So, es gibt endlich wieder etwas Neues von uns:
Wir sind bei der MA60 vorgeladen worden um unseren Hund durch 3 Sachverständige prüfen zu lassen.
Schlechte Nachricht: Sie gilt als Listenhund.
Gute Nachricht: Die Veterinäre waren sich selbst überhaupt nicht einig und haben gesagt, das ist der am schwierigsten zu beurteilende Hund, den sie je hatten. Eine von den 3en hat gesagt, sie sagt nein, der Chef hat gesagt, er sagt im Zweifel ja, weil er es aufgrund der Kopfform nicht ausschließen kann und die dritte hat sich nicht konkret geäußert. Und es ging einzig und allein um den breiteren Kopf, das Gebäude, die Ohren, die Augen, das Verhalten ist alles Boxer-typisch.. Sogar das Gebiss haben sie sich angeschaut und gemeint, sie hat zwar keinen Unterbiss, aber eine Zahnfehlstellung, die auch auf Boxer schließen lässt. Aber im Zweifel gegen den Angeklagten..
Fast wären wir komplett problemlos durchgekommen, aber ich habe es leider versaut: Beim Reinkommen habe ich gleich mein DNA-Gutachten vorgelegt und den Impfpass, wo Boxer-Mischling drinsteht, und die Frau hat gesagt, na dann ist das sowieso klar, wenn das Gutachten das sagt und der Impfpass gilt ja auch als Dokument. (Der Chef, der später dazugekommen ist, hat das dann wieder relativiert, aber da sieht man halt, dass die sich auch nicht hunderprozentig sicher sind, was als Beweis gilt und was nicht).. Jedenfalls hab ich die Dame dann noch auf das Kleingedruckte hingewiesen (Kategorie 5, also bei uns der Staffordshire Terrier, ist kleingedruckt, so dass man das auf den ersten Blick gar nicht wirklich sieht)..
Dann hat sie gemeint, ich hätte ihr das jetzt doch nicht sagen sollen

Aber so war es mir lieber, ich wollte nicht, dass dann im Nachhinein irgendwie rauskommt, dass ich versucht habe zu betrügen, oder so.
Ich habe jetzt zwei verschiedene Auskünfte:
- Laut der netten Dame vom Anfang ist es egal, in wievielter Generation ein Kampfhund beteiligt war, das Gesetz regelt das nicht klar. Deswegen fände sie es gut, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dass das Amt auch mal weiß, auf was es sich beziehen kann.
- Laut dem Chef gilt dieser DNA-Test überhaupt nicht als Beweis, weil das wissenschaftlich noch nicht so ausgereift ist, dass das wirklich aussagekräftig wäre. Es zählt hier rein der Phänotyp und mit seinem DNA-Gutachten kann man sich quasi brausen gehen.
Wir hätten jetzt auf jeden Fall die Möglichkeit ein fachtierärztliches Gutachten vorzulegen, das bestätigt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit seit vielen Generationen kein Listenhund beteiligt war. Das würde die Amts-Aussage dann auf jeden Fall ausstechen.
Was wir jetzt machen: wir legen kein Gutachten vor, ich mache den Hundeführschein so bald wie möglich und habe mich heute schon dazu angemeldet. Dann schauen wir, ob wir die 350€ Strafe irgedwie abwenden können. Ganz ehrlich, wenn sich 3 Fachleute nicht einig sind und nur sagen "ja, wir sind im Zweifel, können es also nicht fix ausschließen, also sagen wir mal es ist ein Listenhund", wie soll dann ich als "Laie" das zweifelsfrei wissen?
Die 350€ fanden die drei Sachverständigen auch total überzogen und haben gesagt wir sollen das auf jeden Fall beeinspruchen (was wir ja eh getan haben)..
Jetzt hoffen wir, dass die MA58 genauso nett ist, wie die MA60.. Wirklich, ich bin von denen sehr begeistert, so freundliche Menschen! Die haben sich fast eine ganze Stunde Zeit für uns genommen. Kann ich nur jedem empfehlen dort hin zu gehen
