Wer kennt sich aus mit Hund beim Wachschutz?

@Dobifan:
Da bin ich ganz deiner Meinung. Aber die dies betrifft, und ihre Hunde scharf machen wollen, werden es weiter tun. Einbrecher gehen einbrechen, Schläger werden jemanden zusammen schlagen und Vergewaltiger werden vergewaltigen. Trotz der Strafandrohung. So ist halt unsere Gesellschaft.

Nur müssten halt die Konsequenzen für den Hundehalter dementsprechent sein. Sonst wird ihm der böse böse Hund abgenommen und eventuell sogar eingeschläfert und der Hundehalter bekommt eine kleine Verwaltungsstrafe, so wie beim Schnellfahren:mad:

Lg
Robert
 
Hallo!
Hab wieder ein paar Fotos online gestellt. Darauf ist unsere 2 jährige Malihündin zu sehen, die am Vollschutzanzug beißt. Auf weiteren Bildern hat die Figurantin abwechselnd nur die Schutzhose, bzw. Schutzjacke an. Die Hündin beißt jeweils nur in die Beute ‚Schutzanzug‘. Die ungeschützten Körperteile sind für sie tabu. In weiterer Folge arbeitet die Figurantin nur mit Beinmanschette und einem Junghundeärmel.
Obwohl die Hündin seit Monaten mit dem Vollschutzanzug gearbeitet wird, und darauf trainiert ist, sich die Anbissfläche selbst zu wählen, beißt sie nur in die angebotene Beute, egal ob Anzug, Manschette, Ärmel oder Beißwurst.
Und das alles ohne die geringste Aggression.
Das ist das Ergebnis einer gut fundierten, rein über den Beutetrieb aufgebauten Sportschutzausbildung.

@Quirano: Ein Danke dafür an unsere Trainer beim MVÖ.

http://www.mondioringclub.at/beissarbeit.htm

Lg
Robert
 
Na, da wird ja heftig diskutiert. :D

So ein Thema sorgt immer für viel Gesprächsstoff, und ich finds auch gut, wenn man sich darüber Gedanken macht. Und zudem stellt es auch eine gewisse Art der Aufklärung dar.

Für uns Mondioring-Sportler ist es wichtig, durch die Vollschutz-Arbeit keinem einen falschen Eindruck zu vermitteln. Vor allem sollen alle Möchtegerns die sich mit einem zähnefletschenden Hund in Szene setzen wollen vom Mondioring ferngehalten werden. Weiters bin ich ziemlich sicher, dass solche Leute und Hunde niemals erfolgreich irgendwo eine Mondioring-Prüfung ablegen werden, da hierfür die Hunde - wie nun schon öfter erwähnt - klar im Kopf sein sollen.

@ Robert: Klasse Bilder, ich hoffe dass das möglichst viele Skeptiker sehen und daraus lernen!!!! :idea:

LG, Stefan
 
Hi!
Das Thema kann ja nicht ausufern, denn es sind eh alle, die sich noch an der Diskussion beteiligen, einer Meinung: Sportschutz hat nicht im Geringsten etwas mit 'Zivilschutz', 'Scharfmachen' oder damit zu tun, dass dem Hund gelernt wird, einen Menschen zu beißen.

Kleine Auffassungsunterschiede gibt’s nur bezüglich der Strafbarkeit in Ö, wegen dem 'zivilen Beißen'.

@Biggy: Mir ist schon klar, was du meinst mit Aggression, Beute, und so. Meine Schwester hat gerade einen Mali Wurf liegen (Vater der Welpen: Arrack's Home Kamatz http://www.working-dog.eu/dogs-details/48885/Arracks-Home-Kamatz)

Bei den Welpen kann man schön sehen, welche angeborenen Aggressionen frei werden, wenn's ums Fressen oder Spielzeug geht.

