Wer ist der Besitzer?

kriss76

Neuer Knochen
Hallo ihr lieben

Habe da ein Anliegen evt kann mir ja jemand helfen also...
Habe meine Hündin von einem Züchter bekommen mit einem Kaufvertrag wo vereinbart wurde das er damit einen Wurf planen und machen kann ,jetzt ist es so das ich sie leider vor 1 Jahr Notkastrieren musste weil sie mir sonst verblutet wäre habe auch ein Ärztliches gutachen .Nun muss ich sie aus persönlichen gründen abgeben möchte aber nicht das sie zu diesem Zücher geht versuche sie selber zu vermitteln .Züchter weiß das macht aber Stress es wäre sein Besitz und nicht unser ich habe schon viel pro und kontra gehört und versuche es mal hierüber was ihr dazu meint . Mit geht es nicht ums Geld möchte und versuche ihr ein neues artgerechtes zuhause zu suchen aber bevor das passiert möchte ich klarheit haben.
 
Wer steht denn im Vertrag als Besitzer?
bzw. hast du sie günstiger bekommen?

Und warum nicht an den Züchter retour bzw. mit seiner Hilfeweiter vermitteln? Kastriert behalten wird er sie ja eher nicht, also könnte man sich da vl. einigen zusammen zu arbeiten.
 
Verkäufer der Züchter und Käufer ich ,habe sie damals so bekommen . Weil dieser Züchter nicht so toll ist und beim Ordnungsamt bekannt ist mir persönlich gedroht bzw unter Druck setzt was seine Masche ist um so weiter Geld zu machen leider deswegen nicht an ihm zurück
 
Im Grunde wenn du als Besitzer im KV stehst, kannst du sie im Normalfall verkaufen.
Die meisten normalen KV sind so oder so rechtlich kaum haltbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay so sehe ich es auch aber man muss mich auch verstehen war erstmal verwundert als er mir mit einen Anwalt drohte und ich dann erstmal unsicher war ,wollte auch erst einen Rechtsanwalt einschalten aber das kostet leider etwas
 
Der Begriff "Besitzer" wird leider immer wieder mißverstanden.

Juristisch gesehen, ist das, was wir meistens als Besitzer verstehen, der Eigentümer.

Und das, wo die Hunde leben, ist juristisch gesehen der Besitzer, also der Halter.

Somit heißt das für dich, die Hündin lebt zwar bei dir, du bist die Besitzerin, aber sie gehört dir nicht, sie ist leider noch immer Eigentum des Züchters.

Wenn du die Hündin also ohne die Erlaubnis des Züchters weitergibst, unterschlägst du rein juristisch gesehen, fremdes Eigentum. In etwa so, wie wenn ein Dieb seine Ware verhelhlt.

Traurig und für dich unangenehm, aber so schaut es eben rechtlich aus.
 
Noch eine Frage: du schreibst, die Bedingung war, dass der Züchter einen Wurf machen darf. Hast du die Hündin deshalb günstiger bekommen?

Steht irgendetwas im Vertrag, welche Konsequenzen die Nichterfüllung dieser Auflage für Folgen hat?
 
Der Begriff "Besitzer" wird leider immer wieder mißverstanden.

Juristisch gesehen, ist das, was wir meistens als Besitzer verstehen, der Eigentümer.

Und das, wo die Hunde leben, ist juristisch gesehen der Besitzer, also der Halter.

Somit heißt das für dich, die Hündin lebt zwar bei dir, du bist die Besitzerin, aber sie gehört dir nicht, sie ist leider noch immer Eigentum des Züchters.

Wenn du die Hündin also ohne die Erlaubnis des Züchters weitergibst, unterschlägst du rein juristisch gesehen, fremdes Eigentum. In etwa so, wie wenn ein Dieb seine Ware verhelhlt.

Traurig und für dich unangenehm, aber so schaut es eben rechtlich aus.

Dann müsste dies aber auch so im KV stehen:
Also Eigentümer = Züchter.
Denn wenn der Hund zum vollen Preis an den KÄUFER geht, und nix im KV steht, dann hat der Züchter normal Pech gehabt.

Anders sieht es aus, wenn der Preis günstiger war etc. da könnte er auch den restlichen Betrag einfordern - den Hund wird er ja kastriert eher eh nimmer wollen - ausser zum weiter verkaufen.

