Wer kennt sich aus mit Hund beim Wachschutz?

@Alina:
Das trifft aber meines Erachtens nur zu, wenn der 'Security' jemanden gezielt davon abhalten will, ein bestimmtes Areal zu betreten, Leute weg zu weisen, usw. Da ist es von Vorteil, wenn der Hund gelernt hat, auf bestimmte Reize (zB aggressive, schreiende Personen) nicht selbstständig zu reagieren. Wenn aber der Sicherheitsmann plötzlich ernst bedroht wird, zB. durch einen rumänischen Einbrecher, der ihn attackiert, kommts es nur darauf an, was Quirano in seinem Beitrag gemeint hat: Entweder der Hund (und auch sein HF) hat es oder nicht. Da spielt dann die Sportschutzausbildung keine Rolle mehr.
 
@Billy011 – du hast recht! Ich bin bei meinem Beitrag auch nicht davon ausgegangen, einen Einbrecher zu stellen, sondern eben zB vor einer Disco Besoffene zu vertreiben oder dgl.

Auf jeden Fall sollte ein Hund im Wachdienst ausgebildet sein - professionell und eben genau für diese Tätigkeit. Der Hundeführer müsste ja eh wissen, welches Aufgabengebiet er hat und was sein Hund im Ernstfall können muss. Muss er bei Veranstaltungen Betrunkene vertreiben (da würde eben der Sportschutz reichen) oder einbruchsgefährdete Objekte sichern wo er möglicherweise auch einen Einbrecher stellen muss... ;)
 
Zu dem eingestellten Beitrag bedarf es keiner Ausbildung und das zum Glück.

Mich wollte mal am heimweg kurz vor der Haustür eine Gruppe betrunkener Jugendlicher aufhalten, da ich mich davon nicht beeindrucken lies hat einer angesetzt und wollte mit einer leeren Bierflasche auf meinen Kopf einschlagen. Mein Hund war angeleint in diesem Moment ist sie hochgesprungen hat ihm die ganze jacke zerissen weil ich sie noch rechtzeitig zurück gezogen habe, wie schnell die ihre beine in die hand genommen habe, hab ich auch noch nie beim wem andren gesehen ;)

und keiner kann sich vorstellen wie ich dankbar gewesen bin für den einsatz meines Hundes, ansonsten hätt mich das am ende noch das leben gekostet...


lg Nichi
 
@Billy011 – du hast recht! Ich bin bei meinem Beitrag auch nicht davon ausgegangen, einen Einbrecher zu stellen, sondern eben zB vor einer Disco Besoffene zu vertreiben oder dgl.

Auf jeden Fall sollte ein Hund im Wachdienst ausgebildet sein - professionell und eben genau für diese Tätigkeit. Der Hundeführer müsste ja eh wissen, welches Aufgabengebiet er hat und was sein Hund im Ernstfall können muss. Muss er bei Veranstaltungen Betrunkene vertreiben (da würde eben der Sportschutz reichen) oder einbruchsgefährdete Objekte sichern wo er möglicherweise auch einen Einbrecher stellen muss... ;)

Nur diese von dir genannte Ausbildung würd wieder unter Zivilschutz fallen der verboten ist - eben auch für den Wachdienst!?! :o

Es wird ja schließlich auch einen Grund haben warum die meisten Wach- u. Schließgesellschaften eine BGH-1 als Mindestanforderugn stellen und nicht eine Sch1? Hier gibts ja ein paar die im Wachdienst arbeiten gearbeitet haben, vielleicht weiß da jemand näheres?
 
Eine kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!

Es kommt darauf an, was für Aufgaben der Wachmann hat. Je nachdem ist das Erscheinungsbild des Hundes sehr wichtig. Es ist auch von Vorteil, dass der Hund auf Befehl den Aggressor verbellen kann, um schon dadurch eine weitere Konfrontation im Keim zu ersticken. Der Hund soll sich durch Provokationen und Einschüchterungsversuchen nicht aus der Ruhe bringen lassen und in der Hand des HF stehen. Das wird alles beim Sportschutz trainiert. Dazu braucht man aber auch einen wesenstarken Hund, der keine Ängste zeigt, bei einer grölenden Menschenmenge, eventuell in der Nacht. Werden die Aggressionen zu massiv, wird ohnedies die Polizei gerufen.

