Welpen wieder in Tierhandlungen erhältlich

Ich glaub es nicht! Es gibt eine Gesetz, dass Hunde und Katzen wieder verkauft werden dürfen, allerdings keine Verordnung, wie sie in diesen Geschäften gehalten werden müssen. Diese Verordnung muss bis 31.Dez.2008 geschaffen sein! Also dürfen jetzt bis 31.Dez.2008 Katzen in Käfigen gehalten werden?:mad::mad::eek: Ich renn den Amtstierarzt die Türen ein, das darf nicht wahr sein!:eek:

Traurige und wütende Grüße
Rosanna

Waaas das kann doch nicht sein. Die armen Tiere.
Bin wütend über die Österreichischen Gesetze. Kann man dagegen nichts tun?
 
Seh das jetzt grad erst...

Schrecklich... Ich verstehe nicht, wie man in so einem Geschäft arbeiten kann... Wobei ja eigentlich auch keine Meeris, Hasen, Mäuse etc so gehalten werden dürfen wie da... :(

Das mit den Parkplatzverkäufen wird sich wohl (vor allem nach Öffnung der Grenzen) nicht verhindern lassen.

Da sitzen so viele Hunde im Tierheim und dann noch sowas... Im Tierheim bekommt wenigstens nicht jeder einen Hund. Aber bei süßen knuddeligen Welpen, wo eh niemand nein sagen kann, da wird nix kontrolliert. :mad:

Unseriöse Züchter, Vermehrer usw. wird man wohl nie ganz ausrotten können solang das Geschäft geht und es keine wirklichen Strafen gibt.

Sehr traurig das ganze!!!

Wegen Haltungsbedingungen im Tiergeschäft: Ich hoffe, dass die Mitarbeiter der Geschäfte das von selber halbwegs annehmbar machen, falls das in so nem Fall überhaupt möglich ist...
 
Mir gehen seit MI die Bilder einer Katze und der Hundewelpen nicht mehr aus dem Kopf die einem Geschäft verkauft werden. Katze ist eine Art Schrank eingesperrt und hat so jämmerlich geplärrt.:eek::mad: Ich hab Fotos davon und ich versuche seit diesem Erlebnis eine Regelung zu finden, die diese Tiere schützt. Nach einigen widersprüchlichen Infos hab ich gestern das Bundesgesetzblatt gefunden.

Zwar dürfen Tiere nicht mehr an öffentlichen Plätzen feilgeboten werden, aber dafür macht man es dann direkt im Geschäft. :mad:

Änderung des § 31 Abs. 5 - folgend Kopie aus der Änderungsnovelle:

"Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten gemäß Abs. 1 in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum BGBl. I - Ausgegeben am 11. Jänner 2008 - Nr. 35 5 von 6 www.ris.bka.gv.at Zwecke des Verkaufes nicht ausgestellt werden. In Zoofachgeschäften dürfen Hunde und Katzen zum
Zwecke des Verkaufes nur dann gehalten werden, wenn dafür eine behördliche Bewilligung vorliegt. Voraussetzung für die Erteilung dieser Bewilligung ist, dass für diese Zoofachhandlungen ein Betreuungsvertrag mit einem Tierarzt besteht. Dieser Tierarzt ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens der Behörde namhaft zu machen und hat den in der Verordnung angeführten Kriterien zu entsprechen. Nähere Anforderungen, die diese Zoofachhandlungen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen zu erfüllen haben, besondere Aufzeichnungspflichten sowie die Aufgaben und Pflichten des Betreuungstierarztes sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend nach Einholung der Stellungnahme des Tierschutzrates zu regeln. Jedenfalls ist die Verordnung bis 31. Dezember 2008 zu erlassen.

Die gesamte Novelle ist hier zu finden: http://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_366866

Ich wünsche mir sehr, dass dies ein Irrtum oder eine Missinterpretation meinerseits ist.:(

Was anfangs geschilderten Fall betrifft, ich habe die Polizei verständigt, diese hat beim Gewerbeamt angerufen. Offensichtlich hat betreffender Händler eine Genehmigung. Danach wurde ich an den Amtstierarzt verwiesen, welchen ich bis jetzt nur eine Nachricht hinterlassen konnte. Ich versuche ihn schon seit geraumer Zeit zu erreichen. Jedenfalls bleib ich dran!

Bzgl. Mitarbeiter in diesen Geschäft - sowie in vielen anderen Geschäften - was haben die für eine Wahl? Sie können den Tieren zwar etwas Liebe vermitteln aber wenn der Chef sagt, z. B. die Katze muss in diesem Schrankkäfig gehalten werden, haben sie in erster Linie nur die Wahl dies zu akzeptieren, aufzubegehren und das Risiko einzugehen den Job zu verlieren oder selbst zu kündigen. :(

LG
Rosanna
 
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