Und dann müsste im KV eine Konventionalstrafe festgelegt sein, falls der Käufer gegen dieses und jenes verstößt.

Ich würde - da ich den KV ja nicht kenne- einfach mal ein Gespräch bei einem Anwalt machen - kostet ja nicht die Welt.
 
Es steht im Vertrag ..Verkäufer / Züchter : Sein Name und Käufer: mein Name unter 7. besondere vereinbarung: Der Züchter hat das Recht mit der genannten Hündin eine Wwurf zu machen .Nach dem Wurf gehört die Hündin also mein Name und der Züchter hat keinerlei Rechte an dem Hund ....hab es ein wenig vormuliert wie es da drin steht .........aber meine Frage ist jetzt da die Hündin leider kastriert werden musste kann er eh keinen wurf machen und darum geht es ob er nun noch das recht hat das es sein hund wäre weiter steht da nichts
 
Es steht im Vertrag ..Verkäufer / Züchter : Sein Name und Käufer: mein Name unter 7. besondere vereinbarung: Der Züchter hat das Recht mit der genannten Hündin eine Wwurf zu machen .Nach dem Wurf gehört die Hündin also mein Name und der Züchter hat keinerlei Rechte an dem Hund ....hab es ein wenig vormuliert wie es da drin steht .........aber meine Frage ist jetzt da die Hündin leider kastriert werden musste kann er eh keinen wurf machen und darum geht es ob er nun noch das recht hat das es sein hund wäre weiter steht da nichts

Also, wenn ich das richtig verstehe: die Hündin würde rechtlich erst nach Erfüllung des in Pkt. 7 des Vertrages in dein Eigentum übergehen?

Und genau DIESER Punkt wurde nicht erfüllt, aus welchen Gründen auch immer.

Sorry, für mich ist das eindeutig. Meine Frage ist noch immer: hast du einen vollen Kaufpreis bezahlt oder einen verminderten? Wenn du weniger bezahlt hast, kannst du dich eventuell "auskaufen".
 
wichtig wäre noch immer zu wissen ob du den vollen Kaufpreis gezahlt hast od. nicht. Normalerweise wird der volle Betrag ja bei solchen Verträgen nicht gezahlt, sondern eine geringerer Betrag. Diesen würde ich dem Züchter anbieten u. somit die Hündin quasi ausbezahlen.
 
aber ich kann doch nichts dafür das der Tierarzt eine not op gemacht hat habe das auch schriftlich , das es jetzt so ist kann ich ja nicht ändern also heißt das das ihm trotzdem die Hündin gehört oder wie dann könnte ich ja von dem Herrn alles was ich für den hund bezahlt habe Steuern versicherungen Tierarztkosten zurück fordern oder wie?
 
Ich sehe das schon noch so das der Züchter der Eigentümer ist, vorallem wo du nichts für die Hündin bezahlt hast (außer laufende Kosten).
Was du probieren kannst ist dem Züchter eine Rechnung über diese Kosten (Tagsatz, inkl. Essen, Steuer, Tierarzt, etc..) zu stellen die die Hündin bislang verursacht hat u. das gegen den ursprünglichen Kaufpreis verrechnen. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein...

Aber da du sie vermitteln willst, wird's schwer...
 
wichtig wäre noch immer zu wissen ob du den vollen Kaufpreis gezahlt hast od. nicht. Normalerweise wird der volle Betrag ja bei solchen Verträgen nicht gezahlt, sondern eine geringerer Betrag. Diesen würde ich dem Züchter anbieten u. somit die Hündin quasi ausbezahlen.


Habe sie praktisch geschenkt bekommen im Vertrag steht 0 Euro ,wie schon geschrieben voraussetzung der wurf
 
Habe sie praktisch geschenkt bekommen im Vertrag steht 0 Euro ,wie schon geschrieben voraussetzung der wurf

Geschenkt hast du sie eben nicht bekommen, sondern als Gegenwert gehört der Wurf dem Züchter u. diese Welpen haben einen Wert. Somit ist sie nicht in deinem Eigentum, solang du sie nicht ausbezahlst.
 
Okay dann werd ich wohl doch zum Anwalt gehn müssen und er bekommt dann alle kosten über den Hund plus anwaltskosten ob er das möchte andere Fragen :) Ich danke euch für die Aantworten und halte euch auf den laufenden ;)
 
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