Hat der Wachmann Aufgabengebiete, bei denen es zur direkten Konfrontation mit richtigen Gewalttätern kommen kann, braucht der Hund eine Ausbildung, die im Rahmen einer professionellen Diensthundeausbildung stattfinden muss. Bei dieser Ausbildung werden die Hunde schon selektiert, da hat ein Goldi, Labrador (nicht abwertend gemeint) usw. und auch so mancher Mali keine Chance. Das gleicht dann schon einer Ausbildung bei der Polizei und ist meines Erachtens in Österreich sicher nicht notwendig. Ich kenne keinen Wachmann, der sich in ein Gebäude begeben würde, in dem er Einbrecher vermutet. Was sollte er dort auch machen? Er darf ohnehin niemanden festnehmen. Dafür ist immer noch die Polizei zuständig. Eher nach dem Motto: Melden und beobachten. Wenn sich der Wachmann schon im Gebäude befindet (Rundgang und dgl.) und auf Einbrecher trifft, die ihn attackieren, wird ihn der Hund, der 'das Herz dazu hat' verteidigen – oder auch nicht. Mit oder ohne Schutzausbildung.

Eine richtige Diensthundeausbildung (mit zivilem Beißen, Arbeiten im Aggressionsbereich, Maulkorbattacken, usw.) wird aber ohnehin nicht vielerorts angeboten und ist in Österreich NICHT verboten. Es wird sich jeder 'Wachmann' selbst fragen müssen, ob er das braucht, sein Dienstgeber wird wissen müssen, ob er das braucht und der Diensthundeausbilder wird sich sicher ein Bild machen, wem er mit welchem Hund für welchen Zweck, was beibringt. Das ist dann seriöse Diensthundeausbildung für den Securitybereich und sicher auch nicht kostenlos


Das hat aber mit Sportschutz beim Mondioring oder IPO schon gar nichts zu tun.

Unsere Hunde sind als Sportschutzhunde / Mondioring trainiert. Sie beißen ohne irgendwelche Aggression. Aus reinem Spaß und wedeln dabei freudig mit dem Schwanz. Sie beißen nicht zivil. NIEMALS. Wenn ich unsere Malihündin arbeite, habe ich manchmal nur die Schutzjacke mit kurzer Hose, oder nur die Schutzose mit T-Shirt an. Sie wird immer nur in den Teil des Schutzanzuges beißen, denn ich trage. Ohne Anzug beißt sie gar nicht.

Lg
 
Da das Landeshundegesetz NRW zitiert wurde:

§ 19
Strafvorschrift
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Hunde auf Menschen oder Tiere hetzt,
2. entgegen § 2 Abs. 3 einen Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausbildet


Dazu der oben genannte § 2 Abs.3:

(3) Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden. Dies gilt nicht für Inhaber einer Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung im Rahmen eines zugelassenen Bewachungsgewerbes.



Ist natürlich nicht für Österreich gültig, aber ein Verbot kann ich beim besten Willen nirgendwo finden.

Lg
Robert
 
Wo bitte steht denn, das der 'Zivilschutz' in Österreich verboten ist?

ja keine ahnung, hab das am anfang gefragt... kam keine gegenteilige antwort also ging ich davon aus das ich mit meiner vermutung das zivilschutz in ö verboten ist richtig liege.

kann wirklich jeder x-belibige depp einen hund zu einer "waffe" ausbilden (und bevor wieder manche aufschreien, ja in meinen augen ist der hund als solches im dienstschutz ja gedacht, oder etwa nicht)? ohne vorkentnisse u. sonstige tests, grad wie´s jedem passt, ohne rechltiche konsequenzen?? dachte diese "sparte" ist allein den diensthundeführern der polizei od. des heeres vorenthalten.

ansonsten find ich deine zusammenfassung wirklich gut und verständlich erklärt!

ps. hat sich mit biggys antwort überschnitten - danke für die info, lag ich doch nicht ganz daneben!
 
:D Danke Biggy für die Ausführung. Stimmt war schon spät, bzw. früh, war nimma da. Aber nun seh ich klarer, habs mir eh so ähnlich gedacht. Finds toll wenn Hund beides macht und den Unterschied erkennt. Kann ich mir aber auch vorstellen mit entsprechendem Training.
lg Heidi
 
Keine Ahnung, wie die Gesetzeslage in Ö ist. Mir ist nur aufgefallen, dass Securitys ihre Hunde immer mit Beißkorb führen. Kann man ja auf Veranstaltungen sehen. Auch Wachdienste sah ich nur mit Beißkorb (die Hunde:D, die anderen hatten oft ein loses....) Nur bei Polizisten sah ich sie ohne. Urs, na ich wär schon froh, wenn da net jeder x beliebige so einen Hund führen oder zur Ausbildung bringen kann. Allerdings, wer kontrolliert das, was in Huschus angeboten wird. Somit kann wohl jeder quasi Sportschutz machen, was aber tatsächlich draus wird?
 
http://ris.bka.intra.gv.at/default.aspx

Hier sind alle Gesetzestexte des österr. Rechtes angeführt. Bundesrecht ist negativ und im Landesrecht für die Steiermark (mein Bundesland) gibts auch nichts dergleichen.

