbtem, Phänotyp, Charakter, Eigenschaften.. und dann auch noch aus der Sequenzierung des Genoms?

So in der Art... schaut der Hund wie ein American Stafford aus, hat er einen breiteren Kopf usw. - muss er mehr oder minder zwingend - ich sage einmal..."artgenossenunverträglich" sein? Weil da ja der "Kampfhund" drin steckt?

Das ist doch ein riesengroßer Irrtum! Gerade beim Spike, über den ich schrieb, der im Tierheim in Freistadt sitzt....

Listenhund, absolut gutmütiger Dodl, der sich mit allen anderen Hunden super versteht und mit diesen spielen will....

Was soll da die Phänotypbestimmung? Ich habe doch ein Mail geschrieben....




Vielen Dank für Ihre Anregungen zum Wiener Tierhaltegesetz, welche Sie an das Büro der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet haben und welche an die Magistratsabteilung 60 weitergeleitet wurden.
Dazu teilt Ihnen die Magistratsabteilung 60 folgendes mit:
Das Wiener Tierhaltegesetz bezieht sich nicht auf unterschiedliche Filialgenerationen oder einen prozentuellen Rasseanteil. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
Haltung von hundeführscheinpflichtigen Hunden § 5a.
(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung festzulegen, welche Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden als hundeführscheinpflichtig gemäß Abs. 1 anzusehen sind.
Die Behörde hat die Frage, ob es sich bei einem Hund um einen gemäß Abs. 2 handelt, nach dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes vorzunehmen.
Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt, gilt der Hund als hundeführscheinpflichtiger Hund, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt.
Im Zuge der Mischlingsdiskussion zum Wiener Tierhaltegesetz wird wiederholt auch die Möglichkeit einer DNA-Analyse mittels Blutuntersuchung diskutiert. Leider werden einige Dinge dabei vergessen:
Da es sich um eine neuere Methode handelt, sind die Stichprobengrößen leider nicht
repräsentativ und derzeit auch nicht von allen weltweit vertreten Rassen vorhanden. Jedes
Labor verwendet meist eigene Untersuchungsmethoden und stellt dafür auch keine genauen
Informationen und vor allem auch keine Wahrscheinlichkeiten zur Verfügung. Damit werden
aber die Wahrscheinlichkeiten der Ergebnisse, die dieser Methode grundsätzlich eigen sind,
eher ungenauer.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmung ist daher nur der Laborbefund ohne
fachtierärztliches Gutachten nicht ausreichend.
Ob in dieser Angelegenheit eine Änderung oder Adaptierung des Gesetzes vom
Gesetzgeber angedacht wird, ist der Magistratsabteilung leider nicht bekannt.

Das war die Antwort. Für mich komplett unbefriedigend.
 
So, der Vollständigkeit halber und falls jemand mal das selbe Problem haben sollte:

die Anzeige wurde gerade nach einer mündlichen Verhandlung fallen gelassen.

Grund: Wenn sich schon die Experten nicht einig sind, kann man nicht von einem Laien erwarten einen Mischling eindeutig zu identifizieren.

Also, mein Rat: in strittigen Fällen immer anfechten!!!
 
Ich finde es klasse, dass du so für deinen Hund gekämpft und gewonnen hast.. :) Respekt!!!

Naja, es war weniger ein kämpfen als ein ewig langes warten.. 13 Monate hat der ganze Spaß gedauert..
Und wirklich erreicht haben wir ja nix, also außer dass die Strafe fallen gelassen wurde.. Dieses unfaire Gesetz gilt noch immer, es ist immer noch nicht klar, was eine "Kreuzung" ist und den Führschein haben wir ja auch sicherheitshalber gemacht..
Aber ich habe jetzt wieder ein bisschen mehr Vertrauen in den Rechtsstaat :)
 
Naja, es war weniger ein kämpfen als ein ewig langes warten.. 13 Monate hat der ganze Spaß gedauert..
Und wirklich erreicht haben wir ja nix, also außer dass die Strafe fallen gelassen wurde.. Dieses unfaire Gesetz gilt noch immer, es ist immer noch nicht klar, was eine "Kreuzung" ist und den Führschein haben wir ja auch sicherheitshalber gemacht..
Aber ich habe jetzt wieder ein bisschen mehr Vertrauen in den Rechtsstaat :)

Du hast erreicht, dass die Strafe fallen gelassen wurde.. und das ist schon sehr viel, finde ich.. es gibt genug traurige Beispiele, da haben die HH ihre Hunde halt abgegeben, anstatt für sie zu kämpfen...
Deshalb nimm das Lob ruhig mal an, tolle Leistung, tolles Frauchen... ;)
 
Oben