Wer kennt sich aus mit Hund beim Wachschutz?

@Milano: Drum hätte mich die Aussage jetzt auch so verwundert. ;)
Hoffe, euch mal bei einem der nächsten Turniere oder Trainings anzutreffen!!!
 
@Milano: Drum hätte mich die Aussage jetzt auch so verwundert. ;)
Hoffe, euch mal bei einem der nächsten Turniere oder Trainings anzutreffen!!!

danke is lieb von dir, ich hoffs auch bzw. gehe ich stark davon aus wobei ich denke einen gänzlich ungeeigneten hund dafür zu besitzen - futterverweigerung ist nicht drin bei meinem verfressenen hexerl *gg* ;)
 
@Biggy:
Ich denke, dass wir beide eine andere Auffassung der Strafbarkeit von Zivilarbeit haben!


Kenn mich beim Zitieren nicht aus, aber du hast geschrieben:
Die Ausbildung, dass ein Hund eine zivil gekleidete Person meldet/verbellt geht für mich (noch) nicht unter Zivilarbeit. Das ist beuteüberlagerte Arbeit mit zivil gekleideten Personen.

Da bin ich deiner Meinung.

Sobald ich dem Hund aber beibringe, eine zivil gekleidete Person zu beissen - dann ist das Zivilarbeit. Und diese Arbeit geht nicht ohne gesteigerte Aggression.

Auch da bin ich deiner Meinung.


Nur bin ich nicht der Meinung
, dass die o.a. Zivilarbeit alleine genügt, um eine Strafbarkeit herbeizuführen.

Und ich bin mir sicher, dass die österreichischen Richter entsprechend entscheiden würden, wenn du jemanden zur Anzeige bringst, weil dieser seinem Hund beibringt, Zivilisten/Menschen zu beissen. - Egal mit welcher Entschuldigung/Begründung der Beanzeigte dann kommt. Das ist dann eben die Sache der "Rechtsauslegung".


Stimmt nicht ganz. Die Gerichte sind erst dann zuständig, wenn bereits jemand verletzt oder bedroht worden ist. Dann würde sich diese Ausbildung mit Sicherheit erschwerend auf das Strafausmaß auswirken.

Wenn ich jemanden sehe, der seinen Hund 'zivil' ausbildet melde ich das der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Dort können sie per Bescheid feststellen, dass der Hundehalter nicht verläßlich genug ist, einen Hund zu halten, oder zu führen.

Außer er kann belegen, dass er dies nicht zum Zweck einer gesteigerten Aggression, sondern zu anderen Zwecken (da bin ich wieder bei der Diensthundeausbildung für konzessionierte Wachdienste, die auch wie bereits zitiert in D –NRW erlaubt ist) durchgeführt hat. Das werden wenige beweisen können. Außerdem wird der Hund ebenfalls von der Behörde auf übermäßige Aggression getestet werden.

In Ö gibt es das Sicherheitspolizeigesetz, das regelt, dass die Polizei schon Maßnahmen setzen darf (MUSS) bevor etwas passiert. Das nennt sich 'Beendigung von gefährlichen Angriffen' und 'Gefahrenabwehr' wobei schon bei der 'Vorbereitungshandlung' (der Hund wird durch die ‚Zivilarbeit‘ auf einen gefährlichen Angriff gegen Menschen vorbereitet) geeignete Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Ganz einer Meinung sind wir jedenfalls beim Wesentlichen, dass der Sportschutz (sei es IPO oder Mondioring) nichts mit der von uns diskutierten ‚Zivilarbeit‘ zu tun hat:D

Wenn ein Hund von sich aus in einer Notwehrsituation reagiert muss das nicht automatisch auf Zivilarbeit zurück zu führen sein. Schon manch ein Hund, der für den Polizeidienst vorgesehen war, hat in gestellten Ernstsituationen versagt, obwohl er vorher entsprechend gearbeitet wurde.

Habe ich sogar in richtigen Ernstsituationen von fertig ausgebildeten, erfahrenen Diensthunden schon mehrmals erlebt, möchte aber hier nicht näher darauf eingehen.

Unsere Homepage www.mondioringclub.at ist derzeit wegen Providerwechsel nicht erreichbar, aber nächste Woche dürfte sie wieder online sein.

Schau mal rein, es sind viele Trainingsfotos zu sehen.



LG Robert
 
@Milano:

Habe ich gelesen. Aber da habe ich die Nachricht schon abgeschickt gehabt.

Trotzdem tolle Fotos, oder?

Übrigens hast du über die A2 nur 1 Stunde Fahrzeit, um unser Training mal anzusehen, bzw.mitzumachen. Wir fahren immer über 700 km (hin und zurück) zum Training zu Quirano/Stefan. Ohne gehts eben nicht.

Mein Mali wird jetzt 8 Monate alt und ist eine 'Fressmaschine'. Wir bauen gerade die Übung 'Futterverweigerung' auf.