Ich habe zwei Mali Rüden (Billy van Joefarm – Sohn von Urosh van Joefarm http://www.working-dog.eu/dogs-details/112933/Billy-van-Joefarm und

'Snap' – heißt eigentlich Like a Hurricane Eligio Edmundo http://www.working-dog.eu/dogs-details/175586/Like-A-Hurricane-Eligio-Edmundo und ist ein Sohn von Nierlenders Evgeny.

Alles Hunde aus belg. Ringlinien.

Auch haben wir noch eine Malihündin 'Alina Spirit of Graz', http://www.working-dog.eu/dogs-details/109367/Alina-Spirit-of-Graz mit der meine Frau Ringsport betreibt.

Mit Beuteaggression und einer angeborenen, sagen wir mal so: 'Wachsamkeit gegenüber Fremden' usw. kenne ich mich da schon aus.

Wenn ich von Aggression schreibe, meine ich die im Tierschutzgesetz geforderte 'gesteigerte Aggression' zur Strafbarkeit.

Ursprünglich ging es in dieser Diskussion ja um die Ausbildung eines Hundes für ein Wachorgan und einer Meinung, dass ein Sportschutz nichts bringen würde, da der Hund ja nicht 'zivil' beißt, weil der Täter keinen Ärmel oder Schutzanzug anhat.

Auf meine Antwort, dass man einem Hund (auf seriöse Weise ohne Verletzung des Tierschutzgesetzes) beibringen könne, auch eine Zivilperson zu beißen, hieß es, dass sei in Ö verboten.

Aber: Ich habe gemeint, den Hund über den Beutetrieb auf ein Zivilgewand zu konditionieren. Natürlich mit Beuteaggression, und ohne 'Ärmelzupfen'. Ein richtig ausgebildeter Hund mit einem genetisch veranlagten 'guten Griff' wird auch bei einem Jogginganzug so richtig 'zuschrauben'. Das verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz und ist sicher NICHT verboten.

Eine Arbeit über den Wehrtrieb (Tierschutzgesetz: wer einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt – kommt auf die Professionalität des Ausbilders an) wäre demnach verboten. Aber auch nur, wenn zumindest einer der Punkte zutrifft.

Was anderes ist die sogenannte 'Kampfhundeausbildung' in der Unterwelt und Rotlichtszene, bei der Hunde wirklich 'scharf auf Menschen' gemacht und dabei körperlich oder seelisch, oder beides misshandelt werden.

Aber das ist hier ja nicht Thema, sondern eine seriöse, über Beutetrieb (hauptsächlich) aufgebaute 'Diensthundeausbildung' für konzessionierte Sicherheitsfirmen, wo der Hund lernt, auch zivil bekleidete Personen zu stellen, zu verbellen und einen Angriff auf ihn oder den Hundeführer mit einer Maulkorbattacke, bzw. durch einen Biss (alles im Rahmen einer Notwehrsituation) abzuwehren.

Lg
Robert
 
Aber: Ich habe gemeint, den Hund über den Beutetrieb auf ein Zivilgewand zu konditionieren. Natürlich mit Beuteaggression, und ohne 'Ärmelzupfen'. Ein richtig ausgebildeter Hund mit einem genetisch veranlagten 'guten Griff' wird auch bei einem Jogginganzug so richtig 'zuschrauben'. Das verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz und ist sicher NICHT verboten. (Zitat Billy001)



:eek::eek::eek:


@ Billy

Und genau das wäre für mich dann die Waffe!!!

Ursprünglich ging es in diesem Thread ja eigentlich um die Ausbildung eines Wachhundes, oder?

Jetzt ohne jemanden nahetreten zu wollen, aber ich glaube nicht, dass der Großteil der Security und Wachdienstleute fähig ist einen Hund in dieser Art und Weise "korrekt" auszubilden! Die Frage stellt sich dann auch wozu sollte man den Hund so ausbilden?