Mit den Suchwörtern: Zivilschutz, Ausbildung zur gesteigerten Aggression, usw. finde ich nichts Treffendes.


Abermals das zitierte Gesetz aus NRW:

Dies gilt nicht für Inhaber einer Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung im Rahmen eines zugelassenen Bewachungsgewerbes.

Also in Deutschland schon mal nicht nur der Exekutivbehörde vorbehalten.
Und genau diese Ausbildung bzw. diese Aufgabengebiete sind dort in "privaten" Händen.


Ich bin auch nicht dafür, dass jede Privatperson ihren Hund im 'Zivilschutz' ausbilden darf. Aber dafür muss es doch eine Gesetzesstelle geben.

Aber wenn es nicht verboten ist, dann doch lieber ein zugelassener Betrieb unter Aufsicht der Verwaltungsbehörde, als das vielzitierte 'Scharfmachen im Hinterhof'.


Lg
Robert
 
:( Genau das was mich anzipft, net mal in jedem Bundesland ists gleich.
Klar, wenn schon net eindeutig verboten für Otto Normalverbraucher, dann wenigstens beaufsichtigt, nur daran glaub ich nicht. Wohl kaum durchführbar. Außer, jede Huschu hat Auflagen, was sie tun darf und was nicht. Was wiederum net kontrollierbar ist. Dennoch ists mir auch lieber, als würds im Hinterhof stattfinden. Dass es sogar mit einem Dusselwindi geht, wenn man das will, hab ich ja selbst bemerkt. Allerdings nur auf mich gerichtet:p Weiß aber von Whippets die in Unterordnung und sogar in Sportschutz erfolgreich geführt werden:eek:.
 
http://ris.bka.intra.gv.at
Vereinheitlichung der Landestierschutzgesetze der einzelnen Bundesländer in Österreich
Artikel 15a B-VG Vereinbarung zur Verbesserung des Tierschutzes
· Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im Folgenden kurz Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, die nachstehende Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung zu schließen.
Dann folgt das einheitliche Bundestierschutzgesetz:

Es ist alles aufgezählt: Hundekämpfe, das Scharfmachen von Hunden gegen andere Tiere, das Hetzen auf andere Tiere, Zuchtauslese zur gestiegerten Aggression, übermäßige Härte bei der Hundeausbildung - aber nichts über Zivilschutz und Aggressionssteigerung bei der Ausbildung, und dgl.

Also ist der Zivilschutz in Österreich NICHT verboten.

Ich bin aber froh, wenn mir jemand das Gegenteil aufzeigen kann, denn nochmals: Ich bin auch dagegen, dass jeder seinen Hund scharf machen darf. Im Falle eines Bisses muss sich aber eh jeder selbst vor Gericht verantworten. Leid tun mir nur die Hunde. Aber wenns kein Gesetz gibt........

Vielleicht liege ich aber total falsch! Keine Juristen im Forum?

Lg
Robert
 
Ehrlich, bin zwar jurisich net unbegabt, is mir aber zu spät mir das zu Gemüte zu führen. Nun, einen angehenden Juristen gibts hier schon:D, das Bildnis des Dorian Grey wird sich evtl melden. Auch ob meiner Maßregelung in vorangengangener postings:p
Allerdings glaub ich auch, dass Zivilschutz im Ö net definitiv verboten ist. Gibt ja auch genug Schlupfwinkel. Ösiland hat da immer so seine Ausweichmöglichkeiten mit lachsen Gesetzen, die wie ein Strudelteilg ausgewalkt werden können. Was ich mir selber zu Nutzen mach, in ganz anderen Sparten..
 
Ich hab mir jetzt einige Gesetzestexte durchgelesen - finde auch keine stelle, wo der 'Zivilschutz' verboten ist. Wenn aber jemand dadurch verletzt oder gefährdet wird, gibt es sehr wohl eine gesetzliche Grundlage im österr. StGB - § 89 iVm § 81 StGB. Ich hoffe, dass keiner seinen Hund daheim 'scharf' macht und abrichtet Menschen zu beißen. Die Polizei bildet ihre Hunde fachmännisch aus und wenn ein Security so eine Ausbildung braucht, wird es auch entsprechende Fachleute geben, die einen Hund entsprechend ausbilden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Waffengebrauchsgesetz zählt der ausgebildete Diensthund als WAFFE!

