Wer ist der Besitzer?

aber ich kann doch nichts dafür das der Tierarzt eine not op gemacht hat habe das auch schriftlich , das es jetzt so ist kann ich ja nicht ändern also heißt das das ihm trotzdem die Hündin gehört oder wie dann könnte ich ja von dem Herrn alles was ich für den hund bezahlt habe Steuern versicherungen Tierarztkosten zurück fordern oder wie?

Nein! Bedingung war ja, dass der Züchter einen Wurf mit der Hündin machen darf. Deine vertraglich zu erfüllende Pflicht war, die Hündin so gut zu versorgen, dass dies möglich ist. Sollte im Vertrag nicht auch noch stehen, dass der Züchter für Futter, Tierarztkosten, Ausstellungen und alles, was für einen Wurf notwendig ist, aufkommt, hast du auch das zu bezahlen. Obsorge also zur Erlangung der Zuchtreife.

Man kann es drehen und wenden, wie man will. Du hast diesen Hund um 0,-- bekommen mit der Auflage, sie so zu versorgen, dass der Züchter einen Wurf machen kann. Leider kam es anders - warum und weshalb ist uninteressant.

Nichterfüllung dieser Bedingung. Auch wenn du hohe Tierarztkosten usw. hattest - es steht dir nicht zu, die Hündin weiterzugeben! Sie gehört dir nicht!
 
Ich sehe das schon noch so das der Züchter der Eigentümer ist, vorallem wo du nichts für die Hündin bezahlt hast (außer laufende Kosten).
Was du probieren kannst ist dem Züchter eine Rechnung über diese Kosten (Tagsatz, inkl. Essen, Steuer, Tierarzt, etc..) zu stellen die die Hündin bislang verursacht hat u. das gegen den ursprünglichen Kaufpreis verrechnen. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein...

Aber da du sie vermitteln willst, wird's schwer...

Die Bedingung war, dass die Hündin vom Besitzer in Zuchtkondition gebracht wird. Dazu gehört eben auch Futter und Tierarztkosten. Außer, es ist anders vereinbart.
 
Wird und ist leider so aber dieser Vermehrer wird sie nicht in die Finger bekommen dafür sorge ich ,würde sie ja liebend gerne behalten aber leider geht dieses nicht meine Kinder gehen vor man kann sich denken was passiert ist
 
Okay dann werd ich wohl doch zum Anwalt gehn müssen und er bekommt dann alle kosten über den Hund plus anwaltskosten ob er das möchte andere Fragen :) Ich danke euch für die Aantworten und halte euch auf den laufenden ;)

Vergiss es! Deine Pflicht war es, für die Hündin so zu sorgen, dass er einen Wurf hätte machen können. Du sagst, es war eine Not-OP. Wenn es hart auf hart kommt, heißt es, mit besserer Sorgfalt hättest du eine Pyometra (ich nehm mal an, das war der Grund für die OP) rechtzeitig erkennen können und eine Kastration wäre nicht notwendig gewesen.

Nochmals: versuch, die Hündin freizukaufen und gut ist's!
 
Ansonsten fällt mir nur noch ein den Züchter zu fragen welchen Kaufpreis er sich vorgestellt hat, die Hündin um diesen Preis selber verkaufen u. ihm dann das Geld geben.
 

Nichterfüllung dieser Bedingung. Auch wenn du hohe Tierarztkosten usw. hattest - es steht dir nicht zu, die Hündin weiterzugeben! Sie gehört dir nicht!


Ich denke nicht, dass man das so sagen kann.
Die Erfüllung von Vertragsbedingungen müssen u.a. erlaubt (d.h. nicht gegen die guten Sitten verstoßen) und möglich sein.
Desweiteren ist das Voraussagen des Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens sowieso oft wie Glaskugelschauen. Vor allem mit so "ungenauen" Vertragsbedingungen.

Bei Großtieren wird für Zuchttiere eben genau wegen solcher Geschichteln die Zuchtfähigkeit vorher untersucht und für den Zeitpunkt des Verkaufs bestätigt. Wenn sich dann im Nachhinein etwas ändert, kann sich derjenige, der die Zuchtfähigkeit "einfordert" brausen gehen. Mir unverständlich warum bei Hunden immer wieder Verträge verwendet werden, die entweder gar nicht vor Gericht halten oder einfach den Zweck nicht genügend erfüllen - während es bei Nutztierarten und anderen Zuchttieren wesentlich bessere gibt.

Man male sich mal die Bedingung "aber das Tier geht erst in Besitz über, wenn es einen Wurf gibt" mal aus:
- Was passiert, wenn die Hündin nicht trächtig wird?
- Was passiert, wenn die Hündin von vorne herein nicht trächtig werden kann?
- Was passiert, wenn der "Züchter" so lange mit seiner Forderung wartet, bis es gefährlich bis tierquälerisch ist, die Hündin zu belegen?
- ...
(Ich würd sowieso keinen solchen Vertrag unterschreiben - aber diejenigen, die das für eine gute Idee halten, sollten sich mal verdeutlichen, was da alles geklärt sein muss um auch nur einen halbwegs sinnvollen Vertrag zustande zu bringen!)
 
Wird und ist leider so aber dieser Vermehrer wird sie nicht in die Finger bekommen dafür sorge ich ,würde sie ja liebend gerne behalten aber leider geht dieses nicht meine Kinder gehen vor man kann sich denken was passiert ist

Von dem Vermehrer hast du sie übernommen.. und vermehren kann er ja mit dem Hund nicht mehr, weil sie kastriert wurde.. also, wo ist das Problem?