Und ich glaube auch nicht, dass ein Hund der auf Jogginganzüge und "Co" konditioniert wurde, beim "Biss ins Fleisch" wirklich "hält".

lg
Dobifan
 
ich habe vor jahren auch einige zeit im wachdienst einer gr. renommierten sicherheitsfirma gearbeitet.
es gibt ja posten die extra als "hundeführer" ausgeschrieben sind und da wird bei den meisten firmen eine schh1 verlangt. somit fallen da eh schon einige hunde weg die dafür geeignet sind.
dann gibt es die ganz normalen sicherheitsleute die revierstreife fahren oder an einem fixen stützpunkt wache halten. das hatte ich gemacht. da war es kein problem den hund halt mitnehmen zu dürfen. egal welchen hund man hat! ich nahm damals meinen collie mit :D
hatte einen bekannten der in der scs stationiert war als hundeführer und da ist ja auch der unterschied, dass du als hundeführer auch geld fürn hund bekommst, was du als nicht hundeführer ja nicht hast.

mit hund hast du einfach den vorteil, dass sich zwielichtige gestalten wohl eher fern halten werden von dir. da reicht es schon das der hund groß, beeindruckend und bellfreudig ist. ;)

auf meiner strecke damals wurde nur ein paar tage später als ich nimmer dienst versah, ein kollge auf der B17 überfallen. 1 mann mit auto sprach ihn an, der 2te haute ihn von hinten einen über den kopf, sodass er im spital landete und einige tage blind war, weil die den sehnerv getroffen hatten. er hatte keinen hund dabei!
mit hund wäre das wahrscheinlich nicht passiert, weil ein guter und aufmerksamer, wachsamer hund das sofort gemeldet hätte.

also, wenn mit hund in der firma, egal ob als hundeführer oder nur so, dann würd ich ihn schon zur schh ausbilden. die hunde haben dann ihn brenzlichen situationen einfach ein anderes auftreten als ein ev. nicht ausgebildeter hund.
 
Aber SCHH- Prüfung sagt ja noch nicht aus dass der Hund dich deswegen beschützt!!!

Ich kannte einen Dobi (war oft bei mir in Pflege) der startete bis zur Dobermannweltmeisterschaft mit immer super Ergebnissen im Schutz. Der arbeitete im Schutz wie ein "Böser"!

Der hätte mich oder seine Besitzerin aber NIE UND NIMMER privat beschützt!

Weil der im Täter keine Beute sieht...

Für mich ist das echte Verteidigen von Frauchen oder Herrchen eine reine Instinktsache, der eine hat´s der andere nicht...(außer es ist ein im Zivilschutz ausgebildetet Hund - und das müsste und sollte für Privatpersonen verboten werden. Es sollte nur für Polizei und Bundesheer erlaubt sein! )

lg
Dobifan
 
@Dobifan:
Auch wenns eine Waffe sein sollte. In Ö darf jeder ab 18 Jahren ohne irgendwelche Erlaubnis eine Waffe führen. Nur bei Schusswaffen, oder zur Ausnahmegenehmigung von verbotenen Waffen bedarf es einer behördlichen Genehmingung (Waffenpass, u.dgl.)

Erst wenn die Waffe benützt wird, müssen die Gerichte klären, ob es rechtsgültig war, oder nicht. ZB ob eine Notwehrtsituation vorgelegen ist.

Wenn jemand besonders auffällig wird (durch gefährliche Straftaten) kann die Behörde eien Waffenverbot erlassen.

Lg
 
Aber SCHH- Prüfung sagt ja noch nicht aus dass der Hund dich deswegen beschützt!!!

Ich kannte einen Dobi (war oft bei mir in Pflege) der startete bis zur Dobermannweltmeisterschaft mit immer super Ergebnissen im Schutz. Der arbeitete im Schutz wie ein "Böser"!

Der hätte mich oder seine Besitzerin aber NIE UND NIMMER privat beschützt!

Weil der im Täter keine Beute sieht...

