Nichterfüllung dieser Bedingung. Auch wenn du hohe Tierarztkosten usw. hattest - es steht dir nicht zu, die Hündin weiterzugeben! Sie gehört dir nicht!
Ich denke nicht, dass man das so sagen kann.
Die Erfüllung von Vertragsbedingungen müssen u.a. erlaubt (d.h. nicht gegen die guten Sitten verstoßen) und möglich sein.
Desweiteren ist das Voraussagen des Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens sowieso oft wie Glaskugelschauen. Vor allem mit so "ungenauen" Vertragsbedingungen.
Bei Großtieren wird für Zuchttiere eben genau wegen solcher Geschichteln die Zuchtfähigkeit vorher untersucht und für den Zeitpunkt des Verkaufs bestätigt. Wenn sich dann im Nachhinein etwas ändert, kann sich derjenige, der die Zuchtfähigkeit "einfordert" brausen gehen. Mir unverständlich warum bei Hunden immer wieder Verträge verwendet werden, die entweder gar nicht vor Gericht halten oder einfach den Zweck nicht genügend erfüllen - während es bei Nutztierarten und anderen Zuchttieren wesentlich bessere gibt.
Man male sich mal die Bedingung "aber das Tier geht erst in Besitz über, wenn es einen Wurf gibt" mal aus:
- Was passiert, wenn die Hündin nicht trächtig wird?
- Was passiert, wenn die Hündin von vorne herein nicht trächtig werden kann?
- Was passiert, wenn der "Züchter" so lange mit seiner Forderung wartet, bis es gefährlich bis tierquälerisch ist, die Hündin zu belegen?
- ...
(Ich würd sowieso keinen solchen Vertrag unterschreiben - aber diejenigen, die das für eine gute Idee halten, sollten sich mal verdeutlichen, was da alles geklärt sein muss um auch nur einen halbwegs sinnvollen Vertrag zustande zu bringen!)