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Unser Grundstück ist nicht sehr groß, deswegen hatten wir die Erlaubnis nur 2 Hunde im Garten zu beerdigen. Billiger wären natürlich kleine Hunde. Wir haben für jeden der drei Hunde über 400 Euro bezahlt, aber ich habe sie immer bei mir. Das war es mir auch wert.Hab eine SchäferXSpitzin, einen Puli, 2 Rottweilerinnen und etliche Katzen im Garten. Die letzte Rottweilerin ist eingeäschert, weil ich endlich mal das Haus, zu dem der Garten gehört, verkaufen muss und mir das Risiko, dass die neuen Eigentümer den gerade erst begrabene Hündin stören, zu groß ist.
Hab eine SchäferXSpitzin, einen Puli, 2 Rottweilerinnen und etliche Katzen im Garten. Die letzte Rottweilerin ist eingeäschert, weil ich endlich mal das Haus, zu dem der Garten gehört, verkaufen muss und mir das Risiko, dass die neuen Eigentümer den gerade erst begrabene Hündin stören, zu groß ist.
Immerhin, auch wenn die Gemeinde ordentlich verlangt, darf man bei euch die Tiere legal am eigenen Grundstück begraben. In Ö ist das überwiegend, wenn ncht gar flächendeckend, verboten.Unser Grundstück ist nicht sehr groß, deswegen hatten wir die Erlaubnis nur 2 Hunde im Garten zu beerdigen. Billiger wären natürlich kleine Hunde. Wir haben für jeden der drei Hunde über 400 Euro bezahlt, aber ich habe sie immer bei mir. Das war es mir auch wert.
Ja, natürlich mussten wir fragen, das hat unser Tierarzt uns angeraten. Unvorstellbar diese Tiere wieder auszubuddeln, ich würde dabei heute liegen bleiben. Ich will mein Haus auch verkaufen, aber solange mein Hund da ist, natürlich nicht und ich hoffe, er bleibt noch eine Weile. Er ist ein Schäferhundmix und ist 12 Jahre alt.Immerhin, auch wenn die Gemeinde ordentlich verlangt, darf man bei euch die Tiere legal am eigenen Grundstück begraben. In Ö ist das überwiegend, wenn ncht gar flächendeckend, verboten.
Ich habe gehört, in der Schweiz kann/soll man die Urnen mitnehmen dürfen. Wenn es so stimmt, gäbe ja diese Möglichkeit, ob das dann auch für Deutsche gilt oder wie genau es dort genommen wird, keine Ahnung. Das wäre mal interessant zu wissen.Und ganz ehrlich, aber leider nicht erlaubt, hätte ich meine letzte Ruhestätte am liebsten bei meinen Tieren - verbrannt und die Asche über meine geliebten Tiere gestreut...
Ich glaube, du hast mich jetzt missverstanden, oder ich habe Caro1 nicht richtig verstanden. Sie würde gern bei ihren Tieren sein und die Asche dort verteilen lassen wollen. Da ihre Tiere bei ihr auf dem Grundstück sind, gehe ich mal davon aus, dass sie das so gemeint hat. Egal.Urnen mitnehmen in die CH heißt aber noch lange nicht, dass damit auch solche von eingeäscherten Tieren gemeint sind und dass Urnen mit Menschenasche und solche von Tieren an ein und denselben Platz dürfen.
Du sagst es. Natürlich, Seebestattung weiß ich natürlich, Friedwald wusste ich nicht.Nein, in Deutschland gibt es auch Seebestattungen, Friedwald etc. Aber die Asche mit nach Hause nehmen darf man nicht oder noch nicht, so genau habe ich mich damit noch nicht befasst, weil Familiengrab wo meine Lieben liegen...
Sorry, da musste ich jetzt lachen. Dein toter Hund kann nicht mehr gestört werden, aber er könnte die Leute stören. Und ganz ehrlich, mich würde es tatsächlich auch stören, wenn ich beim Anlegen eines Blumenbeetes im kürzlich erworbenen Garten auf viele Gebeine und einen erst halbverwesten Hund stoßen würde. Nix gegen das Meerschweinchen der Kinder, aber wo hörts dann auf? Darf man das geliebte Pony dann auch eingraben?Hab eine SchäferXSpitzin, einen Puli, 2 Rottweilerinnen und etliche Katzen im Garten. Die letzte Rottweilerin ist eingeäschert, weil ich endlich mal das Haus, zu dem der Garten gehört, verkaufen muss und mir das Risiko, dass die neuen Eigentümer den gerade erst begrabene Hündin stören, zu groß ist.
Sorry, da musste ich jetzt lachen. Dein toter Hund kann nicht mehr gestört werden, aber er könnte die Leute stören. Und ganz ehrlich, mich würde es tatsächlich auch stören, wenn ich beim Anlegen eines Blumenbeetes im kürzlich erworbenen Garten auf viele Gebeine und einen erst halbverwesten Hund stoßen würde. Nix gegen das Meerschweinchen der Kinder, aber wo hörts dann auf? Darf man das geliebte Pony dann auch eingraben?
Sorry, da musste ich jetzt lachen. Dein toter Hund kann nicht mehr gestört werden, aber er könnte die Leute stören. Und ganz ehrlich, mich würde es tatsächlich auch stören, wenn ich beim Anlegen eines Blumenbeetes im kürzlich erworbenen Garten auf viele Gebeine und einen erst halbverwesten Hund stoßen würde. Nix gegen das Meerschweinchen der Kinder, aber wo hörts dann auf? Darf man das geliebte Pony dann auch eingraben?
Beim Garteln auf saubere Knochen zu stoßen, ist mMn zumutbar und sollte kein "Trauma" verursachen. Bei Halbverwestem verhält es sich schon anders. Genau deshalb habe ich die letzte verstorbene Hündin ja einäschern lassen.Das Pony holt der Abdecker... Aber bei uns auf dem Grundstück wurde mit dem Hochwasser ein totes und extrem aufgeblähtes Schaf angespült.. Hat wohl schon länger im Wasser gelegen.. jedenfalls hat das Wasserwirtschaftsamt bei uns auf dem Grundstück ein großes Loch gebaggert und das Schaf mit irgendeinem Kalk eingebuddelt... soviel dazu, wo hörts auf.. keine Ahnung...
Das ist erlaubt?Auch möchte ich sie nicht mehr direkt hier bei mir im Garten haben, sondern werde sie irgendwo im Wald begraben.
Ich dachte, dass das nicht erlaubt ist?Ich selber möchte gerne in einer Urne unter einem meiner Lieblingsbäume im Garten ruhen.
Die EU schafft Gesetze, die für alle EU Staaten gelten, warum nicht auch in solchen Dingen? Denn ich habe es schon von einigen Leuten gehört, dass sie gern bei sich auf dem Grundstück in der Urne liegen würden, mich eingeschlossen.Im eigenen Wald natürlich, oder es ginge wohl auch woanders mit Zustimmung des Eigentümers. Also was die Hunde betrifft.
In Ö ist es auch für Menschen erlaubt, aber hier wirklich nur am eigenen Grund, in einer kompostierbaren Urne, mit einer Genehmigung der Gemeinde.
Mein Onkel ist zB unter einer großen Buche auf seinem Grundstück begraben (Linz, OÖ).