Für mich ist das echte Verteidigen von Frauchen oder Herrchen eine reine Instinktsache, der eine hat´s der andere nicht...(außer es ist ein im Zivilschutz ausgebildetet Hund - und das müsste und sollte für Privatpersonen verboten werden. Es sollte nur für Polizei und Bundesheer erlaubt sein! )

lg
Dobifan

sagt es natürlich nicht aus, klar.
ich hatte einen hund früher, deutsch langhaarmix, also ein jagdhund, dem ich den beutetrieb bei der schutzarbeit erst lernen musste. der hatte ziviel wehrtrieb und wenig beutetrieb. dem war es egal ob der einen ärmel oben hatte oder nicht. bekam er das kommando das er aufpassen sollte, tat er dies. war ein toller hund :) der war von 0 auf 100 in 1 sek. aber genauso schnell wieder unten als ob nix gewesen wäre :)

eigentlich wollte ich in meinem post nur damit sagen, dass ein hund der im schutz gearbeitet wird versch. kommandos kennt, damit er sich "aufbaut" schon alleine das aufbauen des hundes sollte soviel respekt einflössen, dass es sich zwielichte gestalten 3mal überlegen da näher zu kommen.
ob dich dein hund im notfall wirklich verteidigt oder dir zur seite steht, wenn es ernst wird, kann man so eh nicht vorher sagen, weil ja in der schutzarbeit nicht auf die hunde hingetreten wird, so wie es eine person machen würde, wenn ihn ein hund angeht.

der hund dient mMn im wachdienst nur zur abschreckung. größe, gestalt und lautes bellen verstärken dies und im normalfall suchen die verbrecher da eher das weite. ausserdem darfst beim wachdienst eh nicht selber einschreiten, sondern musst die polizei verständigen.

ich wurde mal, auch auf der B17 gerufen, weil ein alarm losging. der geschäftsinhaber wurde verständigt und die wachfirma. komischerweise keine polizei :confused:
als ich hinkam war der kunde schon da und überlies mir höflich den vortritt :D war aber eh nur ein fehlalarm. wäre jemand im gebäude gewesen, hätte er hoffentlich, weil hund anwesend, das weite gesucht.
wenn kein hund dabei ist, könnte es schlimmer ausgehen.
 
Also soweit ich weiß ist bei den meisten Arbeitgebern eine BGH-1 Prüfung völlig ausreichend (manche verlangen noch nichtmal das und andere bieten sogar eigene Kurse für ihre Mitarbeiter mit Hund - ist halt wirklich sehr unterschiedlich). Ein Hund beim Wachdienst hat eigentlich nur groß u. beeindruckend auszusehen und halt zu melden ist das dein ernst?????????????? wenn er wen hört/sieht. Mehr darf ein Wachhund soundso nicht... Im Gegenteil, Zivilschutz ist in Österreich verboten und das gilt auch für normale Wach- u. Schließgesellschaften.

Die Wachdiensthunde die ich bislang kennengelernt haben waren alles 08/15 Familienhunde (meist aus Tierschutz, Mischling, etc..), die halt offiziell für eine Wach- u. Schließgesellschaft gearbeitet haben. Die hatten alle keine besondere Ausbildung. Außer eben das man geschaut hat das sie in etwa Schäferhundgroß waren :confused:

darf ich fragen woher du dein "wissen" beziehst??

zivilschutz ist - soweit ich informiert bin - bei polizei und wachdienst nicht generell verboten bzw. wie soll der hund überhaupt schützen wenn er mit einer bgh 1 ausgebildet ist, soll er im fall des falles hereinkommen und vorsitzen *sorry musste jetzt sein :D*??

mein trainer bildet auch die hunde einer security firma und polizeihunde aus - bzw verkauft er einige aus seiner zucht an die polizei.

der diensthund fängt sofort mit der ausbildung an, heißt er wird schon im welpenalter an alle möglichen reize und geräusche gewöhnt. sollte auch schon im schutz aufgebaut werden etc. das ganze programm eben!

in der firma deines freundes wird es ja auch jemanden geben der die leute schult und ausbildet oder? ansonsten würde ich mich in entsprechenden foren umhören umsehen bzw bei anderen security firmen anfragen. auf dem 0815 hundeplatz wirst du keine ausreichende diensthunde- bzw schutzhundeausbildung für diesen zweck finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dieser jemand aber eine Schußwaffe bei sich geführt hätte, hättest du wohl alt ausgesehen, auch mit Hund!!!!

