Mir gehen seit MI die Bilder einer Katze und der Hundewelpen nicht mehr aus dem Kopf die einem Geschäft verkauft werden. Katze ist eine Art Schrank eingesperrt und hat so jämmerlich geplärrt.
Ich hab Fotos davon und ich versuche seit diesem Erlebnis eine Regelung zu finden, die diese Tiere schützt. Nach einigen widersprüchlichen Infos hab ich gestern das Bundesgesetzblatt gefunden.
Zwar dürfen Tiere nicht mehr an öffentlichen Plätzen feilgeboten werden, aber dafür macht man es dann direkt im Geschäft.
Änderung des § 31 Abs. 5 - folgend Kopie aus der Änderungsnovelle:
"Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten gemäß Abs. 1 in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum BGBl. I - Ausgegeben am 11. Jänner 2008 - Nr. 35 5 von 6
www.ris.bka.gv.at Zwecke des Verkaufes nicht ausgestellt werden. In Zoofachgeschäften dürfen Hunde und Katzen zum
Zwecke des Verkaufes nur dann gehalten werden, wenn dafür eine behördliche Bewilligung vorliegt. Voraussetzung für die Erteilung dieser Bewilligung ist, dass für diese Zoofachhandlungen ein Betreuungsvertrag mit einem Tierarzt besteht. Dieser Tierarzt ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens der Behörde namhaft zu machen und hat den in der Verordnung angeführten Kriterien zu entsprechen.
Nähere Anforderungen, die diese Zoofachhandlungen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen zu erfüllen haben, besondere Aufzeichnungspflichten sowie die Aufgaben und Pflichten des Betreuungstierarztes sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend nach Einholung der Stellungnahme des Tierschutzrates zu regeln. Jedenfalls ist die Verordnung bis 31. Dezember 2008 zu erlassen.
Die gesamte Novelle ist hier zu finden:
http://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_366866
Ich wünsche mir sehr, dass dies ein Irrtum oder eine Missinterpretation meinerseits ist.
Was anfangs geschilderten Fall betrifft, ich habe die Polizei verständigt, diese hat beim Gewerbeamt angerufen. Offensichtlich hat betreffender Händler eine Genehmigung. Danach wurde ich an den Amtstierarzt verwiesen, welchen ich bis jetzt nur eine Nachricht hinterlassen konnte. Ich versuche ihn schon seit geraumer Zeit zu erreichen. Jedenfalls bleib ich dran!
Bzgl. Mitarbeiter in diesen Geschäft - sowie in vielen anderen Geschäften - was haben die für eine Wahl? Sie können den Tieren zwar etwas Liebe vermitteln aber wenn der Chef sagt, z. B. die Katze muss in diesem Schrankkäfig gehalten werden, haben sie in erster Linie nur die Wahl dies zu akzeptieren, aufzubegehren und das Risiko einzugehen den Job zu verlieren oder selbst zu kündigen.
LG
Rosanna