Somit sehe ich darin einen Ansatz, dass Zivilschutz in Ö nicht erlaubt ist!

Bin aber kein Jurist...ist nur mal ein Gedankenansatz von einer anderen Richtung ...;)

lg
Dobifan
 
Hab leider den falschen Link zur Gesetzessammlung gepostet, der geht nur von meiner Dienststelle intern.

Hier der Richtige: http://www.ris.bka.gv.at/


@Dobifan:
Langtitel
Bundesgesetz vom 27. März 1969 über den Waffengebrauch von Organen der Bundespolizei und der Gemeindewachkörper (Waffengebrauchsgesetz 1969)

Das Gesetz betrifft nur Polizisten im Dienst und ihre Dienstwaffen / Diensthunde.

Auch im 'normalen' Waffengesetz sind Hunde nicht angeführt.

Aber wer etwas Zeit hat: http://www.ris.bka.gv.at

Vielleicht findet sich doch noch was, was ich aber nicht glaube.

Meiner Meinung nach, ist Zivilschutz in Ö nicht verboten. Wenn es zu einem 'Beißunfall' kommt, wird es sich auf das Straßausmaß erschwerend auswirken, könnte man dem HF eine solche Ausbildung nachweisen und beweisen, dass ein nicht 'zivil' ausgebildeter Hund in der selben Situation nicht gebissen hätte. Solange der Hund niemanden beißt, wird es auch nicht verboten sein, dass er darauf trainiert wurde.

Es ist dezitiert verboten,Hunde auf andere Tiere zu hetzen.
Zitat was u.a.verboten ist:

die Erhöhung der Aggression und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl;

die Abrichtung oder Prüfung eines Tieres an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe

kein wort von wegen Abrichtung auf Schärfe und Erhöhung der Aggression gegen Menschen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
@Biggy
Ich bin nicht der Meinung, dass Zivilschutz gleich gesteigerte Aggression bedeutet.
Was wenn man mit einem Welpen mit einem Motivationsgegenstand spielt (Beißwurst, Ball usw.), er daneben schnappt und die Hand oder den Ärmel der Jacke erwischt? Ist wohl schon bei jedem vorgekommen, oder? Dann ein kurzes Zurechtweisen (Nein! Pfui! oder sonstwie) und wenn er die Hand oder Ärmel ausgelassen hat, sofortiges Lob mit dem Anbieten des richtigen Gegenstandes.

Wird wohl keiner vor haben, aber was, wenn ich das Gegenteil bestätige? Mit dem Ärmel der Jacke Beute machen und das Hineinbeißen lobend bestätige. Der Hund wird lernen, dass das Beißen in die zivile Jacke, Pulli, Jeans richtig und toll ist. Und wenn er das erlernt hat, wird er sich diese Beute holen. Auf Befehl des HF oder wenn dieser den Hund nicht im Griff hat, selbsttändig. Alles über den Beutetrieb, ohne Aggression.

Das ist sicher nicht verboten, erst wenn der Hund jemanden gebissen hat.

Zur Aggressionssteigerung braucht man einen Helfer, der den Hund massiv bedroht und unter Druck setzt. Eine Flucht wird dem Hund unmöglich gemacht. Aus dieser Situation kann er nur, wenn er den Helfer attackiert. Dieser wird sich dem Hund geschlagen geben und der Hund hat gelernt, dass er ebenfalls aggressiv sein muss, um sich der Bedrohung zu entziehen. Wenn er dem seinem Wesen nach nicht gewachsen ist, wird er zerbrechen, oder alles und jeden für einen Angreifer halten. Auch wenn das falsch aufgebaut wird, wird der Hund unkontrollierbar.

Das sollte UNBEDINGT verboten sein aber wie schon geschrieben, finde ich keinen Gesetzestext.

Wenn er gebissen hat – Anzeige wegen (fahrlässiger) Körperverletzung, schwerer Körperverletzung.
Wenn der Hund auf jemanden losgeht, ohne dass er zubeißt – Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Wenn jemand mit dem aggressiven zähnefletschenden Hund bedroht wird :‘Ich hetz meinen Hund auf dich‘ – Anzeige wegen gefährlicher Drohung.
In den o.a. Fällen kann dann die Behörde dem Hundehalter den Hund entziehen. Und nach einer tierärztlichen Untersuchung, wenn eine gesteigerte Aggressivität vorliegt, einschläfern lassen.
Kommt natürlich auf die einzelnen Umstände an.