Gebäude sichern und Polizei rufen mehr sollte man nicht tun egal welche
Hilfsmittel man zu Verfügung hätte;)

Welche Qualität erwartet man beim "Wachschutz" bei den Gehältern, das hier nur in speziellen Fällen Profis am Werk sind muss doch jeden klar sein;) egal mit oder ohne Hund

lg
 
@Milano - mag schon sein, dass einige Wachfirmen die Hundeführer und Hunde "richtig" ausbilden.
Aber es gibt einige Firmen, da braucht der Hund wirklich keine Prüfung.
Kannte mal einige Leute, welche bei einer Security-Firma gearbeitet haben - zum Teil Türsteher in Discos und bei Veranstaltungen und zum Teil Objektschutz mit den eigenen Hunden (wobei einige gar keine Ausbildung hatten, andere SCH-Prüfungen).
 
@ Biggy:
Das von dir genannte Gesetz hat aber nur in Oberösterreich Gültigkeit. In der Steiermark regelt das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz das Halten und Führen von Hunden. Dort wird auf eine Ausbildung bezügl. Aggressivität oder Zivilschutz nicht eingegangen.

Es ist nur angeführt, dass durch den Hund niemand gefährdet oder belästigt werden darf. Das wäre aber erst der Fall, wenn der Hund jemanden attackiert aber NICHT beißt, denn dann wäre eh schon der Tatbestand der (fahrlässigen / schweren) Körperverletzung erfüllt. Durch die bloße Ausbildung ist ja noch niemand gefährdet.


Aber auch bei von dir genannten oberösterr. Gesetz gibt es kein generelles Verbot:

Das Abrichten von Hunden zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität ist verboten. Wann ist dies der ausschließliche oder überwiegende Zweck?

Ich finde aber keine Ausnahme für die Polizei und das Bundesheer! Nur bei der Leinen- und Beißkorbpflicht.

Blöd nur, dass das Bundesausbildungszentrum für die österr. Polizeihunde in Bad Kreuzen /OÖ ist. Dort gilt das Gesetz nämlich.

Also darf auch die Exekutive (zumindest in OÖ) Hunde nicht zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität ausbilden.

Somit kann man annehmen, dass eine Diensthundeausbildung der Polizei und des 'Bundesheeres nicht den o.a. strafbaren Zweck hat?

Eine Diensthundeausbildung bei einer Sicherheitsfirma hat diesen Zweck dann doch auch nicht, oder?

Diesen Zweck hat eine aggressionssteigernde 'Kampfhundeausbildung'.

Und auch beim Zuhälter, der im Hinterhof seinen Hund bei einem Bekannten auf eine Ziviljacke beißen lässt, wird die Verwaltungsbehörde entscheiden müssen, ob dies den geforderten strafbaren Zweck erfolgt.

Oder ob eine Verletzung des Tierschutzgesetzes (ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen) vorliegt.

Nochmals: Eine seriöse, über Beutetrieb (hauptsächlich) aufgebaute 'Diensthundeausbildung' für konzessionierte Sicherheitsfirmen, wo der Hund lernt, auch zivil bekleidete Personen zu stellen, zu verbellen und einen Angriff auf ihn oder den Hundeführer mit einer Maulkorbattacke, bzw. durch einen Biss (alles im Rahmen einer Notwehrsituation) abzuwehren, ist in Ö nicht generell verboten.

Eine kleine Rateaufgabe zum österr. Recht:
Darf man mit einer Gipshand einen Lkw auf der Autobahn lenken, mit einem Gipsfuß einen Pkw mit Wohnwagenanhänger, oder darf eine schwangere Frau mit dem Auto fahren? Was, wenn man über dem linken Auge eine Augenklappe tragen muss?

Lg
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
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