Zudem hast du den Hund seit fast 2 Jahren, wenn die Kastration bereits 1 Jahr zurück liegt - vermutlich wurde der Hund nicht vor 1 Jahr kastriert... was ist passiert, dass sie jetzt auf einmal weg muss? Vielleicht gibt es eine andere Lösung...
 
"Es steht im Vertrag ..Verkäufer / Züchter : Sein Name und Käufer: mein Name unter 7. besondere vereinbarung: Der Züchter hat das Recht mit der genannten Hündin eine Wwurf zu machen .Nach dem Wurf gehört die Hündin also mein Name und der Züchter hat keinerlei Rechte an dem Hund ....hab es ein wenig vormuliert wie es da drin steht .........aber meine Frage ist jetzt da die Hündin leider kastriert werden musste kann er eh keinen wurf machen und darum geht es ob er nun noch das recht hat das es sein hund wäre weiter steht da nichts "

Ein Kaufvertrag muss beide Parteien (Käufer und Verkäufer) beinhalten, ein Verkaufsdatum und den Preis des Hundes. Dieser kann natürlich auch 0 Euro betragen.

Zur besonderen Vereinbarung: Ja, diese ist einzuhalten. Im Falle einer Operation muss der Verkäufer davon in Kenntnis gesetzt werden.

Man muss unterscheiden, ob es sich um eine Kastration aufgrund eines Wunsches handelt, oder ob es sich - wie in diesem Fall - um einen medizinischen Notfall handelt.

Der Verkäufer hat aber prinzipiell kein Recht die OP zu beeinspruchen, selbst wenn die medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist, da er ja nicht mehr der Besitzer ist.

Wenn keine Vertragsstrafe im Vertrag eingetragen ist, dann muss man auch nichts zahlen. Eine Vertragsstrafe muss dem Wert des Hundes angemessen sein. Im Falle einer medizinisch notwendigen OP wird der Verkäufer erst recht nicht beeinspruchen können.

Auch stellt sich die Frage, ob der Vertrag bzw. der Absatz 7 nicht sittenwidrig ist.
 
Wird und ist leider so aber dieser Vermehrer wird sie nicht in die Finger bekommen dafür sorge ich ,würde sie ja liebend gerne behalten aber leider geht dieses nicht, meine Kinder gehen vor. man kann sich denken was passiert ist

.. was ist passiert, dass sie jetzt auf einmal weg muss? Vielleicht gibt es eine andere Lösung...

Ich kann zwar nicht hellsehen, aber sie wird wohl (wen) gebissen haben?!;)
 
Provokanter Einwurf: wie wärs mit ein wenig Kindererziehung was den Umgang mit Hunden angeht - falls der Hund gebissen, geschnappt, was auch immer, haben sollte. (Denn, wie wir wissen: von nix kommt nix - er wird schon einen Grund gehabt haben).

Und ich bin schon wieder weg...
 
Ich kann zwar nicht hellsehen, aber sie wird wohl (wen) gebissen haben?!;)

Provokanter Einwurf: wie wärs mit ein wenig Kindererziehung was den Umgang mit Hunden angeht - falls der Hund gebissen, geschnappt, was auch immer, haben sollte. (Denn, wie wir wissen: von nix kommt nix - er wird schon einen Grund gehabt haben).

Und ich bin schon wieder weg...

Wohl eher angeknurrt, geschnappt oder so.

Wenn sie ernstlich gebissen hätte, wäre sie im Tierheim.


Woher schließt ihr gleich, dass die Hündin geschnappt, gebissen oder sonstwas die Kinder hat. Es gibt viele Gründe, warum man schreibt, dass die Kinder vor gehen. Es kann sich die Beziehung geändert haben, ebenso die Wohnsituation, die finanzielle Situation usw.
 
etwas unverschämt hier zu schreiben das das hier kindererziehung fehlt...

ich kenne einen 9 jahre altes kind das vom eigenen hund in die
backe gebissen wurde.
nach einer untersuchung kam herraus, das der hund einen wehen
zahn hatte -

also bitte hört damit auf, menschen etwas zu unterstellen,
etwas zu interpretieren usw.... :rolleyes:

danke helga!
 
Provokanter Einwurf: wie wärs mit ein wenig Kindererziehung was den Umgang mit Hunden angeht - falls der Hund gebissen, geschnappt, was auch immer, haben sollte. (Denn, wie wir wissen: von nix kommt nix - er wird schon einen Grund gehabt haben).

Und ich bin schon wieder weg...

:mad::eek:

Toll diese Vorverurteilung ...

da wird spekuliert, dass der Hund vielleicht, möglicherweise, vermutlich, wahrscheinlich, eventuell gebissen haben könnte....oder auch nicht....

es gibt keinerlei Fakten

aber schon wird auf völlig unangebrachte Art die fehlende Erziehung ins Spiel gebracht


aber wehe wehe die Vorverurteilung läuft umgekehrt

nämlich ohne jeden Fakt von Eltern und Nicht-HH gegen HH und ihre Hunde.....
 
Woher schließt ihr gleich, dass die Hündin geschnappt, gebissen oder sonstwas die Kinder hat. Es gibt viele Gründe, warum man schreibt, dass die Kinder vor gehen. Es kann sich die Beziehung geändert haben, ebenso die Wohnsituation, die finanzielle Situation usw.

würde sie ja liebend gerne behalten aber leider geht dieses nicht, meine Kinder gehen vor man kann sich denken was passiert ist

Deswegen;).
 
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