LG
Robert
 
Hallo, bin neu hier und krame den Tread mal raus.
Wollte mal fragen ob ich mit einem schwarzen Labrador-American Staffordshire-Mix das auch machen kann?
Er ist etwa 2-Jahre und hat 56cm Schulterhöhe und verbellt, wenn ich das möchte an der Leine fremde Menschen.
Was für Vorraussetzungen muss ich den als Neueinsteiger beim Sicherheitsdienst noch haben.
Den Hund hab ich mir vor etwa 7Monaten aus dem Tierheim geholt, halt als Familienhund, muss mich grad beruflich Neuorientieren und das wäre natürlich toll, wenn wir gemeinsam miteinander arbeiten könnten.
LG Trixie
 
@ Biggy:
Das von dir genannte Gesetz hat aber nur in Oberösterreich Gültigkeit. In der Steiermark regelt das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz das Halten und Führen von Hunden. Dort wird auf eine Ausbildung bezügl. Aggressivität oder Zivilschutz nicht eingegangen.

Es ist nur angeführt, dass durch den Hund niemand gefährdet oder belästigt werden darf. Das wäre aber erst der Fall, wenn der Hund jemanden attackiert aber NICHT beißt, denn dann wäre eh schon der Tatbestand der (fahrlässigen / schweren) Körperverletzung erfüllt. Durch die bloße Ausbildung ist ja noch niemand gefährdet.


Aber auch bei von dir genannten oberösterr. Gesetz gibt es kein generelles Verbot:

Das Abrichten von Hunden zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität ist verboten. Wann ist dies der ausschließliche oder überwiegende Zweck?

Ich finde aber keine Ausnahme für die Polizei und das Bundesheer! Nur bei der Leinen- und Beißkorbpflicht.

Blöd nur, dass das Bundesausbildungszentrum für die österr. Polizeihunde in Bad Kreuzen /OÖ ist. Dort gilt das Gesetz nämlich.

Also darf auch die Exekutive (zumindest in OÖ) Hunde nicht zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität ausbilden.

Somit kann man annehmen, dass eine Diensthundeausbildung der Polizei und des 'Bundesheeres nicht den o.a. strafbaren Zweck hat?

Eine Diensthundeausbildung bei einer Sicherheitsfirma hat diesen Zweck dann doch auch nicht, oder?

Diesen Zweck hat eine aggressionssteigernde 'Kampfhundeausbildung'.

Und auch beim Zuhälter, der im Hinterhof seinen Hund bei einem Bekannten auf eine Ziviljacke beißen lässt, wird die Verwaltungsbehörde entscheiden müssen, ob dies den geforderten strafbaren Zweck erfolgt.

Oder ob eine Verletzung des Tierschutzgesetzes (ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen) vorliegt.

Nochmals: Eine seriöse, über Beutetrieb (hauptsächlich) aufgebaute 'Diensthundeausbildung' für konzessionierte Sicherheitsfirmen, wo der Hund lernt, auch zivil bekleidete Personen zu stellen, zu verbellen und einen Angriff auf ihn oder den Hundeführer mit einer Maulkorbattacke, bzw. durch einen Biss (alles im Rahmen einer Notwehrsituation) abzuwehren, ist in Ö nicht generell verboten.

Eine kleine Rateaufgabe zum österr. Recht:
Darf man mit einer Gipshand einen Lkw auf der Autobahn lenken, mit einem Gipsfuß einen Pkw mit Wohnwagenanhänger, oder darf eine schwangere Frau mit dem Auto fahren? Was, wenn man über dem linken Auge eine Augenklappe tragen muss?

Lg
Robert

..mal so aus n stegreif :

Langtitel
Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG)
§5.2
die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht;

Ausnahmen; Diensthunden der Sicherheitsexekutive bzw. des Bundesheeres

..als bundesgesetz, steht das über den landesgesetzen, ist schwammig genug das n guter anwalt damit sicher durchkommt, wenn er sich drauf bezieht und genügend fachkunde hat.
 
Sobald ich dem Hund aber beibringe, eine zivil gekleidete Person zu beissen - dann ist das Zivilarbeit. Und diese Arbeit geht nicht ohne gesteigerte Aggression.

Ich bin seit mehr als 30 Jahren im Hundesport (auch als Schutzdiensthelfer), seit 10 Jahren in Bewachungsgewerbe tätig (seit 2004 bei Group4), habe selbst Schäferhunde gezüchtet, bzw. mache noch fallweise einen Wurf, wenn ich wieder die nächste Generation Diensthiunde brauche.

Meinen jetzigen Diensthund (10-jährig) habe ich konventionell IPO-mäßig ausgebildet und parallel dazu Mondioring trainiert.
Der Hund kann klar zwischen beiden Arbeiten unterscheiden. Agressionstraining habe ich mit ihm nie gemacht.
Als der Hund dann im Alter von ca. 2.5 Jahren zu den ersten Schlägereien kam, habe ich ihn kaum wiedererkannt - er war um mindestens 100 % mehr als beim Training.
Mit jedem Einsatz hat der Hund dann dazugelernt und ich konnte und kann mich zu 100% auf ihn verlassen.
Ich möchte noch erwähnen, daß er sehr triebig ist, jedoch nicht nervös und im normalen Umgang mit Fremden keinerlei Agressionen zeigt. Angreifen durch Fremde geht allerdings nicht, außerdem muß ich auch darauf achten, daß mir niemand zu nahe kommt.
Geführt wird er immer mit Leine und Beißkorb.
 
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