Ihr wisst ja eh alle, wie es bei uns ist: So lange nichts passiert………… (und da müsste es schon einem der hohen Herren selbst, oder einem nahen Verwandten passieren)

Deshalb haben wir unsere Sportschutzhunde, die die Beute Ärmel oder Schutzanzug wollen und im Training am Hundeplatz freudig darum 'kämpfen'

und die Unterwelt und sonstige Typen (die vermutlich einen zu kleinen 'Schniedel' haben und durch den Hund ihr Ego aufbauen wollen) eine agressiv gemachte arme Kreatur, die bei richtigem Konter ohnehin ins Meiden geht.

LG
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Info: Wenn ich einen Eintrag von mir selbst ändere, dann weil mir im Nachhinein ein Rechtschreib- oder Tippfehler aufgefallen ist:eek:

oder ist das eh nicht so wichtig?
 
Ich habe eine Erläuterung zum Tierschutzgesetz gefunden, ist aber auch mit einem offenem Schluss....
(die roten Sätze sind meine Auslegung der gesetzl. Erläuterungen)

6.1.1. Verbot der Aggressionssteigerung (§ 5 Abs. 2 Z 2 TSchG)

Gem. § 5 Abs. 1 und 2 Z 2 TSchG begeht eine Tierquälerei, wer einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt

(liegt bei einem 'Ziviltraining' rein als Beutespiel wie ich schon geschildert habe nicht vor)

indem er „die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht.“
Unter „andere Maßnahmen“ sind in erster Linie Ausbildungen
zu verstehen, insbesondere solche, die ein Beißtraining zum Inhalt haben bzw. die im Hinblick auf ihre Zielsetzung und / oder im Hinblick auf ihre Methoden geeignet sind, den inkriminierten Erfolg, d.h. die Erhöhung der Aggressivität bzw. die Verringerung der Beißhemmung, herbeizuführen.


(muss also Beißtraining beinhalten und die Erhöhung der Aggressivität zur Folge haben, bzw. dazu geeignet sein, diese herbeizuführen)

Da der Tatbestand nicht voraussetzt, dass die Aggressivität des Tieres gegenüber Menschen erhöht werden muss, liegt ein strafbares Verhalten bereits dann vor, wenn sich die erhöhte Aggressivität eines einer bestimmten Ausbildung unterzogenen Hundes „nur“ gegen Artgenossen oder andere Tiere richtet.

(also erhöhte Aggressivität gegen Menschen oder gegen andere Tiere - was ist nun eine bestimmte Ausbildung?)

Die Verwirklichung des Tatbestandes setzt allerdings voraus, dass die Erhöhung der Aggressivität oder Kampfbereitschaft im Einzelfall in ursächlichem Zusammenhang mit der Setzung der Maßnahmen iSd § 5 Abs. 2 Z 2 TSchG steht

(es muss somit bewiesen werden, dass das 'Schutztraining' eine erhöhte Aggressivität hervorgerufen hat, und nicht etwa die Veranlagung des Hundes, sonstige Umwelteinflüsse, negative Erfahrungen des Hundes, usw
und dem Hund mussten Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt
worden sein.)

sodass § 5 Abs. 2 Z 2 leg. cit. nicht zur Begründung eines generellen Verbotes der Schutzhundeausbildung herangezogen werden kann.


Meine Ansicht: Das Gesetz macht keinen Unterschied zw. Sportschutz und Zivilschutz. Nur darf nicht diese Ausbildung die Ursache für eine erhöhte Aggression sein und dem Hund dürfen keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt werden.)

Wobei wir wieder beim 'Strudelteig' wären. Ein freundlicher Hund, der in den Pulli beißt, fällt nicht in die Strafbestimmung, ein aggressiv bellender Hund, der den Schutzärmel des Helfers fordert, schon. Was dann aber wieder von Fall zu Fall verschieden ist, denn es wurde ja auch die Kampfbereitschaft gefordert. Wobei sich dann wieder die Frage stellt - was ist mit 'Kampfbereitschaft' gemeint?

Und wurde dem Hund, wie im Gesetzestext gefordert, bei der Ausbildung Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt? Da sehe ich wieder Unterschiede in den Rassen oder im Wesen der einzelnen Hunde. Der eine erleidet bei der Ausbildung schwere Angst, der andere nicht.

:confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Ich bleibe bei meiner Meinung: Es gibt in Österreich kein generelles Verbot, Hunde auch in privaten Händen 'zivil' auszubilden. Sollte im Zuge dieser Ausbildung das Tierschutzgesetz verletzt werden, muss im Einzelfall entschieden werden.

Lg
Robert
 
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